So können Partner und Paare bei der Haftpflichtversicherung sparen
Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenleben, brauchen Sie nur eine Privathaftpflichtversicherung: Paare versichern sich problemlos gemeinsam, so dass ein einziger Vertrag beiden Partnern gleichermaßen Versicherungsschutz bietet.
Private Haftpflichtversicherung für Paare, Partner, unverheiratete Lebenspartner und Ehepartner
Die Privathaftpflicht von AXA
Wenn aus zwei erfreulicherweise eins wird, kann sich das auch positiv auf Ihre Versicherungen auswirken. In einem gemeinsamen Haushalt reicht nämlich eine private Haftpflichtversicherung. Einer der Partner wird Versicherungsnehmer, während der andere günstig mitversichert ist. Dabei gehört es nicht zu den Voraussetzungen, dass Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.
Es ist ausreichend, dass zwei Personen als Paar ihre Haushalte zusammenlegen und in eine gemeinsame Wohnung oder ein gemeinsames Haus ziehen. In einem gemeinsamen Haushalt sind in einer Versicherung beide versichert – mit einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung können Sie also gutes Geld sparen. Als Paar, Partner, eingetragene Lebenspartner oder Ehepaar. Dies gilt selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner.
Die private Haftpflichtversicherung für Paare von AXA schützt beide Partner
Schäden an Sachen, Personen und Vermögen sind in der Regel durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Finden Sie jetzt online heraus, wie viel Sie mit einem günstigen individuellen Beitrag in einem einzelnen Haushalt sparen können.
Mehr über die Leistungen der Haftpflichtversicherung für Paare
Welche Leistungen sind in der Privathaftpflicht für Paare sinnvoll?
Grundlegend sind bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung für Paare ganz ähnliche Kriterien wichtig wie für einen alleinstehenden Versicherungsnehmer. Achten Sie also insbesondere auf eine ausreichende Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro. Denn vor allem, wenn Sie jemanden verletzt haben, können die Schadensersatzansprüche schnell existenzbedrohende Summen erreichen. Wenn Sie sich aber für ein gemeinsames Leben entschieden haben, möchten Sie vielleicht nicht mehr nur für sich selbst Verantwortung übernehmen. Dann können weitere Leistungen und Zusatz-Bausteine empfehlenswert sein.
Mit diesen Bausteinen runden Sie den Versicherungsschutz Ihrer Privathaftpflichtversicherung ab
- Hauseigentum:
Wenn ein eigenes Haus Teil Ihrer Zukunftsplanung ist, sollten Sie dieses ebenfalls über Ihre Privathaftpflicht absichern. Das schützt Sie, wenn durch Ihr Haus das Eigentum eines Anderen beschädigt oder sogar eine andere Person verletzt wird – zum Beispiel durch einen herabfallenden Dachziegel. Bei den Online-Tarifen von AXA können Sie bereits im kleinsten Tarif S den Hausbesitzerbaustein hinzufügen. - Schlüsselverlust:
Viele Paare leben nicht im Eigenheim, sondern in Mietshäusern mit mehreren Parteien – auch dort können sie natürlich ihren Haushalt zusammenlegen. Dort kann der Verlust eines Haustürschlüssels besonders teuer werden – wenn nämlich eine komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss. Doch auch dies können Sie in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung für Paare mitversichern lassen. Bei AXA ist Schlüsselverlust in den Online-Tarifen M und L mitversichert. Das gilt übrigens auch für Schlüssel zu Bürogebäuden. - Forderungsausfalldeckung:
Wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen oder versehentlich jemanden verletzen, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten. Doch was passiert, wenn Ihnen oder Ihrem Partner ein Schaden zugefügt wird und der Verursacher nicht dafür aufkommen kann, weil er weder eine Versicherung noch ein ausreichendes Einkommen hat? Dann bleiben die Kosten unverschuldet an Ihnen hängen. Für solche Fälle bietet sich die Forderungsausfalldeckung an. Denn mit ihr übernimmt Ihre eigene Haftpflichtversicherung auch diese Kosten. Bei AXA ist dieser Baustein Bestandteil der Pakete M und L.
Die AXA-Tarife für die Paarhaftpflicht im Überblick
Die Online-Pakete ermöglichen es Ihnen, flexibel einzelne Zusatzbausteine zu buchen und somit Ihr ganz individuelles Versicherungspaket zu schnüren.
Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung für Partner und Paare
Wer ist bei der Privathaftpflicht mitversichert?
