Internetrecht: Gehen Sie auch digital auf Nummer sicher!
- Das steckt hinter dem Begriff Internetrecht
- Die rasante Entwicklung stellt Gerichte oft vor Schwierigkeiten
- Die unterschiedlichen Rechtsgebiete im Internetrecht
- Was sagt das Internetrecht zum Thema Haftungsübernahme?
- Stolpersteine im Internetrecht: Darauf müssen Sie achten
- Fazit – Bei Zweifel und Unklarheiten rechtlichen Rat einholen
1989 legte Sir Tim Berners-Lee den Grundstein für das Internet! Nur vier Jahre später war es bereits für die breite Öffentlichkeit zugänglich. Zu Beginn des Zeitalters galt das World Wide Web als rechtsfreier Raum, doch aufgrund offener Fragen und stetiger Interessenkonflikte musste eine Lösung her.
Das war die Geburtsstunde des Internetrechts auch unter dem Begriff Onlinerecht bekannt. Es beschäftigt sich mit allen Themen rund um die Nutzung des World Wide Webs. Dabei gilt es zu bedenken, dass es per se kein eigenständiges Internetrecht gibt, vielmehr treffen hier verschiedene Gesetze aufeinander. Dazu gehören beispielsweise das:
- Datenschutzrecht
- Medienrecht
- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
Zusätzlich zu diesen Gebieten kommen beispielsweise Registrare wie die für Domains zuständige DENIC eG., die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) unterschiedlicher Plattformen, allen voran Social Media hinzu.
Die Rolle der Gerichtsentscheide ist besonders wesentlich bei konkreten Disputen und Anliegen, da einzelne Fälle oft nicht durch gesetzliche Bestimmungen geregelt werden können. Im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen ist die Relevanz im Internetrecht größer, da sich Gerichte aufgrund rasanter technologischer Entwicklungen als Erste mit neuen Problemstellungen auseinandersetzen müssen.
In Deutschland obliegen rechtskräftige Entscheidungen insbesondere dem Oberlandesgericht (OLG) und dem Bundesgerichtshof (BGH). Auf europäischer Ebene liegt das Gebiet in den Händen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Zahlreiche Internet-Gesetzgebungen basieren auf europäischen Richtlinien.
Das Internetrecht umfasst daher alle Gesetze und Bestimmungen, die das korrekte Verhalten und die Interaktion im Internet steuern. Die spezifischen Aspekte werden durch die rechtlichen Fragestellungen definiert.
Rechtsgebiet
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zuständige Gesetze
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Wettbewerbsrecht
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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
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Datenschutzrecht
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Telemediengesetz (TMG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
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Rundfunkrecht
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Telekommunikationsgesetz (TKG)
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Allgemeines und Zivilrecht
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Telemediengesetz (TMG)
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Strafrecht
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Strafgesetzbuch (StGB)
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Urheberrecht
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Urheberrechtsgesetz (UrhG)
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Namens- & Markenrecht
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Markengesetz (MarkenG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Rundfunkrecht
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Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV), Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)
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Internationales Privatrecht
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Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB), UN-Kaufrecht (CISG)
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Medienrecht
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Medienstaatsvertrag (MStV), Telemediengesetz (TMG), Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
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Internationales Zivilverfahrensrecht
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Zivilverfahrensrecht Europäische Union (EuGVVO)
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Telekommunikationsrecht
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Telekommunikationsgesetz (TMG)
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Wer ist zur Rechenschaft zu ziehen, wenn durch im Internet veröffentlichte Inhalte die Rechte von Dritten oder juristischen Bestimmungen missachtet werden? Diese Frage beantwortet das Telemediengesetz (TMG). Jede:r Internetuser:in sollte sich frühzeitig mit den Haftungsregeln auseinandersetzen und diese befolgen. Die Bestimmungen sind sowohl für die eigene Webseite als auch für Beiträge auf Blogs gültig.
Viele Webseiten-Betreiber oder Shops haben den Haftungsausschluss (Disclaimer) im Impressum verankert. In der Praxis ist der Haftungsausschluss hauptsächlich dann sinnvoll, wenn auf externe Seiten verlinkt wird oder fremde Inhalte auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden. Letztlich kann man im Disclaimer nur auf die gesetzliche Regelung hinweisen, verändern kann man sie nicht.
