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Frau steht in Ihrer Mietwohnung und telefoniert

Wenn Sie als Mieter einen Schaden in der Wohnung verursachen

Zahlt die private Haftpflichtversicherung oder braucht man eine extra Versicherung?

Beschädigen Sie als Mieter versehentlich Gegenstände in Ihrer Mietwohnung, liegt ein sogenannter Miet- oder Mietsachschaden vor. Dazu zählen fest verbaute oder auch mitgemietete Dinge. Solche Mietsachschäden sind in der Regel von der Privathaftpflicht des Mieters abgedeckt, eine extra Mieterhaftpflichtversicherung ist also nicht erforderlich.

Mietsachschäden werden von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt  

Wie Sie als Mieter bei einem Schaden in Ihrer Wohnung abgesichert sind, erfahren Sie in nur 43 Sekunden

Was sind Mietsachschäden an beweglichen Sachen?

Mietsachschäden an beweglichen Sachen sind Schäden, die Mieter an gemieteten beweglichen Gegenständen verursacht. Diese sind oft nicht automatisch durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt und erfordern eine gesonderte Regelung.Dazu zählen beispielsweise:  

  • Möbel und Dekorationsartikel
  • Elektrogeräte und Lampen
  • Teppiche und Vorhänge 

Wer haftet bei Mietsachschäden und wann ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?

Eine Haftpflichtversicherung gegen Mietsachschäden ist für Sie als Mieter sinnvoll, um sich gegen finanzielle Ansprüche des Vermieters bei unbeabsichtigten Schäden an der Mietimmobilie und deren Ausstattung abzusichern. 

In den meisten Fällen sind Sie als Mieter bei Mietsachschäden durch eine private Haftpflichtversicherung ausreichend versichert. Sie benötigen keine Mieterhaftpflicht oder andere Versicherung, um vor den finanziellen Folgen von Schäden in der eigenen Wohnung geschützt zu sein.

Warum brauchen Mieter eine Haftpflichtversicherung und wer leistet bei Mietsachschäden?

Ein Paar liegt gemütlich auf einer Couch. Hingegen fFest verbaute und vom Vermieter gestellte Mietsachen gehören zum Inventar der Mietwohnung

In einer Mietwohnung gehören bestimmte, vom Vermieter gestellte Mietsachen fest zum Inventar, zum Beispiel:

  • Türen, Wände, Fensterbänke, Rollläden
  • Fliesen, Laminat, Parkett, Vinylböden
  • Waschbecken, Badewanne, Toilette
  • Mitgemietete bewegliche Sachen (Einrichtung)  

Wenn Sie als Mieter einen Schaden an einer solchen nicht beweglichen Sache verursachen, spricht man von einem Mietsachschaden. Solche verursachten Schäden sind in der Regel in der Privathaftpflicht mitversichert. 

Mieter verursacht Schaden: Wer zahlt?

Ihr Vermieter bekommt also die Reparaturkosten oder einen Ersatz zum Zeitwert von der Versicherung erstattet. Ohne private Haftpflichtversicherung müssen Sie die finanziellen Folgen solcher Schäden selbst tragen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für einen Ersatz oder die Reparatur der Mietsache bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Die Kosten werden direkt an den Vermieter erstattet.
 

Den passenden Tarif finden

Verschaffen Sie sich mit unserem Tarifrechner einen Überblick, welches Angebot das richtige für Sie ist. 

Ausnahmefall: Wann ist bei Mietsachschäden eine andere Versicherung zuständig?

Übrigens: Glasschäden und Schäden an Elektrogeräten wie Küchengroßgeräte (Kühlschrank, Herd, Kochfeld) oder Warmwasseranlagen sind grundsätzlich nicht in der Haftpflicht mitversichert. Hierfür benötigen Sie als Mieter gegebenenfalls eine weitere Versicherung wie eine Hausratversicherung oder eine Glas-Versicherung. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Hausratversicherung keine selbstverursachten Schäden zahlt. 

Vermieterhaftpflicht: wichtig und lohnend für Eigentümer

Als Immobilienbesitzer können Sie bei AXA eine so genannte Vermieterhaftpflichtversicherung abschließen. Damit sind Sie gegen Schäden abgesichert, die Dritten durch ihre vermietete oder leerstehende Eigentumswohnung entstehen. Eine solche Vermieterhaftpflicht ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben – sie ist aber sehr empfehlenswert. Mit dieser sind Sie gegen Schäden abgesichert, die in die Millionen Euro gehen können. Das Preis-Leistungs-Verhältnis einer solchen Versicherung kann sich für Vermieter schon bei einem Versicherungsfall auszahlen.

