
Private Haftpflichtversicherung für Familien
Mit täglichem Kündigungsrecht perfekt abgesichert
Mit einer Haftpflichtversicherung für Familien können Sie nicht nur sich selbst, sondern auch alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder versichern. Das ist für Sie wesentlich günstiger und unkomplizierter, als für jede Person eine einzelne Versicherung abzuschließen.
Unsere Familien-Haftpflichtversicherung im Überblick:
Klingt gut? Dann schließen Sie jetzt Ihre Familienhaftpflicht einfach online ab.
Folgende Regelungen gelten in der Haftpflichtversicherung für die verschiedenen Familienmitglieder:
- Kinder bis sieben Jahre: Erst im Alter von sieben Jahren gelten Kinder als schuldfähig. Vorher können sie für einen verursachten Schaden also nicht verantwortlich gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt dies sogar bis zum Alter von zehn Jahren. Aus diesem Grund sind jüngere Kinder in vielen Familienversicherungen nicht mitversichert. Dies kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Denn wenn Sie als Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, haften Sie anstelle Ihrer Kinder. Und dann kommt Ihre Versicherung nur für den Schaden auf, wenn Sie auch schuldunfähige Kinder unter sieben Jahren mitversichert haben. Bei AXA kann der Baustein „schuldunfähige Kinder“ in den Tarifen „M“ und „L“ für die Familienhaftpflicht mit eingeschlossen werden.
- Kinder bis zur Volljährigkeit: Ab sieben Jahren wird im Schadensfall individuell beurteilt, ob ein Kind die Folgen seines Handelns nachvollziehen konnte. Dann kann es selbst haftbar gemacht werden. Weiterhin können die Eltern für den Schaden haftbar gemacht werden, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Und sowohl für Sie als auch für Ihr Kind springt in der Regel die Familienhaftpflichtversicherung ein. Bei AXA sind Ihre Kinder ab sieben Jahren bereits im günstigsten Tarif „S“ mitversichert.
- Stief- oder Adoptivkinder: Die Familienhaftpflicht macht keinen Unterschied zwischen leiblichen Kindern, Stief- oder Adoptivkindern. Alle von den Lebenspartnern eingebrachten und damit zur Familie gehörigen Kinder werden ausnahmslos mitversichert.
- Partner: Neben den Kindern ist in der Familienversicherung auch der Partner des Versicherungsnehmers versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie verheiratet sind, eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben oder lediglich zusammen leben. Durch die Mitversicherung des Partners oder der Partnerin entstehen keine Zusatzkosten.
- Volljährige Kinder: Auch wenn Ihre Kinder mit der Volljährigkeit auf dem Papier erwachsen sind, können Sie noch in der Familienhaftpflicht mitversichert werden. Bei AXA sind Ihre volljährigen Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung oder eines Erststudiums geschützt. Selbst wenn Ihr Kind nach einer Ausbildung noch ein Studium beginnt, besteht die Versicherung weiter. Erst wenn Ihr Kind eine zweite Ausbildung oder ein zweites Studium beginnt, in den Beruf oder in ein Referendariat einsteigt oder heiratet, erlischt für das Kind der Schutz durch die Familienversicherung.
Mit der privaten Haftpflichtversicherung sind Familien bestens geschützt
Mit unseren leistungsstarken Paketen finden Sie Ihre individuelle Privathaftpflicht.
Darum ist eine Privathaftpflicht für Familien und Alleinerziehende sinnvoll
Wir zeigen Ihnen anhand von 3 Fallbeispielen, weshalb Sie sich frühzeitig um eine Haftpflichtversicherung für Ihre Familie oder als alleinerziehende Person kümmern sollten:
Privathaftpflicht für die Familie – Schadenbeispiele
Ballspiel im Garten
Der fünfjährige Martin ist großer Fußballfan. Deshalb übt er im Garten seiner Eltern fleißig den perfekten Schuss. Seine Eltern schauen regelmäßig nach ihm, und es gibt keinen Grund zur Sorge: Martin hat schon häufig ohne Zwischenfälle im Garten Fußball gespielt.
Aber eines Tages passiert es: Der Ball fliegt weiter als gedacht und lädiert das Auto des Nachbarn. Der ist nicht sonderlich erfreut. Aber Martin ist in seinem Alter noch schuldunfähig, und da seine Eltern regelmäßig nach ihm geschaut haben, haben sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt.
Der Nachbar muss also selbst für den entstandenen Schaden am Auto aufkommen.
Ein Missgeschick beim Spaziergang
Die sechsjährige Laura hat zum Geburtstag ein Spielzeugauto geschenkt bekommen. Beim Spaziergang mit den Eltern darf das neue Lieblingsspielzeug nicht fehlen – Lisa lässt das kleine Auto überall langfahren, auch am geparkten Auto des Nachbarn.
