Tipps für Haustierhalter - von Recht bis zur Haftpflichtversicherung für Ihre Katze
Mit diversen Haustierarten sind auch verschiedene Risiken und eine unterschiedliche Verantwortung verbunden – auch rechtlicher Art. Damit der fellige, gefiederte oder auch geschuppte Freund keine unerwarteten Probleme bereitet, erklärt der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz Dirk Winthuis von Rechtsanwälte Winthuis & Collegen, was man beim Kauf und bei der Haltung von Haustieren aus rechtlicher Sicht beachten sollte.
Schon bei der Anschaffung weiter denken und Verantwortung zeigen
Nicht nur für Kinder ist das Anschaffen eines Haustieres eine große Sache. Deshalb gilt es bereits beim Kauf einige Dinge zu beachten. „Wer sich ein Tier anschafft, sollte verantwortungsbewusst und mit einer gewissen rechtlichen Sorgfalt an die Sache herangehen. Zum Beispiel sollte der Kaufvertrag grundsätzlich schriftlich geschlossen werden“, erklärt Rechtsanwalt Dirk Winthuis. Darin sollten der Kaufpreis oder die Schutzgebühr, der Käufer und Verkäufer und gegebenenfalls auch spezielle Merkmale des Tiers vermerkt sein. „Je nach Tierart und gerade bei hochpreisigen Haustieren empfiehlt es sich außerdem, die Faktoren schriftlich zu fixieren, die seinen besonderen Wert ausmachen, und sich gegebenenfalls weitere Dokumente wie Abstammungsurkunden geben zu lassen.“
Je exotischer das Tier, desto mehr gilt es zu beachten
Wer sich mit einem alltäglichen Haustier nicht zufrieden gibt, sollte vorher einen eingehenden Blick in das Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung werfen. „Dort lässt sich nachlesen, was bei Anschaffung und Haltung von exotischen Tieren rechtlich zu beachten ist“, so Rechtsanwalt Dirk Winthuis. Die Verordnungen sind im Internet auf den Seiten des Bundesjustizministeriums und des Landesjustizministeriums abrufbar. Und auch, wenn der Exot bereits im hauseigenen Terrarium sitzt, kann ein Blick in die Gesetzestexte sinnvoll sein. „Da Tierschutzorganisationen konstant für bessere Haltungsbedingungen kämpfen, werden die Bestimmungen oft angepasst“, erklärt der Rechts-Experte. „Gerade für Besitzer von exotischen Tieren ist es deshalb empfehlenswert, sich regelmäßig zur Haltung ihres Haustiers zu informieren – nicht zuletzt auch dem Tier zuliebe.“
Wer haftet bei Unfällen mit Haustieren?
Einen Moment nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Das sonst so guterzogene Hündchen hat seinen Jagdtrieb entdeckt und reißt sich los. Da nutzen auch die Kommandos von Herrchen oder Frauchen nichts. Passiert jetzt ein Unfall, ist das nicht nur gefährlich, sondern kann unter Umständen auch teuer werden: „Wenn durch Tiere, wie insbesondere Hunde oder Katzen, Schäden verursacht werden, muss der Halter haften“, erklärt der Rechtsexperte. „Deshalb ist jedem Besitzer eine Haftpflichtversicherung nahezulegen. Und dabei sollte die Versicherungssumme nicht zu niedrig gewählt werden“, rät der Anwalt. Wenn der entlaufene Vierbeiner auf die Straße springt und sich bei der Vollbremsung eines Linienbusses mehrere Menschen verletzen, ist nicht nur der Schreck groß. „In so einem Fall können die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen schon mal leicht in die Hunderttausende gehen.“
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Wie sieht es mit Haustieren in der Wohnung aus – was ist erlaubt?
Vielen ist nicht ganz klar, welche Tiere in der Wohnung gehalten werden dürfen, ohne den Vermieter zu informieren. Dazu Dirk Winthuis: „Kleintiere wie Nager oder Fische darf jeder in der Wohnung halten – auch ohne das Einverständnis des Vermieters.“ Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen ist die Sache schon komplizierter: „In letzter Zeit ist Bewegung in die Rechtsprechung gekommen“, weiß der Rechtsexperte. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Klauseln in Mietverträgen, die die Haltung eines Haustiers generell verbieten, unwirksam sind.
Das bedeutet konkret: Mieter dürfen grundsätzlich ein Haustier bei sich aufnehmen. Jedoch gilt: „Sind die Störungen, die das Tier verursacht, zu groß, kann der Vermieter die Haltung im Einzelfall immer noch untersagen“, betont der Anwalt. In jedem Fall sollten Mieter Rücksicht auf Nachbarn und Vermieter nehmen. „Abnutzung der Wohnung oder Lärm- und Geruchsbelästigungen sind bis zu einem gewissen Maße zu dulden. Doch dieses Maß ist leicht überschritten. Und dann liegt schnell eine Abmahnung oder gar die Kündigung im Briefkasten.“
Die Rechtstipps in diesem Artikel wurden Ihnen von der ROLAND-Rechtsschutzversicherung präsentiert.
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