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Mann tauscht einen Wasserhahn in der Küche aus

Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt was, wie können Sie vorbeugen und wie verhalten Sie sich richtig?

Eine überlaufende Waschmaschine, eine geplatzte Wasserleitung und Hochwasser nach einem Sturm sind drei typische Szenarien, die jährlich Milliardenschäden durch Wasserschäden verursachen. Um solche Schäden finanziell abzusichern, können Sie eine Versicherung gegen Wasserschäden abschließen. Allerdings unterscheiden Versicherungen zwischen verschiedenen Arten von Wasserschäden, abhängig von deren Ursache und Ort. Je nach Fall kann die Hausrat-, Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung zuständig sein.

Welche Versicherungen kommen bei Wasserschäden im Haus oder der Wohnung auf?

Ein Wasserschaden ist sehr komplex, da wäre es schön, wenn nur eine Versicherung zuständig wäre. Insgesamt sind es allerdings vier Versicherungen, die unterschiedliche Bereiche abdecken. So stehen Betroffene schnell vor der Frage: Welcher Versicherer ist für mich im Hinblick auf die Schadensregulierung der richtige Ansprechpartner? Grundsätzlich gilt es erst einmal zu beantworten:

  • Wo liegt die Ursache des Wasserschadens? 
  • Welche Gegenstände hat er in Mitleidenschaft gezogen? 
  • Ist der Schaden fahrlässig entstanden?

In den meisten Fällen kommen die Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung bei einem Wasserschaden infrage.

Die Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut und Ihr Hausrat ist bei Wasserschäden abgesichert

Mit dieser Versicherung ist Ihr Hausrat bei einem Wasserschaden abgesichert. Sie schützt Ihr gesamtes in der Wohnung befindliches Inventar, also beispielsweise Möbel und Elektrogeräte. Die Police trägt jedoch nicht nur die Kosten für die beschädigten Gegenstände, sondern auch für die Aufräumarbeiten

Sofern es bei Ihnen in der Wohnung oder im Haus zu einem Wasserschaden kommt, deckt die Hausratversicherung in der Regel den Neuwert der beschädigten Gegenstände ab. Wichtig: Die Hausratversicherung ist die einzige Police, die Ihr bewegliches Hab und Gut in der Wohnung absichert. 

Bei welchen Schäden haftet die Hausratversicherung?

  • Durch Eigenverschulden entstandene Beschädigungen in der Wohnung des Versicherten 
  • Wasserschäden, verursacht durch Geräte oder Gegenstände, die Wasser führen (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Wasserbett, Aquarium, Heizungsanlage) 

Feuchtigkeitsschäden: Werden diese von der Hausratversicherung übernommen?

Ob die Hausratversicherung bei Feuchtigkeitsschäden haftet, hängt von der Ursache der Feuchtigkeit ab. Generell lassen sich die Regelungen wie folgt zusammenfassen: 

  • Plötzlich eintretende Schäden: Wenn Feuchtigkeitsschäden durch ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis verursacht werden, wie zum Beispiel durch ein undichtes Dach nach einem Sturm oder einen Rohrbruch, übernimmt diese Versicherung in der Regel die Kosten für die beschädigten Gegenstände.
  • Schleichende Schäden: Schäden, die durch langsam eintretende Feuchtigkeit entstehen, wie beispielsweise durch eine undichte Wasserleitung, die über einen längeren Zeitraum hinweg tropft, werden in der Regel nicht von der Hausratversicherung abgedeckt. Diese Art von Schäden wird oft als "allmählicher Schaden" bezeichnet und ist in den meisten Policen ausgeschlossen. 
  • Bestimmte Ursachen: Einige Feuchtigkeitsschäden können durch Elementarereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau entstehen. Hier greift oft eine zusätzliche Elementarschadenversicherung, die entweder separat abgeschlossen wird oder als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung hinzugefügt werden kann. 
  • Versicherungsbedingungen: Die genauen Bedingungen und Ausnahmen können von Versicherung zu Versicherung variieren. Es ist daher wichtig, die individuelle Police und die darin enthaltenen Klauseln genau zu überprüfen. 

