Wie wird die Rente besteuert?
Wenn Sie die Information über eine anstehende Rentenzahlung erhalten, beachten Sie bitte: Neben den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung sind davon in der Regel auch noch Steuern zu zahlen.
Welche Renten-Einkünfte sind steuerpflichtig?
Die Deutsche Rentenversicherung weist ihren Versicherten in der jährlich versendeten Renteninformation die Höhe der zu erwartenden Bruttorente aus. Von der ausgezahlten Rente sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Je nach Höhe der Gesamteinkünfte fallen zudem auch Steuern auf die Rente an.
Zu den steuerpflichtigen Gesamteinkünften zählen neben der gesetzlichen Rente auch:
- Betriebsrenten
- Einkünfte aus der privaten Altersvorsorge
- Mieteinnahmen
- Kapitalerträge
Als Rentner sind Sie grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2024 für Alleinstehende bei 11.604 Euro pro Jahr. steuerlich zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner:innen gilt der doppelte Wert.
Wie wird die gesetzliche Rente besteuert?
Wie werden Einkünfte aus der privaten Rentenversicherung und betrieblichen Altersvorsorge besteuert?
Besteuert werden auch die Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen, Riester-Renten, Betriebsrenten und anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
Daher erhalten Sie jedes Jahr von Ihrem Versicherungsunternehmen eine Bescheinigung über Ihre bezogene Rente des abgelaufenen Kalenderjahres. Gleichzeitig übermittelt der Versicherer die Meldung über die Rentenzahlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die die Daten an das zuständige Finanzamt weiterleitet. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung ermittelt das Finanzamt anschließend die individuelle Steuerschuld.
Einkünfte aus einer privaten Rentenversicherung
Die Frage, ob private Rentenversicherungen besteuert werden müssen, ist grundsätzlich davon abhängig, wie das Kapital ausgezahlt wird. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung.
Eine lebenslange Rente wird immer mit dem sogenannten Ertragsanteil steuerpflichtig. Egal, wann die Versicherung abgeschlossen wurde.
Der Ertragsteil ist dabei ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz und hängt von dem Alter ab, mit dem Sie Ihre Rente in Anspruch nehmen wollen. Entscheiden Sie sich für einen frühen Renteneintritt, müssen Sie einen größeren Anteil Ihrer Rente versteuern. Je länger Sie die Auszahlung aus der privaten Rentenversicherung herauszögern, desto weniger Steuern sind zu zahlen. Den genauen Prozentsatz können Sie der Tabelle entnehmen.
Für die Besteuerung einer einmaligen Kapitalauszahlung gelten folgende Voraussetzungen:
100% der Erträge steuerfrei
Abschluss vor 2005 & mindestens 5 Jahre Beitragszahlungen & 12 Jahre Mindestlaufzeit
50% der Erträge steuerfrei*
Abschluss vor 2012 & Kapitalauszahlung frühestens ab vollendetem 60. Lebensjahr & 12 Jahre Mindestlaufzeit
50% der Erträge steuerfrei*
Abschluss ab 2012 & Kapitalauszahlung frühestens ab vollendetem 62. Lebensjahr & 12 Jahre Mindestlaufzeit
*Der Ertrag wird nach dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren besteuert. Beim Halbeinkünfteverfahren wird der hälftige Ertrag mit dem individuellen Steuersatz versteuert.
Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, so fallen 25% Abgeltungsteuer auf die gesamten Erträge (ggf. + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer) an.
Einkünfte aus einer Riester-Rente
Da die Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert werden, ist die Rentenzahlung (Auszahlphase) aus einer Riester-Rente voll steuerpflichtig.
Einkünfte aus einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt unter anderem vom jeweiligen Produkt ab, beispielsweise Direktversicherung, Pensionskasse oder Direktzusage (auch Pensionszusage). Die Höhe ist auch davon abhängig, ob die Beiträge überwiegend aus versteuertem oder aus unversteuertem Arbeitsentgelt gezahlt wurden. Wird eine bAV aus unversteuertem Arbeitsentgelt finanziert, so ist sie im Rentenbezug voll steuerpflichtig. Falls die bAV aus versteuertem Einkommen finanziert wird, fällt im Rentenbezug nur eine Besteuerung mit dem Ertragsanteil an.
Lassen Sie sich steuerlich beraten!
Unsere Seite enthält grundlegende Hinweise zur Besteuerung der Rente. Ausführliche Informationen zum Steuerrecht finden Sie auch bei der Deutschen Rentenversicherung. Zur Ermittlung Ihrer persönlichen Steuerfreibeträge und zur weiteren steuerlichen Beratung empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt zu wenden.