Home Haftpflicht Handy kaputt
Eine Frau mit weißen Kopfhörern sitzt auf einer Wiese und hält ein Smartphone mit ausgeschaltetem Display in der Hand.

Handy kaputt - Was übernimmt die private  Haftpflichtversicherung?

 Welche Versicherung zahlt, wenn ein Handy beschädigt wurde?

Das Smartphone ist essenziell für Job und Privatleben geworden. Umso ärgerlicher sind Schäden an dem Alltagsbegleiter, die zu unerwarteten und teils hohen Kosten führen. Wir erklären Ihnen, in welchen Situationen die private Haftpflichtversicherung greift, wenn ein Handy kaputt geht und warum es sinnvoll ist, sich gegen Displaybruch und Co. zu versichern.

Wann zahlt die Privathaftpflicht bei einem Handyschaden?

Die private Haftpflichtversicherung versichert bei Schäden, die Sie an anderen Personen oder ihrem Eigentum bewirkt haben. Zu Letzterem zählt auch das Smartphone, welches ebenfalls abgedeckt ist. Nur wenn der Handyschaden ohne Vorsatz passiert, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Handyreparatur oder erstattet den Zeitwert.

Unter bestimmten anderen Umständen (z.B. Diebstahl und Feuer) kann auch die Hausratversicherung greifen.

Wichtig: Reguliert Ihre Haftpflicht auch Beschädigungen an Ihrem Smartphone?

Die Antwort lautet: Nein. Die private Haftpflicht zahlt bei Handyschäden nur dann, wenn Sie versehentlich das Handy einer anderen Person beschädigen. Kommt es zu Defekten am eigenen Smartphone, ist der Handyschaden – ohne entsprechende Handyversicherung - selbst zu tragen.

Wer haftet bei Kameraschäden durch Dritte?

„Würden Sie vielleicht ein Foto von uns machen?“ Diesen Satz haben wir vor einer Sehenswürdigkeit oder einem schönen Fotomotiv vermutlich alle schon einmal gehört.

Doch schnell kann es passieren, dass Ihnen das Smartphone der anderen Person auf den Boden fällt und Bruchschäden entstehen. Wenn die iPhone-Kamera nach dem Sturz schwarz ist und klar ein Schaden an der Kamera vorliegt, stellt sich natürlich die Frage: Wer bezahlt die kaputte Kamera?

Ein Fall für die Haftpflicht, wenn das Handy kaputt geht?

Ist Ihnen das Smartphone bzw. die Kamera einer anderen Person heruntergefallen, muss in diesem Fall der Verursacher für den Handyschaden aufkommen. Die Inanspruchnahme der privaten Haftpflicht regelt den Versicherungsfall unkompliziert – egal, ob Handyreparatur oder Wiederbeschaffung.

Greift die Haftpflicht bei Kameraschäden mit Vorsatz?

Komplizierter wird es jedoch, wenn der Schaden am Fotoapparat oder am Smartphone durch Vorsatz verursacht wird. Beschädigen Sie ein Gerät mit Vorsatz, etwa im Streit, dann übernimmt die Haftpflicht diesen Handyschaden nicht. Die Haftpflichtversicherung zahlt bei Handyschaden nur, wenn es sich um einen Unfall handelte.

Wie wirkt die Haftpflicht bei Kameraschäden an einem geliehenen Handy?

Noch etwas zweideutiger ist es, wenn ein geliehenes Handy kaputt geht. Wenn Sie ein Gerät leihen und bei einem Sturz die Kamera bzw. das Smartphone kaputtgeht, muss Ihre Haftpflicht nicht zahlen.

Per Definition ist das beschädigte Gerät ein beweglicher Gegenstand – und da dieser Ihnen freiwillig zur kostenlosen Nutzung überlassen wurde, muss die Haftpflicht nicht für den Schaden aufkommen. In diesem Fall haften Sie selbst für den Handyschaden. 

AXA bietet Ihnen jedoch innerhalb der Haftpflichtversicherung L einen Top-Schutz, der Sie auch gegen Schäden an von Ihnen geliehenen Gegenständen versichert.

Mit der privaten Haftpflichtversicherung auch bei Handyschäden im Ausland sicher unterwegs

Gerade im entspannten Familienurlaub im Ausland kann es schnell passieren, dass die Kinder beim Toben einen Schaden bei anderen Personen verursachen. Geht ein fremdes Handy kaputt, greift die Haftpflicht der Familie auch im Ausland. Aber kommen Sie gänzlich ohne Selbstbeteiligung um den Schaden herum?

