Zuverlässiger Schutz im Straßenverkehr
So wichtig ist die Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht: Wenn Sie ein Auto anmelden möchten, muss es versichert sein. Die Kfz-Haftpflicht leistet Schadenersatz, wenn Sie einen Unfall verursachen und dadurch fremdes Eigentum beschädigen oder eine andere Person verletzen.
Die günstige Kfz-Haftpflicht von AXA
Unsere Kfz-Haftpflichtversicherung im Überblick:
Ein Beispiel: Sie schließen einen Leasingvertrag mit einem Gesamtbetrag von 23.000 Euro ab. Der Leasingvertrag läuft über 4 Jahre. Er enthält neben den monatlichen Raten à 250 Euro auch den Restwert von 11.000 Euro, den Sie am Ende optional zur Auslösung investieren müssten. Bereits nach 18 Monaten verursachen Sie allerdings einen Unfall, bei dem der Wagen einen Totalschaden erleidet. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie bereits 4.500 Euro in Raten bezahlt, Ihr Wagen hat aber schon deutlich mehr an Wert verloren. Dann könnte die Berechnung der GAP-Deckung folgendermaßen aussehen:
- 100 Millionen Euro Deckungssumme
- Bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Versicherungsschutz auch im Ausland
- Flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassbar
- Einfach online abschließen und verwalten
Wichtige Informationen zur Kfz-Haftpflicht
Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflicht ist eine Versicherung für Fahrzeughalter und Autofahrer. Sie deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Auto an fremdem Eigentum oder an anderen Personen verursachen. Im Gegensatz dazu sind die Teilkasko und die Vollkasko freiwillig und sichern Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab.
Ist die Kfz-Haftpflichtversicherung wirklich Pflicht?
Ja, in Deutschland ist die Kfz-Haftpflicht verpflichtend. Damit sichergestellt ist, dass Ihr Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, müssen Sie bereits bei der Zulassung eine Versicherungsbestätigung vorlegen: die sogenannte eVB-Nummer. Diese erhalten Sie bei AXA einfach online, per Mail oder per SMS.
Was ist in der Kfz-Haftpflicht versichert?
Versichert sind alle Schäden, die Sie beim Gebrauch Ihres Autos anderen Personen zufügen oder an fremdem Eigentum verursachen. Anders gesagt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert. Wichtig ist: Zum Gebrauch Ihres Autos zählt nicht nur das Fahren, sondern auch das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Ein Personenschaden entsteht, wenn eine andere Person verletzt oder sogar getötet wird. Abgesichert sind dann zum Beispiel Arzt- und Krankenhausgebühren, aber auch Verdienstausfälle, Pflegekosten und andere Formen von Schadenersatz. Bei AXA beträgt die Absicherung für Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro pro Person.
Ein Sachschaden kann nicht nur am Fahrzeug eines Unfallgegners entstehen. Auch Beschädigungen an Straßen, Schildern oder an der Natur sind häufig. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt dann die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz – bei AXA mit einer Deckungssumme von bis zu 100 Millionen Euro.
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn weder eine Person noch eine Sache beschädigt wurde, aber dennoch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Bei AXA sind Sie in diesen Fällen mit bis zu 100 Millionen Euro abgesichert.
In unseren Versicherungsbedingungen finden Sie Details zu den Leistungen und versicherten Ereignissen der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wer ist in der Kfz-Haftpflicht versichert?
Die Kfz-Haftpflicht versichert unter bestimmten Umständen nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern einen Personenkreis, der gesetzlich festgelegt ist. Zu den mitversicherten Personen bei Haftpflicht-Schäden gehören:
- Der Fahrzeughalter:
Der Fahrzeughalter ist in der Zulassungsbescheinigung angegeben. Er ist in erster Linie für das Auto verantwortlich und im Normalfall gleichzeitig der Versicherungsnehmer. Sind Halter und Versicherungsnehmer nicht dieselbe Person (sogenannte abweichende Halterschaft), sind beide über die Kfz-Haftpflicht versichert. - Der Fahrzeugeigentümer:
Dass der Fahrzeugeigentümer nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer ist, kommt zum Beispiel vor, wenn ein Elternteil für das Fahrzeug des Kindes als Versicherungsnehmer und Halter in der Zulassungsbescheinigung auftritt, um Kosten zu sparen. Beide sind dann über die Kfz-Haftpflicht versichert. - Der Fahrer:
Alle Personen, denen der Fahrzeughalter erlaubt das Auto zu fahren, sind haftpflichtversichert. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass der jeweilige Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hat. - Der Arbeitgeber oder Dienstherr:
Wenn Sie das Auto dienstlich nutzen, sind auch Ihr Arbeitgeber oder Ihr Dienstherr versichert, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind. - Der Beifahrer:
Wenn ein Beifahrer bei dienstlicher Nutzung regelmäßig Lade- und Hilfsarbeiten vornimmt oder dem Fahrer als Ablösung dient, ist er ebenfalls mitversichert.
Bei AXA sind Sie außerdem abgesichert, wenn:
- Sie die berechtigte Begleitperson für das begleitete Fahren mit 17 sind. Sobald Sie als Begleitperson von der Führerscheinstelle in der Prüfbescheinigung des Jugendlichen eingetragen werden, gilt auch Ihr Versicherungsschutz.
