Was ist der Unterschied zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung?
Schäden durch Feuer, Sturm oder Wasser verursachen schnell hohe Kosten in Ihrem Zuhause. Mit den richtigen Versicherungen sind Sie jedoch finanziell abgesichert und können bei solchen unvorhergesehenen Ereignissen entspannt bleiben.
Beispiele für den Unterschied zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung
Der grundlegende Unterschied zwischen der Hausrat- und der Wohngebäudeversicherung liegt darin, was genau versichert ist. Eine Hausratversicherung schützt Ihren kompletten Hausrat – also all das, was sich in Ihrem Zuhause befindet und bewegen lässt. Dazu gehören Möbel und elektronische Geräte ebenso wie Kleidung, Geschirr und andere persönliche Besitztümer. Die Hausratversicherung greift bei Ereignissen wie Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden sowie Einbruchdiebstahl, zum Beispiel bei:
- Wasserschäden an Möbeln
Wegen eines beschädigten Schlauches der Waschmaschine wird die Wohnung überflutet. Dabei werden alle Möbelstücke wie ihr Sofa und ein Schrank in Mitleidenschaft gezogen. Da es sich um beweglichen Haushalt handelt, kommt die Hausratversicherung für die Schäden auf. - Diebstahl von Wertsachen
Sie lassen versehentlich ein Fenster gekippt, und ein Dieb stiehlt Schmuck aus Ihrer Wohnung. Weil keine Schäden am Gebäude entstanden sind und nur persönliche Gegenstände entwendet wurden, übernimmt nur die Hausratversicherung den Schaden. - Elektronikschäden durch Kurzschluss
Ein Kurzschluss in Ihrer Wohnung zerstört Ihren Fernseher, den Computer und die Soundanlage. Auch in diesem Fall greift die Hausratversicherung und ersetzt die beschädigten Geräte.
Ähnlich wie die Hausratversicherung deckt auch die Wohngebäudeversicherung unter anderem Schäden durch Risiken wie Feuer, Sturm und Leitungswasser ab. Allerdings versichert die Wohngebäudeversicherung das Gebäude selbst. Das umfasst die gesamte Immobilie inklusive sämtlicher fest verbauter Bestandteile wie Dach, Wände, Fenster oder Türen. Auch Garagen oder Gartenhäuser, die auf dem Grundstück stehen, sind oft mitversichert. Der Versicherungsschutz greift beispielsweise bei:
- Sturmschaden am Dach
Ein schwerer Sturm (Windstärke 8) verursacht Schäden an Ihrem Dach und Ziegel lösen sich. Da dies das Gebäude betrifft, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Reparatur des Daches. - Frostschaden an Leitungen
Durch extrem kalte Temperaturen platzen Wasserrohre in der Wand Ihres Hauses und verursachen Schäden an den Wänden und der Bausubstanz – aber nicht an Ihren Möbeln und persönlichen Gegenständen. In diesem Fall übernimmt nur die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Reparatur der Rohrleitungen und Wände. - Brandschaden am Haus
Ein Feuer beschädigt das Dach Ihres Hauses, aber glücklicherweise bleibt Ihr Hausrat unversehrt. Weil der Schaden auch hier nur das Gebäude betrifft, greift ausschließlich die Wohngebäudeversicherung.
Überschneidungen bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Trotz des maßgeblichen Unterschieds gibt es auch Überschneidungen bei den Versicherungen für Wohngebäude und Hausrat. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass beide Versicherungen in Teilen für den gleichen Vorfall zuständig sind, allerdings für unterschiedliche Aspekte des Schadens.
- Beispiel 1: Wasserschaden
Anders als im obigen Beispiel entsteht bei einem geplatzten Rohr oft sowohl ein Schaden am Gebäude als auch an Ihrem Hausrat. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt dann die Reparatur des defekten Rohrs und der Wand, die Hausratversicherung zahlt für Schäden an Ihren Möbeln, Teppichen oder anderen Gegenständen. - Beispiel 2: Sturmschaden
Reißt ein heftiger Sturm Dachziegel herunter, kann Regen in Ihr Haus eindringen und Ihren Hausrat beschädigen. Kosten für die Reparatur des Dachs und eventuelle Wasserschäden an Wänden oder Böden fallen unter den Schutz der Gebäudeversicherung. Für den Ersatz oder die Reparatur beschädigter Möbel und Elektrogeräte ist hingegen die Hausratversicherung zuständig. - Beispiel 3: Brandschaden
Durch den Kurzschluss aus unserem vorigen Beispiel bricht ein Feuer aus. Neben den Elektrogeräten kommen daher auch Wände und Türen zu Schaden. Während sich die Hausratversicherung um alle beweglichen Gegenstände kümmert, entlastet die Wohngebäudeversicherung Sie bei der Reparatur der beschädigten Gebäudeteile.
