
Absicherung bei gemeinnütziger Arbeit: Ihre Haftpflichtversicherung bei ehrenamtlicher Tätigkeit
Welche Versicherungen sind wichtig, wenn Sie ehrenamtlich tätig sind?
In Deutschland engagieren sich viele Millionen Menschen auf freiwilliger Basis im sportlichen, kulturellen oder sozialen Bereich. Damit gemeinnützige Arbeiter im Falle einer Beschädigung Dritter versorgt sind, ist eine Haftpflichtversicherung auch bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit unerlässlich. Hier erfahren Ehrenamtler, wofür eine private Haftpflichtversicherung notwendig ist.
Was genau ist ein Ehrenamt?
Das Ehrenamt bezeichnet eine Aktivität oder Arbeit in einer entsprechenden Organisation mit folgenden Eigenschaften:
- Freiwillig
- Am Gemeinwohl orientiert
- Unbezahlt
- Selbst- oder mitbestimmt
Eine ehrenamtliche Tätigkeit wird durch einen Ehrenamtsträger organisiert und orientiert sich am Wohl von Menschen, einer Gemeinschaft, Tieren oder der Natur. Es gibt sowohl lokale Ehrenämter als auch Projekte auf Bundesebene.
Warum wird eine Haftpflichtversicherung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten benötigt?
Ein Versicherungsschutz im Ehrenamt ist wichtig, um sowohl die ehrenamtlichen Helfer selbst als auch die Menschen, mit denen sie arbeiten, abzusichern. Im Ehrenamt können Sie Haftungsrisiken ausgesetzt sein und sich beispielsweise bei der Ausübung Ihrer Aufgaben verletzen oder Schäden verursachen. Dies kann beispielsweise durch Unfälle auf Veranstaltungen oder Fehler in Ihrer Arbeit passieren.
Ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz könnten Sie für diese Schäden selbst aufkommen müssen. Sozial engagierte Menschen sollten demnach prüfen, ob oder inwiefern ihre Haftpflichtversicherung ehrenamtliche Tätigkeiten einschließt bzw. absichert.
Gerade in potentiell gefährlichen Situationen im Sozialbereich, im Sport oder im Katastrophenschutz, sollten Sie daher durch einen Unfallversicherungsträger abgesichert sein. So können Sie Ihr Engagement ohne Sorge um mögliche persönliche oder finanzielle Risiken ausüben.
Diese Versicherungen sind für Ehrenamtler besonders wichtig:
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Private Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Optional: Rechtsschutzversicherung
Wie sind Sie im Ehrenamt abgesichert?
Die Absicherung in Bezug auf Unfall oder Haftpflicht lässt sich nicht allgemein darstellen. Der Umfang der Haftpflichtversicherung, in dem ehrenamtliche Mitarbeiter in ihrer Tätigkeit abgedeckt sind, ist von Institution zu Institution verschieden.
Wichtig: Als ehrenamtlicher Helfer sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Sie durch das Ehrenamt automatisch abgesichert sind. Klären Sie daher vorher mit Ihrer Trägerorganisation ab, welcher Versicherungsschutz besteht und wie Sie diesen ggf. ergänzen können.
Unfallversicherung im Ehrenamt: meistens gesetzlich geregelt
Bei den meisten Organisationen genießen ehrenamtliche Mitarbeitende den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese greift, wenn Sie einen Unfall während der ehrenamtlichen Tätigkeit haben oder wenn Sie sich auf dem Hin- oder Rückweg zu dieser befunden haben.
In diesen Fällen haben Vereine z. B. eine betriebliche Gruppenunfallversicherung abgeschlossen, die alle Vereinsmitglieder und Ehrenamtlichen versichert.
- Diese Versicherung deckt medizinische Behandlungen, Reha-Maßnahmen und gegebenenfalls eine Rente bei bleibenden Schäden ab – und das ohne eigene Kosten.
- Der Versicherungsschutz gilt, solange die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag eines gemeinnützigen Vereins, einer Initiative, einer Kirche oder einer Gemeinde erfolgt.
- Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verein offiziell eingetragen ist oder nicht.
Für einen Rundum-Schutz sorgen Sie selbst mit einer privaten Unfallversicherung vor. Diese gilt dann z. B. auch, wenn Sie auf dem Heimweg einen Umweg fahren.
Besonders für Sportvereine oder aktive Sportler ist es sinnvoll, neben der Haftpflichtversicherung auch die private Unfallversicherung abzuschließen. Für ehrenamtlich Tätige bietet diese eine zusätzliche Absicherung und ermöglicht es, eine individuelle Versicherungssumme für dauerhafte Verletzungen festzulegen.