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Urheberrecht
Kaum ein anderes Thema macht im Internet mehr die Runde als das Urheberrecht. Sobald Sie ohne Erlaubnis des:der eigentlichen Urheber:in Texte, Videos oder Bilder verwenden, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung! Denken Sie bitte nicht, der:die Urheber:in bekommt von dem „Diebstahl“ nichts mit. In der Regel ist es nur eine Frage der Zeit, bis böse Abmahnungen ins Haus flattern, weil Sie beispielsweise fremde Bilder auf Ihrer Webseite nutzen.
In der Regel erhält der:die Täter:in eine teure Abmahnung und vermutlich eine Aufforderung zum Unterschreiben einer Unterlassungserklärung. Grundsätzlich ist es ratsam, in diesem Fall einen Anwalt für Internetrecht zu beauftragen. Dieser wird sowohl die Abmahnung auf Fehler überprüfen und Ihnen rechtlich zur Seite stehen. Und das ist auch gut so! Unter Umständen ist nämlich durch die Urheberrechtsverletzung nach § 106 ein Straftatbestand erfüllt. Der Gesetzgeber sieht hierauf eine Geldstrafe von 1.000 bis 10.000 sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Holen Sie sich deshalb vor der Nutzung von fremden Inhalten immer die Erlaubnis des:der Urheber:in ein! Sobald er:sie Ihnen diese erteilt, sollten Sie die genutzten Inhalte auch bei Verwendung dementsprechend beispielsweise durch eine Quellenangabe markieren.
Wie sieht es bei lizenzfreien Inhalten aus? Muss ich diese kennzeichnen? Pixabay ermöglicht seinen Nutzer:in beispielsweise, lizenzfreie Bilder in unterschiedlichen Formaten herunterzuladen. Grundsätzlich hat auch hier der:die Urheber:in das Recht auf eine Urheberkennzeichnung durch Quellenangabe – das gilt übrigens auch für die Verwendung von Text und Videos! Bei KI-genierten Inhalten ist die Situation aktuell (01.10.2023) sehr knifflig! Zum jetzigen Zeitpunkt verlangt der Gesetzgeber keine Kennzeichnung bei KI-genierten Inhalten wie Bildern oder Text. Da aber bereits zahlreiche Unternehmen diesen Aspekt fordern, gilt es, das Gebiet im Auge zu behalten.
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht umfasst unter anderem verschiedene Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern. Auch im World Wide Web und somit im Internetrecht nimmt es einen immer größeren Stellenwert ein. Wer diesen Vorgaben bewusst oder unbewusst nicht genügend Beachtung schenkt, riskiert neben der Abmahnung auch hohe Geldstrafen.
Solche Abmahnungen haben wahrscheinlich einen Großteil der Briefkästen von Ebay-Händler:innen erreicht. Vorwurf? Die Kunden werden über die Verbraucherrechte falsch informiert. Steht der Vorwurf einmal im Raum, ist schnelles Handeln gefragt, ein Rechtsanwalt für Internetrecht ist der richtige Ansprechpartner. Gleichzeitig ist der Ärger immens über die Konkurrenz, die beispielsweise ihre Kund:innen mit irreführenden Preisangaben lockt.
Der Verdacht auf unlauteren Wettbewerb kann auch schon durch fehlerhafte oder gar keine Werbe-Kennzeichnung von Social Media Posts entstehen. Sobald Sie aus kommerziellen Zwecken einen Beitrag auf Facebook teilen, gilt die Kennzeichnungspflicht! Aber wann liegt ein kommerzieller Zweck vor? Bei dieser Frage lässt das Internetrecht massig Interpretationsspielraum.
Grundsätzlich ist eine solche Werbe-Kennzeichnung verpflichtend, wenn ein wirtschaftlicher Zweck dahinter steht. Das ist beispielsweise bei einem bezahlten Posting der Fall. Doch die Rechtslage ist nach wie vor löchrig, sodass Sie sich auf jeden Fall im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) schlau machen sollten. Keineswegs sollten Sie ohne Vorwissen einfach alles mit einer Werbe-Kennzeichnung versehen, wie unser Beispiel zeigt.
