Highlights der privaten Krankenversicherung
Du hast dich entschieden: Während deines Studiums möchtest du dich privat krankenversichern. Dann profitierst Du von folgenden Vorteilen:
Deine Schritte zur Privaten Krankenversicherung im Studium
Für die Einschreibung bei einer Universität benötigst du einen Nachweis über deine Krankenversicherung *. Ein Nachweis von AXA reicht an dieser Stelle nicht aus. Den geeigneten Nachweis erhältst du von einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl. Keine Sorge, wir helfen dir dabei.
Möglichkeiten zur Befreiung von der Versicherungspflicht für Studierende
Du bist bei AXA privat krankenversichert?
Wir übernehmen die Beantragung zur Befreiung der Versicherungspflicht für dich. Damit du auch weiterhin während deines Studiums bei uns versichert sein kannst, musst du einen Befreiungsantrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Wichtig: Der Antrag muss direkt zu Beginn deines Studiums gestellt werden. In diesem Zusammenhang kooperieren wir mit der Hanseatische Krankenkasse (HEK). Unsere Kooperation mit der HEK wurde ins Leben gerufen, um die Vorteile der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung bestmöglich für dich als Kunde zu verbinden.
Über unser Online-Formular kannst Du uns damit beauftragen den Befreiungsantrag für dich zu stellen. In diesem Fall übermitteln wir die von dir im Online Formular angegebenen Daten und die Information, dass Du derzeit bei uns krankenversichert bist, an die HEK. Alle Daten sind zwingend notwendig, damit die Befreiung von der Versicherungspflicht ausgestellt werden kann. Hierfür benötigen wir eine Schweigepflichtentbindungserklärung von dir. Erst wenn du uns diese ausdrücklich erteilt hast, dürfen wir relevante Daten an die Hanseatische Krankenkasse (HEK) weiterleiten. Im Anschluss erhältst du die Befreiungsbescheinigung per Post zugesendet und zeitgleich erhält deine Hochschule/ Universität eine elektronische Meldung über die Befreiung (gem. Studenten-Meldeverfahren).
Wichtig: Für den gesamten Prozess sind mehrere Arbeitsschritte notwendig, deshalb kann die Bearbeitung einige Werktage beanspruchen. Deshalb bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme, falls die Befreiung innerhalb weniger Tage benötigt wird (0221 148-41002).
Du bist bei einer privaten Krankenversicherung? (nicht AXA)
Melde dich bei einer Krankenkasse deiner Wahl. Deine Befreiung kannst du bei allen Krankenkassen beantragen. Suche dir eine Krankenkasse deiner Wahl aus und teile dieser deinen Wunsch zur Befreiung von der Versicherungspflicht mit. Meist kannst du dies telefonisch erledigen. Die gesetzliche Krankenversicherung benötigt nun noch einen aktuellen Versicherungsnachweis von dir. Melde dich dazu bei deiner derzeitigen privaten Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenkasse sendet dir daraufhin die Befreiungsbescheinigung zu.
Liste alle KrankenkassenDu bist aktuell noch gesetzlich krankenversichert, jedoch zu Beginn deines Studiums möchtest du dich privat krankenversichern?
Damit du bestens versorgt bist und die für dich besten Produkt- und Serviceleistungen erhältst, beraten wir dich gerne rund um das Thema Krankenversicherung.
Nutze dazu die unten stehenden Kommunikationskanäle und sobald du deine neue Vertragsnummer kennst, kannst du direkt unser Online-Formular ausfüllen. Damit beauftragst du uns, den Befreiungsantrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse für dich zu stellen. In diesem Fall übermitteln wir die von dir im Online-Formular angegebenen Daten und die Information, dass Du derzeit bei uns krankenversichert bist, an die Hanseatische Krankenkasse (HEK). In diesem Zusammenhang kooperieren wir mit der HEK, da der Befreiungsantrag nur von einer gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt werden kann. Im Anschluss erhältst du die Befreiungsbescheinigung per Post zugesendet und und zeitgleich erhält deine Hochschule/ Universität eine elektronische Meldung über die Befreiung (gem. Studenten-Meldeverfahren).
* Für die Einschreibung bei einer Universität musst du nachweisen, dass du krankenversichert bist. Generell bist du bei Immatrikulation nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Wenn du jedoch planst, dich privat kranken zu versichern oder bereits privat krankenversichert bist, dann kannst du dich von der Versicherungspflicht, gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Dieser Befreiungsantrag kann nur über eine gesetzliche Krankenkasse gestellt werden.
Jetzt die Anfrage zur Befreiung der Versicherungspflicht stellen!
Für den gesamten Prozess sind mehrere Arbeitsschritte notwendig, deshalb kann die Bearbeitung einige Werktage beanspruchen. WICHTIG: Deshalb bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme, falls die Befreiung innerhalb weniger Tage benötigt wird (0221 148-41002).
Du hast Fragen und möchtest beraten werden?
Wir sind gern für dich da!
Angebots-Hotline
Wir sind telefonisch über unsere kostenlose Angebots-Hotline der Privaten Krankenversicherung für dich da.
Direkt und persönlich
Vereinbare ein Gespräch mit deinem:deiner persönlichen Betreuer:in.
Ansprechpartner vor OrtAngebot anfordern
Wir machen Dir gerne ein unverbindliches und individuelles Angebot.
Angebot anfordernVIAlife von AXA - dein Optionstarif für die private Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung
Gerade hast du dein Studium begonnen und schon sollst du wissen, wie das ganze Berufsleben aussehen wird?
Was ist der Optionstarif?
Mit einem Optionstarif kannst du zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung. Mit dem Vorteil, dass du dir jetzt deinen Gesundheitszustand sicherst und sobald du in die private Krankenversicherung einsteigen möchtest, kannst du dies ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Fragen und Anworten rund um die private Krankenversicherung für Studierende
Studienbeginn – Was muss ich AXA mitteilen?
Bitte sprich uns gerne unter 0221 148-41002 an oder kontaktiere rechtzeitig vor Studienbeginn deine:n Betreuer:in. Wir beraten dich gerne und besprechen mit dir alle Möglichkeiten deines Versicherungsschutzes.
Wenn ich spezielle Ausbildungstarife vereinbare, benötigt AXA dafür einen Nachweis?
Ja, es ist uns jährlich eine Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen, wir werden dazu jeweils im Herbst auf dich zukommen. Wenn dein Studium endet, benötigen wir von dir zudem einen Nachweis über die Exmatrikulation.
Ich benötige einen Versicherungsnachweis für das BAföG-Amt – was muss ich tun?
Du kannst deinen Versicherungsnachweis telefonisch unter 0221 148-41002 oder per Mail unter service@axa.de anfordern. Diesen senden wir dir umgehend zu.
Wie geht es nach dem Studium weiter?
Gerne kannst du dich direkt an deine:n Betreuer:in wenden, da sie:er dich anlassbezogen in allen Versicherungsfragen vollumfänglich berät. Du kannst dich auch telefonisch oder per Mail bei uns melden und mitteilen wann dein Studium endet (inkl. Nachweis der Exmatrikulation). Dann werden wir dich unterstützen, den richtigen Krankenversicherungsschutz für dich zu finden. Nach dem Studium ist unter anderem relevant, welchen beruflichen Status du hast (Beamte, Angestellte, etc.) und auch wie hoch dein Jahresverdienst ist.
Stressfrei durchs Leben gehen
Egal, wo dein Weg dich beruflich und privat auch hinführt - wir helfen dir, ihn stressfreier zu gestalten.
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