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Kinder spielen zusammen im Wald

Haftpflichtversicherung und Kinder

Wenn Kinder Schaden anrichten

Wenn Kinder spielen, wird es schnell wild. Geht dabei etwas zu Bruch, das Nachbarn oder Freunden gehört, möchten Eltern den Schaden meist ersetzen. Damit Sie dann nicht aus der eigenen Tasche zahlen müssen, bietet Ihnen die Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, Ihre Kinder mitzuversichern. Aber wie lange ist diese Familienversicherung möglich? Und sichert sie auch deliktunfähige Kinder ab? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Fragen zum Thema sowie anschauliche Beispiele und unbürokratische Antworten.

Wie lange ist ein Kind in der Haftpflichtversicherung mitversichert?

Kinder probieren sich und alles aus. Dabei geht naturgemäß mehr zu Bruch als bei den Eltern. Dann ist es gut, wenn Ihr Kind in der Familienhaftpflicht mitversichert ist und diese für die Schäden aufkommt. Aber ab wann brauchen Kinder eine eigene Haftplichtversicherung? Wenn Ihr Kind unverheiratet und noch bei Ihnen zu Hause gemeldet ist, kann es solange mitversichert bleiben, wie es noch in der beruflichen Ausbildung ist. Das kann ein Studium oder eine Lehre sein, aber auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliger Wehrdienst (FWD), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder ein Bundesfreiwilligendienst (BFD). Auch Wartezeiten - zum Beispiel auf einen Studienplatz oder eine Jobsuche - sind bis zu einem Jahr versichert. Das gilt auch für volljährige Kinder, sprich Kinder über 18 Jahre. Die Familienhaftpflicht gilt also nicht mehr, wenn Ihr Kind heiratet, einen eigenen Haushalt gründet oder ins Berufsleben einsteigt - sei es für einen Job, ein Referendariat  oder als Zeit- oder Berufssoldat oder -soldatin.

Wann sind Kinder schuldunfähig, wann haften die Eltern?

Das Schild "Eltern haften für ihre Kinder" haben wir alle schon gelesen. Dabei stimmt das gar nicht unbedingt. Bis zum Alter von 7 Jahren können Kinder nämlich gar nicht haftbar gemacht werden und damit auch nicht ihre Eltern. Auch bis 10 Jahre sind die Kinder nur eingeschränkt schuldfähig. Im sogenannten fließenden Straßenverkehr - sprich, wenn sich Fahrzeuge und Menschen bewegen - haften sie noch nicht. Aber die Frage ist kompliziert. Wer im Einzelfall wirklich haftet, hängt nicht nur vom Alter des Kindes ab, sondern auch von seiner Reife und davon, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Kindern unter 7 Jahren traut der Gesetzgeber noch nicht zu, komplexe Situationen richtig einzuschätzen und entsprechend weitsichtig zu handeln. Da der fließende Straßenverkehr für Kinder besonders schwierig ist, wurde die Altersgrenze hier auf 10 Jahre gesetzt.

Frau lädt das Auto, während die Familie den Kofferraum packt
Alter
Rechtsstatus
Haftung durch Kinder und Eltern
Versicherung
Baby, Kleinkind, Kind unter 7 Jahre
Deliktunfähig/ schuldunfähig
Kinder sind nicht haftbar. Eltern haben Aufsichtspflicht.
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Deliktunfähigkeit kann mitversichert werden, um Konflikte mit geschädigten Personen zu vermeiden.
Kind bis 10 Jahre
Eingeschränkt schuldunfähig
Ja. Auch für ruhenden Straßenverkehr. Nicht aber für fließenden Straßenverkehr. Eltern haben Aufsichtspflicht.
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Deliktunfähigkeit kann mitversichert werden, um Konflikte mit geschädigten Personen zu vermeiden.
Ab 10 Jahre
Voll schuldunfähig
Ja. Auch für fließenden Straßenverkehr. Eltern haben Aufsichtspflicht.
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Volljährige Kinder über 18 Jahre, Studenten, Auszubildende
Voll schuldunfähig
Kinder haften selbst.
Die Familienversicherung kann bestehen bleiben
Volljährige nach Auszug
Voll schuldunfähig
Kinder haften selbst.
Eine eigene Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden.

Deliktunfähige und deliktfähige Kinder

Wann haften Kinder und ihre Eltern?

  1. Bis 7 Jahre

    Kinder sind schuldunfähig.

