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Ein Paar auf Fahrrädern

Mit einer Fahrradversicherung ist Ihr Fahrrad gut geschützt – daheim und draußen

Vom Stahlklassiker bis zum Elektro-Lastenrad: mit AXA rund um die Uhr weltweit abgesichert.

Mit der Fahrradversicherung sicher und flexibel bleiben

Fahrradfahren ist Ihre liebste Freizeitaktivität und macht insbesondere dann viel Spaß, wenn Sie sorgenfrei unterwegs sein können.

Sie lieben lange Touren mit dem E-Bike? Oder sind Sie jeden Tag auf Ihrem Fahrrad unterwegs? Egal, wofür Sie Ihren Drahtesel brauchen: Radfahren ist dann besonders schön, wenn Sie sich keine Sorgen um Fahrraddiebstahl machen müssen. Die Fahrradversicherung von AXA bietet deshalb maximalen Versicherungsschutz, auf den Sie sich verlassen können. Sie deckt Fahrraddiebstahl und auch Teilentwendung ab, damit Sie Ihr Fahrrad sorgenfrei parken und Ihre Touren in vollen Zügen genießen können. Wann eine Fahrradversicherung zahlt, was genau sie abdeckt und warum sie sich lohnt erfahren Sie hier.

Junge Frau fährt Fahrrad im Park

Die richtige Fahrradversicherung für Ihr Gefährt

Fahrräder sind aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Heute gibt es eine Vielzahl verschiedener Modelle für alle Bedürfnisse und Ansprüche. Hier finden Sie kurze Modelldefinitionen und erfahren, welche Modelle in unserer Fahrradversicherung abgesichert sind.


Fahrrad

Ein einfaches Fahrrad ohne elektrischen Antrieb ist noch immer die gängigste Fahrradvariante. Dieser Klassiker ist selbstverständlich in unserem Versicherungsschutz mit inbegriffen.

E-Bike

E-Bikes werden ebenfalls mit einer Fahrradversicherung versichert. Sie sind Fahrräder mit Elektromotor (bis 500 W), die auch ohne Treten bis zu 20 km/h (als Leichtmofa) oder bis zu 25 km/h (als Mofa) erreichen. Zum Fahren sind Mofa-Führerschein und Versicherungskennzeichen erforderlich. Bei den Ausführungen als Mofa mit bis zu 25 km/h gilt außerdem eine Helmpflicht.


Pedelec

Pedelec (Pedal Electric Cycle) gelten offiziell als Fahrräder und sind damit auch in der Fahrradversicherung mit abgedeckt. Sie besitzen eine integrierte Tretunterstützung bis 25 km/h und einen Motor bis 250 Watt. Sie benötigen weder eine Zulassung noch einen Führerschein für einfache Pedelecs. Es gilt auch keine Helmpflicht.

S-Pedelec

S-Pedelecs sind die schnellere Variante der Pedelecs: Sie haben einen bis zu 500 Watt starken integrierten Motor, der Sie beim Treten unterstützt und Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erlaubt.
Achtung: S-Pedelecs können nur über eine Fahrradversicherung versichert werden, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und eine Motorleistung von 250 Watt nicht überschreiten. Alle größeren Varianten gelten als Kleinkrafträder, für die ein Führerschein nötig ist und die mit einem gültigen Versicherungskennzeichen versehen sein müssen.

Wann ist eine Fahrradversicherung sinnvoll?

Versicherungsschutz ist nur dann sinnvoll, wenn er optimal auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist. Deshalb ist es wichtig, sich vor Augen zu halten, welche Schäden von einer Hausrat- und welche von einer Fahrradversicherung abgedeckt werden. Wir haben den Unterschied hier für Sie erklärt.

Hausratversicherung von AXA

Hausratversicherung

Schließen Sie eine Hausratversicherung ab, so beinhaltet diese auch einen Teilschutz für Ihr Fahrrad oder E-Bike. Sollte bei Ihnen Zuhause eingebrochen werden und Ihr Fahrrad dabei aus der Wohnung oder dem verschlossenen Keller gestohlen bzw. beschädigt werden, kommt die Hausratversicherung für entstandene Schäden auf. Sie greift grundsätzlich bei allen Schäden, die Ihren Hausrat betreffen, zum Beispiel bei Einbruch, aber auch bei Brand, Hagel oder Sturm.

Wird Ihr Fahrrad allerdings außerhalb Ihrer vier Wände gestohlen oder beschädigt, leistet der Basistarif der Hausratversicherung nicht. Erweitern Sie einfach Ihre Hausratversicherung von AXA in den Leistungspaketen M oder L um die Fahrradversicherung, damit Ihr Drahtesel rundum versichert ist!

