Mit einer Fahrradversicherung ist Ihr Fahrrad gut geschützt – daheim und draußen
Vom Stahlklassiker bis zum Elektro-Lastenrad: mit AXA rund um die Uhr weltweit abgesichert.
Mit der Fahrradversicherung sicher und flexibel bleiben
Fahrradfahren ist Ihre liebste Freizeitaktivität und macht insbesondere dann viel Spaß, wenn Sie sorgenfrei unterwegs sein können.
Sie lieben lange Touren mit dem E-Bike? Oder sind Sie jeden Tag auf Ihrem Fahrrad unterwegs? Egal, wofür Sie Ihren Drahtesel brauchen: Radfahren ist dann besonders schön, wenn Sie sich keine Sorgen um Fahrraddiebstahl machen müssen. Die Fahrradversicherung von AXA bietet deshalb maximalen Versicherungsschutz, auf den Sie sich verlassen können. Sie deckt Fahrraddiebstahl und auch Teilentwendung ab, damit Sie Ihr Fahrrad sorgenfrei parken und Ihre Touren in vollen Zügen genießen können. Wann eine Fahrradversicherung zahlt, was genau sie abdeckt und warum sie sich lohnt erfahren Sie hier.
Die richtige Fahrradversicherung für Ihr Gefährt
Fahrräder sind aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Heute gibt es eine Vielzahl verschiedener Modelle für alle Bedürfnisse und Ansprüche. Hier finden Sie kurze Modelldefinitionen und erfahren, welche Modelle in unserer Fahrradversicherung abgesichert sind.
Fahrrad
Ein einfaches Fahrrad ohne elektrischen Antrieb ist noch immer die gängigste Fahrradvariante. Dieser Klassiker ist selbstverständlich in unserem Versicherungsschutz mit inbegriffen.
E-Bike
E-Bikes werden ebenfalls mit einer Fahrradversicherung versichert. Sie sind Fahrräder mit Elektromotor (bis 500 W), die auch ohne Treten bis zu 20 km/h (als Leichtmofa) oder bis zu 25 km/h (als Mofa) erreichen. Zum Fahren sind Mofa-Führerschein und Versicherungskennzeichen erforderlich. Bei den Ausführungen als Mofa mit bis zu 25 km/h gilt außerdem eine Helmpflicht.
Pedelec
Pedelec (Pedal Electric Cycle) gelten offiziell als Fahrräder und sind damit auch in der Fahrradversicherung mit abgedeckt. Sie besitzen eine integrierte Tretunterstützung bis 25 km/h und einen Motor bis 250 Watt. Sie benötigen weder eine Zulassung noch einen Führerschein für einfache Pedelecs. Es gilt auch keine Helmpflicht.
S-Pedelec
S-Pedelecs sind die schnellere Variante der Pedelecs: Sie haben einen bis zu 500 Watt starken integrierten Motor, der Sie beim Treten unterstützt und Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erlaubt.
Achtung: S-Pedelecs können nur über eine Fahrradversicherung versichert werden, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und eine Motorleistung von 250 Watt nicht überschreiten. Alle größeren Varianten gelten als Kleinkrafträder, für die ein Führerschein nötig ist und die mit einem gültigen Versicherungskennzeichen versehen sein müssen.
Wann ist eine Fahrradversicherung sinnvoll?
Versicherungsschutz ist nur dann sinnvoll, wenn er optimal auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist. Deshalb ist es wichtig, sich vor Augen zu halten, welche Schäden von einer Hausrat- und welche von einer Fahrradversicherung abgedeckt werden. Wir haben den Unterschied hier für Sie erklärt.
Hausratversicherung
Schließen Sie eine Hausratversicherung ab, so beinhaltet diese auch einen Teilschutz für Ihr Fahrrad oder E-Bike. Sollte bei Ihnen Zuhause eingebrochen werden und Ihr Fahrrad dabei aus der Wohnung oder dem verschlossenen Keller gestohlen bzw. beschädigt werden, kommt die Hausratversicherung für entstandene Schäden auf. Sie greift grundsätzlich bei allen Schäden, die Ihren Hausrat betreffen, zum Beispiel bei Einbruch, aber auch bei Brand, Hagel oder Sturm.
Wird Ihr Fahrrad allerdings außerhalb Ihrer vier Wände gestohlen oder beschädigt, leistet der Basistarif der Hausratversicherung nicht. Erweitern Sie einfach Ihre Hausratversicherung von AXA in den Leistungspaketen M oder L um die Fahrradversicherung, damit Ihr Drahtesel rundum versichert ist!
Fahrradversicherung
Erweitern Sie mit der Fahrradversicherung Ihren Hausratschutz, so ist Ihr Fahrrad sowohl Zuhause als auch in der Öffentlichkeit versichert. Die Fahrradversicherung beinhaltet Schutz bei Fahrradverlust, aber auch bei Teilentwendung, also wenn einzelne Teile wie Sattel oder Reifen bzw. Zubehör wie Klingel oder Fahrradkorb gestohlen werden.