  2. Bis 10 Jahre

    Kinder sind eingeschränkt schuldfähig & haftbar (außer fließender Straßenverkehr).

  3. Ab 10 Jahre

    Kinder sind schuldfähig.

Aufsichtspflicht der Eltern

Wann genau Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und für die von ihren Kindern verursachten Schäden haften, lässt sich nur im Einzelfall bewerten. Denn jedes Kind ist anders und Alter ist nicht das einzige Krierium für den Entwicklungsstand. Das Bürgerliche Gesetzbuch drückt sich vage aus und erwartet, dass Eltern bei der Erziehung "die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln" berücksichtigen (§ 1626). Eltern können also nur nach Augenmaß und situativ entscheiden, ob die Kinder in einer bestimmten Situation Aufsicht und Hilfestellung brauchen. Denn niemand möchte ja die Entwicklung seines Kindes zur Selbstständigkeit behindern oder die Freiheit des Kindes sowie die eigene unnötig einschränken.

Eltern kennen ihr Kind am besten. Das schließt seine oder ihre Fähigkeiten ein und auch den Charakter: Wer sich oft über Regeln hinwegsetzt, muss enger beaufsichtigt werden. Zur elterlichen Fürsorgepflicht gehört es, Regeln zu vereinbaren und die Einhaltung einzufordern. Indem Sie Ihr Kind in die Familienversicherung integrieren und auf eine Klausel für deliktunfähige Kinder achten, können Sie sich absichern. Wenn dann die Fünfjährige einen Kratzer ins Auto des Nachbarn macht, springt ihre Privathaftpflicht ein und ersetzt dem Nachbarn den Schaden. Eine einfache Maßnahme, um den Nachbarschaftsfrieden zu sichern.

In welchen Fällen zahlt die Haftpflicht und wann nicht?

Angenommen, ihr fünfjähriges Kind streift mit seinem Roller den Designer-Gartenzwerg der Nachbarn. Er geht zu Bruch. Sie stehen daneben, können aber nicht mehr eingreifen. In diesem Fall ist niemand haftbar – ihr Kind aufgrund seines Alters nicht und auch Sie als Eltern nicht, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Ihre Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden nur dann, wenn Sie deliktunfähige Kinder mitversichert haben. War Ihr Kind ohne Sie bei den Nachbarn, sind Sie Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Dann zahlt die private Haftpflichtversicherung für den Schaden.

Nächster Fall: Ihr älteres Kind, neun Jahre alt, verschätzt sich etwas und bleibt mit dem Fahrradlenker am Außenspiegel eines parkenden Autos hängen, der daraufhin zerspringt. Obwohl Kinder in diesem Alter im Straßenverkehr noch nicht deliktfähig sind, gelten für den ruhenden Verkehr andere Bedingungen: Für Schäden an parkenden Autos müssen Kinder bzw. ihre Eltern haften – in diesem Fall übernimmt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden.

Mit der Familienhaftpflichtversicherung bestens geschützt

Versichern Sie auch ihre deliktunfähigen Kinder.

Häufige Fragen zu Kindern in der Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung: Was tun im Schadensfall?

Machen Sie Fotos vom Schaden und beschreiben Sie den Unfallhergang kurz schriftlich. Damit melden Sie den Schaden Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Nun beginnt die Prüfung der Schadenersatzansprüche. Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab und zahlen Sie kein Geld, bevor die Versicherung die Schuldfrage geklärt hat. Ihre private Haftpflichtversicherung sendet Ihnen eine Schadensmeldung zum Ausfüllen. Um alles Weitere kümmert sich Ihre Versicherung. Leiten Sie daher alle Schreiben an sie weiter. Im Fall eines Gerichtsprozesses stellt die Versicherung einen Anwalt und übernimmt die Kosten.

Schäden durch eigenes Kind - Zahlt die Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung zahlt Schäden, die Ihr Kind Dritten verursacht, also geschädigten Personen, die nicht Teil Ihres Haushalts sind. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt also keine Schäden, die ihr eigenes Kind bei Ihnen verursacht. Ist Ihr Kind in der Familienversicherung mitversichert, zahlt sie zum Beispiel Schäden, die ihr Kind im Straßenverkehr verursacht oder wenn es bei Freunden den Fernseher kaputt macht. Als "Kind" gelten von kleinen Kindern bis hin zu jungen Leuten (auch volljährige Kinder) alle im Haushalt lebenden Kinder, auch Pflege- und Adoptivkinder und Au-Pairs.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung sein?