Bei einer privaten Haftpflicht sind so viele Menschen mitversichert, wie Sie möchten. Sie können sowohl die Dimension des Versicherungsschutzes bestimmen – bei AXA von S bis L – als auch die Bestandteile eines Vertrages in Form von an- und abwählbaren Bausteinen. Der Haftpflicht-Versicherungsschutz ist immer derselbe und gilt für die versicherten Personen: für einen Single oder Alleinlebenden oder für ein Paar oder für Ehepartner für eine Familienversicherung. All diese Details legen Sie selbst beim Abschluss eines Versicherungsvertrages fest.
Ist der Partner oder Ehepartner bei der Privathaftpflicht automatisch mitversichert?
Eine „Automatik“ existiert bei Versicherungsverträgen nicht. Sie geben beim Abschluss selbst an, wer in einer Haftpflichtpolice mit versichert sein soll. Nur, weil Sie beispielsweise zusammenwohnen, gilt ein Versicherungsvertrag nicht automatisch für jeden Person. Sie können beide jeweils eine Haftpflicht besitzen oder sich für eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung entscheiden.
Wann ist der Wechsel von einem Single- in einen Paar-Tarif möglich?
Wenn einer von Ihnen bereits versichert ist, können Sie von Ihrer bestehenden Versicherung in der Regel problemlos in eine Privathaftpflicht für Paare wechseln. Der Partner bzw. die Partnerin erhält im neuen Tarif dann denselben Versicherungsschutz.
Auch wenn Sie beide bereits eine Privathaftpflicht haben, kann es sich für Sie lohnen, einen bestehenden Vertrag zu kündigen – und zwar den jüngeren. Der ältere Vertrag bleibt bestehen, und Sie erweitern ihn zu einer Paar-Haftpflicht. Wie Sie bei der Kündigung der Privathaftpflicht am besten vorgehen, hängt von Ihrem aktuellen Versicherungsschutz ab. Am besten sprechen Sie mit einem Versicherungs-Betreuer darüber, ob eine außerordentliche Kündigung in Frage kommt, oder ob es in Ihrem Fall ratsam ist, beide Verträge ordentlich zu kündigen und gemeinsam eine neue Versicherung abzuschließen.
Was, wenn der Partner ein Kind oder Kinder in die Beziehung mitbringt?
Wenn Sie oder Ihr Partner bereits ein Kind oder mehrere Kinder haben und Sie somit eine Familie sind, gibt es anstelle der Paar-Haftpflicht auch eine spezielle Privathaftpflicht für Familien. In dieser Familienversicherung sind Sie, Ihr Partner und Ihre Kinder gemeinsam versichert. Sowohl leibliche als auch Stief- und Adoptivkinder genießen dabei vollen Versicherungsschutz. Dieselbe Versicherung eignet sich natürlich auch, wenn Sie gemeinsam Nachwuchs bekommen.
Was passiert mit einer Haftpflichtversicherung nach der Hochzeit?
Falls Sie bereits eine Haftpflichtversicherung mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin abgeschlossen haben, ändert sich durch eine Hochzeit nichts für Sie. Eine Privathaftpflicht gilt für Paare, Partner und Ehepaare gleichermaßen, wenn Sie in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Ihrem Versicherer müssen Sie lediglich eine etwaige Namensänderung mitteilen.
Was passiert mit einer Paar-Haftpflicht nach Trennung oder Scheidung?
Im Falle einer Trennung hat einer der beiden Partner die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu behalten und die Privathaftpflichtversicherung entsprechend in einen Single-Tarif umzuwandeln. In der Regel ist dies der Versicherungsnehmer, während der mitversicherte Ex-Partner eine eigene Versicherung abschließt. Das gilt auch für Ehepaare, sobald die Scheidung rechtskräftig ist – bis dahin können sie als Paar weiter versichert bleiben. In jedem Fall sollten Sie mit Ihrem Versicherer sprechen, um zu klären, wer die Versicherung unter welchen Bedingungen fortführen kann.
Was passiert mit einer Haftpflichtversicherung für Paare, wenn ein Partner stirbt?
Wenn die Partnerin oder der Partner stirbt, ist dies ein einschneidendes Erlebnis. Auf Ihren Versicherungsschutz können Sie sich derweil verlassen – mindestens, bis die nächste Beitragszahlung fällig wird. Falls der Verstorbene Versicherungsnehmer war, können Sie als Mitversicherter den Vertrag übernehmen – oft ist ein Versicherungswechsel aber lohnender. Wenn Sie Ihrem Versicherer eine Kopie des Totenscheins zukommen lassen, endet die Haftpflichtversicherung für Paare automatisch, das entspricht einem außerordentlichen Kündigungsrecht.
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