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Vorteile der Oldtimer-Versicherung von AXA

Topleistungen für Raritäten auf Rädern

Es gibt die unterschiedlichsten Typen, Modelle und Baureihen. Doch etwas haben alle Klassiker gemeinsam: Charakter und den Charme vergangener Jahrzehnte. In die Pflege und den Erhalt Ihres Liebhabermodells stecken Sie viel Zeit und Mühe, denn häufig hat es neben dem ideellen auch einen beträchtlichen materiellen Wert. Da ist es selbstverständlich, dass Sie auch an den Versicherungsschutz höchste Ansprüche stellen. Mit der Oldtimer-Versicherung von AXA erhält Ihr Fahrzeug mit Geschichte eine Absicherung für die Zukunft.

  • Versicherungsschutz für sämtliche Zulassungsarten*
  • Leistungserweiterung in der Teilkaskoversicherung
  • Spezieller Pkw- Schutzbrief für Oldtimer
  • Umfangreicher Service und günstige Beiträge

* „Normales" schwarzes Kennzeichen, historisches Kennzeichen, rotes Oldtimer-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und historische Saisonkennzeichen. Der Zulassungszeitraum muss mind. 5 Monate betragen. Saisonkennzeichen über die Wintersaison, z. B. Oktober bis April, können nicht zu besonderen Oldtimer-Konditionen versichert werden.

Günstige Oldtimer-Versicherung von AXA

Die Produkte der Oldtimer-Versicherung für Kfz im Überblick

Die erstklassigen Leistungen der Oldtimer-Versicherung für Ihren Pkw

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.1979

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1.1.1980 und 31.12.1995

Für Pkw, die vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden

Für Pkw, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1995 erstmalig zugelassen wurden

Haftpflichtleistungen – ein Muss an Sicherheit

Deckungssumme

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Schutzbriefleistungen

Zubuchbar

Zubuchbar

Basisleistungen Teilkasko – wichtiger Schutz für Ihr Auto

Schäden durch Brand, Glasbruch, Diebstahl, Hagel und andere Naturereignisse

Grobe Fahrlässigkeit

Fahrzeug- und Zubehörteile

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Verzicht auf den Abzug "neu für alt"

Schäden durch Schneelawinen

Schäden durch Marderbiss

Leistungserweiterungen Teilkasko – speziell für Ihren Klassiker

Vorsorgeversicherung

Vandalismus

Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet

Schäden an demontierten Einzelteilen während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges

Schäden durch Zusammenstoß mit allen Tieren

Versicherungsschutz auf der Fähre

Fahrzeugersatzteile bis 10 % des Marktwertes, die im Haus oder in der Garage gelagert werden

Austausch der Fahrzeugschlösser nach Schlüsselentwendung

Erweiterte Deckung für Gespanne

Vollkaskoleistungen – Rundum-Schutz für alle Fälle (Teilkasko mit 150.-€ Selbstbeteiligung ist bereits enthalten)

Vorsorgeversicherung

Schäden durch Unfall (auch selbstverschuldet) oder Fahrerflucht (Parkschaden)

Rücktransport des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuges nach Unfall

Folgeschäden durch Marderbiss

Schutz vor unerwarteten Risiken

Schutzbrief (zubuchbar, nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung)

Abschleppen und Bergen nach Panne oder Unfall

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall des Fahrzeuges

Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall

Kostenerstattung bei selbst organisierter Ersatzteilbeschaffung für Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon

Fahrzeugrücktransport zur Heimatwerkstatt/Heimatadresse bzw. Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall

Ersatz von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln

Vermittlung ärztlicher Betreuung

Kosten für Krankenbesuch

Besorgung von Vignetten

Warum keine Pannenhilfe?

Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z. B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren Oldtimer-Pkw – unabhängig vom Schadensort – in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird.

Voraussetzungen für die Oldtimer-Versicherung von AXA

Erstzulassung bis 31.12.1979

Als Oldtimer können Fahrzeuge versichert werden, die

  • vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden
  • sich in einem guten Erhaltungs- und weitestgehenden Originalzustand befinden
  • eine geringe jährliche Fahrleistung (bis ca. 8.000 km) absolvieren
  • als Zweitfahrzeug eingesetzt werden (ein PKW für die tägliche Nutzung muss deshalb vorhanden sein)
  • in der Regel in einer Garage abgestellt werden
  • nur von Personen über 23 Jahren genutzt werden
  • auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind (Halter und Versicherungsnehmer sind identisch)

