Bis zum 21.12.2012 galt zudem, dass die Beiträge für Frauen und Männer getrennt (Bisex) kalkuliert wurden. Versicherungsverträge, die nach diesem Stichtag abgeschlossen wurden, werden geschlechtsunabhängig (Unisex) kalkuliert.
Sie haben noch einen Tarif, der geschlechtsabhängig kalkuliert wurde, und beabsichtigen in einen Unisex-Tarif zu wechseln? Dann beachten Sie bitte, dass anschließend aus rechtlichen Gründen zukünftige Tarifwechsel nur noch innerhalb der Unisex-Tarifwelt möglich sind. Als Kunde mit Unisex-Tarifen haben Sie bei einer Vertragsänderung eine geringere Tarifauswahl. Ob ein Tarif ein Bisex- oder Unisex-Tarif ist, erkennen Sie am Namen des Tarifes: Handelt es sich um einen Unisex-Tarif, endet der Tarifname mit „-U“.
Für Versicherte, die in einem zwischen dem 1. Januar 2009 und 21. Dezember 2012 geschlossenen Bisex-Tarif versichert sind, ist ein Wechsel in den Standardtarif, einem Sozialtarif der PKV, nicht möglich. Dasselbe gilt für Versicherte, die aus einem vor dem 1. Januar 2009 geschlossenen Bisex-Tarif zunächst in einen Unisex-Tarif wechseln. Diese können anschließend ebenfalls nicht mehr in den Standardtarif, einem Sozialtarif der PKV, wechseln.