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Junger Mann sitzt an seinem Laptop und informiert sich über einen Tarifwechsel

Tarifwechsel private Krankenversicherung
Informationen zum Wechsel des Tarifs der PKV

Erfahren Sie hier alles zu den langfristigen Auswirkungen eines Tarifwechsels, damit Sie eine gut informierte Entscheidung treffen.

Warum möchten Sie den Tarif wechseln?

Für einen Wechselwunsch gibt es in der Regel zwei Gründe: Entweder soll der Beitrag günstiger oder die Leistungen besser werden.

Sie möchten Ihren Beitrag durch einen Tarifwechsel senken?

Nach der letzten Beitragsanpassung ist Ihnen der Beitrag zu hoch und Sie überlegen deshalb nun in einen günstigeren Tarif zu wechseln? Dieser Wunsch ist verständlich. Wir möchten Ihnen Informationen an die Hand geben, damit Sie eine bewusste Entscheidung treffen:

  • Verzichten Sie zugunsten eines niedrigen Beitrags keinesfalls auf Leistungen, die Ihnen wichtig sind und wägen Sie ab, ob Sie für die mögliche Ersparnis wirklich darauf verzichten wollen.
  • Ein geringerer Versicherungsumfang bedeutet für Sie auch höhere Eigenanteile für bestimmte Leistungsbereiche. Überlegen Sie daher gut, ob Sie bereit sind, diese Mehrkosten gegebenenfalls in Kauf zu nehmen.
  • Ein Tarifwechsel schützt Sie nicht vor einer Beitragsanpassung. Ein Beitragsvorteil nach einem Tarifwechsel ist daher möglicherweise nicht von Dauer.
  • Wichtig für Arbeitnehmer: Geringe Beiträge bedeuten auch, dass der Arbeitgeberzuschuss sinkt. Beachten Sie dies insbesondere, wenn der neue Tarif einen höheren Selbstbehalt vorsieht. Daran beteiligt sich der Arbeitgeber nämlich in der Regel nicht.
  • Auch die steuerliche Absetzbarkeit verringert sich, wenn der Gesamtbeitrag günstiger wird. Rechnen Sie dies bei Ihrer persönlichen Gesamtkostenbetrachtung mit ein.
  • Haben sich Ihre Einkommensverhältnisse geändert? Prüfen Sie, ob Ihre versicherten Leistungen noch Ihren Lebensumständen entsprechen. Vielleicht hilft eine bedarfsgerechte Anpassung des Krankentagegeldtarifs schon, um den Beitrag zu reduzieren.

Sie möchten in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln?

Sie sind schon eine Weile bei uns versichert und haben den Wunsch, Ihren Versicherungsschutz zu erhöhen? Bitte beachten Sie, dass dies mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden ist. Das bedeutet, dass für bestehende Vorerkrankungen oder angeratene Behandlungen eventuell angemessene Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse zu zahlen sind.

Tipp: Achten Sie deshalb bitte auf das „Timing“ und wechseln Sie möglichst schon dann in einen höherwertigen Tarif, wenn Ihr Gesundheitszustand gut ist. Gerade im Alter ist es wichtig, einen Versicherungsschutz zu haben, bei dem man keine Kompromisse eingehen muss.

Lohnt sich ein Tarifwechsel langfristig?

Anders als der Wechsel des Handytarifs oder des Strom-Anbieters hat ein Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung langfristige Auswirkungen.

Kernbotschaften zum Thema Tarifwechsel

Ob sich ein Tarifwechsel für Sie lohnt oder nicht, lässt sich pauschal nicht beantworten. Hier spielen viele individuelle Faktoren eine Rolle. Ein Tarifwechsel kann im Einzelfall sinnvoll oder aus finanziellen Gründen notwendig sein. In vielen Fällen allerdings stellt sich ein Tarifwechsel langfristig als nicht sinnvoll dar.

