Private Haftpflichtversicherung von AXA Schon ab 1,49€ im Monat*
- Versicherungssumme bis zu 60 Mio. Euro
- Täglich kündbar
- Bequem Verträge online verwalten
Die private Haftpflichtversicherung zahlt für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden, die Sie verursacht haben. Wer keine Haftpflicht hat, ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten selbst zu tragen. Weil die Schadensummen für Schmerzensgeld und Schadenersatz in die Millionen gehen können, gehört die Privathaftpflicht zu den wichtigsten und doch günstigsten Versicherungen mit geringen monatlichen Kosten. AXA bietet den Basis Tarif schon ab 1,49€ im Monat* an. Sie können Tarife mit Versicherungssummen bis 60 Millionen Euro wählen.
Nutzen Sie den Tarifrechner oder lassen Sie sich von unseren persönlichen Beratern in Ihrer Nähe ein Angebot erstellen - in Berlin, Hamburg und vielen weiteren Städten.
Unsere Versicherungsexpertin erklärt schnell und einfach, wofür man eine Privathaftpflicht braucht. Mit lebensnahen Beispielen beschreibt sie mögliche Schäden und die finanziellen Folgen - von Personenschäden über Sachschäden bis hin zu Mietsachschäden. Ein Zusatzbaustein Auto ergänzt die Kfz-Haftpflicht. Die Haftpflichtversicherung kann vor den finanziellen Folgen von möglichen Schäden schützen.
Guter Schutz bei geringen Kosten - flexibel anpassbar, online abschließbar
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Jetzt berechnenSie suchen eine private Haftpflichtversicherung, die Sie nicht an langjährige Verträge bindet? Unsere exklusiven Online-Tarife „S – Grundschutz“, „M – Gut versichert“ und „L – Top-Schutz“ müssen Sie nicht gleich für mehrere Jahre abschließen. Sollte sich Ihre Lebenssituation einmal ändern, ist ein Wechsel täglich problemlos möglich.
Der günstigste Basistarif „S“ deckt mit einer Versicherungssumme von bis zu 5 Mio. Euro bereits die wichtigen Alltagsbereiche ab und ist zum Beispiel für Singles oder Studenten zu empfehlen, die keine speziellen Zusatzleistungen benötigen. Singles können zudem die Privathaftpflichtversicherung beispielsweise für 1,49€* pro monatlicher Belastung bei jährlicher Zahlweise abschließen.
Und wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, können Sie problemlos zu den höheren Tarifen „M“ und „L“ wechseln, bei denen viele Extra-Leistungen inbegriffen sind, z. B. die sogenannten Gefälligkeitsschäden und Schlüsselverluste oder die Forderungsausfalldeckung.
Gerne beraten wir Sie auf Basis Ihrer aktuellen Lebenssituation, welche Leistungen für Sie empfehlenswert sind.
Schadenmeldung: Anleitung mit Formular
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Eine private Haftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung, mit der Sie sich als privater Versicherungsnehmer vor Schadensersatzforderungen Dritter absichern.
Denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist jeder dazu verpflichtet Schadensersatz zu leisten, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.“ Insbesondere wenn ein Mensch zu Schaden gekommen ist, aber auch bei Sachschäden können Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen. Und die Haftung von Privatpersonen ist nach deutschem Recht grundsätzlich unbegrenzt. Damit eine kleine Unachtsamkeit im Alltag für Sie nicht gleich den finanziellen Ruin bedeuten muss, benötigen Sie also eine private Haftpflichtversicherung.
Die Privathaftpflicht kommt für die Schäden auf, die Sie oder Ihre Mitversicherten verursacht haben. Zudem ist sie auch eine Art Rechtsschutzversicherung. Denn sie prüft, ob die an Sie gestellten Schadensersatzforderungen überhaupt gerechtfertigt sind und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.
