Sturmschäden absichern
Der Klimawandel ist in Deutschland angekommen. Extremwetter kann großen Schaden anrichten – nicht nur an Wohngebäuden, sondern auch an Ihrem Hausrat. Schützen Sie Ihr Hab und Gut bei jeder Wetterlage.
In den letzten 40 Jahren hat sich die Anzahl schwerer Gewitter und Sturmtiefs verdoppelt – mit steigender Tendenz. Oft treten Stürme unerwartet auf, sodass Ihnen keine Zeit bleibt, Ihre Gartenmöbel zu sichern oder alle Fenster richtig zu schließen, um Ihren Hausrat vor starkem Wind oder sogar umherfliegenden Gegenständen und Ästen etc. zu schützen.
Warum Sturmschäden versichern?
Orkane, Sturmtiefs & Co: auch in Deutschland Thema
Die gesamte Schadensumme durch elementare Wetterereignisse kann bis zu 17 Milliarden Euro betragen. Mit der richtigen Vorsorge vermeiden Sie beträchtliche finanzielle Verluste.
Orkane, Starkregen im Wechsel mit großer Trockenheit, Hagel sogar im Sommer – die Zahl der ungewöhnlichen Wetterphänomene nimmt selbst in unseren Breiten stetig zu und sorgt für erhebliche Schäden. Wer nicht angemessen vorsorgt und sich richtig versichert, steht schnell vor einem finanziellen Schaden, den er kaum stemmen kann. Doch welche Versicherung gegen Sturm und Hagel zahlt in welchem Fall? Und was kann man noch zur Vorbeugung gegen Wetterschäden tun? Wir informieren Sie! Schützen Sie sich jetzt vor Sturmschäden!
Sturmschäden: Was schützt die Hausratversicherung?
Grundsätzlich ersetzt die Hausratversicherung Hausrat, der in Ihrem Haus beschädigt oder Ihnen gestohlen wurde – bei AXA sogar zum Neuwert. Welche Leistungen genau enthalten sind, erklären wir Ihnen hier.
Ihren Hausrat
Orkanartige Stürme und andere extreme Wetterereignisse verursachen selbst in unserem gemäßigten Klima immer mehr Schäden. Schnell ist auch eine gut verschlossene Balkontür von einer starken Böe aufgedrückt, ein Fenster durch Hagel zerschmettert – und Ihr Besitz so dem Wetter schutzlos ausgeliefert. Die Hausratversicherung ersetzt in solchen Fällen den Schaden, der an Ihrem zu Hause aufbewahrten Hab und Gut entsteht. So können Sie jeder Wetterlage gelassen entgegensehen. Auch Folgeschäden – zum Beispiel durch sturmbedingt eindringendes Regenwasser – sind abgesichert.
Gartenmöbel, Markisen und Antennen
Eigentlich gilt: Die Hausratversicherung leistet bei Schäden an Sachen, die innerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses aufbewahrt werden. Sie zahlt aber auch, wenn zum Beispiel durch Sturm oder Hagel Ihre Gartenmöbel beschädigt werden, Ihre Markise vom Wind zerrissen wird oder Ihre Satellitenschüssel Schaden nimmt. Voraussetzung ist dabei, dass die beschädigten Dinge zu Ihrer versicherten Wohnung gehören und von niemand anderem genutzt werden. Eine Markise, die zum Haus gehört und mehreren Wohnungen Lichtschutz bietet, ist daher nicht versichert, sehr wohl aber zum Beispiel eine Satellitenschüssel, die Sie ausschließlich zur eigenen Nutzung an der Hauswand angebracht haben.
Elektrische Geräte (bei Überspannung)
Wenn irgendwo ein Blitz einschlägt, zum Beispiel in ein Haus oder auch einen Laternenmast, entsteht oft eine Überspannung, die elektrische Geräte beschädigen oder zerstören kann – sogar noch bis zu vier Kilometer vom eigentlichen Einschlag entfernt. Das heißt: Selbst, wenn der Blitz gar nicht Ihr Haus trifft, können Ihre Geräte bei Gewitter gefährdet sein. Sie sollten daher vorsorglich prüfen, ob Ihre Hausratversicherung solche Schäden durch Überspannung nach Blitzschlag abdeckt und gegebenenfalls eine entsprechende Erweiterung hinzubuchen.
