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Junge Familie im Wald

Private Krankenversicherung Familie Privatversichert in Mutterschutz und Elternzeit

Familie gründen und rundum gut versorgt

Kompetent informiert zum Gesundheitsschutz und wichtigen Formalien
 

Der Beginn eines Lebensabschnittes bringt viel Neues mit sich. Vielleicht stellen sich Ihnen einige Fragen: "Was muss ich als privat versicherte Arbeitnehmerin oder Selbständige im Mutterschutz beachten? Was bietet mir AXA rund um Schwangerschaft, Geburt und die ersten gemeinsamen Monate? Kann ich auch in der Elternzeit privat krankenversichert sein und welche Kosten muss ich einplanen?"

AXA steht jungen Familien Rat und Tat zur Seite. Wir haben diesen Leitfaden für Sie erstellt, damit Sie sich in dieser besonderen Lebensphase gut informiert, vorbereitet und unterstützt fühlen.

junge Eltern mit Baby

Checkliste für werdende Eltern

Wir haben sechs wichtige To-Dos vorab für Sie zusammengefasst

Was ist wann zu tun?

Unsere Checkliste für junge Eltern: Sie möchten noch mehr wissen? Dann sind Sie auf dieser Seite richtig.

Was leistet AXA für junge Familien?

Eltern werden ist eine besondere Phase im Leben

Mit der privaten Krankenvollversicherung von AXA erhalten Sie als junge Familie umfangreiche Leistungen und Unterstützung. 

Zu Ihrer Versorgung gehören beispielsweise:

  • Geburtsvorbereitungskurs (für Mütter)
    In Kursen zur Geburtsvorbereitung und Schwangerschaftsgymnastik wird ein für die Geburt günstiges physisches und psychisches Verhalten eingeübt. Sie beinhalten Atemübungen, Entspannungsübungen, Gymnastikübungen. Außerdem haben Sie hier die Chance, sich zum Geburtsvorgang zu informieren.
  • Schwangerschaftsgymnastik
    Statt der klassischen Schwangerschaftsgymnastik können auch Kurse wie Aquafitnesskurse für Schwangere, Schwangerschaftsgymnastik im Wasser, Schwangerschaftsyoga, Hypnobirthing (zu Hypnobirthing gehören unter anderem Selbsthypnose, Visualisierungstechniken und Atemübungen) usw. akzeptiert werden. Diese müssen anstelle der klassischen Schwangerschaftsgymnastik erfolgen. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit sie vorab wissen, ob die Alternativangebot zur Schwangerschaftsgymnastik erstattet werden.
  • Rückbildungsgymnastik
    Nach der Entbindung muss eine Rückbildung der Schwangerschaftsveränderungen erfolgen. Dazu gehört z. B. die Rückbildung der Gebärmutter und Wiederzusammenführung der oberen und unteren Bauchmuskeln. (Letzteres ist notwendig, da sich die Muskulatur in der Schwangerschaft teilt.)

Jedes dieser Angebote können Sie sehr gerne jeweils einmal pro Schwangerschaft nutzen! Die entstehenden Kosten erstatten wir im tariflichen Umfang.

Schwangere macht Yoga

Schwangerschaftsvorsorge

Zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind sieht der Gesetzgeber unterschiedliche Untersuchungen vor. Wir unterstützen und fördern die Inanspruchnahme aller Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Gerne erstatten wir Ihnen die Kosten. Dies erfolgt häufig sogar ohne Anrechnung der Kosten auf Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung.

Daneben erstatten wir zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen im tariflichen Umfang, wenn diese in Ihrem individuellen Fall medizinisch notwendig sind. 

Die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft haben wir Ihnen hier aufgeführt: 

Sie möchten darüber hinausgehenden Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen? Dann sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an, damit Sie vorab wissen, ob diese erstattet werden.

Häufige Fragen zu Schwangerschaft und Geburt

Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne an (0221 148-41002) oder wenden Sie sich an Ihre:n Betreuer:in.

Was muss ich bei meiner Krankentagegeldversicherung beachten, wenn ich Mutter werde?

Während des Mutterschutzes haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf das versicherte Krankentagegeld. Beantragen Sie es am besten zum Beginn der Frist des Mutterschutzes. Das gilt für 

  • privat versicherte Selbständige 
  • privat versicherte Arbeitnehmerinnen 
  • freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige mit privater Krankentagegeldabsicherung


Entscheidend dabei ist, dass in dieser Zeit ein Verdienstausfall vorliegt. Das ist in §192 Abs. 5 Satz 2 VVG geregelt. Fällt ein Teil Ihres Verdienstes weg, haben Sie einen anteiligen Anspruch auf das versicherte Krankentagegeld. Mögliche Ersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Mutterschaftsgeld) können dabei Ihren Anspruch auf Krankentagegeld mindern.

Wichtig: Arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit, empfehlen wir Ihnen, Ihre Krankentagegeldversicherung zu reduzieren. Wenn Sie nicht arbeiten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Krankentagegeldversicherung ruhend zu stellen (sogenannte Anwartschaft).

Bei allen Fragen hilft Ihnen Ihre betreuende Agentur gerne weiter und berät Sie individuell nach Ihren Bedürfnissen. Die Kontaktdaten finden Sie oben rechts auf Ihren Unterlagen zu Ihrem Versicherungsvertrag.

Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich während des Mutterschutzes?

