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Junge Leute grillen zusammen auf der Terrasse

Haftpflichtversicherung: Pflicht oder freiwillige Vorsichtsmaßnahme?

Wegen einer kleinen Unachtsamkeit kommt jemand wegen Ihnen zu Fall und macht Ihnen gegenüber Schadensersatzansprüche geltend. Genau hier kommt als treuer Begleiter in nahezu allen Lebenslagen die Haftpflichtversicherung ins Spiel. Bei all den Risiken, die unseren Alltag begleiten, stellt sich die Frage: Ist in Deutschland bezüglich der Haftpflichtversicherung eine Pflicht gesetzlich geregelt?  In diesem Artikel werden wir Ihnen die passende Antwort und alle wichtigen Kriterien über die Versicherung mitteilen. 

Ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht?

Trotz des Wortes Pflicht ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung – anders als bei einer Kfz-Versicherung – nicht verpflichtend! In diesem Fall bezieht sich die Pflicht auf die „Pflicht der Haftung“. Dazu schreibt der Gesetzgeber in § 823 BGB vor, dass Sie für einen finanziell verursachten Schaden aufkommen müssen - egal wie hoch. So gesehen ist sie also praktisch unverzichtbar.

Keine private Haftpflichtversicherung-Pflicht – Abschluss dennoch ratsam!

Fiktive Beispiele für Schadensfälle, die eine Haftpflichtversicherung übernimmt

Missgeschicke sind im Alltag unvermeidbar. Das Problem? Leider ist die private Haftpflichtversicherung keine Pflicht. Das spiegelt sich auch in den Statista-Analysen von 2019 bis 2023 wider. Die neuesten Zahlen belegen: Lediglich 47,64 von insgesamt 83,2 Millionen Bürger genießen den Schutz einer freiwilligen Haftpflichtversicherung. Kommt es zum Schadensfall, tragen Sie ohne Versicherung die Kosten aus eigener Tasche. Mit einer Haftpflichtversicherung im Rücken springt diese im Schadensfall für Sie ein.

Aber was passiert, wenn ein nicht Versicherter die Schadenssumme nicht aufbringen kann? Selbst in diesem Fall sind Sie als Geschädigter mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgesichert. Gute Versicherungen schützen Sie durch die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Bei der Ausfalldeckung handelt es sich zumeist um eine kostenlose Zusatzleistung Ihres Versicherungsunternehmens. Sie springt ein, wenn der Schadensverursacher nicht willens oder in der Lage ist, Schadensersatz zu leisten. Folgende Szenarien zeigen, welche Schäden durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind: 

  • Sachschaden Kinder: Verabredet sich beispielsweise Ihr zehnjähriges Kind am Nachmittag mit einem Freund und trifft beim Fußball anstelle des Tores die Scheibe, wird es teuer. Kinder ab 7 Jahren sind deliktfähig (im fließenden Straßenverkehr erst ab 10), das bedeutet, Ihr Kind muss über Ihre Haftpflicht mitversichert werden. Kinder unter sieben Jahren haften nicht für einen begangenen Schaden. Der Geschädigte kann Sie als gesetzliche Vertreter und Ihre Haftpflicht nur in Regress nehmen, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.
  • Schadensersatzforderung: Sie verbrennen im heimischen Garten von Krankheitserregern befallene Pflanzen. Direkt gegenüber von Ihnen betreibt Hr. Müller ein gut laufendes Lokal. Der durch die Fenster strömende Rauch verärgert die Gäste, sodass sie das Restaurant wutentbrannt verlassen. Hr. Müller ist empört! Er nimmt Sie in Regress. Für die entstandenen Umsatzeinbußen verlangt er Schadensersatz von Ihnen. In diesem fiktiven Beispiel ist eine gute Haftpflichtversicherung notwendig, die den entstandenen Schaden übernimmt.
  • Selbstverursachter Sachschaden: Glücklich präsentiert Ihnen Ihr bester Kumpel sein neues iPhone. Sie entdecken Ihr Lieblingsspiel Candy Crush Saga und versuchen Ihr Glück. Während des Spiels agieren Sie ein wenig hektisch. Unglücklicherweise rutscht Ihnen das Handy aus der Hand und landet mit dem Bildschirm auf dem Boden. Die Reparaturkosten belaufen sich auf circa 405 € und werden vollständig von der Haftpflichtversicherung übernommen.
  • Personenschaden: Sie sind als Fußgänger an einem Nachmittagsspaziergang für einen Bruchteil einer Sekunde abgelenkt und missachten den Straßenverkehr. Diese Unachtsamkeit zwingt dene herannahenden Autofahrer zu einem Ausweichmanöver, neben dem Frontschaden entsteht auch ein Personenschaden. Etwaige Behandlungs- und Rehakosten der Autofahrerin oder des Autofahrers gehen auf Ihre Kappe! Schnell kann die Schadenssumme astronomische Höhen erreichen. Wären Sie in diesem Beispiel selbst aktiver Straßenverkehrsteilnehmer, würde die Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflicht in Deutschland) greifen. Aber in diesem Fall müssen Sie die Kosten selbst übernehmen, sofern Sie keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Die aufgeführten Beispiele verdeutlichen, warum eine Haftpflichtversicherung notwendig ist. Gelten Sie als nicht versichert, sind Sie in der Pflicht, den Schaden innerhalb der Frist zu begleichen. Der Geschädigte muss Ihnen dazu eine angemessene Zahlungsfrist einräumen - die Frist hängt vom Einzelfall und der Schadenshöhe ab. Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nicht nach, summiert sich die Summe durch anfallende Zinsen. Anschließend setzt der Geschädigte die Forderung normalerweise gerichtlich durch, bis hin zur Pfändung.