Deckt die Hausratversicherung auch Schäden durch Schimmel ab?

Ob die Hausratversicherung bei Schimmel haftet, hängt ebenfalls von den Ursachen des Schimmelbefalls und den individuellen Bedingungen der Police ab. Im Allgemeinen gelten folgende Punkte: 

  • Plötzlich eintretende Ursachen: Wenn Schimmel durch ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis entsteht, das auch unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fällt, wie beispielsweise ein Wasserrohrbruch oder ein Unwetter, das zu einem Wassereintritt führt, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für die beschädigten Gegenstände. Allerdings werden die Kosten für die Beseitigung des Schimmels selbst oft nicht abgedeckt. 
  • Allmählicher Befall: Schimmel, der durch allmähliche und kontinuierliche Feuchtigkeit entsteht, wie durch schlechte Belüftung oder Baumängel, wird in der Regel nicht von der Hausratversicherung gedeckt. Solche Schäden gelten als vermeidbar und fallen daher meist nicht unter den Versicherungsschutz.
  • Elementarereignisse: Wenn Schimmel durch ein Elementarereignis wie Hochwasser entsteht und eine entsprechende Elementarversicherung abgeschlossen wurde, kann diese die Kosten übernehmen. Die genauen Bedingungen und der Umfang des Versicherungsschutzes sollten in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden.
  • Wohngebäudeversicherung: Für Schäden am Gebäude selbst, wie an Wänden, Böden oder Decken, ist in der Regel die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese kann unter bestimmten Umständen auch Schimmelbefall abdecken, insbesondere wenn dieser durch versicherte Gefahren wie Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht wurde.

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Gebäudeversicherung bei Wasserschaden: Wann kommt sie ins Spiel?

Wenn ein Wasserschaden das Gebäude, die Bausubstanz oder An- oder Einbauten betrifft, springt die Gebäudeversicherung des Immobilieneigentümers ein. Konkret umfasst der Schutz der Versicherung sowohl Leitungswasserschäden als auch durch wetterbedingte Ereignisse. Genauso wie bei der Haftpflicht erstattet die Wohngebäudeversicherung den Zeitwert.

Bei welchen Schäden ist die Wohngebäudeversicherung Ihr Ansprechpartner?

  • wenn eine Betriebsstörung aufgrund eines Wasserschadens notwendig wird 
  • den resultierenden Ertragsverlust sowie die entstehenden Fixkosten 
  • je nach Situation auch im Falle eines Elementarschadens (wie Wasserschäden verursacht durch Überschwemmungen, starke Regenfälle und dergleichen)

Bei welchen Wasserschäden zahlt die private Haftpflicht?

Die Haftpflichtversicherung greift in den folgenden Fällen:

  • Wasserschäden, die vom Versicherungsnehmer unbeabsichtigt in (Miet-)Wohnungen Dritter bzw. Nachbarn verursacht wurden.
  • Wasserschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit gegenüber Dritten entstanden sind.
  • Folgeschäden, die bei Nachbarn aufgrund von Wasserschäden in der Wohnung verursacht wurden, die von Versicherten ausgelöst wurden. 

Lediglich der Zeitwert des beschädigten Gegenstandes – also der Wert, den es zum Zeitpunkt des Wasserschadens hatte – trägt der Versicherer! 

Wann darf der Versicherer die Schadensübernahme verweigern?

Der Wasserschaden stellt nur einen Teilbereich der abgedeckten Versicherungsfälle dar und wird zumeist im Bereich Mietsachschäden geführt. Auch die Zahlung bei einem grob fahrlässig verursachten Wasserschaden darf nicht ausgeschlossen werden, nur bei vorsätzlichem Handeln sieht die Welt anders aus!

Wer zahlt bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?