  • Sie erhalten auch während der gesetzlichen Fristen des Mutterschutzes Ihr monatliches Nettogehalt abzüglich 390 Euro von Ihrem Arbeitgeber.
  • Als privat krankenversicherte Arbeitnehmerin können Sie zusätzlich einmalig Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung bekommen. Dieser Betrag wird nicht auf das Elterngeld angerechnet.
  • Für Hausfrauen und Selbstständige in der PKV besteht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld nicht.
Kinderknie

Krankenversicherung meines Kindes

Die Art Ihrer Krankenversicherung ist maßgeblich dafür, wo Sie Ihr Kind anmelden können. Sie können Ihr neugeborenes Kind ohne Gesundheitsprüfung bei AXA privat versichern, wenn mindestens ein Elternteil am Tag der Geburt seit mindestens 3 Monaten bei AXA krankenversichert ist oder – sofern die dreimonatige Mindestversicherungsdauer nicht erreicht wird – der Versicherungsantrag eines Elternteils angenommen wurde und zum Zeitpunkt der Antragstellung die 20. Schwangerschaftswoche noch nicht vollendet war. Zudem muss die Anmeldung spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt bei uns vorliegen und der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender sein als der eines versicherten Elternteils.

Welche Kosten fallen während der Elternzeit für meine private Krankenversicherung an?

Auch in der Elternzeit fallen die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung weiterhin an. Angestellte Eltern erhalten in dieser Zeit keinen Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer Krankenversicherung. Beziehen Sie Elterngeld und sind in einem der nachfolgend aufgeführten Tarife versichert, sind Sie 6 Monate von der Beitragszahlung befreit:

  • VA6-U*, VA6-900-U*, VZ600-U*,
  • Vital250, Vital300-N, Vital300-U*, Vital600-N, Vital750, Vital900-N, Vital900-U*
  • Folgende Zahntarife: Komfort Zahn-U*, Premium Zahn-U*, VZ Zahn-U, Vital-Z, Vital-Z-N

Sind Sie im Tarif ActiveMe* versichert, reduziert sich Ihr Beitrag um 50% für die ersten 2 Monate. Die genaue Bezeichnung Ihres Tarifs finden Sie in Ihren Unterlagen zu Ihrem Versicherungsvertrag. Eine Ausnahme besteht, wenn bei Beantragung der Tarife die Schwangerschaft nachweislich bereits festgestellt wurde oder die Entbindung stattgefunden hat.

* Gilt nicht für Tarife nach besonderen Bedingungen für Personen in der Berufsausbildung (Ausbildungstarife). 

Wir benötigen von Ihnen nur den Nachweis, dass Sie Elterngeld beziehen. Der Nachweis muss in den ersten 3 Monaten des Elterngeldbezugs erbracht werden. So sind Sie weiterhin gut geschützt und können alle Leistungen genießen - unabhängig von einer möglichen Beitragsfreistellung.

Kann ich privat krankenversichert bleiben, wenn ich in der Elternzeit in Teilzeit arbeite?​

Nehmen Sie in der Elternzeit eine Beschäftigung in Teilzeit von bis zu 32 Wochenstunden auf, kann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entstehen. Durch die Befreiungsmöglichkeit nach § 8 SGB V können Sie jedoch weiterhin privat krankenversichert bleiben – auch wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) liegt. Diese beträgt im Jahr 2025 73.800 Euro.

Die folgenden beiden Voraussetzungen sind dafür entscheidend:

  • Sie arbeiten in Teilzeit (bis zu 32 Stunden) während Ihrer Elternzeit.
  • Sie stellen innerhalb von 3 Monaten, nachdem Sie versicherungspflichtig geworden sind, einen Antrag auf Befreiung bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren. Waren Sie bisher noch nicht gesetzlich krankenversichert, können Sie die GKV frei wählen.

Diese Befreiung ist jedoch nur für die Dauer der Elternzeit wirksam.

Mutter am Schreibtisch und Kind spielt daneben
Zwei Väter mit Kind

Kann ich privat krankenversichert bleiben, wenn ich nach der Elternzeit in Teilzeit arbeite?​

Wenn Sie nach der Elternzeit nicht wieder sofort voll berufstätig sind, können Sie sich nach § 8 Absatz 1 Nr. 3 SGB V von der Versicherungspflicht befreien lassen. Voraussetzungen dafür sind:​

  • Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit auf 50 % oder weniger. Als Maßstab dient hier die Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigten des Unternehmens.​
  • Sie sind seit mindestens 5 Jahren wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei. Die Elternzeit wird dabei angerechnet und so betrachtet, als ob Sie weiterhin in Vollzeit tätig gewesen wären. ​

     

Wie lange gilt die Befreiung?

So lange sich nichts an der Situation ändert, gilt die Befreiung fort. Erhöhen Sie zum Beispiel Ihre Arbeitszeit über 50 % der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigte des Unternehmens, ist Ihr Einkommen maßgeblich ob sie versicherungspflichtig oder versicherungsfrei werden.

  • Liegt Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, sind Sie pflichtig und können sich nicht befreien lassen.
  • Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, sind Sie versicherungsfrei und können privat versichert bleiben.

Wir begleiten Sie und Ihre Gesundheit rund um die Uhr!

Wir sind für Sie da und lassen Sie mit Ihren Fragen nicht allein

AXA Hotline anrufen

Konnten wir alle Fragen beantworten – dann freut uns das. Benötigen Sie weitere Informationen oder haben eine individuelle Frage – dann kontaktieren Sie uns:

Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 7.30 - 20.00 Uhr
0221 148-41002
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Leitfaden für Privatpatienten

Sie finden weitere nützliche Informationen für Privatversicherte in unserem Leitfaden für Privatpatienten. Wir geben Ihnen Antworten zu wichtigen Fragen, die sich aus dem Wechsel von Lebensphasen ergeben und erläutern, was diese Änderungen jeweils für Ihre private Krankenversicherung von AXA bedeutet.