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Unwetter, Sturm, Orkan

Sturmschäden absichern

Der Klimawandel ist in Deutschland angekommen. Extremwetter kann großen Schaden anrichten – nicht nur an Wohngebäuden, sondern auch an Ihrem Hausrat. Schützen Sie Ihr Hab und Gut bei jeder Wetterlage. 

In den letzten 40 Jahren hat sich die Anzahl schwerer Gewitter und Sturmtiefs verdoppelt – mit steigender Tendenz. Oft treten Stürme unerwartet auf, sodass Ihnen keine Zeit bleibt, Ihre Gartenmöbel zu sichern oder alle Fenster richtig zu schließen, um Ihren Hausrat vor starkem Wind oder sogar umherfliegenden Gegenständen und Ästen etc. zu schützen.

Warum Sturmschäden versichern?

Orkane, Sturmtiefs & Co: auch in Deutschland Thema
 

In der Illustration sind ein Baum und ein Warnschild für Sturm abgebildet. Man erkennt einen heraufziehenden Sturm, da der Baum stark im Wind weht und einige Blätter dabei verliert.

Die gesamte Schadensumme durch elementare Wetterereignisse kann bis zu 17 Milliarden Euro betragen. Mit der richtigen Vorsorge vermeiden Sie beträchtliche finanzielle Verluste.

Orkane, Starkregen im Wechsel mit großer Trockenheit, Hagel sogar im Sommer – die Zahl der ungewöhnlichen Wetterphänomene nimmt selbst in unseren Breiten stetig zu und sorgt für erhebliche Schäden. Wer nicht angemessen vorsorgt und sich richtig versichert, steht schnell vor einem finanziellen Schaden, den er kaum stemmen kann. Doch welche Versicherung gegen Sturm und Hagel zahlt in welchem Fall? Und was kann man noch zur Vorbeugung gegen Wetterschäden tun? Wir informieren Sie! Schützen Sie sich jetzt vor Sturmschäden!

Sturmschäden: Was schützt die Hausratversicherung?

Grundsätzlich ersetzt die Hausratversicherung Hausrat, der in Ihrem Haus beschädigt oder Ihnen gestohlen wurde – bei AXA sogar zum Neuwert. Welche Leistungen genau enthalten sind, erklären wir Ihnen hier.
 

Ihren Hausrat

Orkanartige Stürme und andere extreme Wetterereignisse verursachen selbst in unserem gemäßigten Klima immer mehr Schäden. Schnell ist auch eine gut verschlossene Balkontür von einer starken Böe aufgedrückt, ein Fenster durch Hagel zerschmettert – und Ihr Besitz so dem Wetter schutzlos ausgeliefert. Die Hausratversicherung ersetzt in solchen Fällen den Schaden, der an Ihrem zu Hause aufbewahrten Hab und Gut entsteht. So können Sie jeder Wetterlage gelassen entgegensehen. Auch Folgeschäden – zum Beispiel durch sturmbedingt eindringendes Regenwasser – sind abgesichert.

In der Illustration sind ein Beistelltisch, eine Brille und ein Laptop abgebildet, die durch einen Schirm geschützt sind
Abgebildet ist eine rot-gelbe Hollywoodschaukel, bei der durch einen Sturm das Stoffdach beschädigt wird.

Gartenmöbel, Markisen und Antennen

Eigentlich gilt: Die Hausratversicherung leistet bei Schäden an Sachen, die innerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses aufbewahrt werden. Sie zahlt aber auch, wenn zum Beispiel durch Sturm oder Hagel Ihre Gartenmöbel beschädigt werden, Ihre Markise vom Wind zerrissen wird oder Ihre Satellitenschüssel Schaden nimmt. Voraussetzung ist dabei, dass die beschädigten Dinge zu Ihrer versicherten Wohnung gehören und von niemand anderem genutzt werden. Eine Markise, die zum Haus gehört und mehreren Wohnungen Lichtschutz bietet, ist daher nicht versichert, sehr wohl aber zum Beispiel eine Satellitenschüssel, die Sie ausschließlich zur eigenen Nutzung an der Hauswand angebracht haben.

