Allmählichkeitsschäden
Im Folgenden erklären wir den Begriff Allmählichkeitsschäden und wann die Private Haftpflichtversicherung dafür aufkommt
Es gibt eine Vielzahl von Risiken und Schadensszenarien, die über die klassischen Fälle einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung hinausgehen. Dazu zählen zum Beispiel Allmählichkeitsschäden.
Allmählichkeitsschäden - Zahlt die Haftpflicht?
Anders als die plötzlichen und unvorhersehbaren Ereignisse, die oft mit spektakulären Schäden einhergehen, entwickeln sich die sogenannten Allmählichkeitsschäden langsam und unbemerkt über einen längeren Zeitraum. Der letztliche Schaden kann dann aber umso größer ausfallen. Und damit steigen auch die Kosten. Eine Versicherung, die in diesen Fällen greift, schützt Sie vor unerwarteten finanziellen Belastungen. Braucht es nun eine Haftpflichtversicherung bei Allmählichkeitsschäden oder welche Versicherung benötigt man?
Definition: Was versteht man unter Allmählichkeitsschäden?
Unter Allmählichkeitsschäden versteht man Schäden, die sich schleichend und stetig über eine längere Zeitspanne hinweg entwickeln. Diese Schäden sind oft das Ergebnis von alltäglichen Missgeschicken, deren Konsequenzen sich erst nach und nach zeigen.
Die zerbrochene Vase ist sofort als Schaden zu identifizieren, die Auswirkungen des defekten Wasserrohres lassen unter Umständen deutlich länger auf sich warten. Ein erster Blick verrät oft noch nichts vom Ausmaß eines derartigen Schadens.
In der Versicherungswelt sind Allmählichkeitsschäden aufgrund ihrer langfristigsten Natur oft schwer zu bewerten. Standardversicherungspolicen wie die private Haftpflichtversicherung betreffen in der Regel akute und plötzliche Schäden, die auf eine eindeutige Handlung zurückzuführen sind. Allmählichkeitsschäden hingegen sind längst nicht immer abgedeckt.
Eine gute Haftpflichtversicherung, die Allmählichkeitsschäden inkludiert, füllt diese Lücke, indem sie gezielt die langsame Entwicklung solcher Schäden berücksichtigt. Gerade in Mietwohnungen sollten daher „Allmählichkeitsschäden“ mitversichert sein.
Beispiele für Allmählichkeitsschäden
Abgesehen von der allgemeinen Definition zeigen die folgenden Beispiele konkret auf, welche Ursachen zu den Allmählichkeitsschäden gehören:
In allen Fällen ist zu beachten: Es gibt keine klare zeitliche Begrenzung, ab der ein Schaden als „allmählich“ entstanden gilt. Temperaturstürze können innerhalb weniger Tage Schaden anrichten, eine undichte Stelle kann das Mauerwerk über Monate und vielleicht sogar Jahre angreifen.
Warum werden Allmählichkeitsschäden nicht immer bei einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung gegen Schäden, die versehentlich durch Versicherungsnehmer:innen verursacht werden. Dennoch gibt es bestimmte Arten von Schäden, welche die Versicherung nicht abdeckt, und dazu zählen oft auch Allmählichkeitsschäden.
Gilt Schimmel als Allmählichkeitsschaden?
Allmählichkeitsschäden, wie sie durch Schimmel entstehen, sind tückisch und lassen sich nicht immer rechtzeitig erkennen. Doch wie ist Schimmel im Zusammenhang mit Allmählichkeitsschäden zu sehen?
- Schimmel bildet sich schleichend in feuchten Umgebungen, häufig ausgelöst durch undichte Stellen, mangelnde Belüftung oder bauliche Mängel.
- Anfangs sind die Anzeichen meist unscheinbar: ein kleiner, dunkler Fleck an der Wand oder ein leichter, modriger Geruch.
- Doch im Laufe der Zeit breiten sich die Schimmelsporen aus und dringen tief in die Baumaterialien ein, was die Sanierung deutlich erschwert und verteuert.
- Die gesundheitlichen Risiken durch Schimmel sollten ebenfalls nicht unterschätzt werden, da er z.B. Atemwegsprobleme und Allergien auslösen kann.
- Inwiefern Schimmel als Allmählichkeitsschaden gilt oder vielleicht doch auf falsche Lüftung zurückzuführen ist, muss jedoch immer im Einzelfall entschieden werden.
