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junge Frau hat einen Hund auf dem Arm

Tierhalterhaftpflichtversicherung von AXA Tierhalterhaftpflicht:
Schutz für Pferde und Hunde

  • Deckungssumme bis zu 30 Millionen Euro
  • monatlich kündbar
  • für Pferdebesitzer:innen bereits ab 153,99 Euro im Jahr
  • für Hundebesitzer:innen bereits ab 60,34 Euro im Jahr

Warum ist eine Tierhalterhaftpflicht wichtig?

Die Tierhalterhaftpflicht greift bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Ihr Tier gegenüber Dritten anrichtet. Denn Sie haften als Halter:in  z. B. für medizinische Kosten, Schmerzensgeldforderungen und andere finanzielle Folgen, die Ihr Vierbeiner verursacht. 
 
Übernimmt das nicht auch die Privathaftpflicht? Leider nein. Eine private Haftpflicht greift bei Schäden, die Sie oder Ihre Familie verursachen (mitversichert sind auch Kleintiere) – Hunde und Pferde sind hingegen ausgenommen. Daher ist es so wichtig, dass Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Ein weißes Pferd schnuppert an den Haaren seiner lachenden Besitzerin.

Unsere wichtigsten Leistungen der Tierhaftpflichtversicherung in der Übersicht

Hundehaftpflicht

Pferdehaftpflicht

ein Hund und ein Pferd stehen nebeneinander auf einer Weide

Welchen Schutz bietet eine Tierhalterhaftpflicht?

  • Sach-, Vermögens- und Personenschäden
    Wenn Sie für einen Schaden haften, übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung etwaige finanzielle Schäden bis zur Deckungssumme. Dies umfasst die Begleichung von Schäden nach anerkanntem Anspruch, während gleichzeitig unberechtigte Forderungen abgewehrt werden, notfalls auch vor Gericht.
  • Mietsachschäden
    Hat Ihr Hund einen Schaden in einer gemieteten Immobilie verursacht, kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung für diesen auf. Dies gilt jedoch nur, wenn dieser auf nicht normalen Gebrauch, Abnutzungserscheinungen oder unverhältnismäßige Nutzung zurückzuführen ist.
  • Schutz im Ausland
    Wenn Sie sich zeitweise mit Ihrem Vierbeiner im Ausland aufhalten, bietet die Tierhalterhaftpflicht weltweiten Schutz – und das für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren. Wichtig dabei ist nur, dass es sich um keinen dauerhaften Aufenthalt handelt, wie es beispielsweise bei einer Auswanderung der Fall wäre.
  • Deckakt
    Die Tierhalterhaftpflichtversicherung greift auch, wenn Ihr Tier unabsichtlich oder absichtlich einen Deckakt vollzieht, und dies zu Schäden bei Dritten führt.
  • Forderungsausfalldeckung
    Sollten Sie einen Schaden durch Dritte erleiden, deckt die AXA diesen unter Umständen auch. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Verursacher oder die Verursacherin wegen einer Zahlungsunfähigkeit die Schadensersatzansprüche nicht begleichen kann.

Wo ist die Tierhalterhaftpflicht eine gesetzliche Pflichtversicherung?

  • Pferdebesitzer:innen:
    Als Pferdebesitzer:in sind Sie von der Versicherungspflicht in Deutschland ausgenommen. Dennoch ist der Abschluss ratsam! Sollte Ihr Pferd beispielsweise bei einem Ausritt austreten und eine andere Person verletzen, stehen Sie ohne Tierhalterhaftpflicht finanziell für den Schaden gerade.
  • Hundebesitzer:innen allgemein:
    In den folgenden Bundesländern besteht eine allgemeine Versicherungspflicht: Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
  • Hundebesitzer:innen bestimmter Hunderassen (bspw. als gefährlich eingestufte Hunde ab dem 6. Monat):
    Versicherungspflicht besteht in: Saarland, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen.
  • Auslandsreisen:
    Sie beabsichtigen gemeinsam Katze, Hund und Tier im Auto  zu verreisen? Dann sollten Sie vor der Einreise einen Blick in die jeweiligen Einreisebestimmungen werfen. Denn unter Umständen gehört die Tierhalterhaftpflichtversicherung im Zielland zu den Pflichtversicherungen.

Was decken Tierversicherungen gegen Haftpflichtschäden nicht ab?

  • Tiere in gewerblicher oder landwirtschaftlicher Haltung, die durch eine spezielle Haftpflichtversicherung für gewerbliche Tierhalter abgesichert sind
  • vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle
  • Beschädigungen durch im Ausland gehaltene Tiere
  • Wenn das Tier Schäden bei Ihnen oder bei Angehörigen verursacht, die in Ihrem Haushalt leben

Häufige Fragen zur Tierhalterhaftpflicht

Diese weiteren Versicherungen können für Sie sinnvoll sein

Hundehaftpflichtversicherung

Sichert Sie finanziell ab, wenn durch ihren Hund jemand anderes geschädigt wird.

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Private Haftpflichtversicherung

Schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr kleines Haustier oder Ihre eigene Unachtsamkeit jemand anderem ein Schaden entsteht.

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Rechtsschutzversicherung

Tritt ein, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche gegenüber anderen durchzusetzen – von der anwaltlichen Beratung bis zur Auseinandersetzung vor Gericht.

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