GAP-Versicherung für Leasingwagen
Schutz bei Leasingforderungen im Schadensfall
Die GAP-Versicherung auf einen Blick
Zusätzliche Abdeckung: Was ist eine GAP-Versicherung?
Die GAP-Versicherung ist eine spezielle Absicherung für (unter anderem) Leasingfahrzeuge, die Sie bei Abschluss einer Kaskoversicherung zusätzlich vereinbaren können. Sie deckt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Autos und offenen Forderungen des Leasinggebers ab. Ihren Namen hat die GAP-Versicherung vom englischen Wort „Gap“, also „Lücke".
Die Bedeutung einer GAP-Versicherung für das Leasing von Fahrzeugen
Eine GAP-Deckung ist empfehlenswert, um Sie als Leasingnehmer vor einem nicht durch die normale Kaskoversicherung gedeckten finanziellen Schaden zu schützen. Das Risiko für diesen Schaden ergibt sich aus der Besonderheit von Leasingfahrzeugen. Denn während Sie zwar Halter und Fahrer des Wagens sind, bleibt der Leasinggeber bis zur vollständigen Auslösung Eigentümer. Beim Leasing wird Ihnen ein Fahrzeug nämlich für einen festgelegten Zeitraum zur Nutzung überlassen. Dafür bezahlen Sie die monatlichen Leasingraten. Anschließend können Sie den Leasingwagen zurückgeben oder ihn für eine Ablösesumme kaufen.
Hat das Auto jedoch während des Leasingzeitraums einen Totalschaden oder wird es gestohlen, sind Sie als Leasingnehmer verpflichtet, die Forderungen des Leasinggebers vollständig zu begleichen – auch wenn Sie gar nicht geplant hatten, den Wagen zu übernehmen. Erhalten Sie von der Kaskoversicherung im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert des Autos, kann dieser je nach Wertverlust zum Zeitpunkt des Schadens deutlich geringer ausfallen als die offenen Ansprüche des Leasinggebers. Hier springt die GAP-Versicherung ein und übernimmt den Differenzbetrag.
Unterschied zwischen Neuwagen- und Kaufpreisentschädigung
Die GAP-Versicherung unterscheidet sich insofern, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt. Nach diesem Punkt richten sich die Leistungen „Neuwagenentschädigung“ und „Kaufpreisentschädigung“. Während die Neuwertentschädigung im Schadensfall den ursprünglichen Neuwert eines Fahrzeugs erstattet und sich so besonders für kürzlich gekaufte Neuwagen eignet, deckt die Kaufpreisentschädigung den tatsächlich gezahlten Kaufpreis. Sie bietet sich vor allem für gebrauchte Fahrzeuge an.
In diesen Fällen ist eine GAP-Versicherung sinnvoll
Eine GAP- als Ergänzung zur Kfz-Versicherung ergibt deshalb immer dann Sinn, wenn im Schadensfall eine hohe Differenz zum Neu- oder Kaufpreis besteht und Sie das Risiko von Restschulden vermeiden möchten.
Situation
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Empfehlung für GAP-Deckung
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Zweck der GAP-Abdeckung
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Leasing eines Fahrzeugs
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Ja
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Oft bleibt eine Restzahlung offen, welche die GAP-Deckung absichert.
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Finanzierung eines Neuwagens
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Ja
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Der hohe Wertverlust in den ersten Jahren kann eine Restschuld hinterlassen.
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Finanzierung eines Gebrauchtwagens
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Ja (allerdings abhängig vom Wert des Fahrzeugs)
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Wertverlust ist hier ebenfalls vorhanden, wenn auch langsamer als beim Neuwagen.
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Barzahlung eines Neu- oder Gebrauchtwagens
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Nein
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Nicht notwendig, da keine Finanzierung im Hintergrund besteht.
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So können Sie die GAP-Versicherung abschließen
Bei AXA ist die GAP-Versicherung in die Zusatzbausteine „Fahrzeugwert Extra“ und „Fahrzeugwert Top“ der Kaskoversicherung integriert. Mit diesen Bausteinen sind Sie nicht nur für den Fall abgesichert, dass Ihr Leasingwagen zerstört oder gestohlen wird. Zusätzlich erhöht sich auch der Versicherungsschutz für mitversicherte Fahrzeugteile. Im Baustein „Fahrzeugwert Extra“ sind Fahrzeugteile bis zu einem Wert von 6.000 Euro mitversichert, im Baustein „Fahrzeugwert Top“ sind Fahrzeugteile in unbegrenzter Höhe versichert.
Sie können den speziellen GAP-Schutz für Ihren Leasingwagen direkt beim Abschluss oder nachträglich in Ihre bestehende Kfz-Versicherung integrieren. Innerhalb eines Tages sind die Leistungen gültig. Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Tarif zur GAP-Versicherung.
