
Kfz-Versicherung kündigen und wechseln - Günstige Absicherung mit dem richtigen Tarif
Für Autofahrer:innen lohnt es sich, die Kfz-Versicherung regelmäßig zu prüfen. Anlässe gibt es immer wieder: Sei es der Kauf eines neuen Autos oder eine Beitragserhöhung Ihrer bestehenden Versicherung. Jedenfalls können Sie Ihre Autoversicherung dann mit einem Monat Vorlauf ordentlich kündigen und zu einer anderen Versicherung wechseln.
Wie funktioniert ein Wechsel?
In der Regel haben Kfz-Versicherungen eine Laufzeit von einem Jahr. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, ist die Frist entscheidend. Wegen der üblichen Kündigung zum Jahreswechsel ist der 30. November häufig der Stichtag für die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung.
Doch welche Fristen und Ausnahmeregelungen gibt es? Wie kündigen Sie richtig? Und wann lohnt sich ein Wechsel der Versicherung?
Bei AXA können Sie auch Ihre bestehende Kfz-Versicherung an Ihre persönlichen Risiken und Bedürfnisse anpassen. Dank des flexiblen Baustein-Systems lässt sich Ihr Vertrag zum Beispiel kurzfristig erweitern.
Wie? Im Kundenportal My AXA können Sie Ihre Vertragsbestandteile jederzeit bequem einsehen.
Wir beraten Sie außerdem gerne, ob eine Teilkasko oder Vollkasko für Sie sinnvoller ist.
Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Im Normalfall lässt sich Ihre Kfz-Versicherung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Dabei ist nicht der Poststempel entscheidend, sondern das Datum des Posteingangs, d. h. der Tag, an dem die Kündigung bei Ihrem Versicherer ankommt. Wenn Sie also am 30. November ankommt, haben Sie passend zum 01.01 gekündigt.
Ordentliche Kündigung
In der Regel können Sie Ihre Autoversicherung kündigen, wenn eine Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit eingehalten wird. Das bedeutet: Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit bei der Versicherung eingegangen sein.
Sonderkündigungsrecht
Es gibt auch Situationen, in denen Sie Ihre Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen können – etwa, wenn sich Ihre Beiträge erhöhen oder Sie einen Schadenfall melden. Diese „außerordentliche Kündigung“ ermöglicht es Ihnen, die Versicherung vorzeitig zu wechseln. Die Frist von einem Monat gilt jedoch auch hier.
Ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung
Die meisten Versicherungen bieten mittlerweile auch eine sogenannte unterjährige Laufzeit an. Bei diesen Verträgen beträgt die Laufzeit unabhängig vom Kalenderjahr zwölf Monate.
Welcher Stichtag dann für die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung gilt, finden Sie in Ihrem Vertrag unter dem Punkt „Hauptfälligkeit“. Ihre Kündigung muss einen Monat und einen Tag vor dem hier genannten Datum beim Versicherer ankommen.
So lohnt sich der Wechsel: Die günstige Kfz-Versicherung von AXA
Gern beraten wir Sie ausführlich, wenn Sie sich für die Leistungen der Kfz-Versicherung von AXA interessieren. Der Online-Rechner führt Sie Schritt für Schritt zu einer Versicherung, die zu Ihnen passt.
Sonderkündigung der Kfz-Versicherung
Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, können Sie Ihre Kfz-Versicherung unabhängig von Ihrer Vertragslaufzeit außerordentlich kündigen.
Dieses Recht haben Sie in folgenden Fällen:
Nach einer Beitragserhöhung bzw. Leistungsreduzierung
Erhöht Ihr Versicherer die Versicherungsprämie, ohne dass Sie dafür weitere Leistungen erhalten, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Eine solche Beitragserhöhung kann sich zum Beispiel ergeben, wenn Sie in eine ungünstigere Typklasse oder Regionalklasse eingestuft werden. Beide Klassen werden jedes Jahr auf Basis von statistischen Daten zur Schadenshäufigkeit aktualisiert und bekannt gegeben.
Ihre Versicherung informiert Sie über die Beitragsanpassung. Innerhalb eines Monats können Sie dann den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem die Beitragserhöhung gültig geworden wäre.
