
Haftpflichtversicherung: Pflicht oder freiwillige Vorsichtsmaßnahme?
Wegen einer kleinen Unachtsamkeit kommt jemand wegen Ihnen zu Fall und macht Ihnen gegenüber Schadensersatzansprüche geltend. Genau hier kommt als treuer Begleiter in nahezu allen Lebenslagen die Haftpflichtversicherung ins Spiel. Bei all den Risiken, die unseren Alltag begleiten, stellt sich die Frage: Ist in Deutschland bezüglich der Haftpflichtversicherung eine Pflicht gesetzlich geregelt? In diesem Artikel werden wir Ihnen die passende Antwort und alle wichtigen Kriterien über die Versicherung mitteilen.
Ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht?
Trotz des Wortes Pflicht ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung – anders als bei einer Kfz-Versicherung – nicht verpflichtend! In diesem Fall bezieht sich die Pflicht auf die „Pflicht der Haftung“. Dazu schreibt der Gesetzgeber in § 823 BGB vor, dass Sie für einen finanziell verursachten Schaden aufkommen müssen - egal wie hoch. So gesehen ist sie also praktisch unverzichtbar.
Keine private Haftpflichtversicherung-Pflicht – Abschluss dennoch ratsam!
Fiktive Beispiele für Schadensfälle, die eine Haftpflichtversicherung übernimmt
Missgeschicke sind im Alltag unvermeidbar. Das Problem? Leider ist die private Haftpflichtversicherung keine Pflicht. Das spiegelt sich auch in den Statista-Analysen von 2019 bis 2023 wider.
Die neuesten Zahlen belegen: Lediglich 47,64 von insgesamt 83,2 Millionen Bürger genießen den Schutz einer freiwilligen Haftpflichtversicherung. Kommt es zum Schadensfall, tragen Sie ohne Versicherung die Kosten aus eigener Tasche. Mit einer Haftpflichtversicherung im Rücken springt diese im Schadensfall für Sie ein.
Aber was passiert, wenn ein nicht Versicherter die Schadenssumme nicht aufbringen kann? Selbst in diesem Fall sind Sie als Geschädigter mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgesichert. Gute Versicherungen schützen Sie durch die sogenannte Forderungsausfalldeckung.
Bei der Ausfalldeckung handelt es sich zumeist um eine kostenlose Zusatzleistung Ihres Versicherungsunternehmens. Sie springt ein, wenn der Schadensverursacher nicht willens oder in der Lage ist, Schadensersatz zu leisten. Folgende Szenarien zeigen, welche Schäden durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind:
- Sachschaden Kinder: Verabredet sich beispielsweise Ihr zehnjähriges Kind am Nachmittag mit einem Freund und trifft beim Fußball anstelle des Tores die Scheibe, wird es teuer. Kinder ab 7 Jahren sind deliktfähig (im fließenden Straßenverkehr erst ab 10), das bedeutet, Ihr Kind muss über Ihre Haftpflicht mitversichert werden. Kinder unter sieben Jahren haften nicht für einen begangenen Schaden. Der Geschädigte kann Sie als gesetzliche Vertreter und Ihre Haftpflicht nur in Regress nehmen, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.
- Schadensersatzforderung: Sie verbrennen im heimischen Garten von Krankheitserregern befallene Pflanzen. Direkt gegenüber von Ihnen betreibt Hr. Müller ein gut laufendes Lokal. Der durch die Fenster strömende Rauch verärgert die Gäste, sodass sie das Restaurant wutentbrannt verlassen. Hr. Müller ist empört! Er nimmt Sie in Regress. Für die entstandenen Umsatzeinbußen verlangt er Schadensersatz von Ihnen. In diesem fiktiven Beispiel ist eine gute Haftpflichtversicherung notwendig, die den entstandenen Schaden übernimmt.
- Selbstverursachter Sachschaden: Glücklich präsentiert Ihnen Ihr bester Kumpel sein neues iPhone. Sie entdecken Ihr Lieblingsspiel Candy Crush Saga und versuchen Ihr Glück. Während des Spiels agieren Sie ein wenig hektisch. Unglücklicherweise rutscht Ihnen das Handy aus der Hand und landet mit dem Bildschirm auf dem Boden. Die Reparaturkosten belaufen sich auf circa 405 € und werden vollständig von der Haftpflichtversicherung übernommen.
- Personenschaden: Sie sind als Fußgänger an einem Nachmittagsspaziergang für einen Bruchteil einer Sekunde abgelenkt und missachten den Straßenverkehr. Diese Unachtsamkeit zwingt dene herannahenden Autofahrer zu einem Ausweichmanöver, neben dem Frontschaden entsteht auch ein Personenschaden. Etwaige Behandlungs- und Rehakosten der Autofahrerin oder des Autofahrers gehen auf Ihre Kappe! Schnell kann die Schadenssumme astronomische Höhen erreichen. Wären Sie in diesem Beispiel selbst aktiver Straßenverkehrsteilnehmer, würde die Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflicht in Deutschland) greifen. Aber in diesem Fall müssen Sie die Kosten selbst übernehmen, sofern Sie keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Die aufgeführten Beispiele verdeutlichen, warum eine Haftpflichtversicherung notwendig ist. Gelten Sie als nicht versichert, sind Sie in der Pflicht, den Schaden innerhalb der Frist zu begleichen. Der Geschädigte muss Ihnen dazu eine angemessene Zahlungsfrist einräumen - die Frist hängt vom Einzelfall und der Schadenshöhe ab.
Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nicht nach, summiert sich die Summe durch anfallende Zinsen. Anschließend setzt der Geschädigte die Forderung normalerweise gerichtlich durch, bis hin zur Pfändung.
Bereits ab einem geringen monatlichen Betrag übernimmt die Haftpflichtversicherung Schäden in Millionenhöhe! Denn wie die genannten fiktiven Beispiele zeigen, kann eine unachtsame Sekunde finanzielle Existenzen bedrohen.
Keine Pflicht zur Haftpflichtversicherung – aber mehr als sinnvoll
AXA bietet Ihnen bereits ab 1,49 € eine private Haftpflichtversicherung, die Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von 60 Millionen Euro abdeckt.
Kriterien, die Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht aus den Augen lassen dürfen
Beschäftigen Sie sich mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung, ist die Deckungssumme eines der wichtigsten Kriterien. Aber was versteht sich eigentlich unter diesem Begriff?
Sie bezeichnet den maximalen Betrag, den die Versicherung im Schadensfall an den:die Geschädigte:n auszahlt. So gesehen fungiert sie als finanzielles Schutzschild der Versicherungsnehmer:innen!
Bereits bei Versicherungsabschluss legen Sie die Höhe der Deckungssumme fest. Es ist wichtig, bei der Schätzung realistisch vorzugehen, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein. Kommt es zum Schadensfall, dessen Höhe die vertraglich festgelegte Summe überschreitet, zahlen Sie den Differenzbetrag aus eigener Tasche.
Leistungsstarke Versicherungspartner bewahren Sie vor Schäden bis zu 5 Millionen Euro und aufwärts. Eine kleine Denkstütze: Je mehr Schadensfälle und Personen die Versicherung abdeckt, desto höher sollte die Versicherungssumme ausfallen.
Gut zu wissen: Nehmen Sie auch ältere Versicherungsverträge unter die Lupe! Haben Sie in der Vergangenheit eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen?
Ältere Verträge wurden oftmals mit einer geringen Versicherungssumme von zumeist weniger als einer Million Euro ausgestattet. Ein Blick ins Kleingedruckte gibt Aufschluss über die Deckungssumme und die Schadensabdeckung.
Gut geschützt mit der privaten Haftpflichtversicherung von AXA
Die AXA schützt Sie je nach gewähltem Tarif gegen Sach-, Personen-, Vermögens- und Mietschäden von 5, 30 oder sogar 60 Millionen Euro! Schon im Tarif M sind Sie hier mit einer Deckungssumme von bis zu 30 Millionen Euro (inkl. Gefälligkeitsschäden) auf der sicheren Seite.
Auch Drohnenbesitzer sind geschützt! Seit dem Jahr 2017 hat der Gesetzgeber in der Landesvorgabe laut § 43 Luftverkehrsgesetz eine Haftpflichtversicherung Pflicht für Drohnen festgelegt. Der oben genannte Tarif M als Drohnenhaftpflicht deckt Geräte bis 500 Gramm ab.
Sind Angehörige automatisch haftpflichtversichert?
Ob und inwieweit Angehörige mitversichert sind, hängt von der Art der Haftpflicht und dem gewählten Tarif ab. Sind Ihre Angehörigen Teil des gewählten Tarifes (Einzeltarif ausgenommen), genießen Sie einen automatischen Schutz. Bei Vertragsabschluss können Sie die folgende Auswahl treffen, wen Sie versichern möchten:
- Mich selbst (Versicherungsnehmer)
- Mich und meinen Partner (Versicherungsnehmer & Partner)
- Meine Familie (Versicherungsnehmer, Partner, Kinder)
- Mich und mein Kind (Versicherungsnehmer und Kinder)
Haftpflichtversicherung Pflicht: Wo sieht der Gesetzgeber eine Versicherung als verpflichtend?
Wie Sie nun wissen, besteht in Deutschland keine private Haftpflichtversicherung Pflicht – doch Ausnahmen bestätigen die Regel. So sieht der Gesetzgeber beispielsweise gemäß § 1d des Straßenverkehrsgesetzes für aktive Straßenverkehrsteilnehmer (Auto, Motorräder, Motorroller) eine Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Versicherungspflicht trifft auch einige Berufsgruppen: Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Apotheker sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Übersicht: Welche Varianten der Haftpflichtversicherung sind Pflicht oder freiwillig?
Versicherungsart
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Für wen geeignet
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Pflicht/ Freiwillig
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Diensthaftpflicht
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Angestellte im öffentlichen Dienst
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Freiwillig
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Private Haftpflichtversicherung/ Alle Bundesbürger
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Freiwillig
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Aktive Verkehrsteilnehmer (Auto, Motorrad, Motorroller)
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Pflicht
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Öltankinhaber
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Freiwillig
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Jagdhaftpflichtversicherung
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Jäger
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Pflicht
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für unterschiedliche Berufsgruppen
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Bei einigen Berufsgruppen verpflichtend
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Bauherren
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Freiwillig
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Hundehaftpflichtversicherung
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Hundehalter:innen
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In einigen Bundesländern Pflicht (entsprechende Gesetze sind den Verordnungen des Bundeslandes zu entnehmen)
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Pferdehaftpflicht
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Reitsportbegeisterte
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Freiwillig
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Drohnenbesitzer
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Pflicht
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Häufig gestellte Fragen zu „Ist eine private Haftpflichtversicherung Pflicht?"
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