Die Pakete zur Haftpflichtversicherung von Handys mit Wertgarantie von AXA sind individuell. Wenn Sie nur kleine Schäden abdecken möchten, empfiehlt sich ein Paket ohne Selbstbeteiligung, welches trotzdem ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis vorweist. Auch der Selbstbehalt richtet sich nach Art und Umfang des gewählten Pakets.

Bestens abgesichert mit der Privathaftpflicht

Mit unseren Paketen finden Sie ihre individuelle Privathaftpflicht.

Beispiele von Schäden an Handys

Diensthandy kaputt - zahlt die Privathaftpflichtversicherung?

Firmenhandys vom Arbeitgeber sind heute weit verbreitet. Schnell ergibt sich die Frage, ob die Haftpflicht bei einem Handyschaden am Diensttelefon zahlt. Sobald Ihnen das Firmenhandy kaputt geht, Sie es verlieren oder beschädigen, liegt ein Sonderfall vor.

Schauen Sie als erstes in den zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber festgelegten Arbeitsvertrag. Unter den Arbeitsvereinbarungen zur Diensthandynutzung ist festgehalten, wie im Schadensfall vorzugehen ist:

  • Müssen Sie bei Defekten die Handy-Reparatur übernehmen?
  • Sind Sie bei Verlusten schadensersatzpflichtig?

Vor allem die Umstände des Schadenhergangs entscheiden, wann Sie für den Defekt zahlen müssen. 

  • Meist müssen Sie nur in Ausnahmefällen für ein defektes Smartphone haften.
  • Für normale Abnutzungsspuren, Diebstahl aus Ihrer Tasche (Diebstahlschutz), Bedienfehler sowie Sturz und daraus resultierende Schäden sind Sie nicht schadenersatzpflichtig.
  • Der Arbeitgeber bzw. seine Versicherung sind dann für die Reparatur bzw. den Ersatz zuständig.
Ein junger Mann in einem dunklen Anzug telefoniert mit seinem Smartphone. Er lächelt und steht vor einem modernen Bürogebäude mit Glasfassade.
Ein Hund mit braun-weißem Fell liegt auf einer grauen Decke und hat ein Smartphone im Maul. Seine Augen sind geschlossen.

Mein Hund hat mein Handy kaputt gekaut - Welche Haftpflicht zahlt?

Die private Haftpflichtversicherung haftet nicht für Schäden, die durch Ihren Hund entstehen. Als Hundehalter unterliegen Sie der sogenannten Gefährdungshaftung. Sie haften für Schäden, die Ihr Hund durch tiertypisches Verhalten verursacht.

Schäden durch Ihre Haustiere können Sie mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung abdecken.

Mein Kind hat ein Handy kaputt gemacht - Zahlt die private Haftpflichtversicherung?

Zuerst sollten Sie klären, wessen Smartphone von Ihrem Kind kaputt gemacht wurde und wie alt Ihr Kind ist. Ihre Haftpflichtversicherung greift, wenn Ihr Kind älter als 7 Jahre alt ist und das Gerät einer dritten Person beschädigt hat.

Sollte Ihr Kind jünger als 7 Jahre alt sein, zahlt Ihre Haftpflicht die Reparatur oder den Ersatz nur, wenn durch einen entsprechenden Versicherungspassus Schäden durch deliktunfähige Kinder von Ihnen mitversichert wurden.

Handelt es sich um eine Beschädigung, die Ihr Kind an seinem eigenen, Ihrem oder dem Handy eines Geschwisterteils verursacht hat, greift die Haftpflichtversicherung nicht.

Das liegt daran, dass Sie alle zusammen als Familie versichert sind und die Beschädigung als "Eigenschaden" gewertet wird. Ein solcher Schaden ist vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Achtung Ausnahme: Geht durch Sie das Handy Ihres erwachsenen Kindes kaputt, welches in einer eigenen Wohnung wohnt und einen eigenen Hausstand führt, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung eine Handyreparatur oder ersetzt den Schaden bzw. das Gerät.

Ein Mädchen mit weihnachtlichem Haarreif streckt die Zunge heraus und hält ein Smartphone in der Hand. Im Hintergrund steht eine lächelnde Familie an einem festlich gedeckten Tisch.

Handy kaputt: so ist der Haftpflicht-Ablauf

Liegt ein Schaden am Smartphone vor, melden Sie diesen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung umgehend, um die Schadenregulierung einzuleiten.

Wichtige Fragen und Antworten zur Haftpflicht, wenn Handys kaputt gehen

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.