- Wird im Einzelfall Schimmel als Allmählichkeitsschaden identifiziert gilt es danach zu klären, ob hier die Wohngebäudeversicherung greift.
Wann muss die Haftpflichtversicherung nicht zahlen?
Obwohl die private Haftpflichtversicherung ein wichtiger Schutz ist, gibt es Situationen, in denen sie nicht für die Deckung von Schäden aufkommt.
- Die private Haftpflichtversicherung deckt keine absichtlichen Schäden oder vorsätzlichen Handlungen ab.
- Ebenso sind Schäden, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit verursacht wurden, oft nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt, sondern benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung.
- Auch Schäden an eigenem Eigentum oder Schäden, die durch normale Abnutzung auftreten, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung ist dazu gedacht, Schäden an fremdem Eigentum oder Personen abzudecken.
- Außerdem gibt es Sonderfälle, die nicht in der Versicherungspolice aufgeführt sind. Diese sind von der Deckung ausgeschlossen und müssen zusätzlich gebucht werden. Dazu können zum Beispiel Schäden durch Haustiere zählen.
- Außerdem gibt es Sonderfälle, die nicht in der Versicherungspolice aufgeführt sind. Diese sind von der Deckung ausgeschlossen und müssen zusätzlich gebucht werden. Dazu können zum Beispiel Schäden durch Haustiere zählen.
- Wenn der Schaden durch eine illegale Handlung verursacht wurde, kommt die Versicherung ebenfalls nicht für die Kosten auf.
Der typische Abdeckungsbereich einer privaten Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung konzentriert sich in der Regel auf Schäden, die plötzlich und unvorhersehbar auftreten.
Diese Art von Schäden zeichnet sich durch eine klare Ursache-Wirkungs-Beziehung aus, die leicht zu identifizieren ist. Außerdem ist die private Haftpflichtversicherung dadurch definiert, dass sie – wie in den Beispielen gezeigt – für Schäden aufkommt, die Sie selbst anderen Personen und deren Eigentum zufügen. Wenn Sie also an Ihrem eigenen Haus ein Wasserrohr beschädigen und dieser Umstand über einen längeren Zeitraum Schaden verursacht, greift die Haftpflichtversicherung nicht. Entsteht ein solcher Schaden in einer Wohnung, die Sie nur mieten, so lässt sich das durchaus als Mietsachschaden werten, der Teil der Haftpflicht ist.
Doch Achtung: Inwiefern Allmählichkeitsschäden konkret in Ihrer Versicherung abgedeckt sind und welcher Schaden tatsächlich als Allmählichkeitsschaden gilt, hängt von Ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Einzelfall ab. Früher wurden Allmählichkeitsschäden generell von der Privathaftpflicht ausgeschlossen (das hat sich von den AHB 2002 – Allgemeine Haftpflichtbedingungen – zu den AHB 2008 geändert). Heute können diese Fälle durchaus abgedeckt sein, d.h. auch Schäden durch Schimmel. Ältere Verträge sollten Sie also überprüfen und durch eine neue Versicherung ersetzen.
Herausforderungen bei der Bewertung von Allmählichkeitsschäden
Die Bewertung von Allmählichkeitsschäden stellt Versicherungsunternehmen vor Herausforderungen. Da die Schäden sich langsam entwickeln, ist es oftmals schwierig, den genauen Zeitpunkt und die Ursache des Schadens festzustellen. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Schadensbewertung und -abwicklung. Zudem lassen sich Allmählichkeitsschäden oft verhindern, wenn angemessene Wartungs- und Präventivmaßnahmen ergriffen werden, was die Frage nach der Mitverantwortung der Versicherungsnehmer:innen aufwirft.
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Häufige Fragen zu Allmählichkeitsschäden
Wie wird normaler Verschleiß bewertet?
Wohnräume, die länger bewohnt sind, sehen nicht mehr wie neu aus. Der Boden hat vielleicht Kratzer, die Tapete ist leicht verfärbt und die eine oder andere Tür schließt nur noch widerwillig. Auch wenn all diese Schäden über einen längeren Zeitraum entstanden sind, so zählen sie doch zum normalen Verschleiß und zur Abnutzung von Wohnräumen. All diese Verschleißerscheinungen sind Teil des Mietverhältnisses und bei übermäßigem Schaden zusätzlich von der hinterlegten Kaution abgedeckt. Der allmähliche Schaden geht in der Regel auf eine konkrete Handlung und Ursache zurück.