Erstzulassung zwischen 1.1.1980 und 31.12.1995

Als Oldtimer können Pkw versichert werden, die

  • zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1995 erstmalig zugelassen wurden
  • und einen Mindestwert von 6.000 Euro sowie mindestens Zustandsnote 3 aufweisen
  • mit einem historischen Kennzeichen (mit oder ohne Saison) zugelassen sind
  • eine geringe jährliche Fahrleistung (bis ca. 8.000 km) absolvieren
  • als Zweitfahrzeug eingesetzt werden (ein PKW für die tägliche Nutzung muss deshalb vorhanden sein)
  • in der Regel in einer Garage abgestellt werden
  • nur von Personen über 23 Jahren genutzt werden
  • auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind (Halter und Versicherungsnehmer sind identisch)

Die Oldtimer-Versicherung können wir leider nicht anbieten für:

  • modifizierte und für den historischen Rennsport veränderte Fahrzeuge
  • Kleinserien- und Homologationsmodelle
  • Fahrzeuge in schlechtem Erhaltungszustand
  • ältere Fahrzeuge im Alltagsgebrauch
  • Fahrzeuge mit gewerblicher Nutzung und Werbemobile
  • Wohnmobile und zu Wohnzwecken nutzbare Fahrzeuge
  • Repliken, Nach- und Eigenbauten
  • Fahrzeuge im Einsatz für Hochzeitsfahrten
  • Oldtimer mit Erstzulassung ab 1980 mit rotem Dauerkennzeichen
  • Saisonkennzeichen über die Wiintermonate

Hinweis: Bei Fahrzeugwerten ab 30.000 Euro (sonstige Oldtimer ab 10.000 Euro) ist ein Marktwertgutachten, nicht älter als zwei Jahre, erforderlich. Ein sog. „Kurzcheck“ kann nur für Fahrzeuge mit einem Marktwert bis 80.000 Euro akzeptiert werden. Für höherwertige Fahrzeuge ist ein Standardgutachten erforderlich.

Unser Tipp zur Oldtimer-Versicherung

Beiträge zahlen Sie nur für den Zulassungszeitraum bzw. bei Saisonkennzeichen für den Saisonzeitraum. Bei vorübergehender Abmeldung oder außerhalb des Saisonzeitraumes genießen Sie für maximal 18 Monate beitragsfreien Ruheversicherungsschutz, wenn die Saison bzw. der Zulassungszeitraum im Kalenderjahr mindestens 5 Monate bestanden hat.

FAQ zur Oldtimer-Versicherung

Ihre Fragen zum Marktwertgutachten

Warum brauche ich für meinen Oldtimer ein Wertgutachten?​ ​

  • Sie als Fahrzeugbesitzer müssen im Falle eines Schadens Wert und Zustand nachweisen. Dies gestaltet sich vor allem dann schwierig, wenn das Fahrzeug entwendet wurde oder total abgebrannt ist.
  • Fahrzeuge desselben Typs können aufgrund unterschiedlicher Erhaltungszustände völlig verschiedene Werte haben. Gerade überdurchschnittlich gut erhaltenen bzw. restaurierten Fahrzeugen wird der "normale" Marktwert, der sich aus der aktuellen Marktsituation ermittelt, oft nicht gerecht.

Vorteile bei Kaskoschäden:

  • Der durch Gutachten ermittelte Fahrzeugwert ist Grundlage zur Beitragsberechnung und Basis für die Schadenregulierung.
  • Die Kaskoregulierung umfasst grundsätzlich die Wiederherstellung des alten Zustandes durch Reparatur, nicht aber durch Restaurierung. Bei Fahrzeugen, deren beschädigte Bereiche sich in gutem Zustand befanden, sind die sog. Abzüge "neu für alt" durch Wertverbesserung nicht gerechtfertigt, da durch die Reparatur keine Verbesserung, sondern nur eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes erfolgt. Durch ein detailliertes Gutachten, welches konkrete Angaben über den Fahrzeugzustand vor Schadeneintritt liefert, kann nachweislich sichergestellt werden, dass Sie keine Nachteile in der Schadenregulierung hinnehmen müssen.

Vorteile im Haftpflichtschadensfall (Fremdschaden):

  • In diesem Fall müssen Sie dem gegnerischen Haftpflichtversicherer den Wert Ihres Fahrzeuges nachweisen. Immer wieder treten bei diesen Schadenfällen Probleme auf. Die "normalen" Versicherer können sich nicht vorstellen, dass gewisse Fahrzeuge mit den Jahren im Wert steigen und nicht, wie sonst üblich, an Wert verlieren. Die Erfahrungen aus unserem Kundenkreis haben gezeigt, dass berechtigten Ansprüchen teilweise nur über den Weg einer gerichtlichen Klärung stattgegeben wurde.