Bereits ab einem geringen monatlichen Betrag übernimmt die Haftpflichtversicherung Schäden in Millionenhöhe! Denn wie die genannten fiktiven Beispiele zeigen, kann eine unachtsame Sekunde finanzielle Existenzen bedrohen.

Auf einen Blick: Was ist versichert?

Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung sind gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden geschützt. Darunter zählen:
 

  • Schäden durch deliktsunfähige Kinder (unter sieben Jahren)
  • Gefälligkeitsschäden
  • Mietschäden (beispielsweise beschädigten Laminat in der Mietwohnung)
  • Fremde Schlüssel oder Keycard verloren (eigener Schlüsselverlust sichert Hausratversicherung ab)
  • Vermögensschäden
  • Sachbeschädigungen (keine Schadensübernahme bei vorsätzlicher Handlung)
  • Personenschäden, die versehentlich, fahrlässig oder grob fahrlässig entstehen

Was ist nicht versichert?

Das Versicherungsunternehmen verweigert die Schadenübernahme bei:
 

  • Schäden, die während einer strafbaren Handlung aufgetreten sind
  • Probleme zwischen zusammenlebenden Familienangehörigen
  • Selbst erlittene Schäden
  • Vorsätzlich verursachte Schäden

Keine Pflicht zur Haftpflichtversicherung – aber mehr als sinnvoll

AXA bietet Ihnen bereits ab 1,55 € eine private Haftpflichtversicherung, die Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von 60 Millionen Euro abdeckt. 

Kriterien, die Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht aus den Augen lassen dürfen

Beschäftigen Sie sich mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung, ist die Deckungssumme eines der wichtigsten Kriterien. Aber was versteht sich eigentlich unter diesem Begriff? Sie bezeichnet den maximalen Betrag, den die Versicherung im Schadensfall an den:die Geschädigte:n auszahlt. So gesehen fungiert sie als finanzielles Schutzschild der Versicherungsnehmer:innen!

Bereits bei Versicherungsabschluss legen Sie die Höhe der Deckungssumme fest. Es ist wichtig, bei der Schätzung realistisch vorzugehen, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein. Kommt es zum Schadensfall, dessen Höhe die vertraglich festgelegte Summe überschreitet, zahlen Sie den Differenzbetrag aus eigener Tasche. Leistungsstarke Versicherungspartner bewahren Sie vor Schäden bis zu 5 Millionen Euro und aufwärts. Eine kleine Denkstütze: Je mehr Schadensfälle und Personen die Versicherung abdeckt, desto höher sollte die Versicherungssumme ausfallen.

Gut zu wissen: Nehmen Sie auch ältere Versicherungsverträge unter die Lupe! Haben Sie in der Vergangenheit eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Ältere Verträge wurden oftmals mit einer geringen Versicherungssumme von zumeist weniger als einer Million Euro ausgestattet. Ein Blick ins Kleingedruckte gibt Aufschluss über die Deckungssumme und die Schadensabdeckung.

Gut geschützt mit der privaten Haftpflichtversicherung von AXA

Die AXA schützt Sie je nach gewähltem Tarif gegen Sach-, Personen-, Vermögens- und Mietschäden von 5, 30 oder sogar 60 Millionen Euro! Schon im Tarif M sind Sie hier mit einer Deckungssumme von bis zu 30 Millionen Euro (inkl. Gefälligkeitsschäden) auf der sicheren Seite. Auch Drohnenbesitzer sind geschützt! Seit dem Jahr 2017 hat der Gesetzgeber in der Landesvorgabe laut § 43 Luftverkehrsgesetz eine Haftpflichtversicherung Pflicht für Drohnen festgelegt. Der oben genannte Tarif M als Drohnenhaftpflicht deckt Geräte bis 500 Gramm ab.

