Private Haftpflichtversicherung für Familien
Mit täglichem Kündigungsrecht perfekt abgesichert
Mit einer Haftpflichtversicherung für Familien können Sie nicht nur sich selbst, sondern auch alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder versichern. Das ist für Sie wesentlich günstiger und unkomplizierter, als für jede Person eine einzelne Versicherung abzuschließen.
Unsere Familien-Haftpflichtversicherung im Überblick:
Klingt gut? Dann schließen Sie jetzt Ihre Familienhaftpflicht einfach online ab.
Folgende Regelungen gelten in der Haftpflichtversicherung für die verschiedenen Familienmitglieder:
- Kinder bis sieben Jahre: Erst im Alter von sieben Jahren gelten Kinder als schuldfähig. Vorher können sie für einen verursachten Schaden also nicht verantwortlich gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt dies sogar bis zum Alter von zehn Jahren. Aus diesem Grund sind jüngere Kinder in vielen Familienversicherungen nicht mitversichert. Dies kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Denn wenn Sie als Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, haften Sie anstelle Ihrer Kinder. Und dann kommt Ihre Versicherung nur für den Schaden auf, wenn Sie auch schuldunfähige Kinder unter sieben Jahren mitversichert haben. Bei AXA kann der Baustein „schuldunfähige Kinder“ in den Tarifen „M“ und „L“ für die Familienhaftpflicht mit eingeschlossen werden.
- Kinder bis zur Volljährigkeit: Ab sieben Jahren wird im Schadensfall individuell beurteilt, ob ein Kind die Folgen seines Handelns nachvollziehen konnte. Dann kann es selbst haftbar gemacht werden. Weiterhin können die Eltern für den Schaden haftbar gemacht werden, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Und sowohl für Sie als auch für Ihr Kind springt in der Regel die Familienhaftpflichtversicherung ein. Bei AXA sind Ihre Kinder ab sieben Jahren bereits im günstigsten Tarif „S“ mitversichert.
- Stief- oder Adoptivkinder: Die Familienhaftpflicht macht keinen Unterschied zwischen leiblichen Kindern, Stief- oder Adoptivkindern. Alle von den Lebenspartnern eingebrachten und damit zur Familie gehörigen Kinder werden ausnahmslos mitversichert.
- Partner: Neben den Kindern ist in der Familienversicherung auch der Partner des Versicherungsnehmers versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie verheiratet sind, eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben oder lediglich zusammen leben. Durch die Mitversicherung des Partners oder der Partnerin entstehen keine Zusatzkosten.
- Volljährige Kinder: Auch wenn Ihre Kinder mit der Volljährigkeit auf dem Papier erwachsen sind, können Sie noch in der Familienhaftpflicht mitversichert werden. Bei AXA sind Ihre volljährigen Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung oder eines Erststudiums geschützt. Selbst wenn Ihr Kind nach einer Ausbildung noch ein Studium beginnt, besteht die Versicherung weiter. Erst wenn Ihr Kind eine zweite Ausbildung oder ein zweites Studium beginnt, in den Beruf oder in ein Referendariat einsteigt oder heiratet, erlischt für das Kind der Schutz durch die Familienversicherung.
Mit der privaten Haftpflichtversicherung sind Familien bestens geschützt
Mit unseren leistungsstarken Paketen finden Sie Ihre individuelle Privathaftpflicht.
Darum ist eine Privathaftpflicht für Familien und Alleinerziehende sinnvoll
Wir zeigen Ihnen anhand von 3 Fallbeispielen, weshalb Sie sich frühzeitig um eine Haftpflichtversicherung für Ihre Familie oder als alleinerziehende Person kümmern sollten:
Privathaftpflicht für die Familie – Schadenbeispiele
Leistungen der Familienhaftpflicht im Überblick
Welche Leistungen in der Privathaftpflicht für Familien sinnvoll sind
Die Familienhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Kosten, die durch versehentlich verursachte Schäden entstanden sind. Grundsätzlich gelten für die Familienversicherung dabei ähnliche Kriterien wie für einen alleinstehenden Versicherungsnehmer. Das heißt zum Beispiel, dass Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme sowie die Berücksichtigung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden gleichermaßen beachten sollten. Wenn Sie aber eine Familie gründen und Kinder bekommen, steigen sowohl Risiken als auch Verantwortung. Doch keine Sorge: Mit verschiedenen Leistungen und Zusatzbausteinen können Sie Ihre Familienhaftpflicht so gestalten, dass Sie optimal zu Ihnen und Ihren Lieben passt.
