Nach der Hochzeit: Haftpflichtversicherung für Ehepartner
Der romantischste Tag im Leben wirft auch die Fragen zur Haftpflichtversicherung nach der Hochzeit auf: Wie beeinflusst eine Heirat die bereits bestehenden Haftpflichtversicherungen der Partner? Unter welchen Umständen wäre es ratsam, für beide Partner eine neue Privathaftpflichtversicherung abzuschließen?
Welche Auswirkungen hat eine Hochzeit für Haftpflichtversicherungen?
In Ihrem privaten Umfeld bewahrt Sie die Privathaftpflichtversicherung vor den Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz. In jeder Lebensphase, auch nach Ihrer Hochzeit, ist die Haftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung. Grundsätzlich gilt: in einem gemeinsamen Haushalt reicht eine private Haftpflichtversicherung. Sofern Sie und Ihr Partner vor der Hochzeit bereits gemeinsam eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bleibt durch eine Eheschließung alles beim Alten. Die Privathaftpflicht deckt in diesem Fall beide ab, vorausgesetzt, sie führen einen gemeinsamen Haushalt. Ein Partner gilt als Hauptversicherter und der andere ist kostengünstig mit abgesichert, was finanzielle Vorteile bietet. Nur die mögliche Änderung des Nachnamens ist dem Versicherer mitzuteilen.
Achtung: Der Ehepartner ist nicht unbedingt automatisch mitversichert!
Bei Vertragsabschluss legen Sie fest, wer in der Haftpflichtversicherung mitversichert sein soll. Ein gemeinsamer Haushalt oder Wohnsitz bedeutet nicht, dass der Vertrag automatisch beide Personen einschließt. Eheleute sollten also vor oder nach der Eheschließung ihre Haftpflicht überprüfen und bei Bedarf anpassen lassen.
Wichtige Überlegungen zur Haftpflichtversicherung nach der Hochzeit
Prüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung auf folgende Aspekte
- Wird der Ehepartner automatisch in der bestehenden Haftpflichtversicherung mitversichert?
- Gibt es die Möglichkeit, nach der Hochzeit Haftpflichtversicherungen zusammenzulegen?
- Unter welchen Umständen empfiehlt es sich, nach der Trauung eine neue Haftpflichtversicherung für beide Ehepartner abzuschließen?
- Werden künftige Kinder ohne weiteres in der Haftpflichtversicherung mit berücksichtigt?
- Welche Arten von Schäden sind gedeckt – und gehören dazu auch solche, die die Ehepartner einander zufügen?
Welche Schäden sind in der Haftpflicht im Detail abgedeckt?
Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung? Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schadenfälle ab, die Personen-, Sach- oder Vermögensschäden umfassen. Vorausgesetzt, der Schaden wurde unbeabsichtigt einer dritten Person zugefügt. Zum Beispiel:
- Sie verletzten als Radfahrer eine andere Person: Ihre private Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie die Kosten, zum Beispiel Arzt- und Krankenhauskosten der verletzten Person.
- Sie beschädigen eine kostspielige Vase bei Bekannten oder Ihr Kind wirft beim Spielen das Fenster eines Nachbarn ein: Die Privathaftpflicht kommt in Ihrem Namen für die Kosten von beschädigtem Eigentum und Sachschäden auf, indem sie beispielsweise die Reparatur bezahlt.
- Sie haben das Auto einer anderen Person zugeparkt, der daraufhin mit dem Taxi zu einem dringenden beruflichen Termin fahren muss: Die private Haftpflicht springt auch ein, wenn eine andere Person durch Sie einen finanziellen Nachteil (Vermögensschaden) erleidet.
Auch das ist wichtig zu wissen: Absichtlich verursachte Schäden fallen nicht unter den Versicherungsschutz der privaten Haftpflicht. Eine private Haftpflichtversicherung ist keine Veranstaltungshaftpflichtversicherung für Hochzeitsfeiern – und deckt somit keine Schäden und Unfälle während Veranstaltungen ab.
Werden durch die Privathaftpflicht auch Schäden abgedeckt, die Familienangehörige oder der Ehepartner untereinander erleiden?
Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen der Fall. Schadensansprüche innerhalb der Familie sind möglich, falls der Geschädigte nicht im selben Haushalt wie der Verursacher lebt. So können beispielsweise erwachsene Kinder, die einen eigenen Haushalt führen, Ansprüche für erlebte Schäden stellen. Allerdings erhalten Versicherte in einem gemeinsamen Haushalt keine Leistungen für Schäden, die sie selbst erleiden oder die sie sich als Lebens- oder Ehepartner gegenseitig zufügen.