Die Kosten für Ihre private Haftpflichtversicherung passen sich Ihren Bedürfnissen an. Je nach gewählten Leistungen, Deckungssumme und Selbstbeteiligung gibt es unsere Online-Tarife schon ab 1,49€ monatlich. Unsere günstige Privathaftpflichtversicherung ist flexibel: Sobald es für Sie sinnvoll wird, können Sie jederzeit Ihren Versicherungsschutz erweitern und Leistungen hinzubuchen. Über den Familien-Tarif ist Ihre ganze Familie zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis mitversichert (auch deliktunfähige Kinder) und wird so vor den finanziellen Folgen hoher Schadenersatz-Ansprüche geschützt.
Eine Privathaftpflicht ist für jeden Menschen sinnvoll. Sie ist sogar eine der wichtigsten Versicherungen. Schließlich können Missgeschicke jederzeit passieren – und fatale Folgen haben. Laut BGB sind Sie verpflichtet, für fahrlässig verursachte Schäden mit Ihrem gesamten Privatvermögen in unbegrenzter Höhe zu haften. Und die Schadensersatzforderungen können vor allem bei Personenschäden in die Millionen gehen. Die private Haftpflichtversicherung zahlt diese Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Eine Privathaftpflicht ist also sinnvoll, weil sie günstig umfangreichen Schutz bietet.
Bei AXA beträgt die Deckungssumme im Tarif „S“ 5 oder wahlweise 10 Millionen Euro, im Tarif „M“ 30 Millionen Euro. Im Premium-Tarif „L“ haben Sie eine noch höhere Versicherungssumme von 60 Millionen Euro.
Eine eigene Privathaftpflichtversicherung wird dann sinnvoll, wenn die 1. Ausbildung abgeschlossen wurde. Wer eine 2. Ausbildung oder ein 2. Studium beginnt, in den Beruf oder in ein Referendariat einsteigt oder heiratet, kann nicht Teil der Familienversicherung bleiben. Bis dahin können unverheiratete Kinder in die Familienversicherung integriert werden (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, inklusive deliktunfähige Kinder). Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können grundsätzlich neben dem Versicherungsnehmer in der Haftpflichtversicherung mitversichert werden.
Nein, Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn anders als zum Beispiel die Kfz-Haftpflicht ist die Privathaftpflicht keine Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Versicherung. Sie selbst können sich also dafür oder dagegen entscheiden. Allerdings ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung unbedingt empfehlenswert. Denn mit geringem Kosten-Aufwand können Sie sich mit dieser Absicherung vor hohen Schadensersatzforderungen schützen.
Schon vermeintliche Kleinigkeiten, wie der mit Kaffee bekleckerte Laptop oder die zerbrochene Fensterscheibe, können Sie zu Forderungen in drei- oder vierstelliger Höhe verpflichten. Und wenn besonders wertvolle Gegenstände wie zum Beispiel Autos oder gar ganze Wohnungen betroffen sind, können die Kosten ohne Privathaftpflichtversicherung sogar eine lebenslange Abzahlung bedeuten. Dafür kann es manchmal schon ausreichen, dass Sie eine brennende Kerze auf dem Tisch vergessen. Oder dass Sie als Fußgänger in der Eile vor ein heranfahrendes Auto laufen und dieses ausweichen muss.
Wenn im schlimmsten Falle die körperliche Gesundheit anderer Menschen in Mitleidenschaft gezogen wird, können sogar Gesamt-Kosten in Millionenhöhe auf Sie zukommen. Denn hier werden Kosten für die ärztliche Behandlung, den Krankenhausaufenthalt, Gehaltsausfälle und nicht zuletzt Schmerzensgeld fällig. Dazu kommen möglicherweise lebenslange Zahlungen, wenn der Geschädigte dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen davonträgt.