Hausratschutz mit Fahrradversicherung erweitern

Fahrradversicherung

Erweitern Sie mit der Fahrradversicherung Ihren Hausratschutz, so ist Ihr Fahrrad sowohl Zuhause als auch in der Öffentlichkeit versichert. Die Fahrradversicherung beinhaltet Schutz bei Fahrradverlust, aber auch bei Teilentwendung, also wenn einzelne Teile wie Sattel oder Reifen bzw. Zubehör wie Klingel oder Fahrradkorb gestohlen werden. 

Wollen Sie einen Fahrradschutz abschließen, sollten Sie besonders darauf achten, ob die Bedingungen eine sogenannte Nachtzeitklausel enthalten. Eine solche Klausel bewirkt, dass Ihr Fahrradschutz zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens unwirksam ist. Die Fahrradversicherung von AXA enthält diese einschränkende Klausel nicht - Wir schützen Ihr Fahrrad rund um die Uhr!
 
Ihre Vorteile im Überblick:

  • Versicherungsschutz für Zuhause und unterwegs
  •  Rund um die Uhr und weltweit abgesichert
  • Abgesichert gegen Diebstahl und Teildiebstahl
  • Im Fall eines Diebstahls erstatten wir Ihnen die vereinbarte Versicherungssumme

Leistungen der Fahrradversicherung

Auf der Suche nach dem passenden Schutz für Ihr Rad gilt es zu klären, was die Fahrradversicherung leistet. Die Fahrradversicherung als Erweiterung Ihrer Hausratversicherung bei der AXA kommt für folgende Schäden auf:

Tarifbaustein Diebstahl

Diebstahl

Lassen Sie ihr abgeschlossenes Fahrrad im Freien stehen, leistet die Fahrradversicherung, wenn es gestohlen wird oder einzelne Teile, z. B. der Sattel, aber auch Zubehör wie Fahrradkorb oder Klingel, entwendet werden. Auch Fahrradanhänger sind dabei inbegriffen. Außerdem haftet die Versicherung für Schäden, die bei einem Diebstahlversuch entstanden sind.

Tarifbaustein Einbruch

Einbruchdiebstahl

In Ihren eigenen vier Wänden ist Ihr Fahrrad bereits durch den Basistarif der Hausratversicherung von AXA gegen Fahrradentwendung abgesichert.

Tarifbaustein Einbruch

Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrrads

Die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust Ihres Fahrrads sind außerdem versichert, wenn sie durch den Unfall des Transportmittels (z.B. Auto), mit dem das versicherte Fahrrad befördert wird, entstehen, sofern auch das Transportmittel bei dem Unfall selbst beschädigt wird. Gleiches gilt, während das versicherte Fahrrad sich auf Reisen in Gewahrsam eines Beförderungs-, eines Beherbergungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.

Folgende Fälle sind nicht versichert:

  • Diebstahl, wenn das Fahrrad nicht mit einem geeigneten Sicherheitsschloss abgesperrt war
  • Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch entstehen
  • Schäden, die durch Verschleiß entstehen
  • Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen
  • Schäden, die durch einen Sturz mit dem Fahrrad verursacht werden (Sturzschäden)

Gut zu wissen: Fahrrad und Haftpflicht

Die Fahrradversicherung ist als Teil der Hausratversicherung eine sogenannte Sachversicherung.

  • Diese deckt Schäden an Ihrem versicherten Eigentum ab oder bietet finanzielle Unterstützung im Falle des Verlusts.
  • Schäden aber, die Sie selbst mit dem Fahrrad verursachen, sind nicht durch die Fahrradversicherung abgesichert.
  • Hier springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein, sowohl bei Sachschäden als auch bei Personenschäden.

Falls Sie also beispielsweise in einer engen Straße beim Vorbeifahren einen Autospiegel beschädigen, ist dieser Schaden von der Haftpflichtversicherung abgedeckt – außer natürlich bei vorsätzlichem Handeln. Und für den Fall, dass Sie als Radfahrer einen Unfall verursachen, bei dem ein Mensch verletzt wird, springt auch bei diesem Personenschaden die Haftpflicht ein.

Fahrräder und E-Scooter

Die richtige Versicherungssumme für Ihre Fahrradversicherung

Bei der Fahrradversicherung können Sie die Versicherungssumme frei wählen. Folgenden Aspekte sollte Sie als Faustregel kennen:
 
Fahrräder sollten möglichst in Höhe des Neuwertes versichert werden. Hat Ihr Fahrrad zum Beispiel 500 Euro gekostet, sollten Sie es auch für diesen Wert versichern, damit wir Ihnen im Schadenfall den Neuwert Ihres Fahrrads erstatten können. Natürlich können Sie auch eine geringere Versicherungssumme wählen. Im Schadenfall bekommen Sie aber auch nur diesen Betrag ausgezahlt und müssen für die Neuanschaffung zusätzlich in die eigene Tasche greifen oder auf ein günstigeres Modell umsteigen.