- Sie der Halter oder Eigentümer eines Anhängers oder Aufliegers sind, mit dem der Fahrzeugnutzer unterwegs ist.
Weitere Details zu mitversicherten Personen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Mehr als eine Pflichtversicherung: Die Kfz-Haftpflicht von AXA
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch, wenn Sie Ihr Auto zulassen möchten. Doch mit der günstigen Kfz-Haftpflicht von AXA erhalten Sie mehr als nur den Pflichtschutz: Während die Deckungssumme von 100 Millionen Euro Sie zuverlässig absichert, erweitern Bausteine oder eine Kaskoversicherung auf Wunsch Ihren Grundschutz. Entscheiden Sie sich je nach Bedarf für eines von drei Schadensservice-Paketen und wählen Sie aus unseren Tarifen entweder „S-Günstig & Flexibel“ als preiswerte Basis-Absicherung, „M-Beste Preis-Leistung“ mit wertvollen Zusatzbausteinen oder „L-Rundum sorglos“ für den umfassendsten Schutz.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht sein?
Als Mindestsumme schreibt der Gesetzgeber die folgenden Deckungssummen vor:
Diese Summen können bei einem schweren Verkehrsunfall jedoch zu niedrig sein. Bei AXA beträgt die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung daher in jedem Tarif 100 Millionen Euro. Dies gilt grundsätzlich bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden gleichermaßen. Allerdings gilt bei Personenschäden pro geschädigter Person eine Deckungssumme von bis zu 15 Millionen Euro.
Wie wird der Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet?
Bei der Beitragsberechnung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Dazu gehören einerseits die Typklasse und die Regionalklasse, die auf allgemeinen statistischen Daten beruhen, und andererseits die Schadenfreiheitsklasse sowie weitere individuelle Merkmale wie zum Beispiel das Fahreralter.
Ihre wichtigsten Fragen: Unsere Antworten
Gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch im Ausland?
Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung von AXA gilt auch im Ausland. Sie sind in ganz Europa sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören, abgesichert. Ihr Versicherungsschutz richtet sich dabei nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang im Besuchsland – erfüllt aber mindestens den Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Wenn Sie im Ausland mit einem fremden, versicherungspflichtigen Auto unterwegs sind, beispielsweise mit einem Mietwagen, besteht durch die sogenannte Mallorca Police ebenfalls Versicherungsschutz: Reicht die Deckung der Versicherung, die für das fremde Fahrzeug abgeschlossen wurde, nicht aus, leistet die Kfz-Haftpflicht von AXA für Schäden bis zu folgender Höhe:
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
- 50.000 Euro für Vermögensschäden
Was ist eine eVB-Nummer und wie bekomme ich sie?
Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige Nummer, die Sie von Ihrer Kfz-Versicherung erhalten. Sie benötigen die Nummer als Versicherungsnachweis, um Ihr Auto auf der Zulassungsstelle an- oder umzumelden. Jede eVB-Nummer kann nur einmal verwendet werden und ist nach der Ausstellung für maximal sechs Monate gültig.
Bei AXA erhalten Sie Ihre eVB-Nummer bei Abschluss Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung bequem per E-Mail oder auf Wunsch per SMS zugeschickt.
Zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei selbstverschuldeten Unfällen?
Die Kfz-Haftpflicht zahlt die Schäden Dritter, die durch von Ihnen verursachte Unfälle entstanden sind. AXA verzichtet dabei auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Das heißt, wir übernehmen die entstandenen Kosten auch, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr verletzt und grob fahrlässig gehandelt haben. Nicht versichert sind lediglich Schäden, die Sie vorsätzlich oder unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln herbeigeführt haben.
Kann ich die Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung ist steuerlich absetzbar. Sie müssen dazu selbst der Versicherungsnehmer sein und gegebenenfalls Ihre jährlichen Beitragsabrechnungen als Nachweis anbringen.
Nutzen Sie Ihr Auto privat, können Sie die Kosten für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendung absetzen, solange Sie die Höchstgrenze von 1.900 Euro als Angestellter oder 2.800 Euro als Selbständiger noch nicht überschritten haben. Tragen Sie die Kosten dazu in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich beruflich nutzen, können Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung unter bestimmten Umständen als Werbungskosten oder bei selbständiger Tätigkeit als Betriebskosten absetzen. Wenn Sie unsicher sind, wo und wie Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung angeben können, wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater.
Kann ich eine Kfz-Haftpflicht mit Selbstbeteiligung abschließen?
Nein, in der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Tarife mit Selbstbeteiligung. Damit sichergestellt ist, dass der Geschädigte in jedem Fall seinen Schadenersatz erhält, ist eine Selbstbeteiligung in der Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei AXA haben Sie jedoch die Möglichkeit, eine Entschädigung bis zu 500 Euro freiwillig zu erstatten, um in der Schadenfreiheitsklasse nicht hochgestuft zu werden. Sobald wir einen Schaden reguliert haben, geben wir Ihnen die Möglichkeit, die Entschädigung innerhalb von sechs Monaten an uns zurückzuzahlen.
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Rechtliche Hinweise
Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.