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Drei Studentinnen sitzen in der Küche ihrer WG und essen fröhlich zusammen

WG-Hausratversicherung: wie die Mitglieder einer Wohngemeinschaft ihren Hausrat versichern können

Während der Ausbildung oder zu Studienzeiten ist die Wohngemeinschaft eine gängige Form des Wohnens. Ob zu dritt, zu fünft oder zu siebt: In einer WG steuern meist alle Mitglieder einen Teil des Hausrats bei. Doch welche Versicherung braucht man eigentlich in einer WG?

Für Studierende unverzichtbar: WG-Hausrat

Die Waschmaschine von Tante Gerda, die Mikrowelle von Oma Inge und der Plattenspieler von Großonkel Theo: Jeder Mitbewohner bringt unverzichtbare Gegenstände des Alltags ein, die alle anderen mitbenutzen dürfen. Dass solche Geräte Schaden nehmen, kann dabei nicht ausbleiben – ganz gleich, ob der Fernseher abraucht oder die Spülmaschine kaputtgeht. Und nun? Muss der Schaden so schnell wie möglich behoben werden. Doch wie ist das mit dem Schutz durch die Hausratversicherung in einer WG?  

Einfachster Fall: über die Hausrat mitversichert bei den Eltern

Ob Praktikum, Ausbildung, FSJ oder Studium: Oft sind junge Menschen über die elterliche Hausratversicherung versichert. In diesem Fall ist auch als WG-Mitglied keine eigene Hausrat nötig – insofern eine „Außendeckung“ existiert. Wenn Eltern das nicht genau wissen, sollten sie sich beim Versicherer informieren, bevor ein Kind in eine Wohngemeinschaft einzieht. Nicht selten ist diese Außendeckung auf eine bestimmte Frist begrenzt. 

  • Für den Hausrat von Kindern ist in der Regel eine geringere Deckungssumme vorgesehen als bei den Eltern selbst. 
  • Oft sind nur 10 bis 20 Prozent des elterlichen Werts abgedeckt. In vielen Fällen reicht das aber aus, um den Hausrat des Kindes abzusichern. 
  • Schafft sich der Nachwuchs hochwertigere Besitztümer an, sollte geprüft werden, ob der Deckungsschutz noch ausreicht.

Aufgepasst bei Erstwohnsitz des Kindes in der WG

Die Abdeckung über die elterliche Hausrat gilt nur, wenn das Kind den WG-Wohnsitz nicht als eigenen Erstwohnsitz angemeldet hat. Sobald dies geschieht, erlischt der Versicherungsschutz durch die Eltern. 

Kann ich als Untermieter eine Hausratversicherung abschließen?

Grundsätzlich kann jeder immer eine solche Versicherung abschließen – die Frage ist nur, ob das zwingend notwendig ist. Und das kommt immer auf den Einzelfall an. Wer als Untermieter etwa kostspielige Geräte besitzt und den Mitmietern in der Wohnung zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stellt (etwa eine teure Hifi-Anlage), ist mit einer eigenen Hausratversicherung gut beraten.  

Um sich vor gewissen Gefahrensituationen zu schützen, etwa vor Glasbruch, ist eine persönliche Hausratversicherung als WG-Bewohner nicht verkehrt. Die Versicherer haben für viele vorstellbaren Szenarien Bausteine im Angebot, die auf die persönlichen Bedürfnisse der Versicherten abzielen.  

Wie viele Hausratversicherungen werden pro Haushalt benötigt?

Das hängt in einer WG ganz davon ab, was die einzelnen Bewohner wünschen bzw. wie die Wohnkonstellation aussieht. In vielen Fällen entsteht eine Wohngemeinschaft, indem eine einzelne Person die Wohnung als Hauptmieter anmietet und die freien Zimmer an andere untervermietet. Oft schließt dieser Hauptmieter auch direkt eine Hausratversicherung ab – womit theoretisch nicht nur die eigenen Besitztümer versichert sind, sondern auch jene der später einziehenden WG-Mitglieder.

Ist eine Hausratversicherung personenbezogen?

Wenn sich die Mitglieder einer WG dazu entschließen, aus Kostengründen eine gemeinsame Hausratversicherung abzuschließen, dann ist dieses Modell nicht personenbezogen. Wie bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebensgemeinschaften sind dann eben nicht die WG-Bewohner einzeln versichert, sondern die Wohnfläche der kompletten Wohnung als Ganzes. Wird eine Hausratversicherung in der Gemeinschaft abgeschlossen, so ist das Eigentum aller geschützt. 

