Home Gesundheit PKV Eintritt ins Studium
Studenten auf dem Weg zur nächsten Vorlesung / AXA

Entscheidungshilfe Deine Krankenversicherung fürs Studium 

Dein Studium beginnt bald? Wir zeigen dir, worauf es jetzt ankommt!

Auch während deines Studiums musst du dich krankenversichern. Zunächst bist du als Student:in grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig – unabhängig ob du vor Beginn deines Studiums privat krankenversichert oder gesetzlich krankenversichert bist.

Ob private oder gesetzliche Krankenversicherung - Du hast die Wahl!

Nun hast du einen Vorteil: Durch die Einschreibung als Student:in hast du einmalig die Chance, zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen. Wir helfen dir und bieten dir Entscheidungshilfen!

Deine Entscheidung in 3 Schritten

Es gibt keine einheitliche Empfehlung, daher schauen wir gemeinsam mit dir auf deine Möglichkeiten und deinen Plan und zeigen dir, wie es weitergehen kann.

Studentin vor Universität / AXA

1 - Deine Möglichkeiten im Vergleich

Bei der Beantwortung deiner Fragen zu den Möglichkeiten wollen wir dich unterstützen, damit du eine Entscheidung für deine Krankenversicherung während deines Studiums treffen kannst.

Eine Krankenversicherung, die zu DIR passt!

Man kann nicht pauschal sagen, ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung die richtige Wahl als Student:in ist – es sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und vor allem deine persönlichen Bedürfnisse und Wünsche ausschlaggebend.

Um deiner Entscheidung näher zu kommen, helfen dir unter anderem folgende Punkte:

  • Wie ist dein aktueller Versicherungsstatus?
  • Welche Gesundheitsleistungen sind dir wichtig? 
  • Was kostet die Krankenversicherung?
  • Was passiert mit der Krankenversicherung nach dem Studium?  

Deine Möglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Deine Möglichkeiten in der privaten Krankenversicherung

Studenten auf dem Campus / AXA

2 - Dein Plan

Neben deinem Studienfach stehen nun auch noch weitere Entscheidungen an. Wie möchtest du dein Studium finanzieren? Ziehst du für dein Studium in eine andere Stadt? Möchtest du auch ins Ausland gehen? Ein paar deiner Entscheidungen haben einen Einfluss auf deine Krankenversicherung. Diese solltest du zunächst klären.

Besonderheiten beim Studieren

Studierende der Zahnmedizin beraten sich

Du studierst (Zahn-) Medizin?

Unsere Experten der DÄF – Deutsche Ärzte Finanz - unterstützen dich bei sämtlichen Anliegen rund um die akademischen Heilberufe. Wir bieten dir in allen Phasen deines Studiums verschiedene Services - z.B. MEDI-LEARN-Club, Veranstaltungen und vieles mehr. 

DÄF - Experten für akademische Heilberufe
Studentin plant ihr duales Studium am Laptop

Du hast dich für ein duales Studium entschieden?

Für dual Studierende entfällt die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung, da du wie ein:e Arbeitnehmer:in bzw. Auszubildende:r behandelt wirst. Dementsprechend bist du pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Absatz 2, Nr. 4a SGB V). Du hast die Möglichkeit dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl zu versichern. 

Gesetzlich versichert als Student:in

Studieren und Nebenjob?

  • Solange du deinen Status als Student:in beibehältst, hat ein Nebenjob keinen Einfluss auf deine Krankenversicherung
  • Relevant für deinen Studierendenstatus ist deine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit – diese beträgt maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit
  • Arbeitest du regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche, giltst du als Arbeitnehmer:in. In dem Fall musst du dich gesetzlich versichern.
  • HINWEIS: Möchtest du während deines Studiums kostenfrei in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben? So gilt neben der Maximalstundenzahl auch das monatliche Gesamteinkommen. Dein Einkommen darf maximal 538 Euro betragen, bei einem Minijob dürfen es 556 Euro im Monat sein (ab 01.01.2025) 
Kellner steht vor einem Restaurant / AXA
Frau sitzt mit EC-Karte am Laptop / AXA

Du beziehst BAföG? Bekommst du auch den Zuschuss für deine Krankenversicherung?

  • Zusätzlich zu deinem individuellen BAföG-Satz erhältst du auch einen monatlichen Zuschuss von 102 Euro für deine Krankenversicherung und einen monatlichen Zuschuss von 35 Euro für die Pflegepflichtversicherung
  • Den Zuschuss erhältst du unabhängig von deiner Entscheidung, wie du dich krankenversichern möchtest.
  • Voraussetzungen: Du zahlst eigene Beiträge zur Krankenversicherung, bist nicht familienversichert und deine BaföG- Förderung liegt unter dem Höchstsatz (ab Wintersemester 2024/2025: maximal 992 Euro).  

Planst du einen Auslandsaufenthalt?

  • Nicht alle Versicherungen bieten dir auch einen weltweiten Versicherungsschutz. Bei einem Auslandssemester können damit weitere Kosten auf dich zukommen.
  • Gute Nachrichten für alle bei AXA krankenversicherten Student:innen: Bis zu 6 Monate lang hast du uneingeschränkten Versicherungsschutz und das weltweit!
Studentin wartet am Flughafen / AXA
Studentin prüft mit ihrer Mutter Beihilfeanspruch / AXA

Du bist über deine Eltern beihilfeberechtigt und privat krankenversichert?

Du bist aktuell privat krankenversichert und es besteht ein Beihilfeanspruch über mindestens einen Elternteil:

  • Du bist UNTER 25 Jahre alt?
    Über den beihilfeberechtigte Elternteil erhältst du, während deines Studiums, auch den Beihilfezuschuss in Höhe von 80% (abhängig vom Bundesland). Dafür musst du dich auch zu Beginn deines Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dein Vorteil: Du hast deutlich bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung und das zu günstigen Beiträgen.
  • Du bist ÜBER 25 Jahre alt?
    Grundsätzlich gilt, dass der Beihilfeanspruch an die Kindergeldberechtigung geknüpft ist – wird kein Kindergeld mehr gezahlt, fällt auch die Beihilfe weg. Studierst du jedoch weiterhin, so kannst du aus den bestehenden Beihilfe-Tarifen in günstige Ausbildungstarife mit einem 100%-igen Versicherungsschutz wechseln.

Du absolvierst ein Promotionsstudium?

Bist du Promotionsstudent:in, so bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr „ordentliche:r Studierende:r“ und deine Tätigkeiten während der Promotion spielen eine Rolle:

  • Du hast einen sozialversicherungspflichtigen Job? Dann bist du Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Du hast ein Stipendium? Dann kannst du dich als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern oder wählst direkt die private Krankenversicherung.

Ordentliche Studierende sind Student:innen, die an einer Hochschule oder einer fachlichen Ausbildung dienenden Schule immatrikuliert sind und die Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium widmen. 

Studierende arbeiten an ihrer Promotion
Blick in einen Hörsaal / AXA

3 - Deine Entscheidung

Jetzt bist du dran – Hast du dich schon für eine Krankenversicherung entschieden? Blick mit uns auf die nächsten Schritte!

Gesetzliche Krankenversicherung 

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für dich die beste Variante? Gerne zeigen wir dir auch hierfür die nächsten Schritte.

Private Krankenversicherung

Du findest die Private Krankenversicherung (PKV) spannend? Wir zeigen dir nun die nächsten Schritte.