Falls der Sturm Ihr Haus erobert
Die Hausratversicherung schützt nicht nur bei Schäden durch Sturm und Hagel, sondern noch vor vielem mehr.
Sinnvolle Erweiterungen für Ihren Hausratschutz
Mit diesen Tarifextras passen Sie Ihre Hausratversicherung ganz individuell an Ihre Bedürfnisse an
Welche anderen Versicherungen sind bei Sturm und Hagel wichtig?
Mit einer Hausratversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, wenn Ihre Einrichtung und weiterer Besitz innerhalb Ihrer Wohnräume wetterbedingt beschädigt werden. Aber auch darüber hinaus können Sie gegen Schäden durch Sturm und Hagel Vorsorge treffen:
Schäden an Wohngebäuden
Während die Hausratversicherung schützt, was sich in der Wohnung befindet, leistet die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an Haus und Grundstück. Wenn Sie Wohneigentum besitzen, sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihre Wohngebäudeversicherung – falls noch nicht geschehen – um den Schutz bei Elementarschäden zu erweitern. So wappnen Sie sich vor finanziellen Verlusten, z.B. auch bei Überschwemmung, Erdrutsch etc.
Schäden an Kfz
Besonders Autos, die häufig auf der Straße parken, sind bei extremen Wetterlagen kaum geschützt. Durch Sturm herabfallende Äste oder große Hagelkörner können ganz erheblichen Schaden anrichten. Der immer häufiger zu beobachtende extreme Starkregen überfordert nicht selten das Kanalsystem, sodass Überschwemmungen zu Schäden am Kfz führen. In diesen Fällen leistet die Kfz-Teilkaskoversicherung.
Schäden, die anderen entstehen
Die Hausratversicherung ersetzt Verlust oder Schäden an Ihren eigenen Sachen, leistet aber nicht, wenn durch Sie anderen Schaden zugefügt wird. Wenn sich zum Beispiel bei einem starken Sturm Ihre Blumenkästen aus der Halterung lösen und herunterfallen, ersetzt diese Kästen und Pflanzen. Sie kommt aber nicht für Ansprüche gegen Sie auf, wenn die Blumenkästen etwa jemandem auf den Kopf fallen und verletzen. Wenn so etwas passiert, können die finanziellen Forderungen an Sie existenzbedrohend sein – denken Sie zum Beispiel an Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder langfristige Reha-Maßnahmen. Um sich gegen solche Gefahren zu schützen, sollten Sie daher unbedingt auch eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Sie haftet für Sie, wenn durch Ihr Eigentum – z.B. die herabfallenden Blumenkästen – oder Ihre Unachtsamkeit andere geschädigt werden.
Das müssen Sie bei Sturmschäden beachten
Was passiert, wenn es passiert ist?
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Sicherung des Schadenorts
Sichern Sie den Schadenort, indem Sie z.B. Glasscherben vorsichtig und vollständig auffegen und beschädigte Fenster oder Glastüren gegebenenfalls mit Folie oder Karton zukleben.
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Reparatur von Schäden
Wenn Außentüren oder -fenster zerstört sind, rufen Sie ein entsprechendes Reparaturunternehmen an. Die Hausratversicherung von AXA arbeitet mit einem Netzwerk von Partnerunternehmen zusammen, die Ihnen im Notfall rund um die Uhr schnelle Hilfe leisten.
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Schadensliste anfertigen
Fertigen Sie eine vollständige Liste aller beschädigten Dinge an und machen Sie falls möglich von allem Fotos, z.B. mit Ihrem Smartphone.
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Beschädigte Gegenstände aufbewahren
Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht weg (zum Beispiel elektronische Geräte nach einem Überspannungsschaden). Sie müssen möglicherweise noch begutachtet werden.
So beugen Sie Sturmschäden vor
Nach einem Schaden durch Sturm und Hagel stehen wir Ihnen schnell und unkompliziert bei.
Sturmschäden: Die häufigsten Fragen
Ab wann spricht man von einem Sturmschaden?
Was wird bei Sturmschäden bezahlt?
Leistet die Versicherung auch für Sturmschäden an Bäumen und Pflanzen im eigenen Garten?
Weitere nützliche Informationen in unserem Ratgeber Haus & Wohnung
Rechtliche Hinweise
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