  • Ein Tarifwechsel ist jederzeit möglich. Dieses Recht ist Ihnen gesetzlich zugesichert. Nehmen Sie sich deshalb so viel Zeit wie Sie benötigen, um eine gute Entscheidung zu treffen.
  • Sofern der Beitrag deutlich gesenkt werden soll, müssen bei einem Tarifwechsel Leistungseinbußen in Kauf genommen werden.
  • Treffen Sie keine Entscheidung nur aufgrund eines kurzfristigen preislichen Vorteils: Ist ein anderer Tarif heute etwas günstiger als ihr jetziger Tarif, kann sich das Verhältnis bereits im nächsten Jahr wieder ändern. Beitragsanpassungen können früher oder später in jedem Tarif vorkommen.
  • Sofern bessere Leistungen versichert werden sollen, ist ein Tarifwechsel immer mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden.
  • Fragen Sie sich selbst: Welche Leistungen sind Ihnen heute besonders wichtig? Und auf welche möchten Sie auch im Alter nicht verzichten?
  • Bleiben Sie in einem leistungsstarken Tarif, solange es Ihnen möglich ist.
  • Die Rückkehr in den Ursprungstarif ist unter Umständen nur unter erschwerten Bedingungen (angemessene Risikozuschläge und/oder Leistungsausschlüsse) möglich.
  • Auch im neuen Tarif kann es zukünftig zu einer Beitragsanpassung kommen.
  • Bei Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber bis zu 50% an Ihrem Beitrag und damit an Ihrer Vorsorge für das Alter (Bildung von Alterungsrückstellungen).
  • Ihre Alterungsrückstellungen werden Ihnen beim Tarifwechsel angerechnet.
  • Je höher der Sparanteil im Beitrag ist, umso mehr profitieren Sie davon auch im Alter.
  • Vorsicht beim Wechsel von bestehenden Bisex-Tarifen in die Unisex-Welt.
  • Mit der Tarifwechselleitlinie des PKV-Verbandes garantieren wir eine persönliche und bedarfsgerechte Beratung. Im Mittelpunkt stehen dabei ausschließlich Ihre individuellen Bedürfnisse.
  • Last but not least: Ihre Gesundheit verdient besten Schutz – machen Sie hier keine Kompromisse.

Nehmen Sie sich deshalb vor einem möglichen Tarifwechsel ausreichend Zeit für eine individuelle Beratung.

Wie kann ich den Tarif wechseln?

In der Privaten Krankenversicherung haben Sie die freie Wahl zwischen den unterschiedlichsten Tarifen.

Sie sind hierbei nicht lebenslang an Ihren Tarif gebunden, sondern haben jederzeit den Rechtsanspruch, in andere gleichartige Tarife wechseln zu können. Dieses Tarifwechselrecht ist Ihnen in § 204 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gesetzlich zugesichert.

Um den Überblick zwischen den Leistungs- und Preisunterschieden aller zur Verfügung stehenden Tarife zu behalten, bedarf es einer qualifizierten und transparenten Beratung zu den möglichen Alternativen.

Damit wird sichergestellt, dass Ihre individuellen Wünsche auch nach einem Tarifwechsel berücksichtigt sind. Das ist einer der Gründe warum wir als Unternehmen der Leitlinie für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel des PKV Verbandes beigetreten sind.

Mann sitzt vor seinem Laptop und telefoniert
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Welche Auswirkungen hat ein Tarifwechsel?

Die Gesundheitsprüfung beim Tarifwechsel

Wie Sie wissen, ist für den Abschluss einer Privaten Krankenversicherung eine so genannte Gesundheits- oder Risikoprüfung notwendig. Der Versicherer kann damit gut einschätzen, ob ein erhöhtes Risiko vorliegt und gegebenenfalls angemessene Risikozuschläge oder sogar Leistungsausschlüsse vereinbaren.