Verschleiß, Abnutzung und übermäßiger Beanspruchung im Rahmen der Allmählichkeitsschäden: Welche Unterschiede gibt es?
Im Rahmen der Allmählichkeitsschäden gilt es also zu klären, wie sich „Verschleiß“, „Abnutzung“ und „übermäßige Beanspruchung“ voneinander unterscheiden:
- Verschleiß: Natürlicher Prozess, bei dem Materialien und Oberflächen durch den regelmäßigen Gebrauch allmählich abgenutzt werden. Typische Anzeichen sind Abnutzungsspuren an Teppichen, Möbeln oder mechanischen Bauteilen, die durch ständige Nutzung entstehen.
- Abnutzung: Der allgemeine Grad der Abnutzung eines Objekts über die Zeit hinweg, oft durch ständigen Gebrauch und Alterung. Das kann Verfärbungen, Kratzer oder eine nachlassende Funktionalität umfassen, wie zum Beispiel verblasste Farben oder abgenutzte Polster.
- Übermäßige Beanspruchung: Über die normale Nutzung hinausgehende Belastung, die zu vorzeitigen Schäden oder Funktionsausfällen führt. Dies kann durch unsachgemäßen Gebrauch, übermäßigen Druck oder Gewicht, oder häufige intensive Nutzung verursacht werden, wie z.B. ein durch übermäßiges Gewicht beschädigtes Sofa oder eine Tür, die ständig zugeschlagen wird.
Wer haftet bei Gefälligkeitsschäden?
Von einer Gefälligkeit spricht man, wenn Ihnen Freund:innen zum Beispiel beim Renovieren helfen. Auch hier kommt es manchmal zu Missgeschicken. Entsteht dabei ein allmählicher Schaden, also einer, dessen Ausmaß sich erst später erschließt, kann dies trotzdem durch die Haftpflicht des Freundes oder der Freundin abgedeckt werden. Die Versicherung wird hier allerdings besonders genau hinsehen, weil die freundschaftliche Beziehung natürlich Raum für Versicherungsbetrug lässt. Wie bei allen Haftpflichtversicherungen kann zudem die Forderungsausfalldeckung (sofern sie Teil der Haftpflicht ist) greifen. In diesem Fall kommt Ihre eigene Haftpflicht für einen Schaden auf, den eine andere Person verursacht hat, wenn diese Person selbst den Schaden nicht finanziell ersetzen kann.
Haftpflicht, Betriebshaftpflicht und Gebäudeversicherung bei Allmählichkeitsschäden: Wann greift welche Versicherung?
- Haftpflicht: Inwieweit Allmählichkeitsschäden in Ihrer Versicherung abgedeckt sind, hängt von Ihren konkreten Versicherungsbedingungen ab. Wichtig ist: Die Haftpflicht ist nur für Sach- und Personenschäden zuständig, die Sie anderen Personen zufügen. Zusätzlich unterstützt Sie die Haftpflicht, wenn Sie mit unberechtigten Schadensansprüchen konfrontiert sind. Bei Ihrem eigenen Eigentum greift die Haftpflicht nicht.
- Betriebshaftpflicht: Verursacht ein Bau- oder Handwerksunternehmen einen Schaden, dessen Auswirkungen erst nach einiger Zeit sichtbar werden, so ist das Unternehmen haftbar. Hier greifen dann Betriebs- und Berufsversicherungen für den gewerblichen Bereich.
- Wohngebäudeversicherung: Wenn Sie Grundbesitzer:in oder Eigentümer:in sind, lohnt sich unter Umständen zusätzlich zur Haftpflicht eine Wohngebäudeversicherung für Allmählichkeitsschäden. Diese deckt Feuer, Sturm, Hagel und andere äußere Einflüsse ab. Inwiefern Allmählichkeitsschäden in der Wohngebäudeversicherung sowie Schäden auch im Sinne von Verschleiß und Abnutzung abgedeckt sind, lässt sich nur im Einzelfall bewerten.
AXA schützt Sie auch im Falle eines Allmählichkeitsschadens
Deckt die Haftpflicht auch den typischen Allmählichkeitsschaden ab? Das bleibt die entscheidende Frage. Die Antwort unterscheidet sich zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen und Tarifen. Mit AXA sind Sie auf der sicheren Seite, alle Haftpflichttarife bieten umfassenden Schutz auch bei allmählichen Schäden.
Die Expert:innen von AXA finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Absicherung.
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