Sichern Sie zum Beispiel Folgendes ab:
- Hausbau: Häufig gehen die Familiengründung und der Wunsch nach einem eigenen Zuhause Hand in Hand. Und wenn Sie ein Haus bauen, sind Sie als Bauherr auch verantwortlich für Unfälle und Schäden, die auf oder wegen ihrer Baustelle entstehen. Das gilt auch für Renovierungs- oder Umbauarbeiten. Bei AXA können Sie daher auch Schäden durch Ihr Bauvorhaben bis 200.000 EUR („M“ und „L“) absichern.
- Hauseigentum: Wenn Sie bereits ein Haus für Ihre Familie gebaut oder gekauft haben, sind Sie ebenfalls für Schäden verantwortlich, die durch dieses verursacht werden. Um wirklich sicherzugehen, können Sie bei AXA Schäden durch ein von Ihnen bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus über den Zusatzbaustein „Hausbesitzer“ absichern.
- Schlüsselverlust: Gerade Kindern kann es passieren, dass sie den Haus- bzw. Wohnungsschlüssel verlieren. Insbesondere wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus mit zentraler Schließanlage wohnen, kann dies für Sie teuer werden. Denn Ihr Vermieter hat das Recht, die ganze Schließanlage auf Ihre Kosten auszutauschen. Die Familienhaftpflicht von AXA sichert Schlüsselverlust in den Tarifen „M“ und „L“ ab. Im Tarif „M“ bis 25.000 Euro, im Tarif „L“ sogar bis 30.000 EUR.
- Haustiere: Oft gehört auch ein treues Haustier zur Familie. Und als Besitzer sind Sie für Schäden durch Ihre Tiere verantwortlich. Bei AXA sind Schäden durch Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Vögel in allen Tarifen abgesichert. Große Haustiere wie Hunde, Pferde und Ponys können dagegen nur über eine Tierhalterhaftpflicht abgesichert werden.
- Forderungsausfalldeckung: Und was, wenn einem Familienmitglied Schaden zugefügt wird und der Verursacher keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Wenn er zahlungsunfähig ist, bleiben Sie schuldlos auf Ihren Kosten sitzen. Es sei denn, Sie haben eine Privathaftpflicht mit sogenannter Forderungsausfalldeckung abgeschlossen, die dann auch diese Zahlungen übernimmt. Bei AXA ist die Forderungsausfalldeckung daher Bestandteil der Familienhaftpflicht in den Tarifen „M“ und „L“.
Passen Sie die Familienhaftpflichtversicherung nach Ihren Wünschen an
Ganz gleich für welchen Tarif Sie sich entscheiden – bei AXA sind Sie und Ihre Familie stets gut abgesichert, wenn Sie einen Sachschaden, Personenschaden oder Vermögensschaden verursacht haben. Weitere Bausteine können Sie je nach Tarif individuell hinzubuchen, um Ihre Versicherung noch besser auf Ihren Bedarf abzustimmen.
Flexible Haftpflichtversicherung: Familie in allen Lebenslagen
Wer in der Familienhaftpflichtversicherung mitversichert ist
Jede Familie ist anders. Doch für eine gute Familienhaftpflicht ist dies kein Problem. Sie können gleichzeitig sich, Ihren Partner sowie Ihre kleinen und großen Kinder mit einer einzigen Versicherung vor Schadensersatzforderungen schützen. Auch ohne Kinder können Sie natürlich eine glückliche Familie gründen. Statt einer Familienversicherung bietet sich dann jedoch die Privathaftpflicht für Paare an.
