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Kleiner Hund sitzt neben einem Umzugskarton

Hausratversicherung beim Umzug mitnehmen: Wann es sich lohnt und wie es geht

Mit Checkliste für die Meldung des Umzugs bei der Versicherung

Ein Umzug ist immer mit vielen Veränderungen und Neuerungen verbunden. Aber betrifft das auch die Hausratversicherung? Wer in ein neues Haus oder eine neue Wohnung zieht, fragt sich zu Recht, ob der Versicherungsschutz nach dem Umzug weiterhin gültig ist oder ob es einen neuen Vertrag braucht – schließlich soll der Hausrat weiterhin gegen die Risiken des Alltags abgesichert sein. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über Ihre Hausratversicherung beim Umzug wissen müssen und wie Sie Ihre Versicherung optimal informieren. 

Was passiert mit der Hausratversicherung bei einem Umzug?

Eine Hausratversicherung ist grundsätzlich ortsgebunden. Das heißt, sie bezieht sich immer auf die Adresse, die im Versicherungsvertrag festgelegt wurde. Dies ist in der Regel die Wohnung oder das Haus, in der beziehungsweise dem Sie aktuell wohnen. Die gute Nachricht: Sie können Ihre Hausratversicherung normalerweise problemlos bei einem Umzug mitnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie (zukünftig) ihr Hab und Gut als Eigentümer absichern oder mit einer Hausratversicherung als Mieter Ihr Inventar schützen. Verbunden mit dem Umzug sind bei der Hausratversicherung einige Anpassungen notwendig:

  • Je nach Größe und Lage Ihrer neuen Wohnung oder Ihres Hauses kann es allerdings notwendig sein, den Versicherungsschutz an die neue Wohnsituation anzugleichen.
  • Ziehen Sie in eine größere Wohnung, steigt zum Beispiel der Wert des versicherten Hausrats häufig an. Steigt die Versicherungssumme, wird auch der Beitrag angepasst. 
  • Auf die Versicherungssumme wirkt sich auch die Wohnlage aus, etwa wenn Sie in eine Gegend mit höherem Einbruchsrisiko ziehen.

Hausratversicherung ummelden und ins neue Zuhause mitnehmen

Durch eine Korrektur des Versicherungsschutzes ist Ihr Hausrat bei einem Umzug jederzeit abgesichert und Sie vermeiden eine Unterversicherung (letzteres können Sie zusätzlich durch eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht gewährleisten). Wenn Sie Ihre Hausratversicherung mit in die neuen vier Wände nehmen möchten, sollten Sie außerdem noch einige wenige wichtige Punkte beachten:

  • Versicherer in Kenntnis setzen:
    Informieren Sie Ihre Versicherung rechtzeitig über Ihren Umzug. Die meisten Versicherer benötigen diese Information etwa vier Wochen im Voraus. Sie können dies meist unkompliziert per Telefon, E-Mail oder online über das Kundenportal erledigen. 
  • Neue Vertragsbedingungen bedenken:
    Wegen eines Umzugs ist es nicht nötig, dass Sie Ihre Hausratversicherung kündigen. Wie bereits erwähnt können Sie Ihren bestehenden Vertrag einfach an die neue Wohnadresse anpassen lassen. So bleibt Ihnen der gewohnte Versicherungsschutz erhalten. Lassen Sie sich am besten beraten, um das für Ihre Bedürfnisse optimale Versicherungsangebot zu finden. 
  • Eine Übergangszeit berücksichtigen:
    Während des Umzugs ist Ihr Hausrat sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung versichert. Dieser doppelte Schutz gilt in der Regel für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten. Damit sind Ihre Möbel und persönlichen Gegenstände während des gesamten Umzugs abgesichert. 

Doppelt abgesichert: Versicherung beim Umzugstransport

Während der Übergangszeit ist die Hausratversicherung in der Regel in beiden Wohnstätten gültig und der Versicherungsschutz erstreckt sich sowohl auf die alte als auch auf die neue Wohnung. Das erweist sich vor allem dann als praktisch, wenn der Umzug mehrere Tage oder Wochen dauert. Aber apropos Umzug: Wie sieht es eigentlich beim Transport Ihrer Besitztümer von A nach B mit dem Versicherungsschutz aus? Hierfür sollten Sie über folgende Regelungen Bescheid wissen:

  • Grundsätzlich stehen Ihre Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und andere persönliche Gegenstände auch während des Transports in das neue Zuhause unter dem Schutz der Hausratversicherung.  
  • Auch in diesem Fall sind typische Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel sind damit auch beim eigentlichen Umzug versichert
  • Auch wenn Inventar kaputt geht, können Sie Ihre Hausratversicherung kontaktieren.  
  • Gegen Umzugsschäden wie etwa Bruchschäden, die beim Tragen oder Transportieren Ihrer Möbel und Gegenstände entstehen können, bietet die Hausratversicherung ebenfalls Schutz.  
  • Allerdings sollten Sie beachten, dass es einen Unterschied machen kann, wer den Umzug durchführt.  
  • Bei einem Umzug in Eigenregie ist der Versicherungsschutz möglicherweise eingeschränkter.  
  • Wenn Sie ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragen, hat dieses in der Regel eine eigene Transportversicherung, die im Falle von Schäden während des Transports greift. 