In einer Mietwohnung ist die Frage, wer für den Wasserschaden zahlt, von verschiedenen Faktoren abhängig: 

  • Ursache des Schadens
    Mieter: Handelt es sich um einen verschuldeten oder unverschuldeten Wasserschaden in der Mietwohnung? Wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch durch den Mieter verursacht wurde, haftet der Mieter. Das kann z.B. durch ein übergelaufenes Badewasser oder ein offengelassenes Fenster bei Regen der Fall sein. 
    Vermieter: Der Vermieter ist verantwortlich, wenn der Schaden durch bauliche Mängel, defekte Installationen oder Verschleiß entsteht. Beispiele sind defekte Wasserrohre oder undichte Dächer. 
  • Haftpflichtversicherung des Mieters
    Wenn der Mieter den Schaden verursacht hat, kann dessen private Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen, sofern dieser durch die Police abgedeckt ist.
  • Gebäudeversicherung des Vermieters
    Der Vermieter hat in der Regel eine Gebäudeversicherung, die Schäden durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel abdeckt. Diese Versicherung zahlt in den meisten Fällen, wenn der Schaden nicht durch das Verschulden des Mieters verursacht wurde. 
  • Hausratversicherung des Mieters
    Die Hausratversicherung des Mieters deckt Schäden am eigenen Inventar ab, die durch Wasserschäden entstanden sind.

Wann liegt ein grob fahrlässig verursachter Wasserschaden vor?

Der Gesetzgeber zieht keine klare Linie, wann jemand grob fahrlässig handelt oder nicht! Was sagt eigentlich das Gesetz dazu?

Fahrlässigkeit laut BGB

Laut § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Wichtig! Bei grober Fahrlässigkeit steht der Versicherer in der Beweispflicht. In den vergangenen Jahren haben etliche Gerichtsurteile eine klare Linie gezogen, wann jemand leicht oder grob fahrlässig handelt. Hier hat sich herauskristallisiert, dass jemand grob fahrlässig handelt, wenn er seine Sorgfaltspflicht in hohem Maße verletzt. Schauen wir uns hierzu ein Beispiel an.

Beispiel einer groben Fahrlässigkeit

Gegen die Empfehlung des Baumarktmitarbeiters schließt Hr. Müller den Zuleitungsschlauch zur Waschmaschine ohne zwischengeschaltete Aquastopp-Vorrichtung an den Wasserhahn. Er befestigt den Zuleitungsschlauch ganz einfach mit einer Schlauchschelle und lässt den Wasserhahn permanent geöffnet. Auf eine regelmäßige Kontrolle der Schlauchschelle verzichtet er. Nach mehreren Jahren rutscht der Schlauch vom Hahnzapfen ab und verursacht einen Wasserschaden.
 
Ein ähnlicher Fall fand vor dem Landgericht Oldenburg (Urteil zu Az. 3 U 6/04) statt. Der Beschuldigte handelte laut Richter grob fahrlässig und musste den Wasserschaden aus eigener Tasche bezahlen. Eine Hausratversicherung hätte ihm unter Umständen zumindest teilweise aus der Patsche helfen können. 

Wie verhalte ich mich bei einem Wasserschaden richtig?

Um den Schaden zu minimieren, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Wasserzufuhr abstellen

    Stellen Sie zuallererst das Wasser ab, damit nicht noch weiterer Schaden entsteht. Da Wasser Elektrizität leitet, stellen Sie bitte auch den Strom für den Gefahrenbereich ab, um die Gefahr eines elektrischen Schlages zu vermeiden.

  2. Strom abstellen

    Schalten Sie umgehend alle elektronischen Geräte aus, idealerweise legen Sie erst einmal die Sicherungen um. So können Sie weitere Schäden durch einen Kurzschluss oder sogar einen lebensbedrohlichen Stromschlag vermeiden.

  3. Erste Trocknungsmaßnahmen

    Legen Sie die Räumlichkeiten wieder trocken. Nutzen Sie hierzu je nach Schwere der Überschwemmung Handtücher, Entwässerungspumpen oder Eimer. 

  4. Hausrat sichern

    Retten Sie als nächstes Ihren Hausrat! Das gilt insbesondere für Möbel, Teppiche und Kleidungsstücke.