Was kostet das Gutachten?​

  • Standardbewertung – ab ca. 200 Euro zzgl. MwSt. Generell empfehlenswert, da eine eingehende Untersuchung der einzelnen Baugruppen Ihres Fahrzeuges vorgenommen und der vorliegende Zustand detailliert beschrieben und kommentiert werden.
  • Kurzcheck – ab ca. 180 Euro zzgl. MwSt. Preisalternative zum Bewertungsgutachten, wobei eine hierüber getroffene Wert- und Zustandsaussage gewisse Probleme in sich bergen kann: Da das Fahrzeug nur oberflächlich in Augenschein genommen wird, muss im Schadenfall mit einer eingehenden Prüfung gerechnet werden. Sollte dann ein anderer Marktwert ermittelt werden, geht diese Tatsache zu Ihren Lasten.
  • Ein Kurzcheck kann nur für Fahrzeuge mit einem Marktwert bis 80.000 Euro akzeptiert werden. Für höherwertige Fahrzeuge ist ein Standardgutachten erforderlich.

Ihre Fragen zum Thema Historisches Kennzeichen

Ab wann kann ich für meinen Oldtimer ein "Historisches Kennzeichen" bekommen?​

Entscheidend ist immer der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges, nicht das Jahr. So können Sie z. B. ein Fahrzeug mit Erstzulassung am 01.12.1995 auch erst ab dem 01.12.2025 als historisches Fahrzeug zulassen.

Wirkt es sich negativ aus, wenn das Fahrzeug nicht im Baujahr zugelassen wurde?​

Ja, denn entscheidend, ob es sich um einen Oldtimer handelt, ist das Erstzulassungsdatum, nicht das Datum der Auslieferung.

Was ist bei Import-Fahrzeugen zu beachten?​

Bei Importfahrzeugen steht im Fahrzeugbrief häufig nicht das Jahr der Erstzulassung, sondern des Imports. Deshalb sollten Sie sich immer die Originalzulassungspapiere, oder aber zumindest in Kopie, aushändigen lassen.

Müssen Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, zwangsweise historisch zugelassen werden?​

Die Entscheidung, ob das Fahrzeug mit einem "Historischen Kennzeichen" zugelassen wird oder nicht, liegt ganz bei Ihnen. So können Sie Ihr Fahrzeug, auch wenn es älter als 30 Jahre ist, ganz "konventionell" oder saisonweise zulassen. Für hubraumschwache Fahrzeuge ist die konventionelle Zulassung weiterhin am sinnvollsten. Allerdings ist das Fahrzeug dann nicht von der "Plakettenpflicht" (Feinstaubverordnung) befreit.

Für PKW ab Baujahr 1980 ist jedoch eine Zulassung mit H-Kennzeichen erforderlich, um den AXA-Oldtimertarif zu erhalten.

Gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Fahrleistung oder -zeit, wenn mein Fahrzeug als Oldtimer zugelassen ist?​

Nein, der Gesetzgeber sieht keine Einschränkungen vor. Allerdings wird davon ausgegangen, dass der Oldtimer der "Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dient und Sie ihn dementsprechend nutzen.

Kann ich meinen Oldtimer auch bei Smog-/Ozon-Alarm nutzen?​

Für Oldtimer gibt es hier keine Sonderregelung, denn es gelten die üblichen Vorschriften.

Brauche ich für meinen Oldtimer eine Feinstaub-Plakette, um die Umweltzonen befahren zu dürfen?​

Nein, da das H-Kennzeichen von der Plakettenpflicht befreit ist, haben Sie freie Fahrt in den Umweltzonen.

FAQ zur Oldtimer-Versicherung

Ihre Fragen zum Thema Rote Kennzeichen

Für welche Fahrzeuge gilt ein rotes Oldtimerkennzeichen und wie bekomme ich es? ​

Das Mindestalter für rote Oldtimerkennzeichen ist seit März 2007 auf 30 Jahre festgeschrieben. Gleichzeitig ist eine Prüfung analog der Abnahmeprüfung zum H-Kennzeichen vorgesehen. Das rote Oldtimerkennzeichen beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle. Dort müssen Sie Ihren Personalausweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Liste der Oldtimerfahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen bewegt werden sollen sowie eine Deckungszusage (EVB-Nummer/Versicherungsbestätigungskarte) Ihrer Versicherungsgesellschaft vorlegen. Die Zulassungsstelle wird außerdem einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg einholen.
Ein rotes Dauerkennzeichen kann für Oldtimer-Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1980 nicht versichert werden.