Mit einer Privat-Haftpflicht sind Sie versichert, wenn Sie Dritten fahrlässig einen Schaden verursachen. Laut Definition wird unterschieden zwischen Personenschäden, Vermögens- und Sachschäden sowie Mietschäden:
Personenschäden: Von einem Personenschaden spricht man, wenn ein Mensch durch ein Ereignis körperlich verletzt bzw. gesundheitlich geschädigt wird oder sogar stirbt. Für alle Verletzungen und gesundheitlichen Schädigungen, die Sie durch eine Unachtsamkeit zu verantworten haben, kommt die private Haftpflichtversicherung auf. Gezahlt werden müssen zum Beispiel Krankenhaus- und Behandlungskosten oder Schmerzensgeld.
Personenschäden kommen Sie meist besonders teuer zu stehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, auf eine ausreichende Versicherungssumme zu achten. Denn ihre Höhe gibt an, bis zu welcher Kostensumme Ihre Haftpflichtversicherung im Schadensfall zahlt. AXA bietet Ihnen deshalb bereits im günstigen Basistarif „S“ eine Versicherungssumme von 5 oder 10 Mio. Euro. Wenn Sie sich mit einer besonders hohen Deckungssumme versichern möchten, wählen Sie "M" mit 30 Millionen Euro oder "L" mit 60 Millionen Euro.
Vermögensschäden: Als Vermögensschäden werden Schäden bezeichnet, die nicht unmittelbar auf Sach- oder Personenschäden zurückzuführen sind. Man unterscheidet dabei „echte“ von „unechten“ Vermögensschäden.
„Echte“ Vermögensschäden entstehen nur selten im privaten Rahmen. Zum Beispiel handelt es sich um einen Vermögensschaden, wenn Sie durch eine falsche Finanzberatung Gewinneinbußen bei einer anderen Person verursachen. „Echte“ Vermögensschäden werden von der Privathaftpflicht deshalb meist ausgeschlossen.
Bei „unechten“ Vermögensschäden ist bereits ein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen, der den Geschädigten im späteren Verlauf um Einnahmen bringt – zum Beispiel wenn es durch eine lange Krankschreibung zu Gehaltsausfällen kommt. Oder wenn ein Geschädigter seiner selbstständigen Arbeit vorübergehend nicht nachgehen kann, weil sein Arbeitsgerät beschädigt worden ist. Die Kosten für diese „unechten“ Vermögensschäden werden durch die private Haftpflichtversicherung übernommen.
Mietsachschäden: Mietsachschäden sind eine spezielle Art der Sachschäden. Sie betreffen Schäden in von Ihnen angemieteten Räumlichkeiten – von der eigenen Wohnung bis zum Festsaal für eine Hochzeit. Dazu gehören zum Beispiel Schäden an Fußböden, Türen oder der Badezimmerkeramik. Entstandene Schäden an beweglichen Sachen gelten nicht als Mietschaden. Alle versehentlich verursachten Mietsachschäden übernimmt die Privathaftpflichtversicherung bis zur im Vertrag vereinbarten Schadenssumme.
Bei AXA ist übrigens das Haftpflichtrisiko im Rahmen von ehrenamtlichen Tätigkeiten automatisch mitversichert.
Ob ein Schaden durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, ist grundsätzlich abhängig von zwei Voraussetzungen: Dass der Schaden fahrlässig verursacht wurde und dass eine andere Person zu Schaden gekommen ist. In der Regel sind deshalb die folgenden Schäden nicht abgedeckt: Absichtlich verursachte Schäden: Wenn Sie ganz bewusst und mit Absicht Gegenstände beschädigen oder zerstören oder jemanden verletzen, kommt die private Haftpflichtversicherung nicht dafür auf.
Schäden an Gegenständen aus dem eigenen Besitz: Eine Privathaftpflicht schützt Sie vor den Schadensersatzforderungen anderer. Schäden an Ihren eigenen Gegenständen fallen nicht in den Bereich dieser Versicherung. Wenn Sie Ihren eigenen Besitz versichern möchten, kann beispielsweise eine Hausratversicherung für Sie sinnvoll sein.