Elektrische Geräte (bei Überspannung)

Wenn irgendwo ein Blitz einschlägt, zum Beispiel in ein Haus oder auch einen Laternenmast, entsteht oft eine Überspannung, die elektrische Geräte beschädigen oder zerstören kann – sogar noch bis zu vier Kilometer vom eigentlichen Einschlag entfernt. Das heißt: Selbst, wenn der Blitz gar nicht Ihr Haus trifft, können Ihre Geräte bei Gewitter gefährdet sein. Sie sollten daher vorsorglich prüfen, ob Ihre Hausratversicherung solche Schäden durch Überspannung nach Blitzschlag abdeckt und gegebenenfalls eine entsprechende Erweiterung hinzubuchen.

Abgebildet ist ein eingestecktes Kabel, welches durch eine Überspannung beschädigt wird. Dies erkennt man an einem gelben Blitz, der über dem Kabel abgebildet ist.

Falls der Sturm Ihr Haus erobert

Die Hausratversicherung schützt nicht nur bei Schäden durch Sturm und Hagel, sondern noch vor vielem mehr.

  • Täglich kündbar
  • Auch Folgeschäden abgesichert
  • Online in nur zwei Minuten abschließen

Sinnvolle Erweiterungen für Ihren Hausratschutz

Mit diesen Tarifextras passen Sie Ihre Hausratversicherung ganz individuell an Ihre Bedürfnisse an

Geldbörse, die Schmuck und Bargeld enthält wird von einer unbekannten Hand von rechts gegriffen

Wertsachen

  • Erhöhter Schutz für Bargeld, Schmuck, Edelmetall, Wertpapiere, Kunstobjekte
Die Fahrradversicherung schützt ihr abgeschlossenes Fahrrad vor Dieben, die versuchen das Schloss aufzubrechen

Fahrraddiebstahl

  • Schutz gegen Diebstahl von E-Bikes und Fahrrädern
  • rund um die Uhr weltweit ohne Nachtzeitklausel
durch Phishing Angriff wird online Geld gestohlen

Online-Schutz

  • Phishing (mit gefälschten E-Mails)
  • Schutz bei Trojaner-Infektionen

Welche anderen Versicherungen sind bei Sturm und Hagel wichtig?

Mit einer Hausratversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, wenn Ihre Einrichtung und weiterer Besitz innerhalb Ihrer Wohnräume wetterbedingt beschädigt werden. Aber auch darüber hinaus können Sie gegen Schäden durch Sturm und Hagel Vorsorge treffen:

Schäden an Wohngebäuden

Während die Hausratversicherung schützt, was sich in der Wohnung befindet, leistet die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an Haus und Grundstück. Wenn Sie Wohneigentum besitzen, sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihre Wohngebäudeversicherung – falls noch nicht geschehen – um den Schutz bei Elementarschäden zu erweitern. So wappnen Sie sich vor finanziellen Verlusten, z.B. auch bei Überschwemmung, Erdrutsch etc.

Schäden an Kfz

Besonders Autos, die häufig auf der Straße parken, sind bei extremen Wetterlagen kaum geschützt. Durch Sturm herabfallende Äste oder große Hagelkörner können ganz erheblichen Schaden anrichten. Der immer häufiger zu beobachtende extreme Starkregen überfordert nicht selten das Kanalsystem, sodass Überschwemmungen zu Schäden am Kfz führen. In diesen Fällen leistet die Kfz-Teilkaskoversicherung.

Schäden, die anderen entstehen

Die Hausratversicherung ersetzt Verlust oder Schäden an Ihren eigenen Sachen, leistet aber nicht, wenn durch Sie anderen Schaden zugefügt wird. Wenn sich zum Beispiel bei einem starken Sturm Ihre Blumenkästen aus der Halterung lösen und herunterfallen, ersetzt diese Kästen und Pflanzen. Sie kommt aber nicht für Ansprüche gegen Sie auf, wenn die Blumenkästen etwa jemandem auf den Kopf fallen und verletzen. Wenn so etwas passiert, können die finanziellen Forderungen an Sie existenzbedrohend sein – denken Sie zum Beispiel an Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder langfristige Reha-Maßnahmen. Um sich gegen solche Gefahren zu schützen, sollten Sie daher unbedingt auch eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Sie haftet für Sie, wenn durch Ihr Eigentum – z.B. die herabfallenden Blumenkästen – oder Ihre Unachtsamkeit andere geschädigt werden.