  5. Schaden dokumentieren

    Dokumentieren Sie alle Schadensfälle durch Fotografien und ausführliche Aufzeichnungen für Ihre Versicherungsgesellschaft. Doch die Vorteile einer solchen Dokumentation beschränken sich nicht nur auf die Versicherung. Wenn während der Trockenphase Gegenstände entsorgt werden, fehlt Ihnen ohne eine solche Dokumentation der Nachweis, dass die betroffenen Gegenstände tatsächlich von dem Wasserschaden betroffen waren. 

Sie haben die Gefahr eines Wasserschadens erkannt?

Wie Sie wahrscheinlich festgestellt haben, kann ein Wasserschaden ohne entsprechende Versicherung den Geldbeutel ganz schön strapazieren! Bei AXA erhalten Sie die Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung aus einer Hand. Lassen Sie sich von unserem Experten-Team unter der Rufnummer 0800 3203205 beraten. 

Häufige Fragen zum Thema Wasserschaden

Kann ich bei einem Wasserschaden die Miete mindern?

Wenn Sie zur Miete wohnen und zum Beispiel durch einen Rohrbruch ein Wasserschaden in Ihren Wohnräumen entstanden ist, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Mietminderung. Voraussetzung ist, dass die Nutzung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses durch den Schaden erheblich eingeschränkt ist. Die Mietminderung berechnen Sie ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Vermieter über den Wasserschaden und die damit einhergehende Beeinträchtigung Ihrer Wohnraumnutzung informiert haben. Das Deutsche Anwaltsregister veröffentlicht eine regelmäßig angepasste Tabelle, an der Sie sich orientieren können, um festzulegen, welche Höhe der Mietminderung in Ihrem Fall angemessen ist. Wenn Sie eine Mietrechtschutzversicherung haben, ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt zur Mietminderung beraten zu lassen. Als Erstmaßnahme können Sie Ihre monatliche Miete auch mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“ zahlen, und später den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern. 
 

Wie kann ich Wasserschäden vorbeugen?

  • Prüfen Sie an Wasch- und Spülmaschine regelmäßig, ob die Schläuche noch in Ordnung sind und fest sitzen. 
  • Sehr sinnvoll ist ein sogenanntes Aquastopp-System: Es wird an die Zuleitung montiert und unterbricht bei einem Defekt den Wasserfluss. 
  • Heizen Sie im Winter ausreichend, auch wenn Sie nicht zuhause sind, um die Heizungsrohre vor Frost zu schützen
  • Wenn Sie selbst Eigentümer sind, sollten Sie bei der nächsten Sanierung alte Rohre aus Stahl oder Kupfer durch langlebigere Kunststoffrohre ersetzen.
  • Lassen Sie außerdem Verschleißteile (wie Ventile und Dichtungen) regelmäßig kontrollieren und gegebenenfalls erneuern. 

Ich habe einen Wasserschaden und die Versicherung zahlt nicht - was tun?

Ein Wasserschaden kann erhebliche finanzielle Belastungen verursachen, insbesondere wenn die Versicherung die Kostenübernahme ablehnt. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können, um die Situation zu klären und möglicherweise eine positive Lösung zu finden:

  • Ablehnungsbegründung prüfen: Lesen Sie das Schreiben der Versicherung sorgfältig durch, um die genauen Gründe für die Ablehnung zu verstehen. Oftmals gibt es bestimmte Bedingungen oder Ausschlüsse in den Versicherungsverträgen, die zur Ablehnung führen können. 
  • Dokumentation sammeln: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente, Fotos und Beweise für den Wasserschaden gesammelt haben. Dazu gehören Rechnungen, Gutachten, Fotos des Schadens, Zeugenaussagen und jegliche Kommunikation mit der Versicherung. 
  • Versicherungspolice überprüfen: Gehen Sie Ihre Versicherungspolice genau durch, um zu prüfen, ob der Schaden tatsächlich abgedeckt sein sollte. Achten Sie besonders auf die Details in den Bedingungen und Ausschlüssen.
  • Widerspruch einlegen: Wenn Sie der Meinung sind, dass der Schaden abgedeckt sein sollte, legen Sie schriftlich Widerspruch bei der Versicherung ein. Begründen Sie Ihren Widerspruch detailliert und fügen Sie alle gesammelten Beweise bei. 
  • Gutachter beauftragen: Ziehen Sie einen unabhängigen Gutachter hinzu, um den Schaden zu bewerten. Ein neutrales Gutachten kann Ihre Position stärken und der Versicherung zusätzlichen Druck machen, die Ablehnung zu überdenken.
  • Alternative Finanzierung: Sollten Sie den Schaden nicht sofort beheben können und die Klärung mit der Versicherung längere Zeit in Anspruch nehmen, prüfen Sie alternative Finanzierungsmöglichkeiten für die Schadensbehebung, wie z.B. Kredite oder Unterstützung durch Familie und Freunde. 

