Erbbaurecht – Grundstück für 99 Jahre
Bauland wird immer teurer. Allein zwischen Mitte der 1990er-Jahre und Mitte der 2000er-Jahre haben sich die Baulandpreise in Westdeutschland annähernd verdoppelt. 2014 kostete ein Quadratmeter Baugrund rund 139 Euro. Am teuersten war ein Baugrundstück in Hamburg. Fast 700 Euro waren hier für den Quadratmeter fällig. Günstiger geht’s auch: in Sachsen-Anhalt müssen Sie nur rund 35 Euro für einen Quadratmeter auf den Tisch legen. Aber egal, wie Ihre finanzielle Ausstattung ist, auf ein Eigenheim müssen Sie nicht verzichten. Denn ein Vertrag über Erbbaurecht kann eine günstige Alternative für ein Baugrundstück sein.
Leihen statt kaufen
Das sogenannte Erbbaurecht ist eher ein Leih- als ein Kaufvertrag. Mit dem entsprechenden Vertrag wird ein Grundstück nämlich lediglich gepachtet und ein Nutzungsrecht erworben. Große Anbieter von Erbbau-Grundstücke ist die Kirche, aber auch Kommunen, Stiftungen und Bauern verpachten Ländereien.
Handlungsspielraum beim Preis
Beim Erbbaurecht wird ein der Erbbauzins fällig. Wie hoch der ausfällt, ist vor allem von der Lage des Grundstückes abhängig. Aber auch die Familiengröße ist ein entscheidendes Kriterium. Ein Erbbauzinssatz von 4 bis 6 Prozent ist durchaus üblich, aber kinderreiche Familien können auf einen Abschlag und so auf einen Zinssatz von 2 bis 3 Prozent hoffen. Denn die Höhe des Erbbauzinses ist frei verhandelbar. Mit Verhandlungsgeschick können Sie den Zinssatz erheblich unter den Bauzinssatz drücken – und so viel günstiger als durch einen Kauf an ein Baugrundstück kommen.
Vertragsdetails regeln
Die zahlreichen Vorteile von Erbpacht sollten Sie auch nutzen. „Schließen Sie nur dann einen Vertrag ab, wenn Sie den Erbbaurechtsvertrag zu Ihren Gunsten gestalten können“, rät deshalb Norman Franck, Rechtsberater beim Grundeigentümerverband Hamburg. Das gilt nicht nur für den Zinssatz, sondern auch für Regelungen hinsichtlich etwaiger baulicher Einschränkungen. Wer einen Pachtvertrag abschließt, wird in das Grundbuch eingetragen. Das sichert Ihnen als Erbbauberechtigten eine eigentümerähnliche Stellung. Auch die Nutzung der Immobilie sollte nicht eingeschränkt sein: Sie können das Haus belasten, verkaufen, vermieten oder vererben.
Beratung vor Abschluss
In der Regel werden Pachtverträge über einen Zeitraum von 99 Jahre abgeschlossen. Daraus ergibt sich ein wesentlicher Unterschied zum Kauf eines Baugrundstückes: denn Erbbauzinsen fallen im Gegensatz zu den Zinsen eines Kredits für den Grundstückskauf, der irgendwann getilgt ist, weiterhin an. Außerdem hat der Eigentümer das Recht, den Erbbauzins alle drei Jahre zu erhöhen. Deshalb sollten Sie gut rechnen: ein Erbbauzins, der in den ersten Jahren günstiger als eine Baufinanzierung ist, kann dann aber im Lauf der Jahre deutlich ansteigen.
Vereinbaren Sie deshalb unbedingt eine Kaufoption, z.B. nach 10 oder 15 Jahren. Auch darf es keine Rückübertragung des Grundstückes an den Eigentümer wegen eines möglichen Eigenbedarfs geben. Diese muss ausdrücklich ausgeschlossen sein. Lassen Sie den Vertrag über ein Erbbaurecht also gründlich prüfen, damit er tatsächlich eine echte Alternative zum Grundstückskauf ist. In diesen Fällen helfen Experten für Erbbaurecht.
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