Wollen Sie einen Fahrradschutz abschließen, sollten Sie besonders darauf achten, ob die Bedingungen eine sogenannte Nachtzeitklausel enthalten. Eine solche Klausel bewirkt, dass Ihr Fahrradschutz zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens unwirksam ist. Die Fahrradversicherung von AXA enthält diese einschränkende Klausel nicht - Wir schützen Ihr Fahrrad rund um die Uhr!
Ihre Vorteile im Überblick:
Leistungen der Fahrradversicherung
Auf der Suche nach dem passenden Schutz für Ihr Rad gilt es zu klären, was die Fahrradversicherung leistet. Die Fahrradversicherung als Erweiterung Ihrer Hausratversicherung bei der AXA kommt für folgende Schäden auf:
Folgende Fälle sind nicht versichert:
- Diebstahl, wenn das Fahrrad nicht mit einem geeigneten Sicherheitsschloss abgesperrt war
- Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch entstehen
- Schäden, die durch Verschleiß entstehen
- Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen
- Schäden, die durch einen Sturz mit dem Fahrrad verursacht werden (Sturzschäden)
Gut zu wissen: Fahrrad und Haftpflicht
Die Fahrradversicherung ist als Teil der Hausratversicherung eine sogenannte Sachversicherung.
- Diese deckt Schäden an Ihrem versicherten Eigentum ab oder bietet finanzielle Unterstützung im Falle des Verlusts.
- Schäden aber, die Sie selbst mit dem Fahrrad verursachen, sind nicht durch die Fahrradversicherung abgesichert.
- Hier springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein, sowohl bei Sachschäden als auch bei Personenschäden.
Falls Sie also beispielsweise in einer engen Straße beim Vorbeifahren einen Autospiegel beschädigen, ist dieser Schaden von der Haftpflichtversicherung abgedeckt – außer natürlich bei vorsätzlichem Handeln. Und für den Fall, dass Sie als Radfahrer einen Unfall verursachen, bei dem ein Mensch verletzt wird, springt auch bei diesem Personenschaden die Haftpflicht ein.
Die richtige Versicherungssumme für Ihre Fahrradversicherung
Bei der Fahrradversicherung können Sie die Versicherungssumme frei wählen. Folgenden Aspekte sollte Sie als Faustregel kennen:
Fahrräder sollten möglichst in Höhe des Neuwertes versichert werden. Hat Ihr Fahrrad zum Beispiel 500 Euro gekostet, sollten Sie es auch für diesen Wert versichern, damit wir Ihnen im Schadenfall den Neuwert Ihres Fahrrads erstatten können. Natürlich können Sie auch eine geringere Versicherungssumme wählen. Im Schadenfall bekommen Sie aber auch nur diesen Betrag ausgezahlt und müssen für die Neuanschaffung zusätzlich in die eigene Tasche greifen oder auf ein günstigeres Modell umsteigen.
So leistet Ihre Fahrradversicherung im Schadenfall
Es ist passiert: Ihr Fahrrad wurde gestohlen. Damit Ihre Fahrradversicherung den Schaden möglichst schnell und unkompliziert ersetzen kann, sollten Sie folgendermaßen vorgehen.
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Zeigen Sie den Fahrradverlust oder Schaden an Ihrem Fahrrad unverzüglich bei der Polizei an.
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Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung und geben Sie dabei das Aktenzeichen an, das Sie von der Polizei erhalten haben.
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Reichen Sie bei der Schadenmeldung auch Kaufbeleg und Rahmennummer des betroffenen Fahrrads ein. Beides sollten Sie grundsätzlich für den Fall der Fälle aufbewahren und zur Hand haben.
Die häufigsten Fragen zur Fahrradversicherung
Leistet die Versicherung, wenn das Fahrrad nicht abgeschlossen war?
Sind auch Anhänger mitversichert?
Ist mein Fahrrad auch im Urlaub abgesichert?
Mit der Fahrradversicherung, die Sie in den Paketen M und L der Hausratversicherung von AXA hinzubuchen können, ist Ihr Fahrrad überall und rund um die Uhr versichert, auch im Urlaub.
Wie teuer ist die Fahrradversicherung?
Der Versicherungspreis für Ihr Fahrrad berechnet sich aus verschiedenen Aspekten: Wichtig ist zum einen, wie viele Fahrräder Sie in der Fahrradversicherung absichern wollen und welchen Wert die Fahrräder haben, und zum anderen in welcher Stadt oder in welchem Stadtteil Sie wohnen. Grundsätzlich zahlen Sie als Versicherungsnehmer eine höhere Prämie, wenn Sie in einer Stadt oder einem Stadtteil mit statistisch gesehen höherer Gefährdung leben, wo also häufiger Fahrräder gestohlen werden.
Weitere Vorsorgeoptionen neben der Fahrradversicherung
Rechtliche Hinweise
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