Einfach jedes Posting kennzeichnen
Matthias, 25, erfolgreicher Influencer mit eigenem Gaming-Shop, hat über die vergangenen Monate zahlreiche Abonnenten:in (viele Shopbetreiber:in) gesammelt und teilt deren Promotionaktionen & Co. Er möchte rechtlich auf der sicheren Seite sein und kennzeichnet alle von anderen Unternehmen geteilte Inhalte als Werbung. Kürzlich hat er einen Software-Riesen als Follower gewonnen und teilt auch vermehrt deren Inhalt (mit Werbe-Kennzeichnung). Der:Die Markeninhaber:in ist darüber wenig erfreut! Weder besteht eine geschäftliche Verbindung zwischen ihm:ihr und Matthias, noch passen die Inhalte zum Markenimage.
Das Problem? Unternehmen suchen sich die Influencer:in, mit denen sie zusammenarbeiten, sorgfältig aus. Mit der Werbe-Kennzeichnung suggeriert Matthias eine vermeintliche Geschäftsbeziehung, die im Internetrecht vermutlich zu einer Abmahnung wegen Rufausbeutung führt.
Ein weiteres Beispiel: Gerade Einzelunternehmer:innen neigen dazu, um den rechtlichen Vorgaben zu entgehen, in den sozialen Medien ihren (Unternehmens) Account einfach privat weiterzuführen. Das führt unter Umständen zu einer irreführenden, geschäftsmäßigen Handlung gemäß § 5 UWG.
Account als Einzelunternehmerin privat weiterführen
Sybille, 43, führt einen gut laufenden Sportgeräte-Shop und teilt gerne Inhalte der Marken, die sie in ihrem Geschäft anbietet. Sie postet die Inhalte auf ihren privaten Facebook-Account, der aktuell 1.500 Freunde aufweist. Sie sagt, sie teile durch die Postings lediglich ihre Meinung und Empfehlungen, es handelt sich keineswegs um Werbung.
Sybille hat 1.500 Freunde auf Facebook und teilt Inhalte von Marken, die sie selbst vertreibt. Kann jemand ihr ein kommerzielles Interesse nachweisen, hat sie die Inhalte als Werbung zu kennzeichnen! Handelt es sich aber tatsächlich um Meinungen und Empfehlungen, liegt Sybille richtig.
Impressumspflicht
Seit 01.04.2012 haben nahezu 90 % aller Webseiten die Pflicht, ein Impressum anzugeben! Diese gilt sowohl für Webseiten als auch für Social-Media-Accounts, die nicht ausschließlich der privaten Nutzung dienen. Das Impressum muss für den Besucher leicht zugänglich sein und gemäß dem Telemediengesetz alle notwendigen Informationen enthalten.
Das gilt übrigens auch für von Unternehmen betriebene Social-Media-Auftritte auf Facebook, LinkedIn, Xing und Co. Wenn Sie beispielsweise Unternehmer:in sind und der Pflicht nicht nachkommen, riskieren Sie nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 TMG eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 € geahndet wird.
Zwar ist das Internetrecht kein eigenständiges Rechtsgebiet, aber dennoch ein sich komplexes und ständig änderndes Feld. Von Wettbewerbsregeln über Werbe-Kennzeichnungspflichten bis hin zur Impressumspflicht – es gibt viele Aspekte zu beachten, um rechtliche Fallstricke und kostspielige Abmahnungen zu vermeiden.
Selbst gut gemeinte Handlungen wie das Teilen von Inhalten auf Social Media können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie nicht korrekt gekennzeichnet sind. Daher ist es unerlässlich, sich gut über die internetrechtlichen Vorschriften zu informieren und bei Zweifeln professionellen Rat einzuholen. Sobald Sie mit einem Konflikt konfrontiert sind, ist ein Anwalt für Internetrecht die richtige Anlaufstelle.
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