Schäden an Gegenständen von Mitversicherten: Schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab, können die Mitglieder Ihres Haushalts darin mitversichert werden. Dann sind diese selbst Versicherungsnehmer und nicht dazu berechtigt, im Schadensfall Leistungen aus der Privathaftpflicht zu erhalten.
Schäden an Gegenständen, die Sie gemietet, geliehen oder gepachtet haben: Wenn Sie einen Gegenstand mieten, leihen oder pachten, dann geht er für die Zeit der Ausleihe in Ihr Eigentum über. Er gilt dann als Gegenstand aus dem eigenen Besitz und die private Haftpflichtversicherung kommt in der Regel nicht für den Schaden auf. Im Premiumtarif „L“ von AXA sind aber auch solche Schäden bis 10.000 Euro abgedeckt.
Schäden durch Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienste: Von einem Gefälligkeits- bzw. Freundschaftsdienst spricht man dann, wenn Sie eine Leistung freiwillig erbringen und keine finanzielle Gegenleistung dafür erhalten. Zum Beispiel, wenn Sie einem Freund beim Umzug helfen. Kommt es dabei zu einem Schaden, gilt das vor dem Gesetz in den meisten Fällen nur als leicht fahrlässig und dann haften Sie gar nicht für den Schaden. Bei AXA sind auch solche Schäden aber in den Tarifen „M“ oder „L“ bis zur Versicherungssumme mit abgedeckt.
Schäden durch das Führen eines Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeugs: Führen Sie ein motorbetriebenes Fahrzeug zu Wasser, zu Lande oder in der Luft, haftet die Privathaftpflicht nicht für von Ihnen verursachte Schäden. Bei Autofahrern ist im Schadensfall stattdessen die Kfz-Versicherung zuständig. Für nicht mit Körperkraft angetriebene Wasser- und Luftfahrzeuge gibt es spezielle freiwillige Haftpflichtversicherungen.
Schäden durch Ihren Hund: Hundehalter brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Wenn Sie aber nur regelmäßig mit einem befreundeten Hund Gassi gehen, lohnt es, sich den besten Tarif der Privat-Haftpflicht bei AXA zu wählen. Im "L"-Paket ist das Hüten fremder Hunde und Pferde inbegriffen.
Egal, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden: Mit unseren Versicherungspaketen für unterschiedliche Bedürfnisse haben Sie die Wahl. Denn wir bieten Ihnen nicht nur unsere drei Tarife S, M und L, sondern auch einige Zusatzleistungen an, die Sie ganz nach Ihrem individuellen Bedarf hinzubuchen können. So wird Ihre private Haftpflichtversicherung zum maßgeschneiderten Rundumschutz für Sie.
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Schnitt ermittelt aus 8189 Bewertungen
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56176 Bewertungen (Gesamt)
Die private Haftpflichtversicherung von AXA schützt Sie im Urlaub und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten und sogar bei längeren Aufenthalten im Ausland. Sollten Sie also aus Versehen etwas beschädigen oder jemanden verletzen, kommt Ihre Privathaftpflicht im Ausland auf. Gleiches gilt für die mitversicherten Personen. So unterliegen zum Beispiel Ihre Kinder im Auslandssemester ebenfalls dem Versicherungsschutz Ihrer privaten Haftpflicht. Sie brauchen eine Bescheinigung über Ihre Haftpflichtversicherung für die Reise? Ihr persönlicher Berater stellt Ihnen gerne eine aus.
Unter bestimmten Bedingungen zahlt die Privathaftpflicht auch dann, wenn der Geschädigte Teil der eigenen Familie ist. Denn der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen (AHB, Ziff. 7.5 Punkt 1) darauf geeinigt, dass Ansprüche auch innerhalb einer Familie geltend gemacht werden können. Der Geschädigte darf aber nicht zur gleichen Haushaltsgemeinschaft wie der Schadensverursacher gehören. Erwachsene Kinder, die bereits über einen eigenen Wohnsitz verfügen, können also zum Beispiel Schäden geltend machen.