Müssen für rote Oldtimerkennzeichen Steuern gezahlt werden?​

Ja, die jährliche Steuer beträgt 46 EUR für Motorräder und 192 EUR für Pkw und alle sonstigen Fahrzeuge, unabhängig von der Anzahl der Risiken.

Muss ich ein Fahrtenbuch führen?​

Ein Fahrtenbuch bzw. ein formloser Fahrtennachweis muss geführt werden, wenn das Fahrzeug mit einem roten Oldtimerkennzeichen ausgestattet ist.

Brauche ich für meine/n Oldtimer eine Feinstaub-Plakette, um die Umweltzonen befahren zu dürfen?​

Nein, da das rote Dauerkennzeichen für Oldtimersammler, ebenso wie das H-Kennzeichen, von der Plakettenpflicht befreit ist, haben Sie freie Fahrt in den Umweltzonen.

Muss ich mit einem roten Oldtimerkennzeichen weiterhin zum TÜV?​

Gesetzlich vorgeschrieben sind weder TÜV noch Hauptuntersuchung. Allerdings sieht §28 StVZO eine Einschränkung insoweit vor, "dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn das Kfz frei von groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln ist, die seine Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen". Sie sind als Fahrzeughalter also dazu verpflichtet, das Fahrzeug verkehrssicher und den Vorschriften entsprechend zu halten.

Welche Fahrten dürften mit einem roten Oldtimerkennzeichen gemacht werden?​

Zu den gesetzlich erlaubten Fahrten mit rotem Oldtimerkennzeichen gehören Prüfungsfahrten (z. B. durch einen Sachverständigen), Probefahrten, Überführungsfahrten, An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, Fahrten zum Zwecke der Wartung, Reparatur und Pflege des Fahrzeuges sowie Fahrten zu einer Messe oder Show, wenn es sich um Oldtimer-Veranstaltungen handelt.

Darf ich mit meinem roten Oldtimerkennzeichen auf eine Hochzeit fahren?​

Nein, da eine Hochzeitsfahrt nicht zu den gesetzlich genehmigten Fahrten gehört (siehe Frage oben).

Kann ich mit dem roten Oldtimerkennzeichen ins Ausland fahren?​

Das ist vom Besuchsland abhängig. Einige Länder (z. B. Schweiz, Österreich, Holland und Italien) erkennen das rote Kennzeichen an, andere (z. B. Belgien und Luxemburg) dagegen nicht. Denken Sie bitte daran, dass es sich um eine genehmigte Fahrt, z. B. ein Oldtimer-Treffen, handeln muss.

Ihre Fragen zum Thema Saisonkennzeichen

Für welche Fahrzeuge kann ich ein Saisonkennzeichen bekommen?​

Eine Einschränkung gibt es nicht, auch das Alter des Fahrzeuges spielt keine Rolle.

Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen kann ein H-Saisonkennzeichen beantragt werden. Die Berechnung erfolgt analog des Saisonzeitraumes

Wie lange kann bzw. muss eine Saison dauern?​

Die Mindestdauer für eine Saison beträgt 2 Monate, die Höchstdauer 11 Monate. Um in den Genuss einer kostenlosen Ruheversicherung außerhalb des Saisonzeitraums zu kommen, muss die Saison bei AXA mindestens 5 Monate dauern. Die Versicherung eines Saisonkennzeichens nur über die Wintermonate, z.B. Oktober bis April ("Winterfahrzeug"), ist bei AXA jedoch nicht zu Oldtimer-Konditionen möglich.

Kann ich das Fahrzeug auch außerhalb der Saison nutzen?​

Das ist nicht erlaubt, da das Fahrzeug als abgemeldet gilt. Sie dürfen es also weder fahren noch auf öffentlichen Plätzen abstellen.

Brauche ich für meine/n Oldtimer mit Saisonkennzeichen eine Feinstaub-Plakette, um die Umweltzonen befahren zu dürfen?​

Ja, da das Saisonkennzeichen nicht von der Plakettenpflicht befreit ist, gelten hier die Regelungen zur Umweltzone. Kann Ihr Fahrzeug keine Plakette erhalten, dürfen Sie die Umweltzonen nicht befahren.

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