
Einbruchversicherung
Versichern auch Sie Ihren Besitz vor Einbruch und schützen, was Ihnen lieb und teuer ist.
Ein Einbruch ist immer ein einschneidendes Erlebnis. Nach Hause zu kommen und festzustellen, dass ein Fremder in der eigenen Wohnung war, in Hausrat und persönlichen Dingen herumgewühlt und womöglich Liebgewonnenes mitgehen lassen hat. Da ist es tröstlich, eine gute Hausratversicherung bei Einbruch zu haben, die im Schadenfall zahlt, damit Sie nicht noch auf den Kosten sitzen bleiben. Die Hausratversicherung von AXA erspart Ihnen im Schadenfall viel Ärger und finanzielle Verluste, denn wir ersetzen Ihren Schaden immer zum Neuwert. Gut, dass Einbruch mit abgedeckt ist, so können Sie einfach alles Gestohlene neu anschaffen.
Einbruch? Diebstahl? Raub?
So unterscheidet die Versicherung
Für Versicherer (und übrigens auch bei der Strafverfolgung) sind Einbruch, Diebstahl und Raub völlig unterschiedliche Dinge und werden daher auch unterschiedlich behandelt.
Einbruchdiebstahl
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn sich jemand mit falschen Schlüsseln oder mit Gewalt Zugang zu Räumen verschafft und dort Dinge aus Ihrem Hausrat stiehlt. Zum Beispiel indem er ein Fenster einschlägt oder eine Tür aufhebelt und dann mit Wertgegenständen verschwindet. Die Einbruchversicherung als Teil der Hausratversicherung zahlt in diesem Fall für alle Schäden, die Ihnen dabei entstehen.
Einfacher Diebstahl
Einfachen Diebstahl nennt man es, wenn Sachen gestohlen werden, ohne dass dies mit einem Eindringen in gesicherte Räume verbunden ist. Zum Beispiel, wenn jemand nachts die Gartenmöbel von der Terrasse entwendet. Ein solcher einfacher Diebstahl von ungesicherten Gegenständen ist nicht automatisch mitversichert. Sie können sich in der Hausratversicherung von AXA aber mit einem Tarifextra auch gegen diese Schadenfälle absichern.
Raub
Von einem Raub spricht man, wenn jemand Sie mit Gewalt oder Androhung von Gewalt zwingt, ihr Eigentum herauszugeben. Zum Beispiel, wenn jemand Ihnen ein Messer vorhält und Geld fordert oder Sie anrempelt, um Ihnen Ihr Handy zu entreißen, nicht aber, wenn jemand lediglich Ihre Unachtsamkeit ausnutzt, um Ihr Portemonnaie aus Ihrer Tasche zu stehlen.
Neuwertentschädigung
Bei Ihnen wurde eingebrochen und das Türschloss ist irreparabel beschädigt? Schmuck, Fernseher, Notebook und Fotoausrüstung sind weg? Wir ersetzen als Versicherer den kompletten Schaden zum Neuwert.
Wertsachen
Im Falle eines Einbruches besteht ein Versicherungsschutz für Wertsachen wie Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere u.v.m. Mit dem Tarif L können Sie zudem auch Scheckkartenmissbrauch absichern, falls Ihre Bankkarten bei einem Einbruch oder Diebstahl entwendet werden.
Trickdiebstahl im Versicherungsort
Sie lassen in gutem Glauben angebliche Handwerker in Ihr Haus, doch statt Mängel zu reparieren, stehlen die vermeintlichen Helfer Schmuck und Bargeld? Buchen Sie unseren Tarif L der Hausratversicherung und wir ersetzen Ihnen Schäden, die in Folge von Trickdiebstahl entstehen, bis zu einer Summe von 1.000 Euro.
Schäden bei grober Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie übliche Sicherheitsregeln außer Acht lassen und durch Ihr Verhalten ein Schadenfall eintritt. Sie gehen einkaufen und ziehen die Wohnungstür nur zu, ohne sie abzuschließen. Ein Einbrecher hebelt die Tür auf und stiehlt Bargeld und Schmuck. In den Tarifen M und L bei Einbruch übernehmen wir auch in diesen Fällen den Schaden.
Bei Einbruch bestens geschützt
Die Hausratversicherung kann noch viel mehr! Sie schützt nicht nur bei Einbruch, sondern noch bei vielem mehr.
Was passiert, wenn es passiert ist?
So verhalten Sie sich bei einem Einbruch
So beugen Sie Einbruch vor!
Die häufigsten Fragen bei Einbruchdiebstahl
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Rechtliche Hinweise
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