Mit der Drohnenhaftpflicht unbeschwert fliegen
Wozu eine Drohnenversicherung?
In Deutschland darf man nicht ohne weiteres Drohnen steuern. Mit der Einführung der Drohnenverordnung wurde ein festes Regelwerk entwickelt. Es definiert, wo und wie Sie Ihre Drohne fliegen lassen dürfen. Damit soll die Sicherheit im Luftraum erhöht und der Schutz der Privatsphäre gewährleistet werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Risiken Sie kennen müssen und was bei einer privaten und gewerblichen Drohnenversicherung beachtet werden sollte.
Flugdrohnen, Kopter und Multicopter werden immer beliebter
In Zukunft sollen sie sogar Pakete ausliefern. Mit rund 600.000 verkauften Drohnen im deutschen Luftraum rechnet die Deutsche Flugsicherung in diesem Jahr. Fliegen Sie hierbei unbeschwert - mit unserer Drohnenversicherung - einer Haftpflichtversicherung mit vielen Vorteilen:
Die Versicherung von Drohnen ist Pflicht
Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer ist aber auch die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder anderen Unfällen.
Seit dem 01.10.2017 gelten nun neue Regelungen zur Drohnen-Verordnung, die für den Umgang mit der Zukunftstechnologie Klarheit geschafft haben.
Die neue Drohnen-Verordnung
Die neuen Regelungen zur Drohnen-Verordnung seit 2017 im Überblick:
- Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden
- Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden
- Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt
- Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde
- Flugverbot z. B. über Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen
Welche Risiken und Schäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab?
Eine Drohnenhaftpflichtversicherung bietet Schutz für Schäden, die durch die Verwendung der Drohne verursacht werden. Dies kann Schäden an Gebäuden, anderen Drohnen oder sogar Personenschäden einschließen. Wenn Sie regelmäßig mit Ihrer Drohne fliegen, ist es besonders wichtig, eine solche Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sicherzustellen, dass Sie im Falle eines Unfalls gegen mögliche finanzielle Verluste abgesichert sind. Zu unterscheiden ist das beispielsweise vor einer Drohnen-Kaskoversicherung, die Ihre eigene Drohne bei Schäden absichert.
Mit dem „L-Tarif" der Privathaftpflichtversicherung von AXA gibt es einen Rundum-Sorglos-Haftpflichtschutz bei Drohnen bis 5 kg mit einer Deckungssumme bis 60 Millionen Euro. Mit dem "M-Tarif" von AXA erhalten Sie eine Haftpflichtversicherung für Drohnen unter 250 g.
Einige Beispiele für Schäden, die durch eine Drohnenhaftpflicht abgedeckt werden können, sind:
- Beschädigung von Eigentum: Wenn eine Drohne bei einem Flug ein Gebäude, ein Auto oder ein anderes Eigentum beschädigt, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
- Verletzung von Personen: Wenn eine Drohne bei einem Flug eine Person verletzt, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für die medizinischen Kosten und Folgeschäden aufkommen.
- Datenschutzverletzungen: Wenn eine Drohne unerwünscht Bilder oder Videos aufzeichnet, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für die daraus resultierenden Schäden aufkommen.
- Überschreitung des Luftraums: Wenn eine Drohne den Luftraum eines Flughafens oder einer anderen geschützten Zone überschreitet, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für die daraus resultierenden Schäden aufkommen.
Eine Absicherung gegen diese Risiken ist für privat genutzte Drohnen mittels einer Privathaftpflichtversicherung und für gewerblich genutzte Drohnen mittels eines Bausteins innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung möglich.
Worauf jeder Drohnenpilot achten sollte
Eine Drohnenversicherung ist unabdingbar
Wie hoch dürfen Drohnen fliegen?
Und ist eine Versicherung beim Drohnenfliegen überhaupt notwendig?
Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Video (Dauer des Videos 0:55 Min).
Unsere Drohnenversicherungen im Vergleich:
AXA gehört zu den wenigen Versicherern, die privaten und gewerblichen Drohnenpiloten mit der Drohnenversicherung eine innovative und attraktive Versicherungslösung bietet. Denn eine reine Drohnenversicherung braucht es gar nicht.
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Für Private Piloten: Privathaftpflichtversicherung
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Für gewerblich genutzte Drohnen: Betriebshaftpflichtversicherung
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Für wen geeignet?
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Für privat genutzte Drohnen bis 5 kg (L-Tarif) und bis 500g (M-Tarif).
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Für gewerblich genutzte Drohnen bis 5 kg.
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Versicherungssumme
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Bis zu 60.000.000 Euro (L-Tarif) / 30.000.000 Euro (M-Tarif) pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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Bis zu 1 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden - auf Europa beschränkt.
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Ihr Weg zum Abschluss
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Die Drohnenversicherung ist in der Grunddeckung unserer Privathaftpflichtversicherung automatisch enthalten.
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Die Drohnenversicherung können Sie als preiswerten Baustein im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
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Kosten der Drohnenversicherung
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Weitere Zusatzinformationen zu unser Versicherung für Drohnen, Kopter oder Multicopter
Mit der Drohnenhaftpflichtversicherung bei privat genutzten Drohnen bestens abgesichert fliegen
Sicher unterwegs, auch im Ausland.
Häufig gestellte Fragen zur Drohnen-Haftpflicht
Lesen Sie zu diesem Thema auch in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung
Rechtliche Hinweise
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