Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen, wenn Sie im Alltag – z. B. als Fußgänger, Radfahrer oder Besucher – anderen versehentlich einen Schaden zufügen. Sie gilt für Privatpersonen und deckt Schäden ab, die aus dem privaten Lebensbereich entstehen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dagegen richtet sich speziell an Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken. Sie greift, wenn durch das Grundstück, ein Gebäude oder fest installierte Anlagen Dritte zu Schaden kommen – etwa durch Glätte, lose Dachziegel oder ungesicherte Wege.
Wichtig: Die private Haftpflicht deckt solche verkehrssicherungspflichtigen Risiken rund um Immobilien nicht ab – dafür ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig.