Ist eine Hausratversicherung steuerlich absetzbar?
Kann ich meine Hausratversicherung in der Steuererklärung angeben?
Sie können Ihre Hausratversicherung nicht ohne Weiteres beim Finanzamt steuerlich geltend machen. In Deutschland sind die Kosten für eine Hausratversicherung nur dann anteilig als Werbungskosten oder Betriebskosten absetzbar, wenn Sie ein Büro oder ein separates Arbeitszimmers haben, in dem Sie regelmäßig Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Der absetzbare Anteil entspricht dem Prozentsatz der Wohnfläche, den das Arbeitszimmer an der Gesamtwohnfläche einnimmt.
Wann wird ein Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt?
In Deutschland können Sie als Arbeitnehmer ein häusliches Arbeitszimmer (und damit auch Ihren Anteil der Hausratversicherung an Ihrem Arbeitszimmer) als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Das Arbeitszimmer ist ein separates Zimmer in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung.
- Das Arbeitszimmer ist ausschließlich oder überwiegend für Ihre berufliche Tätigkeit bestimmt.
Einrichtung und Dekoration Ihres Arbeitszimmers sind Ihnen überlassen und wirken sich nicht auf die Absetzbarkeit aus. Der Zweck als häusliches Arbeitszimmer sollte aber ersichtlich sein.
Hausratversicherung fürs Home-Office über die Steuererklärung geltend machen?
Weitere interessante Artikel in unserem Ratgeber Haus & Wohnung
Rechtliche Hinweise
Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.