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Internetrecht: Gehen Sie auch digital auf Nummer sicher!

Das steckt hinter dem Begriff Internetrecht

1989 legte Sir Tim Berners-Lee den Grundstein für das Internet! Nur vier Jahre später war es bereits für die breite Öffentlichkeit zugänglich. Zu Beginn des Zeitalters galt das World Wide Web als rechtsfreier Raum, doch aufgrund offener Fragen und stetiger Interessenkonflikte musste eine Lösung her.

Das war die Geburtsstunde des Internetrechts auch unter dem Begriff Onlinerecht bekannt. Es beschäftigt sich mit allen Themen rund um die Nutzung des World Wide Webs.

Dabei gilt es zu bedenken, dass es per se kein eigenständiges Internetrecht gibt, vielmehr treffen hier verschiedene Gesetze aufeinander. Dazu gehören beispielsweise das:

  • Datenschutzrecht
  • Medienrecht
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht

Zusätzlich zu diesen Gebieten kommen beispielsweise Registrare wie die für Domains zuständige DENIC eG., die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) unterschiedlicher Plattformen, allen voran Social Media hinzu.

Die rasante Entwicklung stellt Gerichte oft vor Schwierigkeiten

Die Rolle der Gerichtsentscheide ist besonders wesentlich bei konkreten Disputen und Anliegen, da einzelne Fälle oft nicht durch gesetzliche Bestimmungen geregelt werden können.

Im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen ist die Relevanz im Internetrecht größer, da sich Gerichte aufgrund rasanter technologischer Entwicklungen als Erste mit neuen Problemstellungen auseinandersetzen müssen.

In Deutschland obliegen rechtskräftige Entscheidungen insbesondere dem Oberlandesgericht (OLG) und dem Bundesgerichtshof (BGH). Auf europäischer Ebene liegt das Gebiet in den Händen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Zahlreiche Internet-Gesetzgebungen basieren auf europäischen Richtlinien.

Das Internetrecht umfasst daher alle Gesetze und Bestimmungen, die das korrekte Verhalten und die Interaktion im Internet steuern. Die spezifischen Aspekte werden durch die rechtlichen Fragestellungen definiert.

Die unterschiedlichen Rechtsgebiete im Internetrecht

Rechtsgebiet
zuständige Gesetze
Wettbewerbsrecht
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Datenschutzrecht
Telemediengesetz (TMG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Rundfunkrecht
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Allgemeines und Zivilrecht
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Telemediengesetz (TMG)
Strafrecht
Strafgesetzbuch (StGB)
Urheberrecht
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Namens- & Markenrecht
Markengesetz (MarkenG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Rundfunkrecht
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV), Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)
Internationales Privatrecht
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB), UN-Kaufrecht (CISG)
Medienrecht
Medienstaatsvertrag (MStV), Telemediengesetz (TMG), Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Internationales Zivilverfahrensrecht
Zivilverfahrensrecht Europäische Union (EuGVVO)
Telekommunikationsrecht
Telekommunikationsgesetz (TMG)

Was sagt das Internetrecht zum Thema Haftungsübernahme?

Wer ist zur Rechenschaft zu ziehen, wenn durch im Internet veröffentlichte Inhalte die Rechte von Dritten oder juristischen Bestimmungen missachtet werden? Diese Frage beantwortet das Telemediengesetz (TMG). Jede:r Internetuser:in sollte sich frühzeitig mit den Haftungsregeln auseinandersetzen und diese befolgen.

Die Bestimmungen sind sowohl für die eigene Webseite als auch für Beiträge auf Blogs gültig.

Viele Webseiten-Betreiber oder Shops haben den Haftungsausschluss (Disclaimer) im Impressum verankert. In der Praxis ist der Haftungsausschluss hauptsächlich dann sinnvoll, wenn auf externe Seiten verlinkt wird oder fremde Inhalte auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden.

Letztlich kann man im Disclaimer nur auf die gesetzliche Regelung hinweisen, verändern kann man sie nicht.

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Stolpersteine im Internetrecht: Darauf müssen Sie achten

In den einzelnen Gebieten des Internetrechts kommt es immer wieder zu sogenannten Stolpersteinen. Einige davon möchten wir Ihnen jetzt näherbringen.

Fazit – Bei Zweifel und Unklarheiten rechtlichen Rat einholen

Zwar ist das Internetrecht kein eigenständiges Rechtsgebiet, aber dennoch ein sich komplexes und ständig änderndes Feld. Von Wettbewerbsregeln über Werbe-Kennzeichnungspflichten bis hin zur Impressumspflicht – es gibt viele Aspekte zu beachten, um rechtliche Fallstricke und kostspielige Abmahnungen zu vermeiden.

Selbst gut gemeinte Handlungen wie das Teilen von Inhalten auf Social Media können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie nicht korrekt gekennzeichnet sind.

Daher ist es unerlässlich, sich gut über die internetrechtlichen Vorschriften zu informieren und bei Zweifeln professionellen Rat einzuholen. Sobald Sie mit einem Konflikt konfrontiert sind, ist ein Anwalt für Internetrecht die richtige Anlaufstelle.

Rechtliche Hinweise

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