So machen Sie Ihre Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung geltend
Setzen Sie die private Haftpflichtversicherung ganz einfach von der Steuer ab
Manche Versicherungen sind empfehlenswert, andere unverzichtbar – wie zum Beispiel die Haftpflichtversicherung, eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Da sie Ihrer persönlichen Vorsorge dient, können Sie sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Lesen Sie hier, wie das ganz einfach funktioniert.
Haftpflicht als "sonstige Vorsorgeaufwendung" in der Steuererklärung
Da Sie mit einer privaten Haftpflichtversicherung schon kleine, aber vor allem auch große, existenzbedrohende Schäden absichern, zählt sie zu den absetzbaren Versicherungen. Wenn Sie sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung korrekt unter „sonstige Vorsorgeaufwendung“ angeben, haben Sie möglicherweise steuerliche Vorteile. Ob das der Fall ist, hängt erst mal davon ab, dass Sie im betreffenden Jahr steuerpflichtige Einnahmen erzielt haben. Dann gibt es für die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen eine Höchstgrenze: von 1.900 Euro für Angestellte, Rentner, Studenten und Auszubildende über 2.800 Euro für Selbstständige bis 4.700 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare.
So tragen Sie eine Haftpflichtversicherung korrekt in Ihrer Steuererklärung ein
Wenn Sie angestellt sind oder eine Betriebsrente oder eine Pension beziehen, nutzen Sie in Ihrer Steuererklärung die Anlage N, um beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeit, Stichwort Pendlerpauschale, und sonstige Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Ihre Haftpflichtversicherung indes tragen Sie in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ ein (Zeile 48), um sie steuerlich geltend zu machen. Um sie von der Steuer abzusetzen, tragen Sie hier auch andere Versicherungen in die Steuererklärung ein, wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn diese in Ihrem Fall steuerlich geltend gemacht werden kann.
Welche Haftpflichtversicherungen sind steuerlich absetzbar?
Da der Gesetzgeber das Abschließen von Haftpflichtversicherungen als persönliche Vorsorge grundsätzlich unterstützt, sind für Privatkunden und Geschäftskunden folgende Haftpflichtversicherungen steuerlich absetzbar:
Welche sonstigen Versicherungen sind steuerlich absetzbar?
Der Staat unterstützt alle Versicherungen, mit denen Sie sich gegen Risiken im Leben absichern. Neben der Haftpflichtversicherung sind es folgende Versicherungen, sie Sie zur privaten persönlichen Vorsorge – als Gesundheitsvorsorge oder Einkommensabsicherung – steuerlich geltend machen können.
Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung
Welche Versicherungen kann man nicht von der Steuer absetzen?
Versicherungen, die nicht der persönlichen Vorsorge dienen, lassen sich in der Regel nicht steuerlich geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel Sach-Versicherungen wie Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Fahrradversicherung, Reisegepäckversicherung oder Reiserücktrittversicherung.
Muss die Steuererklärung Belege über die Versicherungsbeiträge beinhalten?
Für alle in der Steuererklärung aufgeführten Ausgaben, zum Beispiel auch die für eine Haftpflicht in der Anlage Vorsorgeaufwand, müssen Sie Belege bereithalten, diese aber nicht der Erklärung beifügen. Geben Sie diese als Privatperson ab, reicht es, wenn Sie die Nachweise bis zum endgültigen Steuerbescheid aufheben, bis dahin gilt die so genannten Vorhaltepflicht. Für Gewerbe oder Selbstständige gelten hier andere Zeiträume: bis zu zehn Jahre.
Kann ich meine Kfz-Haftpflicht von der Steuer absetzen?
Wenn Sie selbst der Versicherungsnehmer des Fahrzeugs sind, können Sie die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht genau so steuerlich geltend machen wie eine Privathaftpflichtversicherung. Andere Kfz-Versicherungen wie Teil- oder Voll-Kasko können nur von Selbstständigen von der Steuer abgesetzt werden.
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