Wer zahlt die Renovierung bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?

Bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung trägt der Vermieter die Kosten für die Renovierung der Bausubstanz. Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters müssen vom Mieter selbst übernommen werden, es sei denn, der Schaden wurde durch den Vermieter oder Dritte verursacht.

Wer und welche Versicherung haftet bei einem Wasserschaden im Keller der Mietwohnung?

Bei einem Wasserschaden im Keller einer Mietwohnung haftet grundsätzlich der Vermieter für Schäden an der Gebäudesubstanz und an fest installierten Einrichtungen. Dies umfasst Reparaturen an Wänden, Böden und der allgemeinen Infrastruktur des Gebäudes. 

Für persönliche Gegenstände der Mieter, die im Keller gelagert werden, ist in der Regel der Mieter selbst verantwortlich, es sei denn, der Wasserschaden wurde durch ein Verschulden des Vermieters oder Dritter verursacht. Eine Hausratversicherung des Mieters kann solche Schäden abdecken. 

Wenn der Wasserschaden durch unsachgemäßes Verhalten des Mieters oder eines anderen Mieters verursacht wurde (z.B. durch unsachgemäße Lagerung von Gegenständen oder mangelhafte Wartung persönlicher Geräte), kann der Verursacher haftbar gemacht werden. 

Es ist wichtig, den Schaden sofort dem Vermieter zu melden und alle betroffenen Parteien zu informieren, um eine schnelle Klärung und Behebung des Schadens zu gewährleisten. 

Ich habe einen Wasserschaden in der Mietwohnung und keine Hausratversicherung, was kann ich tun?

Ein Wasserschaden in einer Mietwohnung ohne Hausratversicherung kann eine stressige Situation sein. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können, um den Schaden zu minimieren und Unterstützung zu erhalten: 

  • Sofort den Vermieter informieren: Melden Sie den Wasserschaden umgehend Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung. Sie sind dafür verantwortlich, Schäden an der Bausubstanz zu reparieren. 
  • Professionelle Hilfe: Fachleute beauftragen: Konsultieren Sie Handwerker oder Sanierungsunternehmen, um den Schaden zu begutachten und notwendige Reparaturen durchzuführen. Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein, um die beste Lösung zu finden. 
  • Finanzielle Unterstützung: Kredit oder Finanzierung: Prüfen Sie die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen, um die Reparaturen zu finanzieren. Sprechen Sie mit Ihrer Bank über mögliche Optionen. 
  • Staatliche Unterstützung: Erkundigen Sie sich bei lokalen Behörden oder Sozialdiensten nach möglichen finanziellen Hilfen oder Unterstützungsprogrammen für Notfälle.
  • Präventionsmaßnahmen für die Zukunft: Hausratversicherung: Nach der Bewältigung des aktuellen Schadens sollten Sie in Erwägung ziehen, eine Hausratversicherung abzuschließen, um zukünftige Schäden abzudecken. Regelmäßige Wartung: Stellen Sie sicher, dass alle Installationen in der Wohnung regelmäßig gewartet werden, um zukünftige Wasserschäden zu vermeiden. 

Durch schnelles und besonnenes Handeln können Sie den Schaden begrenzen und sich Unterstützung sichern. 

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