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Vorteile der Oldtimer-Versicherung von AXA

Topleistungen für Raritäten auf Rädern

Es gibt die unterschiedlichsten Typen, Modelle und Baureihen. Doch etwas haben alle Klassiker gemeinsam: Charakter und den Charme vergangener Jahrzehnte. In die Pflege und den Erhalt Ihres Liebhabermodells stecken Sie viel Zeit und Mühe, denn häufig hat es neben dem ideellen auch einen beträchtlichen materiellen Wert. Da ist es selbstverständlich, dass Sie auch an den Versicherungsschutz höchste Ansprüche stellen. Mit der Oldtimer-Versicherung von AXA erhält Ihr Fahrzeug mit Geschichte eine Absicherung für die Zukunft.

  • Versicherungsschutz für sämtliche Zulassungsarten*
  • Leistungserweiterung in der Teilkaskoversicherung
  • Spezieller Pkw- Schutzbrief für Oldtimer
  • Umfangreicher Service und günstige Beiträge

* „Normales" schwarzes Kennzeichen, historisches Kennzeichen, rotes Oldtimer-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und historische Saisonkennzeichen. Der Zulassungszeitraum muss mind. 5 Monate betragen. Saisonkennzeichen über die Wintersaison, z. B. Oktober bis April, können nicht zu besonderen Oldtimer-Konditionen versichert werden.

Günstige Oldtimer-Versicherung von AXA

Die Produkte der Oldtimer-Versicherung für Kfz im Überblick

Die erstklassigen Leistungen der Oldtimer-Versicherung für Ihren Pkw

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.1979

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1.1.1980 und 31.12.1995

Für Pkw, die vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden

Für Pkw, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1995 erstmalig zugelassen wurden

Haftpflichtleistungen – ein Muss an Sicherheit

Deckungssumme

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Schutzbriefleistungen

Zubuchbar

Zubuchbar

Basisleistungen Teilkasko – wichtiger Schutz für Ihr Auto

Schäden durch Brand, Glasbruch, Diebstahl, Hagel und andere Naturereignisse

Grobe Fahrlässigkeit

Fahrzeug- und Zubehörteile

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Verzicht auf den Abzug "neu für alt"

Schäden durch Schneelawinen

Schäden durch Marderbiss

Leistungserweiterungen Teilkasko – speziell für Ihren Klassiker

Vorsorgeversicherung

Vandalismus

Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet

Schäden an demontierten Einzelteilen während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges

Schäden durch Zusammenstoß mit allen Tieren

Versicherungsschutz auf der Fähre

Fahrzeugersatzteile bis 10 % des Marktwertes, die im Haus oder in der Garage gelagert werden

Austausch der Fahrzeugschlösser nach Schlüsselentwendung

Erweiterte Deckung für Gespanne

Vollkaskoleistungen – Rundum-Schutz für alle Fälle (Teilkasko mit 150.-€ Selbstbeteiligung ist bereits enthalten)

Vorsorgeversicherung

Schäden durch Unfall (auch selbstverschuldet) oder Fahrerflucht (Parkschaden)

Rücktransport des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuges nach Unfall

Folgeschäden durch Marderbiss

Schutz vor unerwarteten Risiken

Schutzbrief (zubuchbar, nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung)

Abschleppen und Bergen nach Panne oder Unfall

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall des Fahrzeuges

Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall

Kostenerstattung bei selbst organisierter Ersatzteilbeschaffung für Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon

Fahrzeugrücktransport zur Heimatwerkstatt/Heimatadresse bzw. Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall

Ersatz von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln

Vermittlung ärztlicher Betreuung

Kosten für Krankenbesuch

Besorgung von Vignetten

Warum keine Pannenhilfe?

Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z. B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren Oldtimer-Pkw – unabhängig vom Schadensort – in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird.

Voraussetzungen für die Oldtimer-Versicherung von AXA

Erstzulassung bis 31.12.1979

Als Oldtimer können Fahrzeuge versichert werden, die

  • vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden
  • sich in einem guten Erhaltungs- und weitestgehenden Originalzustand befinden
  • eine geringe jährliche Fahrleistung (bis ca. 8.000 km) absolvieren
  • als Zweitfahrzeug eingesetzt werden (ein PKW für die tägliche Nutzung muss deshalb vorhanden sein)
  • in der Regel in einer Garage abgestellt werden
  • nur von Personen über 23 Jahren genutzt werden
  • auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind (Halter und Versicherungsnehmer sind identisch)

Erstzulassung zwischen 1.1.1980 und 31.12.1995

Als Oldtimer können Pkw versichert werden, die

  • zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1995 erstmalig zugelassen wurden
  • und einen Mindestwert von 6.000 Euro sowie mindestens Zustandsnote 3 aufweisen
  • mit einem historischen Kennzeichen (mit oder ohne Saison) zugelassen sind
  • eine geringe jährliche Fahrleistung (bis ca. 8.000 km) absolvieren
  • als Zweitfahrzeug eingesetzt werden (ein PKW für die tägliche Nutzung muss deshalb vorhanden sein)
  • in der Regel in einer Garage abgestellt werden
  • nur von Personen über 23 Jahren genutzt werden
  • auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind (Halter und Versicherungsnehmer sind identisch)

Die Oldtimer-Versicherung können wir leider nicht anbieten für:

  • modifizierte und für den historischen Rennsport veränderte Fahrzeuge
  • Kleinserien- und Homologationsmodelle
  • Fahrzeuge in schlechtem Erhaltungszustand
  • ältere Fahrzeuge im Alltagsgebrauch
  • Fahrzeuge mit gewerblicher Nutzung und Werbemobile
  • Wohnmobile und zu Wohnzwecken nutzbare Fahrzeuge
  • Repliken, Nach- und Eigenbauten
  • Fahrzeuge im Einsatz für Hochzeitsfahrten
  • Oldtimer mit Erstzulassung ab 1980 mit rotem Dauerkennzeichen
  • Saisonkennzeichen über die Wintermonate

Hinweis: Bei Fahrzeugwerten ab 30.000 Euro (sonstige Oldtimer ab 10.000 Euro) ist ein Marktwertgutachten, nicht älter als zwei Jahre, erforderlich. Ein sog. „Kurzcheck“ kann nur für Fahrzeuge mit einem Marktwert bis 80.000 Euro akzeptiert werden. Für höherwertige Fahrzeuge ist ein Standardgutachten erforderlich.

Unser Tipp zur Oldtimer-Versicherung

Beiträge zahlen Sie nur für den Zulassungszeitraum bzw. bei Saisonkennzeichen für den Saisonzeitraum. Bei vorübergehender Abmeldung oder außerhalb des Saisonzeitraumes genießen Sie für maximal 18 Monate beitragsfreien Ruheversicherungsschutz, wenn die Saison bzw. der Zulassungszeitraum im Kalenderjahr mindestens 5 Monate bestanden hat.

FAQ zur Oldtimer-Versicherung

Ihre Fragen zum Marktwertgutachten

Ihre Fragen zum Thema Historisches Kennzeichen

FAQ zur Oldtimer-Versicherung

Ihre Fragen zum Thema Rote Kennzeichen

Ihre Fragen zum Thema Saisonkennzeichen

Wegweiser für weitere Versicherungsprodukte

Weitere Produkte von AXA