Das müssen Sie bei Sturmschäden beachten

Was passiert, wenn es passiert ist?

  1. Sicherung des Schadenorts

    Sichern Sie den Schadenort, indem Sie z.B. Glasscherben vorsichtig und vollständig auffegen und beschädigte Fenster oder Glastüren gegebenenfalls mit Folie oder Karton zukleben.

  2. Reparatur von Schäden

    Wenn Außentüren oder -fenster zerstört sind, rufen Sie ein entsprechendes Reparaturunternehmen an. Die Hausratversicherung von AXA arbeitet mit einem Netzwerk von Partnerunternehmen zusammen, die Ihnen im Notfall rund um die Uhr schnelle Hilfe leisten.

  3. Schadensliste anfertigen

    Fertigen Sie eine vollständige Liste aller beschädigten Dinge an und machen Sie falls möglich von allem Fotos, z.B. mit Ihrem Smartphone.

  4. Beschädigte Gegenstände aufbewahren

    Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht weg (zum Beispiel elektronische Geräte nach einem Überspannungsschaden). Sie müssen möglicherweise noch begutachtet werden.

So beugen Sie Sturmschäden vor

  • Prüfen Sie regelmäßig die Befestigung aller außen am Haus angebrachten Gegenstände (wie Satellitenschüssel und Blumenkästen) auf sicheren Sitz.
  • Achten Sie bei aufkommendem starkem Wind oder Hagel darauf, dass alle Fenster und Türen gut verschlossen sind. Lassen Sie keine unbefestigten Gegenstände auf Balkon, Terrasse oder im Garten liegen.
  • Installieren Sie die Warn-App NINA des Bundes auf Ihrem Smartphone. Sie informiert Sie in Echtzeit über Gefährdungslagen, u.a. auch durch Wetter und Hochwasser.
  • Holen Sie nach Möglichkeit bei einer Wetterwarnung Gartenmöbel, Blumenkästen etc. ins Haus oder in den Keller.
  • Parken Sie im Falle einer Sturmwarnung möglichst nicht unter Bäumen. Wenn es geht, bringen Sie Ihr Auto in einer Garage unter.
Schadenservice von AXA kontaktieren

Schnelle Hilfe nach einem Schaden durch Sturm

Nach einem Schaden durch Sturm und Hagel stehen wir Ihnen schnell und unkompliziert bei.

Sturmschäden: Die häufigsten Fragen

Ab wann spricht man von einem Sturmschaden?

  • Grundsätzlich leisten wir ab einer Windstärke von 8.
  • Damit wir Ihnen aber auch in jedem Fall den Sturmschäden ersetzen können, müssen Sie den Sturm nachweisen.
  • Am besten heben sie dafür Zeitungsartikel oder Wetterberichte auf.

Was wird bei Sturmschäden bezahlt?

  • Bei Sturmschäden können, je nach Art des Schadens, unterschiedliche Versicherungen leisten. Schäden, die an Ihrem Hausrat durch Sturm oder starken Hagel entstehen, werden von der Hausratversicherung übernommen.
  •  Dabei sind auch Folgeschäden inbegriffen.
  • Außerdem werden auch Gartenmöbel oder Markisen bzw. Sonnenschirme ersetzt, die sich zwar nicht im Haus befinden, aber trotzdem zum Hausrat gehören.

Leistet die Versicherung auch für Sturmschäden an Bäumen und Pflanzen im eigenen Garten?

  • Vereinfacht dargestellt sind nur bewegliche Einrichtungsgegenstände geschützt – Bäume oder Pflanzen in Ihrem Garten fallen nicht darunter. Sie gelten vielmehr als Bestandteil des Grundstücks, sodass die Gebäudeversicherung zuständig ist.
  • Die Gebäudeversicherung übernimmt allerdings nur die reinen Sachschäden bzw. die Kosten für die Schadenbeseitigung. Das wären im Falle eines beschädigten Baumes die Fällung oder Entfernung des Baumes inklusive der Wurzeln, die Entsorgung des Baumes und gegebenenfalls das Pflanzen eines neuen Setzlings.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.