Ihre stationäre Behandlung im Krankenhaus
Schön ist ein Krankenhausaufenthalt meist nicht. Erst recht nicht, wenn Sie in einer Notsituation auf der Stelle in eine Klinik müssen. In den meisten Fällen bleibt jedoch genug Zeit zur Planung.
Aufnahme im Krankenhaus
Bei einem Notfall kommen Sie ohne Umwege in ein geeignetes Krankenhaus, das möglichst schnell erreichbar ist. Das Krankenhaus erledigt dann die Aufnahmeformalitäten automatisch mit Ihnen, in manchen Fällen auch erst nach der Erstversorgnung oder mit Ihren Angehörigen.
Ist die Aufnahme hingegen geplant, können Sie sich selber anmelden und die Aufnahmeformalitäten mit der Krankenhausverwaltung regeln.
Hierbei spielt die Unterscheidung zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen und Wahlleistungen (z. B. Zwei- statt Mehrbettzimmer, Chefarztbehandlung) eine entscheidende Rolle. Unter "Wahl und Leistungen des Krankenhauses" erklären wir Ihnen die Unterschiede.
Wahl und Leistungen des Krankenhauses
Wahl der Klinik
Es steht ein operativer Eingriff an, der ambulant nicht möglich ist? Dann können Sie die Klinik selbst auswählen. Ihr Arzt unterstützt Sie dabei: er weiß, welche Kliniken sich auf Ihr Krankheitsbild und die geplante Behandlungsmethode spezialisiert haben. Sprechen Sie ihn einfach an!
Private Kliniken
Sie möchten in eine Privatklinik gehen? Dann rufen Sie uns bitte unbedingt rechtzeitig vor Behandlungsbeginn an. Warum? Privatkliniken unterliegen weder dem Krankenhausentgeltgesetz noch der Bundespflegesatzverordnung (KHEntG/BPflV). Sie können ihre Preise selbst bestimmen. Das kann dazu führen, dass Ihnen bei den Kosten Eigenanteile entstehen. Ein Kostenvoranschlag, von uns geprüft, verschafft Ihnen Klarheit - vor Aufnahme in die Klinik.
Rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0221 148-36491 an und wir klären für Sie, ob wir alle Kosten Ihrer Behandlung erstatten können.
Anmeldung im Krankenhaus
Legen Sie bei der Anmeldung einfach Ihre Versichertenkarte vor. Sie hat bei stationären Behandlungen nicht nur Ausweisfunktion, sondern garantiert dem Krankenhaus die tarifliche, ggfs. anteilige Kostenerstattung für die allgemeinen Krankenhausleistungen durch AXA. Je nach Tarif erstreckt sich die Erstattungsgarantie auch auf den Zuschlag für das Ein- oder das Zweibettzimmer (Wahlleistungen).
Über den Umfang Ihres Versicherungsschutzes im Krankenhaus informiert die Vorderseite Ihrer Versichertenkarte.
Das Krankenhaus schickt seine Rechnungen später direkt an AXA und nicht – wie etwa der einzelne Krankenhausarzt – an Sie.
Allgemeine Krankenhausleistungen
Bei Ihrer Anmeldung unterschreiben Sie den Aufnahmevertrag über die allgemeinen Krankenhausleistungen. Dazu zählen:
Wahlleistungen (Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer)
Sie wollen vom Chefarzt behandelt werden? Und lieber ins Ein- oder Zweibettzimmer? Dann schließen Sie hierüber bei der Aufnahme, spätestens aber vor Beginn der Behandlung, mit dem Krankenhaus gesonderte Verträge ab, sogenannte „Wahlleistungsvereinbarungen“.
Sieht Ihr Tarif keine Wahlleistungen vor, so sind diese zusätzlichen Kosten von Ihnen selbst zu tragen; das gilt z.B. für den Tarif EL Bonus-U. Mit den Tarifen Vital300-U, Vital900-U und ActiveMe-U ist die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Zweibettzimmer abgedeckt.
Wenn Sie nur eine der angebotenen Wahlleistungen wünschen, beispielsweise die Unterbringung in Zweibettzimmer, dann achten Sie bitte darauf, dass auch nur diese eine Wahlleistung in der Vereinbarung genannt ist, die Sie unterschreiben. Das ist für Sie besonders wichtig, wenn Sie im Tarif EL Bonus-U versichert sind und die Kosten für Wahlleistungen selbst tragen müssen. Bitte bedenken Sie dabei: Die Kosten für eine bessere Unterbringung lassen sich relativ einfach abschätzen, die Unterbringungszuschläge für das Ein- oder das Zweibettzimmer werden in der Wahlleistungsvereinbarung genannt. Wenn Sie sich hingegen für die Behandlung durch den Chefarzt entscheiden, dann werden Sie von allen beteiligten Fachärzten (z.B. Radiologe, Anästhesist) privatärztlich behandelt. Die Gesamthöhe sämtlicher Behandlungsrechnungen ist vorab kaum zuverlässig einzuschätzen.
Begleitperson
Manchmal ist es aus medizinischer Sicht angeraten, dass eine Begleitperson mit aufgenommen wird. Und manchmal ist das auch einfach der Wunsch des Patienten oder der Begleitperson.
Wir erstatten den Zuschlag für eine medizinisch notwendige Begleitung (der behandelnde Arzt muss die medizinische Notwendigkeit begründen).
Die Kosten für eine Wunschbegleitung können wir grundsätzlich nicht übernehmen. Eine Ausnahme machen wir für Kinder unter 5 Jahren – hier übernehmen wir den Zuschlag für die Wunschbegleitung für max. fünf Tage.
Aus dem Tarif ActiveMe-U übernehmen wir für Kinder unter 12 Jahren 100 % der Zusatzleistungen für eine Begleitperson, sofern sie nicht bereits in den allgemeinen Krankenhausleistungen enthalten sind.
Nebenkosten (Telefon, TV etc.)
Es können Kosten entstehen, die weder zu den allgemeinen Krankenhausleistungen zählen noch zu den Wahlleistungen - z.B. für Telefon und Fernsehen. Zwar werden Telefon und TV-Gerät mittlerweile meist kostenfrei bereitgestellt, für die Nutzung können jedoch Gebühren anfallen, für die Sie selbst aufkommen müssen.