Zahlt die Hausratversicherung bei einem Diebstahl unterwegs?
Mit Checkliste zur Vorbeugung von Diebstählen im Urlaub
Ein Urlaub soll eigentlich Entspannung, schöne Momente und unvergessliche Erlebnisse bringen. Doch leider gehören gerade in beliebten Reisezielen auch Diebstähle zu den eher unschönen Möglichkeiten. Rund um Sehenswürdigkeiten und Touristenattraktionen, am Strand oder in Hotels und Restaurants kann es schnell passieren, dass Wertsachen abhandenkommen. Damit Sie Ihre Reise dennoch unbeschwert genießen können, ist es wichtig, sich rechtzeitig abzusichern und vorzubeugen. Denn die Hausratversicherung greift bei einem Diebstahl, der unterwegs geschieht, nur bedingt. Wann das der Fall ist und wie Sie im Ernstfall vorgehen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wann die Hausratversicherung bei einem Diebstahlunterwegs zahlt
- Ein Einbruch liegt vor, wenn jemand gewaltsam in Ihr Hotelzimmer oder Ihre Ferienwohnung eindringt.
- Bei einem Raub stehlen Ihnen Kriminelle Ihre Wertsachen unter Androhung von Gewalt. Als Raub gilt zum Beispiel auch, wenn jemand Ihnen das Handy aus der Hand reißt.
Damit die Hausratversicherung im Urlaub oder bei Reisen im Ausland greift, müssen Sie außerdem nachweisen, dass die entwendeten Gegenstände Teil Ihres Hausrats waren – dass es sich also um Dinge handelt, die Sie normalerweise zu Hause aufbewahren und nutzen. Dazu zählen Kleidung und Schmuck ebenso wie Laptops oder Handys.
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Wann die Hausratversicherung nicht zahlt
Die Hausratversicherung zahlt bei einem Diebstahl unterwegs hingegen nicht, wenn es sich um einen sogenannten einfachen Diebstahl handelt. Ein solcher liegt vor, wenn Diebe Ihre unbeaufsichtigten Wertsachen ohne Gewalteinwirkung entwenden können. Dies kann beispielsweise passieren, wenn Sie Schmuck am Strand auf dem Handtuch liegen lassen und dieser während Ihres Schwimmausflugs gestohlen wird. In solchen Fällen greift der Schutz der Hausratversicherung nicht. Auch wenn Sie keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen treffen, verweigert die Versicherung in der Regel die Zahlung. Angenommen, Sie schließen die Tür Ihres Hotelzimmers nicht ab oder lassen ein Fenster Ihrer Ferienwohnung offen: Kommt es zu einem Diebstahl, übernimmt die Versicherung den Schaden wegen Fahrlässigkeit in der Regel nicht.
So gehen Sie bei einem Diebstahl im Urlaub vor
Wenn Ihnen im Urlaub – und besonders im Ausland – ein Diebstahl widerfährt, ist es wichtig, schnell und strukturiert zu handeln. Befolgenden Sie dazu diese Schritte.
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Diebstahl der Polizei melden
Melden Sie den Vorfall unverzüglich bei der örtlichen Polizeistelle und lassen Sie sich eine Diebstahlanzeige ausstellen. Dieses Dokument ist für die Versicherung essenziell, um den Schadensfall prüfen zu können. In der Anzeige sollten alle gestohlenen Gegenstände genau aufgeführt sein. Übrigens: Sie können einen Diebstahl, der im Ausland passiert ist, auch in Deutschland anzeigen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass dies in der Regel nur ergänzend zur Anzeige im Ausland sinnvoll ist. Die eigentliche Diebstahlanzeige sollten Sie möglichst direkt im Urlaubsland bei der örtlichen Polizei erstatten.
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Hotelier oder Vermieter informieren
Bei einem Diebstahl aus dem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung haften in den meisten Fällen weder Hotelbetreiber und Vermieter noch Reiseveranstalter, da es sich hier um „allgemeines Lebensrisiko“ handelt. Dennoch sollten Sie den Diebstahl bei Hoteliers oder Vermietern melden. Nehmen Sie dazu am besten Zeugen mit. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Betroffenen trotzdem haftbar machen: beispielsweise weil Türschlösser defekt sind oder Personal sich unrechtmäßig verhalten und Fremden unerlaubt Zutritt gewährt hat.