Den Baustein „Vermietung“ können Sie ganz einfach zur privaten Haftpflichtversicherung von AXA hinzubuchen.

Was tun bei einem Mietsachschaden?

  1. Schaden eingrenzen

    Kleben Sie zum Beispiel Risse ab oder drehen Sie den Hauptwasserhahn zu

  2. Vermieter informieren

    Melden Sie Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung unverzüglich, was passiert ist

  3. Schaden dokumentieren

    Machen Sie genügend Fotos des Mietschschaden aus möglichst vielen Perspektiven

  4. Versicherung informieren

    Teilen Sie uns mit, welche Schäden in der gemieteten Wohnung wie entstanden sind

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Häufige Fragen zu Mietsachschäden

Was ist der Unterschied zwischen Mietsach-Schäden und Verschleiß durch Abnutzung?

Leichte Gebrauchsspuren auf dem Laminat einer Mietwohnung sind keine Mietsachschäden und somit kein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Solche Gebrauchsspuren durch gewöhnliche Nutzung oder auch übermäßige Beanspruchung sind keine Mietsachschäden. Die Kosten für solche Ausbesserungen oder Reparaturen sind nicht versichert und in der Miete eingepreist, sie müssen vom Vermieter getragen werden.

Was sind Mietsachschäden an Gebäuden?

Mietsachschäden an Gebäuden sind Schäden, die durch den Mieter an der Substanz oder Ausstattung des gemieteten Gebäudes verursacht werden. Dazu zählen beispielsweise Beschädigungen an Wänden, Böden, Fenstern, Türen, fest installierten Einrichtungen oder der Fassade.

Gilt der Versicherungsschutz nur in der Wohnung oder auch auf Außenflächen?

Wenn Sie als Mieter Außenflächen nutzen, sollten Sie Ihre Privathaftpflicht auf eine entsprechende Ausschlussklausel prüfen: Diese besagt, ob die Garage, ein Gartenhaus oder eine Fläche im Freien, wie ein gemeinsamer Garten oder eine Parkfläche als Mietsachschaden mitversichert sind. 

Wer haftet bei Mietsachschäden durch Hund, Katze oder andere Haustiere?

Mietsachschäden, die durch Kleintiere wie Katze, Kaninchen oder Hamster verursacht werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Wenn Sie jedoch einen Hund oder größere Tiere besitzen, benötigen Sie unbedingt eine Hundehaftpflichtversicherung.

Mietsachschäden im Rahmen einer Hundehaftpflicht beziehen sich auf Schäden, die Ihr Hund an gemieteten Objekten verursacht. Dazu zählen beispielsweise, Beschädigungen an der Wohnung, dem Mobiliar oder anderen zur Miete gehörenden Gegenständen. Diese spezielle Deckung innerhalb der Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Ansprüchen des Vermieters wegen solcher Schäden. 

Ist es auch ein Mietsachschaden, wenn ich die Schlüssel der Mietwohnung verliere?

Nein, wenn Sie die Schlüssel Ihrer Mietwohnung verlieren, ist dies kein Mietsachschaden. Mietsachschäden beziehen sich auf Schäden oder Verluste an gemieteten Objekten oder Einrichtungen, die während der Mietdauer auftreten. Der Verlust eines Schlüssels fällt nicht unter diese Kategorie. Eine gute Nachricht gibt es aber trotzdem, in der AXA Privathaftpflichtversicherung Linie M und L ist der Verlust von fremden Schlüsseln bis zur vereinbarten Summe mitversichert.   

Wer haftet bei Mietsachschäden in einer Ferienwohnung?

Bei Mietsachschäden in einer Ferienwohnung haftet grundsätzlich der Mieter für Schäden, die während der Mietdauer an der Wohnung und deren Einrichtung entstehen. Dies umfasst sowohl Schäden an nicht beweglichen als auch an beweglichen Gegenständen im Mietobjekt. 

Was ist eine Mieterhaftpflichtversicherung oder Miethaftpflicht?

Eine Haftpflicht für Mieter oder Miethaftpflichtversicherung würde Schäden übernehmen, die ein Mieter durch den Gebrauch der Wohnung an dort verbauten oder mitgemieteten Dingen verursacht. Bei AXA aber gibt es zum Beispiel keine eigene Mieterhaftpflichtversicherung, denn Mietsachschäden sind in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.  

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.