Achtung Wild! Die Gefahr in der Dämmerung
Meistens geschieht es auf Landstraßen. Meistens passiert es in der Dämmerung. Meistens ist der Schaden groß. Der Zusammenstoß mit einem Wildtier ist ein Schock für den Autofahrer, denn das Reh, der Hirsch oder das Wildschwein tauchen plötzlich vor dem Fahrzeug auf. Oft fehlt gerade die nötige Millisekunde um zu reagieren – und schon ist es passiert. Eine verbeulte Frontpartie, eine zerborstene Windschutzscheibe und der ausgelöste Airbag sind häufige Folgen – schwerverletzte Autofahrer zum Glück seltener. Was aber auf alle Fälle bleibt, ist ein verletztes oder totes Tier.
Gerade im Herbst kommt es vermehrt zu Wildwechsel auf Deutschlands Straßen – Grund genug, sich dieser wichtigen Thematik anzunehmen.
Viele Wildtiere in Deutschland sterben durch Verkehrsunfälle
Jedes Jahr kommen auf Deutschlands Straßen eine hohe Anzahl an Wildtieren bei Verkehrsunfällen ums Leben. Dies ist schlimm genug für die Tiere, aber auch menschliche Schicksale hängen mit diesen Unfällen zusammen und natürlich hohe materielle Schäden. Die Unfälle mit Wildschweinen, Rehen und anderem Wild, sowie kleineren Tieren wie Dachs oder Fuchs und die damit zusammenhängenden Schäden an Fahrzeugen kosten Versicherungen jedes Jahr Millionen Euro.
Wild-Hotspots – wann und wo ist besondere Vorsicht geboten?
Im Herbst warnt der Deutsche Jagdverband vor allem vor Wildschweinen, die durch die Maisernte auf Suche nach Futter ihr Gebiet verlassen. Normalerweise sind Wildschweine dämmerungs- und nachtaktiv – im Herbst sind sie auch während des Tages unterwegs. Generell begegnet man Wildtieren auf der Straße an bekannten Strecken, die mit den Warnschildern „Wildwechsel“ gekennzeichnet sind. Sieht man diese Schilder, ist besondere Vorsicht geboten. Auch wenn keine Schilder in Sicht sind, sollten vor allem an Waldrändern und neu gebauten Straßen durch Wälder, Lichtungen und Äcker die Augen besonders weit geöffnet und das Tempo gedrosselt sein.
Die meisten Wildtiere sind während der Morgen- und Abenddämmerung besonders aktiv. Da heißt es gerade in den Tagen der Zeitumstellung aufmerksam zu sein, denn der Weg von und zur Arbeit kann an diesen Tagen unverhofft in die Dämmerung fallen. Generell sind die Tiere von Wald und Flur in der Nacht gefährlicher, da sie schlechter gesehen werden und sie sich während der Dunkelheit sicherer beim Verlassen ihres Gebiets fühlen.
Verhalten bei möglichem Wildwechsel
Achten Sie immer auf Hinweisschilder. Verringern Sie das Tempo, passen Sie es an die Straßenbedingungen an und halten Sie ausreichend Abstand zum Vordermann. Fernlicht einschalten, so können Sie eventuell die reflektierenden Augen von Tieren erkennen. Beobachten Sie die Fahrbahnränder und halten Sie möglichst viel Abstand von den Fahrbahnbegrenzungen. Wenn Sie ein Wildtier sehen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass andere folgen – seien Sie daher besonders aufmerksam.
Die richtige Reaktion ist lebenswichtig!
Wenn ein Tier am Straßenrand auftaucht, ist es wichtig, dass Sie richtig reagieren. Viele Unfälle im Zusammenhang mit Wildwechsel entstehen durch ein plötzliches Ausweichmanöver. Dadurch besteht die Gefahr, dass Sie auf die Gegenfahrbahn geraten und einen noch schlimmeren Unfall mit einem entgegenkommenden PKW verursachen oder gegen einen Baum rasen.
Die richtige Reaktion beim Auftauchen von Wild ist ein schnelles und starkes Abbremsen - aber so, dass der Wagen nicht ins Schleudern gerät - abblenden und hupen. Durch das Hupen werden die Tiere oft noch rechtzeitig verscheucht.
Lässt sich der Aufprall nicht vermeiden, versuchen Sie, wenn möglich, das Tier besser seitlich als frontal zu treffen. Unterschätzen Sie keinesfalls die Wucht des Aufpralls – denn bereits ein 60-Kilo-Wildschwein verwandelt sich bei einem Zusammenstoß mit 60 km/h zu einem Schwergewicht wie ein Nashorns: Das Aufprallgewicht liegt bei satten 3,5 Tonnen.
Trotz aller Vorsicht hat es gekracht – was tun?
Es geht oft so schnell, dass die Chance noch zu reagieren, gegen Null geht. Wenn das verletzte oder tote Tier nun vor dem Fahrzeug liegt und man selbst körperlich nicht zu Schaden gekommen ist, sollte man folgende Punkte unserer kleinen Checkliste beachten.
Das sollten Sie bei einem Wildunfall beachten:
- Unfallstelle sichern durch Warnblinker und Warndreieck (Warnweste nicht vergessen), verletzte Personen versorgen und die Rettung (112) rufen
- Bei Wildunfällen immer die Polizei rufen, diese alarmiert den örtlichen Jäger. Sollten Sie das Gebiet und den Jäger kennen, können Sie diesen auch selbst verständigen
- Tote Tiere wegen der Infektionsgefahr nie anfassen – wenn unbedingt nötig, das Tier mit Handschuhen an den Straßenrand ziehen
- Verletzte Tiere nie anfassen – sie könnten sich wehren. Halten Sie Abstand und warten Sie, bis der Jäger kommt
- Tote Tiere keinesfalls mitnehmen – das wird von Gesetz her als Wilderei ausgelegt
- Nicht einfach weiterfahren und das verletzte oder tote Tier liegen lassen. Die Weiterfahrt ist zwar keine Unfallflucht, verstößt aber gegen das Tierschutzgesetz und ist ebenso strafbar, wie Wilderei
- Ist das Fahrzeug durch eine Kaskoversicherung gegen Wildschäden versichert, unbedingt den Wildunfall von der Polizei oder dem Jäger bestätigen lassen, eventuell auch Fotos vor Ort machen, Namen und Adressen von Zeugen notieren
Was und wann zahlt die Versicherung?
Aus der Kfz-Haftpflichtversicherung werden Wild- oder Tierschäden am eigenen Fahrzeug nicht bezahlt. Dafür ist die Teil- oder Vollkaskoversicherung zuständig. Die Teilkaskoversicherung zahlt meistens, wenn es sich um einen Unfall mit Haarwild – also Hirsch, Reh, Fuchs, Hase oder Wildschwein – handelt. Geregelt wird das im Bundesjagdgesetz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung erbringt jedoch keine Leistung bei einer Kollision mit Haustieren oder landwirtschaftlichen Tieren – wie zum Beispiel Kühe, Ziegen, Pferde – und auch nicht bei Kollisionen mit Vögeln.
Dazu muss in der Versicherung meist der „Zusammenstoß mit Tieren“ oder auch eine „Tierschadenklausel“ vereinbart werden.
Weitere interessante Artikel in unserem Ratgeber Kfz
Rechtliche Hinweise
Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.