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Ihre Versicherung kontaktieren
Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich über den Diebstahl. Bei AXA können Sie dies unkompliziert und bequem online oder telefonisch erledigen. Teilen Sie alle wichtigen Informationen mit, wie den Zeitpunkt, den Ort des Diebstahls und die Art der entwendeten Gegenstände. Sammeln Sie, sobald Sie wieder zu Hause sind, Rechnungen, Kaufbelege oder Fotos der gestohlenen Gegenstände. Diese Unterlagen helfen dabei, den Wert der gestohlenen Gegenstände nachzuweisen. Sollten Sie keine entsprechenden Nachweise mehr haben, kann es helfen, Zeugenaussagen von Reisepartnern oder andere Belege beizufügen.
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Vorfall genau dokumentieren
Notieren Sie sich alle Details zum Diebstahl, wie zum Beispiel die genaue Uhrzeit, den Ort und mögliche Zeugen. Je präziser Ihre Schilderung, desto besser kann die Versicherung Ihren Fall prüfen und bearbeiten. Es ist außerdem hilfreich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, um Diebstähle abzuwenden, und keine Fahrlässigkeit vorlag.
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Gestohlene Karten sofort sperren
Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank oder den Kreditkartenanbieter und lassen Sie gestohlene Karten sperren. Meist gibt es dafür spezielle Notfallnummern, die Sie auch aus dem Ausland erreichen können. In Deutschland können Sie beispielsweise den zentralen Sperrnotruf 116 116 verwenden. Prüfen Sie Ihr Konto nach dem Diebstahl außerdem regelmäßig auf unautorisierte Abbuchungen und informieren Sie Ihre Bank direkt, falls verdächtige Transaktionen auftreten. Die meisten Banken übernehmen unrechtmäßige Abbuchungen, solange Sie die Karte rechtzeitig haben sperren lassen.
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Verlust von Dokumenten melden
Zusätzlich zur allgemeinen Diebstahlanzeige sollten Sie den Verlust von Reisepass oder Personalausweis explizit bei der Polizei anzeigen. Diese Dokumentation ist notwendig, um später neue Ausweisdokumente beantragen zu können. Wenden Sie sich beim Diebstahl dringend benötigter Dokumente wie Ihrem Reisepass an die nächste deutsche Botschaft oder das Konsulat. Dort können Sie ein Ersatzdokument wie einen vorläufigen Reisepass oder Heimreisedokumente beantragen, um ungehindert nach Hause reisen zu können.
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Über den Ausweisverlust informieren
Unter Umständen sind Ihnen durch den Diebstahl auch Mitgliedsausweise abhandengekommen – zum Beispiel weil sich im gestohlenen Portemonnaie auch Ihre Krankenkassenkarte befunden hat. Setzen Sie den jeweiligen Aussteller der Mitgliedsausweise – in unserem Beispiel also Ihre Krankenkasse – über den Verlust in Kenntnis. Viele Anbieter stellen unkompliziert neue Ausweise aus. Bei der Krankenkasse ist es besonders wichtig, da Sie eine neue Gesundheitskarte benötigen, um im Ausland weiterhin medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
Checkliste mit Tipps, um Diebstählen im Urlaub vorzubeugen
Dass Ihnen Portemonnaie, Handy und Co bei einem Diebstahl abhandenkommen, kann Ihnen auch bei der der besten Versicherung und vor allem bei beliebten Touristenzielen im Ausland passieren. Daher sollten Sie Diebstähle so gut wie möglich vermeiden. Mit einigen
einfachen Vorsichtsmaßnahmen können Sie Ihre Wertsachen schützen und Risiken minimieren. Hier sind einige praktische Tipps, die Ihnen dabei helfen, sicher und sorglos unterwegs zu sein:
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