Bei einer Kfz-Versicherung ist es gang und gäbe, dass alle Personen, die das Fahrzeug steuern, in der Police namentlich genannt werden müssen, um im Falle eines Unfalls auch tatsächlich versichert zu sein. Für eine gemeinschaftliche Hausratversicherung gilt meist dasselbe Prinzip: Alle Mitbewohner müssen in der Police mit Namen erwähnt werden, damit der Versicherungsschutz gilt. Entsteht ein Schaden, so kann jeder erwähnte Mitbewohner diesen direkt bei der Versicherung melden

Tipp bei WGs mit vielen Mitbewohnern
 

In Wohngemeinschaften mit vielen Mitbewohnern kann die Fluktuation der Mieter recht hoch sein.

Was passiert, wenn ich ein WG-Zimmer möbliert gemietet habe?

Gerade in Städten mit vielen Studenten gibt es Wohngemeinschaften, in denen möblierte Zimmer vermietet werden. Der Mietpreis ist zwar – naturgemäß – oft etwas höher als bei Wohngemeinschaften, in denen nur das Zimmer ohne Mobiliar vermietet wird. Dafür fallen keine Kosten für die Anschaffung von Bett, Schreibtisch und Co. an. Doch was bedeutet das für die Hausratversicherung? 

Beispiel: Sie mieten in möbliertes Zimmer in einer tollen WG, zur Ausstattung gehört neben einem Bett auch ein Schreibtisch, ein geräumiger Schrank und ein paar Regale. Im Bad, das Ihrem Zimmer direkt gegenüberliegt, kommt es zu einem Wasserschaden, weil der Schlauch der Waschmaschine undicht ist – und das Wasser läuft in Ihr Zimmer. Das Inventar gehört zwar nicht Ihnen, aber Sie zahlen die Nutzung mit Ihrer Miete mit. Ist das WG-Zimmer nun also über eine Hausratversicherung gedeckt? In diesem Fall gilt: 

  • Ganz grundsätzlich sind die mitvermieteten Gegenstände – in diesem Fall also Regale, Bett und Möbel – Eigentum des Vermieters. Sofern diese Person eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, ist das genannte Inventar mitversichert
  • Diese Regelung gilt auch dann, wenn es einen WG-Hauptmieter gibt, der die Zimmer der Wohnung möbliert vermietet.
  • Schwierig wird es, wenn Sie selbst persönliche Besitztümer von Wert mit einbringen: Computer bzw. Notebooks, teure elektronische Gegenstände, hochwertige Fotoausrüstung und dergleichen. Diese sind nicht meist nicht über die Hausrat des Hauptmieters mitversichert.
  • In diesem Fall könnte es sich lohnen, die eigenen Besitztümer extra zu versichern. Für die Kosten müssen Sie in diesem Fall natürlich selbst aufkommen.

Wer also ein möbliertes Zimmer in einer WG bezieht, sollte noch vor der Unterschrift des Vertrags beim Vermieter bzw. dem Hauptmieter der Wohnung fragen, ob dieser eine Hausratversicherung besitzt. Ist das der Fall, sind die zur ursprünglichen Einrichtung gehörenden Gegenstände darüber versichert, nicht jedoch die persönlichen Gegenstände, die man einbringt. Besitzt der Vermieter von vornherein keine Hausratversicherung, sollten Sie unmittelbar eine solche für sich selbst abschließen. Andernfalls bleiben Sie auf den finanziellen Schäden sitzen.

Vor dem WG-Einzug: Checkliste Hausratversicherung

Der Auszug von zuhause und der Einzug in die erste eigene Wohnung ist eine überaus spannende Sache, das ist verständlich. Natürlich verspürt da niemand den Drang, diese langweilige Sache mit den Versicherungen anzugehen. Doch um im Fall der Fälle nicht selbst für die mitunter hohen Kosten eines Schadens aufkommen zu müssen, ist eine Hausratversicherung auch für eine WG ein absolutes Muss. Es empfiehlt sich, vor dem Einzug folgende Checkliste durchzugehen:

  • Existiert in der WG eine Hausratversicherung? 
  • Wenn ja: welcher Art? Werden alles WG-Bewohner mit Namen aufgeführt?
  • Oder gilt die Versicherung nur für den Hauptmieter?
  • Ist die Deckung des Vertrags hoch genug, damit auch Kosten für die persönlich eingebrachten (und womöglich teuren) Gegenstände im Schadensfall von der Versicherung übernommen werden?
  • Ist womöglich ein zusätzlicher Schutz nötig gegen besondere Gefahren oder für den Fall, dass die eingebrachten Gegenstände sehr hochwertig sind?
  • Ist das Zimmer möbliert gemietet und müssen Sie dann nur das private Hab und Gut selbst versichern, weil das Mobiliar über die Hausrat des Vermieters bzw. Eigentümers versichert ist? 
  • Wer studiert oder eine Ausbildung absolviert, fällt oft noch unter die elterliche Hausrat – ist das der Fall? 

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