Ihre wichtigsten Fragen zur Haftpflichtversicherung für Ihre Familie
Was ist eine Familienhaftpflichtversicherung?
Wenn Sie oder ein Familienmitglied durch Versehen einen Schaden bei Dritten verursachen, für die Sie haftbar sind, kann das finanziell verheerende Folgen haben. Um sich gegen solcherlei finanzielle Überraschungen abzusichern, ist eine Haftpflichtversicherung für Familien ratsam. So sind nicht nur Schäden versichert, die Sie selbst verursachen, sondern auch solche, die durch eines Ihrer Familienmitglieder entstanden sind.
Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung für Familien versichert?
Jede Familie ist anders. Doch für eine gute Familienhaftpflicht ist dies kein Problem. Sie können gleichzeitig sich, Ihren Partner sowie Ihre kleinen und großen Kinder mit einer einzigen Versicherung vor Schadensersatzforderungen schützen. Auch ohne Kinder können Sie natürlich eine glückliche Familie gründen. Statt einer Familienversicherung bietet sich dann jedoch die Privathaftpflicht für Paare an.
Was kostet eine private Haftpflichtversicherung für Familien?
Eine Familien-Haftpflichtversicherung ist günstiger, als viele Versicherungsnehmer annehmen. Einen Basischutz gibt es schon ab ca. 50 € im Jahr. Je nach Leistungspaket werden die Kosten dann entsprechend angepasst. Für ca. 100 € in Jahr genießen Sie und Ihre Familie einen sicheren Rundumschutz. Wenn Sie genau wissen wollen, wie viel eine private Haftpflicht für Ihre Familie kosten würde, berechnen Sie dies ganz einfach mit unserem PHV-Tarifrechner.
Jetzt berechnenWas ist in der Privathaftpflichtversicherung für Familien versichert?
Mit einer Familienhaftpflicht werden Schäden versichert, die Sie oder ein Familienmitglied versehentlich verursacht hat. Je nach Bedarf können neben Sach- und Personenschäden auch Gefälligkeitsschäden, Schlüsselverlust oder Forderungsausfälle versichert werden. Diese Bausteine sind beim Abschluss Ihrer Versicherung flexibel zubuchbar. Außerdem können Sie die Höhe der Versicherungssumme festlegen – je nachdem, mit welchem Schutz Sie sich ausreichend abgesichert fühlen.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung mit der Familienhaftpflicht?
Leider ändert sich manchmal die Lebenssituation und es kommt zur Trennung. Die Familienhaftpflichtversicherung gilt dann nur noch für den Versicherungsnehmer und nicht mehr für dessen Ex-Partner. Bei Ehepartnern gilt die Privathaftpflicht noch bis zur rechtskräftigen Scheidung für beide. Allerdings könnte der Versicherungsnehmer ohne Mitwissen des Noch-Ehepartners die Versicherung kündigen oder stattdessen einen neuen Lebenspartner in die Versicherung aufnehmen. Daher ist es für den Mitversicherten generell empfehlenswert, nach Trennung oder Scheidung so schnell wie möglich eine eigene Privathaftpflicht abzuschließen. Für den Versicherungsnehmer ändert sich erst einmal nichts. Eventuell kann aber ein Tarif- oder Versicherungswechsel sinnvoll sein. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Versicherungsberater beraten.
Läuft die Familienhaftpflichtversicherung weiter, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, ist dies für die Familie ein Schicksalsschlag. Doch um den Versicherungsschutz Ihrer Familienhaftpflicht müssen sich die Hinterbliebenen keine Sorgen machen. Denn sie endet nicht automatisch für den Rest der Familie. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, bis der nächste Beitrag fällig wird. Wenn Sie die Familienhaftpflichtversicherung weiterführen möchten, so kann diese in der Regel einfach durch Überweisung der fälligen Beträge verlängert werden. Dennoch sollte die Versicherung unbedingt in Kenntnis gesetzt werden.
Weitere interessante Themen in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung
Rechtliche Hinweise
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