Beispiel für die Deckung durch die GAP-Versicherung
Die GAP-Deckung übernimmt die Differenz, die sich aus der Restforderung des Leasingvertrags (offene Raten + Auslösesumme) und dem Wiederbeschaffungswert des Autos ergibt. Ein Beispiel: Sie schließen einen Leasingvertrag mit einem Gesamtbetrag von 23.000 Euro ab. Der Leasingvertrag läuft über 4 Jahre. Er enthält neben den monatlichen Raten à 250 Euro auch den Restwert von 11.000 Euro, den Sie am Ende optional zur Auslösung investieren müssten.
Bereits nach 18 Monaten verursachen Sie allerdings einen Unfall, bei dem der Wagen einen Totalschaden erleidet. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie bereits 4.500 Euro in Raten bezahlt, Ihr Wagen hat aber schon deutlich mehr an Wert verloren. Dann könnte die Berechnung der GAP-Deckung folgendermaßen aussehen:
Erklärung: Den Wiederbeschaffungswert von 16.000 Euro erhalten Sie von Ihrer Kaskoversicherung. Beim Leasingunternehmen ist allerdings noch ein Restbetrag von insgesamt 18.500 Euro offen. So entsteht eine „Lücke“ von 2.500 Euro. In unserem Beispiel wurde für die GAP-Abdeckung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart. Ihre GAP-Versicherung kommt also für den Differenzbetrag von 2.350 Euro auf.
Bedenken Sie die Selbstbeteiligung bei der GAP-Abdeckung
Haben Sie mit Ihrem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbart, muss diese von der Leistung abgezogen werden.
3 wichtige Schritte beim Unfall mit dem Leasingauto
Leasing ist eine praktische Möglichkeit, um einen neuen Wagen kosteneffizient und flexibel zu nutzen. Kommt es zu einem Unfall, kann der finanzielle Schaden jedoch erheblich sein. Damit Ihre GAP-Abdeckung greift, befolgen Sie unbedingt die folgenden Schritte:
- Benachrichtigen Sie die Polizei!
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle, leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe und rufen Sie anschließend die Polizei, um den Unfall offiziell aufnehmen zu lassen. Die Polizei zu verständigen ist wichtig, da Sie einen offiziellen Bericht für die Versicherung benötigen. - Melden Sie den Schaden!
Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung schnellstmöglich über den Unfall. Dadurch gewährleisten Sie eine reibungslose Bearbeitung des Schadenfalls. Bei einem Totalschaden begleicht die GAP-Deckung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Autos und den offenen Kosten für das Leasing. Bei AXA können Sie Schäden einfach online oder telefonisch melden. - Kontaktieren Sie die Leasinggesellschaft!
Da das Fahrzeug nicht Ihr Eigentum ist, müssen Sie auch den Leasinggeber so zeitnah wie möglich über den Vorfall informieren. In vielen Fällen regelt die Leasinggesellschaft dann die notwendigen Reparaturen oder Schritte.
Wichtige Fragen zur GAP-Versicherung
Wie lange ist eine GAP-Versicherung sinnvoll?
Da die GAP-Versicherung die Finanzierungslücke zwischen Wiederbeschaffungswert des Autos und Leasing-Restforderung schließt, ist sie meist so lange sinnvoll, bis es keine Restforderung mehr gibt oder Sie sicher sind, diese auf eigene Kosten leisten zu können. Beachten Sie, dass der Wiederbeschaffungswert des Wagens im Laufe der Zeit deutlich sinkt und dass bei vielen Leasingverträgen eine größere Schlussrate oder Auslösesumme fällig werden kann.
Kann ich eine GAP-Versicherung auch später noch abschließen?
Ja, Sie können eine GAP-Versicherung auch abschließen, wenn Ihr Leasingvertrag bereits seit einer Weile läuft. Oft ist bei Leasingfahrzeugen eine Kaskoversicherung Pflicht. In dieser können Sie bereits durch einen geringen Beitrag direkt eine GAP-Versicherung einschließen und sich sinnvoll absichern. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Versicherungsnehmende den Bedarf einer GAP-Versicherung oft unterschätzen: Benötigen Sie Bedenkzeit oder verändert sich beispielsweise Ihre finanzielle Situation, haben Sie deshalb bei AXA auch später noch die Möglichkeit, sich für eine GAP-Versicherung zu entscheiden.
Kann ich auch für ein kreditfinanziertes Fahrzeug eine GAP-Versicherung abschließen?
Ja, Sie können auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge eine GAP-Versicherung abschließen. Bei der Kreditfinanzierung werden Sie anders als beim Leasing im Normalfall auch Eigentümer des Fahrzeugs. Dennoch kann die Restforderung der Bank im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert des Autos übersteigen. Daher können Sie bei AXA auch kreditfinanzierte Wagen über den Baustein „Fahrzeugwert Top“ absichern, um diese eventuelle „Lücke“ zu schließen. Einzige Voraussetzung: Der Kredit wurde ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen und die monatliche Tilgung beträgt mindestens 1% des Kreditbetrags.
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