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Highlights der privaten Krankenversicherung

Du hast dich entschieden: Während deines Studiums möchtest du dich privat krankenversichern. Dann profitierst Du von folgenden Vorteilen: 

Erhalten deine Eltern von ihren Arbeitgebern heute einen Beitragszuschuss für die Krankenversicherung- den sogenannten Arbeitgeberzuschuss - bleibt der Anspruch auch während deines Studiums (bis zum 25. Geburtstag) erhalten. Bei einem Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung entfällt der Anspruch.

Du planst ein Auslandssemester? Kein Problem, bei AXA hast du bis zu 6 Monate weltweiten Schutz inklusive!

Top-Services und digitale Lösungen mit dem gesundheitsservice360° und dem Portal „My AXA“. Mit dem Online-Programm „Novego Relax“ unterstützen wir dich außerdem dabei, Stress vorzubeugen.

Wir erstatten dir in den meisten Tarifen Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von deinem Alter, ohne Anrechnung an den Selbstbehalt und ohne dass die Beitragsrückerstattungen beeinflusst werden.

Solltest du keine Arztrechnungen innerhalb eines Kalenderjahres einreichen, so erhältst du Geld zurück - die sogenannten Beitragsrückerstattungen.

Umfangreiche Leistungen im Bereich Arznei- und Hilfsmittel sowie bei Zahnersatz und Heilpraktikerleistungen.

Deine Schritte zur Privaten Krankenversicherung im Studium

Für die Einschreibung bei einer Universität benötigst du einen Nachweis über deine Krankenversicherung *. Ein Nachweis von AXA reicht an dieser Stelle nicht aus. Den geeigneten Nachweis erhältst du von einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl. Keine Sorge, wir helfen dir dabei.

Möglichkeiten zur Befreiung von der Versicherungspflicht für Studierende

* Für die Einschreibung bei einer Universität musst du nachweisen, dass du krankenversichert bist.  Generell bist du bei Immatrikulation nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.

Wenn du jedoch planst, dich privat kranken zu versichern oder bereits privat krankenversichert bist, dann kannst du dich von der Versicherungspflicht, gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Dieser Befreiungsantrag kann nur über eine gesetzliche Krankenkasse gestellt werden.

Jetzt die Anfrage zur Befreiung der Versicherungspflicht stellen!

Für den gesamten Prozess sind mehrere Arbeitsschritte notwendig, deshalb kann die Bearbeitung einige Werktage beanspruchen. WICHTIG: Deshalb bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme, falls die Befreiung innerhalb weniger Tage benötigt wird (0221 148-41002).

Du hast Fragen und möchtest beraten werden?

Wir sind gern für dich da!

Angebots-Hotline

Wir sind telefonisch über unsere kostenlose Angebots-Hotline der Privaten Krankenversicherung für dich da.

Mo.-Fr. 8.00 - 20.00 Uhr

Direkt und persönlich

Vereinbare ein Gespräch mit deinem:deiner persönlichen Betreuer:in.

Ansprechpartner vor Ort

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Wir machen Dir gerne ein unverbindliches und individuelles Angebot.

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VIAlife von AXA - dein Optionstarif für die private Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung

Gerade hast du dein Studium begonnen und schon sollst du wissen, wie das ganze Berufsleben aussehen wird?

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Halte dir alle Möglichkeiten offen, mit VIAlife von AXA – dem Optionstarif für deinen Einstieg in die passgenaue Gesundheitsabsicherung.
Egal, wo dein beruflicher Weg dich hinführt, VIAlife von AXA passt immer. Du willst eine Karriere in der Privatwirtschaft einschlagen? Du ergreifst einen akademischen Heilberuf oder strebst eine Laufbahn im Öffentlichen Dienst an? Der vielfältige Optionstarif passt immer.

Was ist der Optionstarif?

Mit einem Optionstarif kannst du zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung. Mit dem Vorteil, dass du dir jetzt deinen Gesundheitszustand sicherst und sobald du in die private Krankenversicherung einsteigen möchtest, kannst du dies ohne erneute Gesundheitsprüfung. ​

Fragen und Antworten rund um die private Krankenversicherung für Studierende

Stressfrei durchs Leben gehen

Egal, wo dein Weg dich beruflich und privat auch hinführt - wir helfen dir, ihn stressfreier zu gestalten.