Home Haftpflicht Katzenhaftpflicht
Blonde Frau hält schwarze Katze im Arm und schmiegt sich mit dem Kopf an sie

Katzenhaftpflicht: Braucht mein Tier eine eigene Haftpflichtversicherung?

Wer für Schäden haftet und welche Versicherungen es für Katzen gibt

Die Katze ist mit ihrem kuscheligen Fell das beliebteste Haustier der Deutschen. Dass sie auch mal die Krallen ausfährt und etwas zerkratzt, nehmen mehr als ein Viertel aller Haushalte in Kauf. Trotzdem stellen sich Tierhalter natürlich Fragen: Wer haftet für Schäden von Katzen? Ist die Katze in der Haftpflicht mitversichert? Welche Katzenversicherungen gibt es? Wir klären alle wichtigen Fragen und können schon vorab die gute Nachricht verkünden: Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung haben, sind auch Schäden versichert, die Ihre Katze anrichtet.

Wer haftet für Schäden von Katzen?

Tierbesitzer haften, die private Haftpflichtversicherung zahlt

Katzenbesitzer haften laut Bürgerlichem Gesetzbuch für die Schäden, die ihr Haustier verursacht (BGB, § 833). Diese Schäden können Dinge betreffen, aber auch Menschen, die verletzt oder sogar getötet werden.

Dabei ist irrelevant, ob Katze oder Kater den Schaden direkt verursacht haben, oder nur indirekt. Rennt Ihr Tier beispielsweise vor ein Auto und zwingt es auszuweichen, woraufhin dies einen Radfahrer anfährt, können Sie zur Haftung gezogen werden. Natürlich trifft Sie daran keine persönliche Schuld.

Wegen der sogenannten Gefährdungshaftung müssten Sie als Tierhalter allerdings auch bei bester Erziehung des Tieres für die verursachten Schäden aufkommen. Mit einer Haftpflichtversicherung sind Sie sowohl für teure Personenschäden abgesichert, die Millionen Euro betragen, als auch für Sachschäden.

Ist die Katze in der Haftpflicht mitversichert?

Kleintiere sind Teil der Privathaftpflicht

Anders als Hunde und Pferde, gehören Katzen zu den zahmen Kleintieren und sind damit in der Privathaftpflicht mitversichert. Zu den zahmen Haustieren werden außerdem Kaninchen gezählt sowie Hamster, Wellensittiche und andere kleinere Haustiere. 

Eine separate Katzenhaftpflicht brauchen die Halter dabei nicht. Ihre eigene Haftpflichtversicherung reicht völlig aus, um die finanziellen Risiken von Schäden abzusichern, die Ihre Katze verursachen könnte. In einer Mietwohnung sind auch sogenannte Mietsachschäden eingeschlossen. Wenn Ihr Tier beispielsweise das teure Parkett zerkratzt.

Haftpflichtversicherung
für Sie und Ihre Katze

Mit unseren Paketen finden Sie Ihre individuelle Privathaftpflicht.

Eine Haftpflichtversicherung, die zu Ihnen passt

So stellen Sie sich Ihren Versicherungsschutz zusammen:

Die häufigsten Katzenhaftpflicht-Schäden

Wenn Katzen tollpatschig oder kratzbürstig sind, kann es zu diesen Schäden kommen:

  • Mietsachschäden: In einer Mietwohnung verursachen Katzen durch ihre Krallen oft Schäden am Boden oder an Türen. Als Mieter haften Sie für die von der Katze verursachten Schäden.
  • Katzenbiss: Der Biss einer Katze scheint erstmal nicht schlimm. Kommt es aber daraufhin zu einer bakteriellen Infektion, muss gehandelt werden. Für die finanziellen Folgen an einer dritten Person haftet der Katzenhalter.
  • Verkehrsunfall: Katzen können fahrende Autos und Räder nicht einschätzen. Kommt es zu einem Ausweichmanöver oder einer Kollision, kann auch ein kleines Tier großen Schaden anrichten.
  • Infizierte Kratzer: Wie beim Katzenbiss, kann sich auch ein Kratzer entzünden, wenn Bakterien in die Wunde kommen.
  • Passiver Rechtsschutz: Versucht jemand Ihnen die Kosten für einen angeblich von Ihrer Katze verursachten Schaden in die Schuhe zu schieben, prüft die Haftpflichtversicherung die Forderung und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.
  • Zerkratzte oder herunterfallende Gegenstände: Unsere Fellfreunde spielen, rennen und raufen. Eigentlich schön, aber wenn es die teure Handtasche der Freundin erwischt, sind die Kosten schnell hoch.

Häufige Fragen zur Katzenhaftpflicht

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.