Ist die Prüfung einmal erfolgt, sind neu hinzukommende Erkrankungen selbstverständlich mitversichert. Sofern allerdings der Versicherungsschutz durch einen Tarifwechsel verbessert wird, ist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Die Verbesserung kann unter anderem aus einem höheren Leistungsversprechen oder einem niedrigeren Selbstbehalt bestehen. Bei der erneuten Gesundheitsprüfung werden für die Verbesserungen dann auch alle neu aufgetretenen Erkrankungen mitberücksichtigt.

Das Ergebnis der Gesundheitsprüfung kann auch hier sein, dass der Tarifwechsel nur unter Zahlung eines angemessenen Risikozuschlags oder eines Leistungsausschlusses möglich ist.

Vertragsumstellungen werden häufig durchgeführt, um den Beitrag zu reduzieren. In der Regel ist dies mit einer Reduzierung der versicherten Leistungen verbunden.

Diese reduzierten Leistungen können Sie jedoch – je nach Gesundheitszustand – zu einem späteren Zeitpunkt nicht ohne weiteres wieder versichern. Bei einer späteren Erhöhung des Versicherungsschutzes (z.B. Rückkehr in den ursprünglichen Tarif) ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn nur der tariflich bestehende Selbstbehalt reduziert werden soll.

Unser Tipp: Behalten Sie im Hinterkopf, dass eine Höherversicherung immer mit einer erneuten Risikoprüfung verbunden ist. Wählen Sie also am besten schon dann einen leistungsstarken Tarif, wenn noch keine gesundheitlichen Beschwerden bestehen.

Auch bei einer gewünschten Beitragsreduzierung / Leistungsverminderung kann es bei einem Tarifwechsel in Teilen zu Leistungserhöhungen kommen. Dann ist für diese Leistungsteile eine erneute Gesundheitsprüfung und damit die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Angebot erforderlich.

Selbst wenn Sie schon einige Jahre bei uns krankenversichert sind, ist es erforderlich, die Gesundheitsfragen im Angebot zu beantworten. Die vorliegenden Arztrechnungen lassen häufig keinen Rückschluss auf aktuell angeratene Behandlungen/Therapien zu. Zudem werden einige Belege wegen einer Selbstbeteiligung nicht oder erst nachgelagert eingereicht. Deshalb sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Anrechnung der Alterungsrückstellungen

Die Alterungsrückstellungen sind das Wesensmerkmal der Privaten Krankenversicherung: Hierbei wird ein Teil des Beitrags für die Zukunft zurückgelegt, damit die vereinbarten Leistungen ein Leben lang gezahlt werden können. Denn gerade in den späten Lebensjahren entstehen in der Regel die höchsten Kosten.

Da die zu erwartenden Leistungsausgaben in leistungsstarken Tarifen höher sind, bilden diese Tarife auch entsprechend höhere Alterungsrückstellungen. Leistungsschwächere Tarife hingegen bilden geringere Alterungsrückstellungen.

Deshalb gilt: Je länger Sie in Tarifen mit starken Leistungen versichert sind, desto höher sind Ihre Rückstellungen fürs Alter.

Bei einem Tarifwechsel werden die bislang gebildeten Alterungsrückstellungen auf den neuen Tarifbeitrag angerechnet. Kann die bereits angesparte Alterungsrückstellung bei einem Wechsel in einen Tarif mit niedrigerem Beitrag (und Sparanteil) nicht in voller Höhe angerechnet werden, geht diese Differenz nicht verloren. Sie wird der zusätzlichen Alterungsrückstellung des Versicherten zugeführt. In der Regel bedeutet das, dass der Beitrag des „Zieltarifes“ unmittelbar nach dem Tarifwechsel günstiger wird als für einen Neukunden im gleichen Alter.

Auch hier gilt: Je länger Sie in einem leistungsstarken Tarif versichert sind, desto größer wird die Beitragsersparnis bei einem späteren Wechsel in einen leistungsschwächeren Tarif.