Sind Angehörige automatisch haftpflichtversichert?

Ob und inwieweit Angehörige mitversichert sind, hängt von der Art der Haftpflicht und dem gewählten Tarif ab. Sind Ihre Angehörigen Teil des gewählten Tarifes (Einzeltarif ausgenommen), genießen Sie einen automatischen Schutz. Bei Vertragsabschluss können Sie die folgende Auswahl treffen, wen Sie versichern möchten:

  • Mich selbst (Versicherungsnehmer)
  • Mich und meinen Partner (Versicherungsnehmer & Partner)
  • Meine Familie (Versicherungsnehmer, Partner, Kinder)
  • Mich und mein Kind (Versicherungsnehmer und Kinder)

Haftpflichtversicherung Pflicht: Wo sieht der Gesetzgeber eine Versicherung als verpflichtend?

Wie Sie nun wissen, besteht in Deutschland keine private Haftpflichtversicherung Pflicht – doch Ausnahmen bestätigen die Regel. So sieht der Gesetzgeber beispielsweise gemäß § 1d des Straßenverkehrsgesetzes für aktive Straßenverkehrsteilnehmer (Auto, Motorräder, Motorroller) eine Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Versicherungspflicht trifft auch einige Berufsgruppen: Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Apotheker sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Übersicht: Welche Varianten der Haftpflichtversicherung sind Pflicht oder freiwillig?

Versicherungsart
Für wen geeignet
Pflicht/ Freiwillig
Diensthaftpflicht
Angestellte im öffentlichen Dienst
Freiwillig
Private Haftpflichtversicherung/ Alle Bundesbürger
Freiwillig
Aktive Verkehrsteilnehmer (Auto, Motorrad, Motorroller)
Pflicht
Öltankinhaber
Freiwillig
Jagdhaftpflichtversicherung
Jäger
Pflicht
für unterschiedliche Berufsgruppen
Bei einigen Berufsgruppen verpflichtend
Bauherren
Freiwillig
Hundehaftpflichtversicherung
Hundehalter:innen
In einigen Bundesländern Pflicht (entsprechende Gesetze sind den Verordnungen des Bundeslandes zu entnehmen)
Pferdehaftpflicht 
Reitsportbegeisterte
Freiwillig
Drohnenbesitzer
Pflicht

Häufig gestellte Fragen zu „Ist eine private Haftpflichtversicherung Pflicht?"

Wer muss eine Haftpflichtversicherung abschließen?

Grundsätzlich gesehen besteht keine Pflicht für eine Haftpflichtversicherung. Doch wie so häufig gibt es Ausnahmen. In welchen Fällen ist also eine Haftpflicht Pflicht? 

  • Zum einen müssen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, sobald Sie als Pkw-Besitzer eingetragen sind und als Autofahrer hinterm Steuer sitzen. 
  • Zum anderen unterliegen Sie der Versicherungspflicht, wenn Sie einen bestimmten Beruf ausüben. Die Berufshaftpflichtversicherung gilt für Berufsgruppen, die mit einem gewissen Risiko bzw. einer gewissen Verantwortung zusammenhängen.
    Solche Berufe können sein: 

    - Mediziner
    - Juristen
    - Finanzberater
    - Jäger (dies gilt auch für Hobby-Jäger)

Ist es schlimm, wenn man keine Haftpflichtversicherung hat?

Da keine Versicherungspflicht besteht, belangt Sie bei einer fehlenden Versicherung auch niemand.  Beachten Sie jedoch, dass Sie bei Schadensfällen die Kosten selbst tragen müssen. Natürlich, kleinere Beträge lassen sich im Fall der Fälle aus eigener Tasche zahlen. Aber wann sind die finanziellen Folgen so extrem, dass Sie diese nicht mehr selbst zahlen können? Wann also ist eine private Haftpflichtversicherung erforderlich?

  • Bei Personenschäden: Hierbei gilt als Grundvoraussetzung, dass Sie für den körperlichen Schaden einer anderen Person verantwortlich sind. 
  • Bei Sachschäden: Der Fall tritt ein, wenn Sie das Eigentum einer dritten Person kaputt machen.  
  • Bei Vermögensschäden: Wegen einer Unachtsamkeit, die Sie verursachen, entsteht für eine fremde Person ein enormer, finanzieller Schaden. 

Die aufgeführten Szenarien können schnelle die Millionen-Höhe erreichen. Damit Sie diese Summen nicht selbst stemmen müssen, wird eine private Haftpflichtversicherung empfohlen.

Schreibt der Gesetzgeber eine private Haftpflichtversicherung vor?