Die finanziellen Folgen von Haftpflicht-Schäden können gerade bei Personenschäden hoch sein. Die Versicherungssumme einer Familienhaftpflicht sollte für ausreichenden Versicherungsschutz im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich liegen. Denn wenn Personen zu Schaden kommen, können Kosten anfallen, die schnell Millionen Euro erreichen: Ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Arbeitsausfälle, Reha-Kosten oder gar eine lebenslange Rente für die geschädigte Person. Mit einer hohen Deckungssumme für ihre Familienhaftpflichtversicherung schützen Sie Ihre Familie vor diesem Risiko.

Brauchen Alleinerziehende eine Haftpflichtversicherung?

Alleinerziehende Eltern sollten daran denken, ihr Kind nach der Trennung oder Scheidung über ihre Haftpflichtversicherung mitzuversichern. Sie können Ihr Kind dann in die Familienversicherung integrieren, wenn es in Ihrem Haushalt lebt. Es haftet immer der Elternteil, der gerade die Aufsichtspflicht hatte,  als der Schaden passiert ist. Hat ein Elternteil nur das Umgangsrecht, so haftet er trotzdem, wenn er gerade die Aufsicht für das Kind übernommen hat. Getrennt lebende Eltern sollten also beide eine eigene Haftpflichtversicherung haben und das Kind nach der Trennung mitversichern.

Häufige Fragen zur Aufsichtspflicht

Bis wann ist ein Kind aufsichtspflichtig?

Die Aufsichtspflicht für ihr Kind haben Eltern offiziell bis zum 18. Lebensjahr des Kindes – also bis zur Volljährigkeit. Das beinhaltet laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) die Sorge fürs Kind und auch für sein Vermögen. Wenn niemand anders das Sorgerecht für das Kind hat, sind die Eltern verpflichtet, es zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Natürlich nimmt der Umfang der Aufsicht durch die Eltern immer mehr ab. Ein dreijähriges Kind muss intensiver beaufsichtigt werden als ein 17-jähriges. Tipp: Integrieren Sie bei Kindern unter 7 Deliktunfähigkeit in Ihre Haftpflichtversicherung.

Was gehört alles zur Aufsichtspflicht?

Zur Aufsichtspflicht für Ihr Kind gehört es, dass Sie das Kind pflegen, erziehen und beaufsichtigen. Außerdem bestimmen Sie über seinen Aufenthalt. Wo wohnt es? Darf es in den Urlaub fahren? Diese Fragen entscheiden die Erziehungsberechtigten. Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzen und Dritten dadurch ein Schaden entsteht, haften Sie laut BGB als aufsichtspflichtige Person. Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, kommt diese aber für den entstandenen Schaden auf. Achten Sie darauf, bei kleinen Kindern Deliktunfähigkeit mitzuversichern.

Wie verletzt man die Aufsichtspflicht?

Die Aufsichtspflicht ist dann verletzt, wenn die aufsichtspflichtige Person nachweislich nicht ihrer Pflicht nachgekommen ist. Entstehen in dieser Zeit Schäden, haftet die aufsichtspflichtige Person. Ihre Privathaftpflicht übernimmt dann Schäden an anderen Personen oder deren Besitz. Natürlich ist der Umfang der Aufsicht altersabhängig und kommt auch auf die geistige Reife des Kindes an. Bei einem 14-jährigen Kind entfällt beispielsweise schon die dauernde Aufsichtspflicht. Es darf auch über Nacht allein gelassen werden, wenn die nötigen Voraussetzungen gegeben sind.

Was sind Fallbeispiele für Aufsichtspflicht und deren Verletzung?

Folgende Fallbeispiele verdeutlichen, wann Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen: Ihr Kind fährt mit dem Fahrrad und baut einen kleinen Unfall. Das Rad eines anderen Fahrers wird beschädigt. Ob Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, hängt nun von verschiedenen Faktoren ab: Wichtig ist, dass Sie Ihr Kind über die Regeln und Gefahren belehrt haben und es ausreichend verkehrstüchtig ist. Das kann man von einem Jugendlichen eher erwarten als von einem Kleinkind. Ihre Aufsichtspflicht ist auch verletzt, wenn Ihr Kind ein anderes mit einem Spielzeug verletzt und sie dies nicht mitbekommen.

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