Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht von AXA Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Haus und Grundstück
- Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitz
- Versicherungssumme 30 Mio. Euro
- Schutz vor Schadenersatzforderungen
Sind Sie Eigentümer und vermieten Ihre Immobilie, sind Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft oder Besitzer eines unbebauten Grundstücks? Dann sollten Sie sich mit einer entsprechenden Versicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern, die von Ihrer Baustelle, Ihrem Grundstück oder den darauf stehenden Gebäuden ausgehen. Auch diese können schnell in die Millionen gehen – und hier greift die private Haftpflichtversicherung nicht.
Der Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitz, zum Beispiel aus Eigentum, Miete, Leasing oder Nießbrauch, umfasst:
Im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaften erstreckt sich der Versicherungsschutz der Grundbesitzerhaftpflicht auch auf Schäden unter anderem aus den Gefahren des gemeinschaftlichen Eigentums, zum Beispiel Treppenhaus, Einfahrt oder Dach.
Mit BOXflex bietet AXA Ihnen ein umfassendes Sach- und Haftpflichtangebot für Privatkunden. Der zeitgemäße und bedarfsgerechte Versicherungsschutz BOXflex besteht aus Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Glasversicherung, Privathaftpflichtversicherung oder Tierhalterhaftpflichtversicherung sowie einer Vielzahl an zusätzlichen Bausteinen.
Der Besitz einer Immobilie oder eines Grundstücks geht einher mit viel Verantwortung und vielen Risiken, die Sie als Grundbesitzer tragen müssen. Glücklicherweise können Sie fast alle Risiken angemessen und bezahlbar bei AXA versichern.
Neben einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollten Sie zum Beispiel über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung oder eine Bauherrenhaftpflicht nachdenken.
Für bestimmte Risiken benötigen Sie eine separate Absicherung, dazu gehören zum Beispiel berufliche Tätigkeiten. Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten. Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen.
Ja, wie bei den meisten Versicherungen, können Sie auch hier eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Diese ist dann bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
Da wir nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern können, haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, zum Beispiel alle Schäden aus vorsätzlicher Handlung, von Immobilien im Ausland und von überwiegend gewerblichen Objekten.
Sie können den Vertrag zum ersten eines jeden Monats kündigen. Der Vertrag kann von uns jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens zum vereinbarten Ablauf, gekündigt werden. Sie oder wir können auch kündigen zum Beispiel nach einem Schadenfall.
Bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos, etwa durch Veräußerung des Grundstücks oder Hauses, sodass Sie nicht mehr Eigentümer sind, endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung ist speziell für eine Bauphase konzipiert und endet zum Beispiel automatisch mit dem Abschluss der Bauarbeiten. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht greift zwar bei kleineren Bauvorhaben, ist aber ansonsten für den dauerhaften Betrieb angelegt. Sie endet entsprechend nicht automatisch, sondern gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wenn die anfallenden Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt sind, können Sie die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auf den oder die Mieter umlegen.
Falls Sie die Grundbesitzer-Haftpflicht für eine vermietete Immobilie abgeschlossen haben, können Sie die Beiträge in der Steuererklärung normalerweise als Werbekosten geltend machen.
Eine Haftpflichtversicherung ist auch für unbebaute Grundstücke sinnvoll, weil es für Grundstücksbesitzer schwierig ist, alle Gefahrenquellen für Dritte auszuschließen. Wenn beispielsweise ein Zeitungsbote im Winter in der Einfahrt Ihres Grundstücks ausrutscht, weil Sie den Schnee nicht geräumt haben, haften Sie in vollem Umfang für die Behandlungskosten und den Dienstausfall. Gleichzeitig ist Ihre Privathaftpflichtversicherung hier nicht zuständig. Gleiches gilt, wenn jemand über eine Baumwurzel stolpert oder wenn ein Ast Ihres Baumes auf ein parkendes Auto fällt und dies beschädigt.
Ihr Grundstück gilt dann als unbebautes Grundstück, wenn sich darauf kein bezugsfertiges Gebäude befindet – sprich kein benutzbares. Ein Gebäude wird dann als benutzbar oder bezugsfähig angesehen, wenn es den Bewohnern zugemutet werden kann, sie zu nutzen. Andernfalls spricht man von einem Baugrundstück. Grundsteuerrechtlich gelten auch Rohbauland und Bauerwartungsland als unbebautes Grundstück. Sie können sowohl ein unbebautes als auch ein bebautes Grundstück mit Haftpflichtversicherung absichern – unabhängig davon, ob Sie es vermieten oder als Zweitwohnung nutzen.
Als Besitzer eines unbebauten Grundstücks haften Sie für alle Schäden an Dritten, die auf dem Grundstück oder durch Dinge auf Ihrem Grundstück entstehen. Eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke sichert Sie ab, wenn Personen oder deren Sachgegenstände dort einen Schaden erleiden und Schadenersatzansprüche gestellt werden. Zwar ist eine Versicherung für Grundeigentümer keine Pflicht. Doch sind Sie als Grundstücksbesitzer persönlich dafür verantwortlich, dass von Ihrem Haus und Grundstück keine Gefahr für Besucher ausgeht.