So leistet Ihre Fahrradversicherung im Schadenfall

Es ist passiert: Ihr Fahrrad wurde gestohlen. Damit Ihre Fahrradversicherung den Schaden möglichst schnell und unkompliziert ersetzen kann, sollten Sie folgendermaßen vorgehen.

  1. Zeigen Sie den Fahrradverlust oder Schaden an Ihrem Fahrrad unverzüglich bei der Polizei an.

  2. Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung und geben Sie dabei das Aktenzeichen an, das Sie von der Polizei erhalten haben.

  3. Reichen Sie bei der Schadenmeldung auch Kaufbeleg und Rahmennummer des betroffenen Fahrrads ein. Beides sollten Sie grundsätzlich für den Fall der Fälle aufbewahren und zur Hand haben.

Schadenservice von AXA kontaktieren

Schnelle Hilfe bei Verlust oder Schäden an Ihrem Fahrrad

Wir stehen Ihnen auf vielen Wegen zur Seite.

Die häufigsten Fragen zur Fahrradversicherung

Leistet die Versicherung, wenn das Fahrrad nicht abgeschlossen war?

  • Ihr Fahrrad muss immer abgeschlossen sein, sonst können wir Ihnen im Ernstfall den Schaden nicht ersetzen.
  • Wichtig ist auch, dass Sie ein verkehrsübliches Schloss (Bügel-, Ketten- oder Panzerkabelschloss) verwenden und nicht nur ein integriertes Rahmenschloss.

Sind auch Anhänger mitversichert?

  • Die Fahrradversicherung kommt als Erweiterung der Hausratversicherung von AXA bei Diebstahl und Teilentwendung von Fahrrädern und E-Bikes/S-Pedelecs auf.
  • Desweiteren wird auch verbundenes Zubehör (wie Fahrradanhänger) ersetzt, wenn dieses gemeinsam mit dem Fahrrad beschädigt wird oder in Verlust gerät. 
  • Nicht versichert sind Schrauben oder Federn am Fahrrad selbst.

Ist mein Fahrrad auch im Urlaub abgesichert?

Mit der Fahrradversicherung, die Sie in den Paketen M und L der Hausratversicherung von AXA hinzubuchen können, ist Ihr Fahrrad überall und rund um die Uhr versichert, auch im Urlaub.

Wie teuer ist die Fahrradversicherung?

Der Versicherungspreis für Ihr Fahrrad berechnet sich aus verschiedenen Aspekten: Wichtig ist zum einen, wie viele Fahrräder Sie in der Fahrradversicherung absichern wollen und welchen Wert die Fahrräder haben, und zum anderen in welcher Stadt oder in welchem Stadtteil Sie wohnen. Grundsätzlich zahlen Sie als Versicherungsnehmer eine höhere Prämie, wenn Sie in einer Stadt oder einem Stadtteil mit statistisch gesehen höherer Gefährdung leben, wo also häufiger Fahrräder gestohlen werden.

Weitere Vorsorgeoptionen neben der Fahrradversicherung

Unfallversicherung für Radfahrer

Unfallversicherung

Gerade im Straßenverkehr ist ein Unfall mit dem Fahrrad schnell passiert und hat oft unabsehbare Folgen. Eine private Unfallversicherung schützt vor Folgekosten nach einem Unfall. Die Unfallversicherung zahlt allerdings nicht für Schäden an Ihrem Fahrrad.

Zur Unfallversicherung
Haftpflichtschutz beim Radfahren

Private Haftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist immer sinnvoll und jeder sollte sie haben. Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad einen Verkehrsunfall verursachen, kümmern wir uns um die Kosten für Schäden, die Sie am Eigentum anderer verursachen oder für die Versorgung der Unfallopfer.

Zur Privathaftpflicht
Kfz-Haftpflicht für Kleinkrafträder

Kfz-Haftpflichtversicherung

Wenn Sie ein Kleinkraftrad, wie ein E-Bike oder ein S-Pedelec, im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie dafür eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung haftet für Sach- oder Personenschäden, die Sie durch einen Unfall verursachen. Für etwaige Sachschäden an Ihrem eigenen E-Bike oder S-Pedelec leistet sie allerdings nicht. 

Zur Kfz-Versicherung

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.