Die Privat-Haftpflicht schützt Sie im Privatleben vor Schadenersatzforderungen Dritter. Daneben gibt es andere Haftpflichtversicherungen, die verschiedene Lebensbereiche abdecken, darunter die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Tierhalterhaftpflicht sowie Versicherungen für Hausbesitzer wie die Haus- und Grundbesitzer-, die Bauherren- und die Gewässerschaden-Haftpflicht. Alle Haftpflichtversicherungen bieten einen wichtigen Schutz vor Schadenersatzforderungen, damit Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.
Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, die Sie im privaten Umfeld anrichten. Das können Personen-, Vermögens-, Sach- oder Mietschäden sein. Hundehaltung, Autofahren, Ölheizungsnutzung, Hausbau und Hausbesitz müssen Sie separat absichern.
Schadensersatz soll den Zustand wiederherstellen, der vor Eintreten des Schadens bestanden hat. Ist das nicht möglich, kann der Geschädigte aber auch einen Geldbetrag als Kompensation einfordern. Dabei sieht das Gesetz für Schadenersatz in Deutschland vor, dass dies mit dem kleinst möglichen Aufwand passieren soll, sprich zu niedrigen Kosten. Denn das Ziel ist es nicht, dass der Geschädigte im Nachhinein besser dasteht als vor dem Schaden.
Das heißt bei Sachschäden zum Beispiel, dass statt dem Neuwert die Kosten für eine Reparatur erstattet werden. Ist der Gegenstand irreparabel zerstört, kann der Zeitwert eingefordert werden. Also die Summe, die der Gegenstand aufgrund seines Alters noch wert ist.
Bei Personenschäden sind die Schadensersatzansprüche komplexer. Denn hier fallen oft nicht nur Behandlungskosten an, sondern auch beispielsweise Schmerzensgelder. Die geschädigte Person muss dann den geforderten Umfang bestimmen und begründen.
Was passiert wenn man Schadenersatz nicht zahlen kann? Forderungsausfalldeckung hilft den Geschädigten
Manche Menschen können selbst keinen Schadenersatz zahlen und haben auch keine Privathaftpflichtversicherung. Dann ist es günstig, wenn die geschädigte Person eine private Haftpflicht mit Forderungsausfalldeckung abgeschlossen hat. Kann der Schadenverursacher nicht zahlen, übernimmt der Versicherer des Geschädigten die Kosten und zahlt seinem Versicherungsnehmer das Schmerzensgeld bzw. den Schadenersatz. Voraussetzung für die Ausfalldeckung ist dann ein rechtskräftiges Urteil über das Schmerzensgeld und die Zahlungspflicht des Schädigers.
Nein, bevor der Schadensfall nicht von Ihrer Versicherung geklärt ist, müssen Sie keinerlei Zahlungen leisten. Stellt sich in der Prüfung heraus, dass Sie den Schaden fahrlässig zu verantworten haben, kommt gleich Ihre private Haftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten auf. Sollte Ihr Vertrag eine Selbstbeteiligung vorsehen, zahlt Ihr Versicherer der geschädigten Person den Betrag abzüglich des Selbstbehalts. Die verbliebene Summe in Höhe der Selbstbeteiligung zahlen Sie als Versicherungsnehmer dann direkt an die geschädigte Person.
Erreichen Sie vom Geschädigten Forderungen oder Mahnungen, leiten Sie diese an Ihren Versicherer weiter, der dann alle nötigen Schritte zur Schadensregulierung einleiten wird.
* So haben wir gerechnet: Sie haben Linie S ohne Bausteine gewählt. Sie sind Single, 26 Jahre und wohnen in PLZ 15230. Sie sind die letzten 2 Jahre schadenfrei und haben eine jährliche Zahlweise mit Lastschriftverfahren gewählt. Ihre Selbstbeteiligung beträgt 300 €. Der Beitrag weist die monatliche Belastung bei jährlicher Zahlweise aus.