So informieren Sie Ihre Versicherung über den Umzug

Damit Ihr Hausrat vor, während und nach einem Umzug optimal geschützt ist, sollte jederzeit der volle Versicherungsschutz gewährleistet sein. Der vielleicht wichtigste Schritt lautet deshalb, Ihre Hausratversicherung über den Umzug informieren. Das ist wichtig, weil der Versicherungsschutz an die jeweilige Wohnadresse gebunden ist. Haben Sie Ihrer Hausratversicherung den Umzug nicht gemeldet und die neue Adresse nicht mitgeteilt, kann es im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherungsleistung für Ihren Hausrat kommen.

Checkliste für die Meldung bei der Hausratversicherung

Mit unserer Checkliste wissen Sie genau, wie Sie vorgehen und Ihrer Versicherungsgesellschaft den Umzug korrekt mitteilen. 

  • Frühzeitige Vorbereitung
    Informieren Sie Ihre Hausratversicherung mindestens vier Wochen vor dem Umzug.
  • Kontaktaufnahme mit der Versicherung
    Halten Sie Ihre Versicherungsnummer, die neue Adresse sowie den Umzugstermin bereit und kontaktieren Sie Ihren Versicherer auf dem von Ihnen bevorzugten Kanal (zum Beispiel telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kundenportal). 
  • Beschreibung der neuen Wohnsituation
    Teilen Sie dem Versicherer die Wohnfläche der neuen Wohnung oder des neuen Hauses mit und informieren Sie über mögliche Veränderungen, wie zum Beispiel eine andere Sicherheitslage. 
  • Anpassung des Versicherungsschutzes
    Lassen Sie sich beraten, ob eine Anpassung der Versicherungssumme notwendig ist und welche zusätzlichen Absicherungen (beispielsweise erweiterter Diebstahlschutz) sinnvoll sind. 
  • Schriftliche Bestätigung
    Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Vertrag aktualisiert wurde, und überprüfen Sie die Angaben in der neuen Police gründlich auf ihre Richtigkeit. 
  • Klärung des Umzugsschutzes
    Besprechen Sie mit Ihrem Versicherer, wie Ihr Hausrat während des Umzugs abgesichert ist und ob zusätzliche Versicherungen nötig sind.
  • Aktualisierung der Kontaktdaten
    Bringen Sie Kontaktdaten wie Ihre Telefonnummer beim Versicherer auf den aktuellen Stand und geben Sie Ihre neue Adresse für künftige Korrespondenz an.

Die Hausratversicherung von AXA haftet auch bei Umzug

Sie suchen nach der passenden Hausratversicherung, die zu Ihrer neuen Wohn- und Lebenslage passt? Mit der Hausratversicherung von AXA ist Ihr Inventar umfassend abgesichert.

Sonderkündigungsrecht für die Hausratversicherung bei Umzug

Damit Sie Ihre Hausratversicherung bei einem Umzug mittels Sonderkündigungsrecht -also außerhalb der regulären Fristen- kündigen können, muss eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein: 

Ihre Risikosituation hat sich deutlich geändert

Wenn Sie zum Beispiel in eine Gegend mit einem höheren Einbruchsrisiko oder in eine deutlich größere Wohnung umziehen, ändert sich meist die Versicherungssumme. Dadurch wiederum kann die Prämie steigen. In einem solchen Fall haben Sie das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Diese Kündigung muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragsanpassung erfolgen. 

Sie ziehen in ein Pflegeheim um

Wegen eines dauerhaften Umzugs ins Pflegeheim können Sie Ihre Hausratversicherung ebenfalls außerordentlich kündigen. In diesem Fall ist der Hausrat im bisherigen Umfang nicht mehr vorhanden und eine separate Absicherung wird meist überflüssig. 

Sie ziehen ins Ausland

Die Hausratversicherung greift in der Regel nicht bei einem Umzug ins Ausland. Klären Sie am besten mit Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob diese einen erweiterten Schutz für den Auslandsumzug anbietet. Da dies eher selten der Fall ist, können Sie bei einer Auswanderung das Sonderkündigungsrecht für Ihre Hausratversicherung nutzen. Denken Sie in Ihrem Zielland jedoch unbedingt daran, vor Ort eine neue Versicherung abzuschließen. 

Sie ziehen mit einer anderen Person zusammen

Wegen Zusammenzug die Hausratversicherung zu kündigen, gehört mit zu den häufigsten Anwendungen des Sonderkündigungsrechts. Wenn Sie nämlich mit Ihrem Partner oder einer anderen Person zusammenziehen und bereits eine Hausratversicherung besteht, ist es möglich, einen der Versicherungsverträge zu beenden. Paare oder Mitglieder einer WG können somit effektiv sparen, wenn sie zusammenziehen: Indem Sie eine der vorhandenen Hausratversicherungen kündigen, vermeiden sie doppelte Beiträge und haben dennoch vollen Versicherungsschutz. Hierbei ist es wichtig, der Versicherung nachzuweisen, dass der Hausrat durch den bestehenden Vertrag ausreichend abgedeckt ist. 

Häufig wird eine Kündigungsfrist von einem Monat nach Eintritt des Kündigungsgrundes eingeräumt. Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben. Falls Sie sich bei der Formulierung unsicher sind, suchen Sie im Internet am besten nach einer Vorlage für die Kündigung der Hausratversicherung. 

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