Haftungsrisiken für Personen, die ehrenamtlich tätig sind
Diese Versicherung hilft Ihnen
Die Helden des Alltags sind oft ehrenamtlich tätig. In Deutschland engagieren sich viele Millionen Menschen auf freiwilliger Basis im sportlichen, kulturellen oder sozialen Bereich. Ob als Rettungssanitäter, freiwillige:r Feuerwehrmann:frau, Sporttrainer:in oder Schatzmeister:in eines Vereins – unsere Gesellschaft würde ohne diese - sich unentgeltlich zur Verfügung stellenden - Menschen nicht so gut funktionieren und einige Institutionen würde es überhaupt nicht geben.
Die Stützen für Sport, Feuerwehr und soziale Einrichtungen – Ehrenamtliche
Doch überall, wo eine Leistung erbracht wird, kann auch etwas passieren, für das Ehrenamtliche die Haftung übernehmen müssen. Mit der richtigen Versicherung haben Sie im Ehrenamt im Fall eines Personen-,Sach- oder Vermögensschadens Sicherheit. Damit Sie für Ihre Arbeit nicht finanziell belastet werden.
AXA hat sich mit dem Thema Ehrenamt und Haftungsfragen beschäftigt, so dass Sie hier erfahren, welche Versicherung für Sie wichtig ist.
Was genau ist ein Ehrenamt?
Das Ehrenamt bezeichnet eine Aktivität oder Arbeit in einer entsprechenden Organisation mit folgenden Eigenschaften:
- Meist freiwillig
- Am Gemeinwohl orientiert
- Unbezahlt
- Selbst- oder mitbestimmt
Wie sind Sie im Ehrenamt abgesichert?
Die Absicherung in Bezug auf Unfall oder Haftpflicht lässt sich nicht allgemein darstellen. Der Umfang, in dem der:die ehrenamtliche Mitarbeiter:in in seiner:ihrer Tätigkeit versichert ist, ist von Institution zu Institution verschieden.
Unfallversicherung im Ehrenamt: meistens gesetzlich geregelt
Bei den meisten Organisationen genießen ehrenamtliche Mitarbeitende den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese greift, wenn Sie einen Unfall während der ehrenamtlichen Tätigkeit haben oder wenn Sie sich auf dem Hin- oder Rückweg zu dieser befunden haben. In diesen Fällen haben Vereine z.B. eine betriebliche Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Für einen Rundum-Schutz sorgen Sie selbst mit einer privaten Unfallversicherung vor. Diese gilt dann z.B. auch, wenn Sie auf dem Heimweg einen Umweg fahren.
Haftpflichtversicherung im Ehrenamt: zusätzlicher Schutz
In Bezug auf die Haftpflichtversicherung sieht dies jedoch anders aus – denn wenn Sie einen Personen-,Sach- oder Vermögensschaden verursachen, müssen Sie auch dafür haften.
Verletzen Sie zum Beispiel eine Person durch eigenes Verschulden in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit hat diese das Recht, Schadenersatzansprüche an Sie, die Institution oder auch an Sie beide zu stellen. Viele Vereine haben eine Haftpflichtversicherung für die Mitglieder abgeschlossen, die in diesem Fall dann eine Leistung erbringt.
Hat der Verein keine dementsprechende Versicherung, kann unter Umständen auch die private Haftpflichtversicherung des Mitarbeitenden einspringen. Wurde der Schaden grob fahrlässig oder sogar mit Vorsatz herbeigeführt, besteht in keinem Fall Versicherungsschutz. In diesen beiden Fällen ist es sinnvoll, wenn Sie selbst eine private Haftpflichtversicherung abschließen.
Die Privathaftpflichtversicherung von AXA abschließen
Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung von AXA ist das Haftpflichtrisiko bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (im gesetzlichen Sinn) und sozialem Engagement automatisch mitversichert.
FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Thema Ehrenamt und Versicherungen
Ist man bei einem Ehrenamt versichert?
Erkundigen Sie sich bei der Organisation, bei der Sie im Ehrenamt tätig sind, ob diese eine Versicherung für Sie abgeschlossen hat. Gibt es keine, sind Sie nicht automatisch versichert. Hier ist eine private Haftpflichtversicherung eine gute Lösung, um bei möglichen Schadensfällen keine finanziellen Einbußen zu erleiden.
Welche Versicherung braucht man für ehrenamtliche Tätigkeit?
Möchten Sie perfekt geschützt sein, sind 3 Versicherungen im Ehrenamt eine sichere Wahl. Diese bestehen aus:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
Sind Ehrenamtliche Tätigkeiten in der Privathaftpflicht versichert?
Das kommt auf die Art der Tätigkeit an. Ausgeschlossen von der Privathaftpflichtversicherung sind ehrenamtliche Tätigkeiten, die im öffentlichen oder hoheitlichen Bereich angesiedelt sind. Dazu gehören etwa:
- Gemeinderatsmitglieder
- Bürgermeister
- Schöffen
- Laienrichter
- Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Allerdings sind Sie in solchen Positionen in der Regel über die Unfallversicherung der Behörde versichert.
Weitere hilfreiche Beiträge in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung
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