
Haftpflichtversicherung und Kinder
Wenn Kinder Schaden anrichten
Wenn Kinder spielen, wird es schnell wild. Geht etwas zu Bruch, das Nachbarn oder Freunden gehört, möchten Eltern den Schaden oft ersetzen. Damit Sie nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, bietet die Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, Ihre Kinder mitzuversichern. Doch wie lange ist diese Familienversicherung möglich? Und sichert sie auch deliktunfähige Kinder ab? Hier finden Sie Antworten und Beispiele.
Wie lange ist ein Kind in der Haftpflichtversicherung mitversichert?
Kinder probieren sich und alles aus. Dabei geht naturgemäß mehr zu Bruch als bei den Eltern. Dann ist es gut, wenn Ihr Kind in der Familienhaftpflicht mitversichert ist und diese für die Schäden aufkommt. Aber ab wann brauchen Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung?
Wenn Ihr Kind unverheiratet und noch bei Ihnen zu Hause gemeldet ist, kann es solange mitversichert bleiben, wie es noch in der beruflichen Ausbildung ist. Das kann ein Studium oder eine Lehre sein, aber auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliger Wehrdienst (FWD), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder ein Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Auch Wartezeiten - zum Beispiel auf einen Studienplatz oder eine Jobsuche - sind bis zu einem Jahr versichert. Das gilt auch für volljährige Kinder, sprich Kinder über 18 Jahre.
Die Familienhaftpflicht gilt also nicht mehr, wenn Ihr Kind heiratet, einen eigenen Haushalt gründet oder ins Berufsleben einsteigt - sei es für einen Job, ein Referendariat oder als Zeit- oder Berufssoldat oder -soldatin.
Wann sind Kinder schuldunfähig, wann haften die Eltern?
Das Schild "Eltern haften für ihre Kinder" haben wir alle schon gelesen. Dabei stimmt das gar nicht unbedingt. Bis zum Alter von 7 Jahren können Kinder nämlich gar nicht haftbar gemacht werden und damit auch nicht ihre Eltern. Auch bis 10 Jahre sind die Kinder nur eingeschränkt schuldfähig.
Im sogenannten fließenden Straßenverkehr - sprich, wenn sich Fahrzeuge und Menschen bewegen - haften sie noch nicht. Aber die Frage ist kompliziert. Wer im Einzelfall wirklich haftet, hängt nicht nur vom Alter des Kindes ab, sondern auch von seiner Reife und davon, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Kindern unter 7 Jahren traut der Gesetzgeber noch nicht zu, komplexe Situationen richtig einzuschätzen und entsprechend weitsichtig zu handeln. Da der fließende Straßenverkehr für Kinder besonders schwierig ist, wurde die Altersgrenze hier auf 10 Jahre gesetzt.
Alter
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Rechtsstatus
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Haftung durch Kinder und Eltern
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Versicherung
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Baby, Kleinkind, Kind unter 7 Jahre
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Deliktunfähig/ schuldunfähig
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Kinder sind nicht haftbar. Eltern haben Aufsichtspflicht.
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Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Deliktunfähigkeit kann mitversichert werden, um Konflikte mit geschädigten Personen zu vermeiden.
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Kind bis 10 Jahre
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Eingeschränkt schuldfähig
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Ja. Auch für ruhenden Straßenverkehr. Nicht aber für fließenden Straßenverkehr. Eltern haben Aufsichtspflicht.
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Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Deliktunfähigkeit kann mitversichert werden, um Konflikte mit geschädigten Personen zu vermeiden.
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Ab 10 Jahre
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Voll schuldfähig
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Ja. Auch für fließenden Straßenverkehr. Eltern haben Aufsichtspflicht.
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Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen.
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Volljährige Kinder über 18 Jahre, Studenten, Auszubildende
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Voll schuldfähig
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Kinder haften selbst.
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Die Familienversicherung kann bestehen bleiben
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Volljährige nach Auszug
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Voll schuldfähig
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Kinder haften selbst.
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Eine eigene Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden.
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Deliktunfähige und deliktfähige Kinder
Wann haften Kinder und ihre Eltern?
Aufsichtspflicht der Eltern
Wann genau Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und für die von ihren Kindern verursachten Schäden haften, lässt sich nur im Einzelfall bewerten. Denn jedes Kind ist anders und Alter ist nicht das einzige Kriterium für den Entwicklungsstand.
Das Bürgerliche Gesetzbuch drückt sich vage aus und erwartet, dass Eltern bei der Erziehung "die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln" berücksichtigen (§ 1626). Eltern können also nur nach Augenmaß und situativ entscheiden, ob die Kinder in einer bestimmten Situation Aufsicht und Hilfestellung brauchen.
Denn niemand möchte ja die Entwicklung seines Kindes zur Selbstständigkeit behindern oder die Freiheit des Kindes sowie die eigene unnötig einschränken.
Eltern kennen ihr Kind am besten. Das schließt seine oder ihre Fähigkeiten ein und auch den Charakter: Wer sich oft über Regeln hinwegsetzt, muss enger beaufsichtigt werden. Zur elterlichen Fürsorgepflicht gehört es, Regeln zu vereinbaren und die Einhaltung einzufordern.
Indem Sie Ihr Kind in die Familienversicherung integrieren und auf eine Klausel für deliktunfähige Kinder achten, können Sie sich absichern. Wenn dann die Fünfjährige einen Kratzer ins Auto des Nachbarn macht, springt ihre Privathaftpflicht ein und ersetzt dem Nachbarn den Schaden. Eine einfache Maßnahme, um den Nachbarschaftsfrieden zu sichern.
In welchen Fällen zahlt die Haftpflicht und wann nicht?
Angenommen, ihr fünfjähriges Kind streift mit seinem Roller den Designer-Gartenzwerg der Nachbarn. Er geht zu Bruch. Sie stehen daneben, können aber nicht mehr eingreifen. In diesem Fall ist niemand haftbar – ihr Kind aufgrund seines Alters nicht und auch Sie als Eltern nicht, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Ihre Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden nur dann, wenn Sie deliktunfähige Kinder mitversichert haben. War Ihr Kind ohne Sie bei den Nachbarn, sind Sie Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Dann zahlt die private Haftpflichtversicherung für den Schaden.
Nächster Fall: Ihr älteres Kind, neun Jahre alt, verschätzt sich etwas und bleibt mit dem Fahrradlenker am Außenspiegel eines parkenden Autos hängen, der daraufhin zerspringt. Obwohl Kinder in diesem Alter im Straßenverkehr noch nicht deliktfähig sind, gelten für den ruhenden Verkehr andere Bedingungen:
Für Schäden an parkenden Autos müssen Kinder bzw. ihre Eltern haften – in diesem Fall übernimmt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden.
Mit der Familienhaftpflichtversicherung bestens geschützt
Versichern Sie auch ihre deliktunfähigen Kinder.
Häufige Fragen zu Kindern in der Haftpflichtversicherung
Häufige Fragen zur Aufsichtspflicht
Weitere hilfreiche Tipps im Ratgeber Haftpflichtversicherung
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