Haftpflichtversicherung im Ehrenamt: zusätzlicher Schutz
In Bezug auf die Haftpflichtversicherung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten sieht dies jedoch anders aus – denn wenn Sie einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen, müssen Sie auch dafür haften. Verletzen Sie zum Beispiel eine Person durch eigenes Verschulden in Ihrem Ehrenamt, hat diese das Recht, Schadenersatzansprüche an Sie, die Institution oder auch an Sie beide zu stellen.
Viele Vereine haben eine Haftpflichtversicherung für die Vereinsmitglieder abgeschlossen, die in diesem Fall dann eine Leistung erbringt. Diese ist für jeden Verein klar empfohlen, der mit ehrenamtlichen Helfern arbeitet.
In vielen Fällen wird bei dieser Haftpflichtversicherung auch eine Selbstbeteiligung festgelegt, die ehrenamtlich Tätige selbst tragen müssen, wenn der Schaden durch sein eigenes Verschulden entsteht. Informieren Sie sich, welche Höhe der Selbstbeteiligung für die Haftpflichtversicherung sinnvoll ist.
Hat der Verein keine dementsprechende Versicherung, kann unter Umständen auch die private Haftpflichtversicherung des Mitarbeitenden einspringen. Wurde der Schaden grob fahrlässig oder sogar mit Vorsatz herbeigeführt, besteht in keinem Fall Versicherungsschutz.
In diesen beiden Fällen ist es sinnvoll, wenn Sie selbst eine private Haftpflichtversicherung abschließen, um jeglichen Risiken in Ihrem Ehrenamt vorzubeugen.
Kfz-Versicherung im Ehrenamt
Sind Sie im Rahmen eines Ehrenamts mit dem Auto unterwegs, ist eine Autoversicherung notwendig. Diese ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch notwendig, wenn Sie mit dem Fahrzeug einen Schaden an fremdem Eigentum verursachen oder eine Person verletzen.
Auch wenn Sie mit dem Auto eines anderen Vereinsmitglieds fahren, um Ihr soziales Engagement zu verrichten, kann ein Unfall passieren. Hier gilt es zu klären, inwiefern die Haftpflichtversicherung Schäden am Auto übernimmt.
Unterschied zwischen Sach- und Personenschaden im Ehrenamt
Gemeinnützig engagierte Menschen sollten zudem wissen, worin der Unterschied liegt, ob im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit ein Sachschaden oder ein Personenschaden geschieht:
- Sachschäden betreffen die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Gegenständen oder Eigentum. Das können zum Beispiel Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen oder Geräten sein. In solchen Fällen kommt meist eine Vereinshaftpflichtversicherung zum Tragen, die den Schaden am Eigentum Dritter abdeckt.
- Ein Personenschaden wiederum betrifft Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen von Menschen. Das können beispielsweise Unfälle durch einen Sturz sein. In diesem Fall greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.
Die Privathaftpflichtversicherung von AXA abschließen
AXA bietet als Versicherungsdienstleister einen Rundum-Versicherungsschutz für Ehrenamtliche an. Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung von AXA ist das Haftpflichtrisiko bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (im gesetzlichen Sinn) und sozialem Engagement automatisch mitversichert.
Diese Konditionen gelten bei der Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Tätigkeiten
Folgende Vertragsbedingungen sollten Beitragszahler beachten:
- Damit der Versicherungsschutz im Schadensfall greift, müssen Sie entweder komplett unentgeltlich arbeiten oder nur steuerfreie Einnahmen gemäß dem Einkommensteuergesetz erhalten.
- Zudem ist die Absicherung nachrangig.
- Das bedeutet, dass zunächst andere bestehende Versicherungen greifen.
- Besteht also bereits eine Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung, springt die private Haftpflichtversicherung nicht ein.
Welche Tätigkeiten sind gemeinwohlorientiert und fallen unter den Versicherungsschutz?
Gemeinwohlorientierte Tätigkeiten, die unter den Versicherungsschutz fallen, sind solche, die dem Nutzen der Gesellschaft dienen und in der Regel ohne Gewinnabsicht ausgeübt werden. Dieses Kriterium sollten Sie im Kontext der Haftpflichtversicherung für die ehrenamtliche Tätigkeit berücksichtigen.
Wichtig: Nicht jede ehrenamtliche Tätigkeit ist über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Besonders bei öffentlichen oder hoheitlichen Ehrenämtern (z. B. Gemeinderats- und Vorstandsmitglieder, Laienrichtern oder der Freiwilligen Feuerwehr) greift die Versicherung nicht. Dafür übernimmt in der Regel die zuständige Kommune oder Behörde den Versicherungsschutz.
Tipps: So gelingt der Start ins Ehrenamt
Für einen guten Start in das Ehrenamt sollten Sie vorab einige Dinge klären.
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