Leider verursacht das Spielzeug hier eine große Schramme. Lisas Eltern sind in ihre Unterhaltung vertieft und sehen nicht, wie das Missgeschick außerhalb ihres Blickfeldes passiert.
Laura ist ebenfalls schuldunfähig, allerdings haben ihre Eltern in diesem Fall ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Privathaftpflicht der Eltern kommt also für den Schaden am Auto auf.
Leistungen der Familienhaftpflicht im Überblick
Welche Leistungen in der Privathaftpflicht für Familien sinnvoll sind
Die Familienhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Kosten, die durch versehentlich verursachte Schäden entstanden sind. Grundsätzlich gelten für die Familienversicherung dabei ähnliche Kriterien wie für einen alleinstehenden Versicherungsnehmer.
Das heißt zum Beispiel, dass Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme sowie die Berücksichtigung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden gleichermaßen beachten sollten. Wenn Sie aber eine Familie gründen und Kinder bekommen, steigen sowohl Risiken als auch Verantwortung. Doch keine Sorge:
Mit verschiedenen Leistungen und Zusatzbausteinen können Sie Ihre Familienhaftpflicht so gestalten, dass Sie optimal zu Ihnen und Ihren Lieben passt.
Sichern Sie zum Beispiel Folgendes ab:
- Hausbau: Häufig gehen die Familiengründung und der Wunsch nach einem eigenen Zuhause Hand in Hand. Und wenn Sie ein Haus bauen, sind Sie als Bauherr auch verantwortlich für Unfälle und Schäden, die auf oder wegen ihrer Baustelle entstehen. Das gilt auch für Renovierungs- oder Umbauarbeiten. Bei AXA können Sie daher auch Schäden durch Ihr Bauvorhaben bis 200.000 EUR („M“ und „L“) absichern.
- Hauseigentum: Wenn Sie bereits ein Haus für Ihre Familie gebaut oder gekauft haben, sind Sie ebenfalls für Schäden verantwortlich, die durch dieses verursacht werden. Um wirklich sicherzugehen, können Sie bei AXA Schäden durch ein von Ihnen bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus über den Zusatzbaustein „Hausbesitzer“ absichern.
- Schlüsselverlust: Gerade Kindern kann es passieren, dass sie den Haus- bzw. Wohnungsschlüssel verlieren. Insbesondere wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus mit zentraler Schließanlage wohnen, kann dies für Sie teuer werden. Denn Ihr Vermieter hat das Recht, die ganze Schließanlage auf Ihre Kosten auszutauschen. Die Familienhaftpflicht von AXA sichert Schlüsselverlust in den Tarifen „M“ und „L“ ab. Im Tarif „M“ bis 25.000 Euro, im Tarif „L“ sogar bis 30.000 EUR.
- Haustiere: Oft gehört auch ein treues Haustier zur Familie. Und als Besitzer sind Sie für Schäden durch Ihre Tiere verantwortlich. Bei AXA sind Schäden durch Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Vögel in allen Tarifen abgesichert. Große Haustiere wie Hunde, Pferde und Ponys können dagegen nur über eine Tierhalterhaftpflicht abgesichert werden.
- Forderungsausfalldeckung: Und was, wenn einem Familienmitglied Schaden zugefügt wird und der Verursacher keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Wenn er zahlungsunfähig ist, bleiben Sie schuldlos auf Ihren Kosten sitzen. Es sei denn, Sie haben eine Privathaftpflicht mit sogenannter Forderungsausfalldeckung abgeschlossen, die dann auch diese Zahlungen übernimmt. Bei AXA ist die Forderungsausfalldeckung daher Bestandteil der Familienhaftpflicht in den Tarifen „M“ und „L“.
Passen Sie die Familienhaftpflichtversicherung nach Ihren Wünschen an
Ganz gleich für welchen Tarif Sie sich entscheiden – bei AXA sind Sie und Ihre Familie stets gut abgesichert, wenn Sie einen Sachschaden, Personenschaden oder Vermögensschaden verursacht haben. Weitere Bausteine können Sie je nach Tarif individuell hinzubuchen, um Ihre Versicherung noch besser auf Ihren Bedarf abzustimmen.
Flexible Haftpflichtversicherung: Familie in allen Lebenslagen
Wer in der Familienhaftpflichtversicherung mitversichert ist
Jede Familie ist anders. Doch für eine gute Familienhaftpflicht ist dies kein Problem. Sie können gleichzeitig sich, Ihren Partner sowie Ihre kleinen und großen Kinder mit einer einzigen Versicherung vor Schadensersatzforderungen schützen.
Auch ohne Kinder können Sie natürlich eine glückliche Familie gründen. Statt einer Familienversicherung bietet sich dann jedoch die Privathaftpflicht für Paare an.
Ihre wichtigsten Fragen zur Haftpflichtversicherung für Ihre Familie
Weitere interessante Themen in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung
Rechtliche Hinweise
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