Übersicht der Unterschiede von Hausrat- und Gebäudeversicherung
|
Hausratversicherung
|
Wohngebäudeversicherung
|
Was ist versichert?
|
Bewegliche Gegenstände im Haus (Möbel, Elektronik, Kleidung)
|
Das Gebäude selbst und fest installierte Bestandteile
|
Wer sind typische Versicherungsnehmende?
|
Mieter und Eigentümer
|
Nur Eigentümer
|
Wogegen ist versichert?
|
Einbruch, Feuer, Sturm- und Wasserschäden (gegebenenfalls mehr bei bestimmten Zusatzleistungen)
|
Feuer, Sturm- und Wasserschäden (gegebenenfalls mehr bei bestimmten Zusatzleistungen)
|
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
|
Hängt vom Wert des Hausrats oder der Wohnfläche ab
|
Hängt vom Wert des Gebäudes oder der Wohnfläche ab
|
Notwendig für Mietende?
|
Ja
|
Nein
|
Notwendig für Eigentümer?
|
Sinnvoll
|
Nicht obligatorisch, aber dringend zu empfehlen
|
Wann welche Versicherung sinnvoll ist
Eine Hausratversicherung benötigen Sie immer dann, wenn Sie Ihr persönliches Hab und Gut schützen möchten. Diese Versicherung ist schon bei einem vergleichsweise kleinen Hausrat sinnvoll. Doch besonders wenn Sie teure Möbel, Elektronik, Kleidung oder andere wertvolle Gegenstände besitzen, sollten Sie unbedingt eine Hausratversicherung abschließen und sich so vor großen finanziellen Belastungen schützen. Apropos finanzielle Belastung: Diese kann bei Schäden an Gebäuden noch einmal ungleich höher ausfallen. Denn Reparaturen an Bestandteilen wie Wänden, Fenstern, Türen, Dächern oder auch Heizungsanlagen sind teuer. Eine Wohngebäudeversicherung ist deshalb unerlässlich, wenn Sie ein Haus oder eine Immobilie besitzen.
Idealerweise sollten Sie – zumindest als Eigentümer – beide Versicherungen haben: Hausratversicherung und die Versicherung fürs Wohngebäude ergänzen sich und können in bestimmten Situationen einen deutlichen Unterschied machen.
Für einen wirklich umfassenden Schutz für Hausrat und Gebäude sollten Sie außerdem über die folgenden Versicherungen nachdenken:
Häufig gestellte Fragen zum Unterschied zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Lassen sich Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung kombinieren?
Den Unterschied zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung machen vor allem die versicherten Objekte aus. Daher ist es für umfassenden Versicherungsschutz sinnvoll, beide Versicherungen zu kombinieren. Das ist möglich im Rahmen bestimmter gibt Kombiversicherungen, die sowohl die Wohngebäude- als auch die Hausratversicherung in einem Vertrag bündeln. Solche Kombipakete bieten den Vorteil, dass Sie sowohl Ihr Gebäude als auch Ihren Hausrat mit einem umfassenden Versicherungsschutz abdecken können. Das spart oft Zeit und Verwaltung und im Schadensfall ist klar geregelt, welche Komponenten der Kombiversicherung welche Schäden abdecken.
Kann ich die Wohngebäude- und die Hausratversicherung von der Steuer absetzen?
Unter bestimmten Umständen können Sie sowohl die Hausratversicherung als auch die Versicherung fürs Wohngebäude steuerlich geltend machen, jedoch mit Unterschieden. Wenn Sie zum Beispiel Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie sind, können Sie die Wohngebäudeversicherung leider nicht absetzen. Bei einem vermieteten Gebäude hingegen können Sie die Kosten für die Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben, da sie zu den laufenden Kosten der Vermietung gehören. Die Hausratversicherung können Sie im Großteil aller Fälle nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich absetzen. Sie zählt nämlich zu den privaten Lebenshaltungskosten. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung beruflich nutzen (zum Beispiel ein Arbeitszimmer fürs Homeoffice), dann können Sie anteilige Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angeben.
Was sind Beispiele, bei denen weder Hausrat- noch Wohngebäudeversicherung greifen?
Bei allen Unterschieden gibt es auch Gemeinsamkeiten zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung – nämlich die Fälle, in denen beide Versicherungen nicht zuständig sind. Dazu gehören Schäden durch Verschleiß oder Alterung: Wenn beispielsweise Dachziegel durch jahrelangen Verschleiß brüchig werden oder die Wasserrohre aufgrund ihres Alters lecken, übernimmt weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung die Kosten, da es sich um normale Abnutzung handelt und keine versicherte Gefahr wie Sturm oder Leitungswasserschäden vorliegt. Schäden, welche Tiere wie Mäuse, Ratten oder Insekten an der Bausubstanz oder am Hausrat verursachen, sind in der Regel ebenfalls nicht abgedeckt. Genauso fallen Schäden durch Krieg und innere Unruhen nicht unter den Versicherungsschutz.
Weitere interessante Artikel in unserem Ratgeber Haus & Wohnung
Rechtliche Hinweise
Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.