Nach der Hochzeit: Haftpflichtversicherung zusammenlegen oder kündigen?
Die Entscheidung für einen Wechsel zum Gemeinschaftstarif oder den Abschluss einer neuen gemeinsamen Privathaftpflichtversicherung nach der Heirat ist jeweils von der individuellen Situation abhängig.
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Muss die Haftpflichtversicherung bei der Geburt eines Kindes angepasst werden?
In der bestehenden Haftpflichtversicherung sind minderjährige Kinder, darunter auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie solche, die als nicht deliktfähig gelten, automatisch mit abgesichert. Dies gilt unter der Bedingung, dass der Hauptversicherungsnehmer der Haftpflicht erziehungsberechtigt ist. Eine Abdeckung durch die Familienhaftpflicht endet, wenn das Kind die erste Ausbildungsphase beendet. Das sind die Situationen, die eine eigenständige Haftpflichtversicherung erforderlich machen:
- Das Kind beginnt eine zweite Ausbildung oder ein weiterführendes Studium.
- Das Kind tritt in den Berufseinstieg oder in ein Referendariat ein.
- Das Kind geht selbst eine Ehe ein
Wie schaut es aus, wenn ein Ehepartner Kinder in die Ehe mitbringt?
Falls Sie oder Ihr Ehepartner bereits Kinder haben und somit eine Patchwork-Familie bilden, können Sie sich für eine Familien-Haftpflichtversicherung entscheiden. In dieser Versicherung sind alle Familienmitglieder abgesichert. Alle zum Haushalt gehörenden Kinder sind gleichermaßen geschützt. Die Haftpflicht macht nach der Hochzeit keinen Unterschied zwischen leiblichen Kindern, Stief- oder Adoptivkindern.
Welche weiteren Versicherungen sind nach der Hochzeit sinnvoll?
Welche zusätzlichen Versicherungen sind neben der Privathaftpflichtversicherung nach der Hochzeit relevant und können bei Bedarf angepasst oder neu abgeschlossen werden?
Spezielle Lebensumstände wie die Haltung eines Hundes, das Führen eines Autos oder der Bau oder Besitz eines Hauses erfordern eine separate Absicherung. Deshalb sollten Sie gemeinsam überlegen, ob auch die folgenden Versicherungen angepasst oder abgeschlossen werden müssen:
Diese zusätzlichen Versicherungen helfen, ein umfassendes Sicherheitsnetz für die neuen Lebensumstände als Ehepaar zu spannen.
Wie sinnvoll ist eine Hausratversicherung für Ehepartner?
Eine Hausratversicherung kommt für die Kosten bei Schäden an Ihrem eigenen Hausstand auf, zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl. Im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung, die nur für Schäden aufkommt, welche Sie versehentlich anderen Personen zufügen. Beim Umzug in eine größere Wohnung oder in ein Haus nach der Hochzeit sollte die Versicherungssumme der Hausratversicherung angepasst werden.
Was passiert mit einer Krankenversicherung nach der Hochzeit?
Bei einer Heirat kann der Ehepartner nur mitversichert werden, wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung geführt wird. Eine private Krankenversicherung bleibt nach der Eheschließung ohne Änderungen bestehen.
Drei Tipps: Wie Sie als Ehepaar Ihren Versicherungsschutz optimieren
Um den Versicherungsschutz optimal an die Bedürfnisse von Ehepartnern anzupassen, gibt es drei wichtige Tipps, die Sie beachten können:
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Prüfen Sie die Deckungssumme der gemeinsamen Privathaftpflicht
Stellen Sie sicher, dass diese hoch genug ist, um alle potenziellen Risiken abzudecken. Eine zu geringe Deckungssumme kann im Ernstfall dazu führen, dass Sie als Versicherungsnehmer den Differenzbetrag übernehmen müssen.
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Klären Sie gemeinsam eine mögliche Selbstbeteiligung:
Manche Versicherungen bieten die Möglichkeit, durch eine Selbstbeteiligung die Prämie zu senken. Ehepartner sollten gemeinsam entscheiden, ob eine Selbstbeteiligung für sie sinnvoll ist und wie hoch diese ausfallen darf.
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Aktualisieren Sie Ihre Versicherungen bei Lebensveränderungen:
Nicht nur bei der Geburt von Kindern, sondern auch bei anderen Lebensveränderungen wie dem Erwerb von Eigentum sollte der Versicherungsschutz überprüft und angepasst werden.
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