Hausratversicherung beim Umzug mitnehmen: Wann es sich lohnt und wie es geht
Mit Checkliste für die Meldung des Umzugs bei der Versicherung
Ein Umzug ist immer mit vielen Veränderungen und Neuerungen verbunden. Aber betrifft das auch die Hausratversicherung? Wer in ein neues Haus oder eine neue Wohnung zieht, fragt sich zu Recht, ob der Versicherungsschutz nach dem Umzug weiterhin gültig ist oder ob es einen neuen Vertrag braucht – schließlich soll der Hausrat weiterhin gegen die Risiken des Alltags abgesichert sein. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über Ihre Hausratversicherung beim Umzug wissen müssen und wie Sie Ihre Versicherung optimal informieren.
Was passiert mit der Hausratversicherung bei einem Umzug?
Eine Hausratversicherung ist grundsätzlich ortsgebunden. Das heißt, sie bezieht sich immer auf die Adresse, die im Versicherungsvertrag festgelegt wurde. Dies ist in der Regel die Wohnung oder das Haus, in der beziehungsweise dem Sie aktuell wohnen. Die gute Nachricht: Sie können Ihre Hausratversicherung normalerweise problemlos bei einem Umzug mitnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie (zukünftig) ihr Hab und Gut als Eigentümer absichern oder mit einer Hausratversicherung als Mieter Ihr Inventar schützen. Verbunden mit dem Umzug sind bei der Hausratversicherung einige Anpassungen notwendig:
- Je nach Größe und Lage Ihrer neuen Wohnung oder Ihres Hauses kann es allerdings notwendig sein, den Versicherungsschutz an die neue Wohnsituation anzugleichen.
- Ziehen Sie in eine größere Wohnung, steigt zum Beispiel der Wert des versicherten Hausrats häufig an. Steigt die Versicherungssumme, wird auch der Beitrag angepasst.
- Auf die Versicherungssumme wirkt sich auch die Wohnlage aus, etwa wenn Sie in eine Gegend mit höherem Einbruchsrisiko ziehen.
Hausratversicherung ummelden und ins neue Zuhause mitnehmen
Durch eine Korrektur des Versicherungsschutzes ist Ihr Hausrat bei einem Umzug jederzeit abgesichert und Sie vermeiden eine Unterversicherung (letzteres können Sie zusätzlich durch eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht gewährleisten). Wenn Sie Ihre Hausratversicherung mit in die neuen vier Wände nehmen möchten, sollten Sie außerdem noch einige wenige wichtige Punkte beachten:
- Versicherer in Kenntnis setzen:
Informieren Sie Ihre Versicherung rechtzeitig über Ihren Umzug. Die meisten Versicherer benötigen diese Information etwa vier Wochen im Voraus. Sie können dies meist unkompliziert per Telefon, E-Mail oder online über das Kundenportal erledigen. - Neue Vertragsbedingungen bedenken:
Wegen eines Umzugs ist es nicht nötig, dass Sie Ihre Hausratversicherung kündigen. Wie bereits erwähnt können Sie Ihren bestehenden Vertrag einfach an die neue Wohnadresse anpassen lassen. So bleibt Ihnen der gewohnte Versicherungsschutz erhalten. Lassen Sie sich am besten beraten, um das für Ihre Bedürfnisse optimale Versicherungsangebot zu finden. - Eine Übergangszeit berücksichtigen:
Während des Umzugs ist Ihr Hausrat sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung versichert. Dieser doppelte Schutz gilt in der Regel für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten. Damit sind Ihre Möbel und persönlichen Gegenstände während des gesamten Umzugs abgesichert.
Doppelt abgesichert: Versicherung beim Umzugstransport
Während der Übergangszeit ist die Hausratversicherung in der Regel in beiden Wohnstätten gültig und der Versicherungsschutz erstreckt sich sowohl auf die alte als auch auf die neue Wohnung. Das erweist sich vor allem dann als praktisch, wenn der Umzug mehrere Tage oder Wochen dauert. Aber apropos Umzug: Wie sieht es eigentlich beim Transport Ihrer Besitztümer von A nach B mit dem Versicherungsschutz aus? Hierfür sollten Sie über folgende Regelungen Bescheid wissen:
So informieren Sie Ihre Versicherung über den Umzug
Damit Ihr Hausrat vor, während und nach einem Umzug optimal geschützt ist, sollte jederzeit der volle Versicherungsschutz gewährleistet sein. Der vielleicht wichtigste Schritt lautet deshalb, Ihre Hausratversicherung über den Umzug informieren. Das ist wichtig, weil der Versicherungsschutz an die jeweilige Wohnadresse gebunden ist. Haben Sie Ihrer Hausratversicherung den Umzug nicht gemeldet und die neue Adresse nicht mitgeteilt, kann es im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherungsleistung für Ihren Hausrat kommen.
Checkliste für die Meldung bei der Hausratversicherung
Mit unserer Checkliste wissen Sie genau, wie Sie vorgehen und Ihrer Versicherungsgesellschaft den Umzug korrekt mitteilen.
Die Hausratversicherung von AXA haftet auch bei Umzug
Sie suchen nach der passenden Hausratversicherung, die zu Ihrer neuen Wohn- und Lebenslage passt? Mit der Hausratversicherung von AXA ist Ihr Inventar umfassend abgesichert.
Sonderkündigungsrecht für die Hausratversicherung bei Umzug
Damit Sie Ihre Hausratversicherung bei einem Umzug mittels Sonderkündigungsrecht -also außerhalb der regulären Fristen- kündigen können, muss eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein:
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