Nach einem Schaden
Nach einem Schaden mit Ihrem Fahrzeug können Sie Ihre Autoversicherung außerordentlich kündigen und zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln – unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht. Dabei gilt, dass die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Schadens bei Ihrer Versicherung eingehen muss.
Kommt es zu einem Rechtsstreit mit einem Unfallgegner, können Sie ebenfalls von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, die Kfz-Versicherung kündigen und neu abschließen. Die Fristen und Stichtage für diesen Fall finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
Bei einem Fahrzeugwechsel
Eine Kfz-Versicherung schließen Sie immer für Ihr aktuelles Fahrzeug ab – für ein neues Auto können Sie dementsprechend auch eine neue Autoversicherung abschließen. Haben Sie Ihr altes Auto abgemeldet, wird die Zulassungsstelle automatisch einen Hinweis an Ihre Versicherung senden. Eine Kündigung ist also nicht notwendig.
Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Ihre Autoversicherung können Sie nur schriftlich kündigen. Dabei ist in den Versicherungsbedingungen festgehalten, ob die Kündigung in „Schriftform“ oder in „Textform“ erfolgen muss. „Schriftform“ bedeutet, dass die Versicherung ein unterschriebenes Schriftstück benötigt – das heißt einen Brief per Post oder ein Fax.
Um ganz sicherzugehen, dass der Brief ankommt, können Sie ihn per Einschreiben abschicken. Ist in Ihrem Vertrag von „Textform“ die Rede, ist auch eine Kündigung per E-Mail möglich. Dennoch sollte klar erkennbar sein, dass die E-Mail von Ihnen kommt, beispielsweise durch eine Mail-Adresse, die Ihren Namen enthält.
Ihr Kündigungsschreiben sollte folgende Daten enthalten:
Bitten Sie im Fließtext außerdem um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung. Falls Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, nehmen Sie dieses als Begründung ebenfalls in das Kündigungsschreiben auf.
Fristen für die Kündigung der Kfz-Versicherung
- Kündigungsfrist: Die Kündigung muss in der Regel einen Monat vor der Hauptfälligkeit bei der Versicherung eingehen. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
- Kündigung zum Jahreswechsel: Viele Verträge laufen mit dem Kalenderjahr, sodass die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein muss, um zum 31. Dezember wirksam zu werden.
- Saison-Kennzeichen: Wenn Sie ein Saison-Kennzeichen haben, kann die Hauptfälligkeit auch auf den Saisonbeginn fallen. Überprüfen Sie den exakten Stichtag in Ihrem Vertrag.
Das sollten Sie beim Wechsel zu einer neuen Kfz-Versicherung beachten
Achtung: Für lückenlosen Schutz sorgen
Beim Versicherungswechsel ist es ratsam, vor der Kündigung Ihrer alten Kfz- Versicherung zunächst die Bestätigung der neuen Kfz-Versicherung abzuwarten.
In der Kfz-Haftpflicht besteht zwar ein sogenannter Kontrahierungszwang – das heißt der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen einen Vertrag anzubieten – dennoch kann es sein, dass Sie nicht den Tarif erhalten, den Sie sich wünschen. Beim Wechsel der Teilkasko oder Vollkasko können Sie von Ihrer Wunsch-Versicherung auch ganz abgelehnt werden.
Mitnahme der Schadenfreiheitsklasse
Wer viele Jahre schadenfrei Auto fährt, erlangt eine hohe Schadenfreiheitklasse – und damit lohnenswerte Rabatte in der Kfz-Versicherung. Keine Sorge, diese gehen bei einem Wechsel der Versicherung im Normalfall nicht verloren. Geben Sie beim Abschluss der neuen Versicherung einfach Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse und Ihre bisherige Versicherungsnummer an.
Die Versicherungsnummer finden Sie in Ihrem Vertrag oder auf Ihrer letzten Beitragsrechnung. So kann sich Ihr neuer Versicherer Ihre Schadenfreiheitsklasse bestätigen lassen und Sie können Ihren Rabatt behalten. Überprüfen Sie sicherheitshalber, ob die richtige Anzahl an schadensfreien Jahren übergeben wurde.
Wichtige Tipps für den Kfz-Versicherungswechsel
Weitere hilfreiche Artikel in unserem Kfz-Ratgeber
Rechtliche Hinweise
Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.