Hausratversicherung kündigen: Darauf sollten Sie achten
Eine Hausratversicherung von AXA können Sie täglich kündigen. Die Kündigung einer Hausratversicherung ist aber in vielen Fällen gar nicht erforderlich – oft reicht es, die Hausratversicherung zu wechseln.
Hausratversicherung kündigen: Ist es wirklich notwendig?
Bevor Sie Ihre Hausratversicherung kündigen, sollten Sie sich gründlich informieren. Am besten lassen Sie sich persönlich beraten. Warum wollen Sie Ihre Hausratversicherung kündigen? Schauen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Betreuer Ihren Versicherungsvertrag noch einmal genau an. Oder rufen Sie uns an, damit wir telefonisch herausfinden können, ob Sie wirklich Ihre Hausratversicherung kündigen müssen.
Hat sich in Ihrem Leben etwas geändert? Wollen die Hausratversicherung nach einem Todesfall kündigen? Passt die Hausratversicherung wegen eines Umzugs nicht mehr? Eine Versicherungspolice lässt sich in den meisten Fällen leicht anpassen. Manchmal ist es die beste Lösung, eine Hausratversicherung zu kündigen. Aber es kann immer gut sein, dass Sie zusammen mit Ihrem Betreuer Ihren Versicherungsschutz anpassen können – als Alternative zur Kündigung.
Hausratversicherung von AXA kündigen
Sie möchten Ihre Hausratversicherung von AXA kündigen? Sie sind unzufrieden? Hat sich an Ihrer Lebenssituation etwas geändert? Wir nehmen Ihr Anliegen ernst. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Kündigung:
Wissenswertes zum Thema Hausratversicherung kündigen
Wann Sie Ihre Hausratversicherung ordentlich kündigen können, ist grundsätzlich abhängig von der im Versicherungsvertrag stehenden Kündigungsfrist. In besonderen Fällen können Sie Ihre Hausratversicherung außerordentlich kündigen.
Ordentliche Kündigung der Hausratversicherung
Nach Ablauf der mit dem Versicherer vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie zum regulären Vertragsende Ihre Hausratversicherung kündigen. Dabei müssen Sie keine Begründung angeben, es reicht eine ordentliche Kündigung in Schriftform – selbstverständlich innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist. Bei den meisten Versicherern gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch.
Welche Kündigungsfrist für Ihre Hausratversicherung zutrifft, ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden. Falls Sie sich wegen der Frist unsicher sind, kündigen Sie einfach „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Bitten Sie zudem Ihren Versicherer um eine Bestätigung der Kündigung und des Datums des Vertragsendes.
Außerordentliche Kündigung der Hausratversicherung
Wird eine Versicherung vor dem vereinbarten Vertragsende gekündigt, spricht man von einer außerordentlichen Kündigung oder auch Sonderkündigungsrecht. Als Versicherter haben Sie in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht.
Hausratversicherung kündigen, um zu AXA zu wechseln: So geht‘s
Beim Wechsel von einem anderen Anbieter zu AXA sollten Sie darauf achten, dass Sie durchgehend versichert sind. Ihre alte Hausratversicherung kündigen, das geht aus verschiedenen Gründen. Ihre neue Hausratversicherung von AXA können Sie ganz einfach online abschließen. Oder Sie sprechen erst einmal in Ruhe mit einem Betreuer über Ihre persönlichen Bedürfnisse.
Wie kann ich meine Hausratversicherung kündigen?
Wichtige Schritte, um rechtssicher und fristgerecht Ihre Hausratversicherung zu kündigen:
Häufige Fragen zur Kündigung einer Hausratversicherung
Mehr im Ratgeber Haus und Wohnung
Rechtliche Hinweise
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