Nein. In Deutschland besteht kein Gesetz zur privaten Haftpflicht Pflicht. Objektiv betrachtet ist die Absicherung hinsichtlich verursachter Schäden die eigene Angelegenheit eines jeden Bürgers. 

Gibt es eine private Haftpflichtversicherung Pflicht für Mieter oder Vermieter?

Der Gesetzgeber verpflichtet Mieter nicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Verankert Ihr Vermieter eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, ist diese nichtig.
Anders hingegen verhält sich die Sachlage bei Vermietern. Sobald Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, sollten Sie auch über eine Vermieterhaftpflichtversicherung verfügen.  

  • Als Vermieter sind Sie in der Pflicht, Ihr Eigentum zu schützen und dritten Personen so zu übergeben, dass ihnen kein Schaden entsteht.  
  • Kommt es bei Ihren Mietern dennoch zu einem gesundheitlichen oder physischen Schaden, müssen Sie hierfür aufkommen und die Kosten tragen.  
  • In diesem Fall wenden Sie sich jedoch an Ihre Vermieterhaftpflichtversicherung.  

Auch für diesen Versicherungsschutz gilt keine gesetzliche Pflicht. Da jedoch im BGB § 823 geregelt ist, dass Sie für verunglückte Mieter in Ihrer Immobilie haften, ist die Vermieterhaftpflichtversicherung durchaus empfehlenswert. 

Kann ich die Haftpflichtversicherung gegenüber dem Finanzamt geltend machen?

Ja. Bei der Einkommensteuer können Sie die Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe absetzen.

Welche Haftpflichtversicherung ist für Tierhalter Pflicht?

Egal wie gut Ihre Tiere erzogen sind: Vierbeiner haben dennoch ihren eigenen Kopf und Ihre eigene Wahrnehmung. Diese können Sie als Tierbesitzer nicht beeinflussen. Daher kann es auch in bestimmten Situationen zwischen Mensch und Tier zu Unfällen kommen bzw. zu Schäden, die durch Ihr Tier verursacht wurden.

  • Sie sind Besitzer eines Hundes oder eines Pferdes? Dann sollten Sie sich ausreichend absichern. Trotz guter Erziehung oder Abrichtung kann es passieren, dass ein verunsicherter Hund beißt oder ein verängstigtes Pferd ausschlägt. Sind hier fremde Personen betroffen, zahlen Sie als Hunde- oder Pferdebesitzer für die Konsequenzen. Mit einer umfassenden Tierhaftpflichtversicherung sind Sie gut beraten.
  • Sie lieben Ihre Katze und möchten sich auch in der neuen Mietwohnung nicht von ihrem Vierbeiner trennen? Dann sollten Sie den passenden Versicherungsschutz abklären. Denn so lieb Katzen sein können: Beißen und kratzen liegt in ihrer Natur. Wie schnell passiert es, dass der Vierbeiner etwas annagt oder Kratzspuren am Boden hinterlässt. Mit einer umfassenden Katzenhaftpflichtversicherung haben Sie ideale Unterstützung im Schadensfall. 

Welche Versicherung zahlt bei Schäden auf vereistem Gehweg?

Wenn im Winter der erste Schnee fällt, freuen sich im ersten Moment viele über die weiße Szenerie. Doch so schön der Schnee ist, bringt er eine Verantwortung mit sich.

  • Ganz gleich ob Sie in Ihrem eigenen Haus leben oder zur Miete wohnen: Sie sind dazu verpflichtet, den Bürgersteig sowie Zufahrten vor Ihrem Haus freizuhalten und diese von Schnee bzw. Eis zu befreien.  
  • Verunglückt ein Fußgänger vor Ihrem Haus aufgrund eines vereisten Gehwegs, haften Sie für den Personenschaden, da Sie Ihre Schneeräumpflicht missachtet haben 
  • In diesem Fall unterstützt Sie Ihre private Haftpflichtversicherung, damit Sie die Kosten nicht alleine tragen. 

Fazit - Mit der Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite!

Auch wenn in Deutschland keine Haftpflichtversicherung Pflicht besteht, ist sie unverzichtbar! Tagtäglich sind wir mit Gefahrensituationen konfrontiert und die kleinste Unachtsamkeit kann gravierende finanzielle Folgen mit sich bringen. Eine Haftpflicht schützt Sie vor unvorhergesehenen Schadensfällen. Die AXA bietet Ihnen und Ihrer Familie hierfür drei unterschiedliche Tarife an, um in jeder Lebensphase auf der sicheren Seite zu sein. Denken Sie daran, der richtige Schutz ist kein Luxus, sondern eine Grundvoraussetzung für ein unbeschwertes Leben.

Rechtliche Hinweise

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