Als Kfz-Halter:in genießen Sie den Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung! Leider deckt diese Pflichtversicherung ausschließlich Personen- & Sachschäden ab, die Sie als Fahrzeughalter:in mit dem eigenen Fahrzeug verursachen.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung steht Ihnen hingegen in allen rechtlichen Auseinandersetzungen im Straßenverkehr zur Seite. Selbst dann, wenn Sie sich gegen Bußgelder zur Wehr setzen möchten oder Ihr Fahrzeug nach einer Werkstattreparatur Mängel aufweist.
Spätestens, wenn die Streitigkeiten vor Gericht landen, erreichen rechtliche Angelegenheiten rasant schwindelerregende Höhen! Mit einem entsprechenden Verkehrsrechtsschutz wirken Sie diesen Kosten entgegen. Schließlich ist selbst der Jahresbeitrag in der Regel günstiger als eine einstündige Rechtsberatung.