Die Tarifwelten Bisex und Unisex

Bis zum 21.12.2012 galt zudem, dass die Beiträge für Frauen und Männer getrennt (Bisex) kalkuliert wurden. Versicherungsverträge, die nach diesem Stichtag abgeschlossen wurden, werden geschlechtsunabhängig (Unisex) kalkuliert.

Sie haben noch einen Tarif, der geschlechtsabhängig kalkuliert wurde, und beabsichtigen in einen Unisex-Tarif zu wechseln? Dann beachten Sie bitte, dass anschließend aus rechtlichen Gründen zukünftige Tarifwechsel nur noch innerhalb der Unisex-Tarifwelt möglich sind. Als Kunde mit Unisex-Tarifen haben Sie bei einer Vertragsänderung eine geringere Tarifauswahl. Ob ein Tarif ein Bisex- oder Unisex-Tarif ist, erkennen Sie am Namen des Tarifes: Handelt es sich um einen Unisex-Tarif, endet der Tarifname mit „-U“.

Für Versicherte, die in einem zwischen dem 1. Januar 2009 und 21. Dezember 2012 geschlossenen Bisex-Tarif versichert sind, ist ein Wechsel in den Standardtarif, einem Sozialtarif der PKV, nicht möglich. Dasselbe gilt für Versicherte, die aus einem vor dem 1. Januar 2009 geschlossenen Bisex-Tarif zunächst in einen Unisex-Tarif wechseln. Diese können anschließend ebenfalls nicht mehr in den Standardtarif, einem Sozialtarif der PKV, wechseln.

Ihre Entscheidung zum Tarifwechsel

Überlegen Sie im ersten Schritt, welche Leistungen Ihnen wichtig sind – und auf welche Sie in Zukunft verzichten möchten. Durch diese Vorbereitung können wir gemeinsam im Beratungsgespräch auf Ihren persönlichen Bedarf eingehen.

Individuell wichtige und verzichtbare Leistungen

  • Kennen Sie Ihren Kostenspielraum?
    Wer es sich leisten kann im Leistungsfall einen höheren Anteil selbst zu zahlen, kann einen höheren Selbstbehalt wählen. Gerade für Selbstständige ist dies eine gute Möglichkeit, um Beiträge zu sparen. Für Angestellte sind niedrigere Selbstbehalte empfehlenswert, da sich der Arbeitgeber am Beitrag mit bis zu 50% beteiligt. Bitte beachten Sie: Bei einer späteren Reduzierung des Selbstbehaltes ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
  • Können Sie mit Einschränkungen leben?
    In einigen Tarifen ist vor der Inanspruchnahme eines Facharztes die Überweisung eines Primärarztes notwendig. Ansonsten fallen höhere Eigenanteile an. Wünschen Sie einen Tarif, der dieses „Primärarztprinzip“ vorsieht oder möchten Sie lieber direkt zum Facharzt, ohne Zuzahlungen in Kauf zu nehmen.  
  • Welche Leistungen sind Ihnen im Krankenhaus wichtig?
    Möchten Sie im Krankenhaus lieber im Ein- oder Zweibettzimmer liegen? Oder wäre auch ein Mehrbettzimmer für Sie in Ordnung? Ist Ihnen die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt wichtig?
  • Wie sollte Ihr Zahnschutz aussehen?
    Sind Sie bereit, eine hohe Eigenbeteiligung für Zahnersatzmaßnahmen (zum Beispiel für eine Krone oder ein Implantat) zu zahlen oder möchten Sie lieber einen hochwertigen Schutz, der den Großteil zahlt?

Lassen Sie sich zum Tarifwechsel beraten

  • Haben Sie bereits einen konkreten Tarifwunsch?
    Dann können wir Ihnen hierzu ein Umstellungsangebot erstellen.
  • Sie haben sich noch nicht entschieden?
    Um Ihnen den passenden Tarif mit dem gewünschten Versicherungsschutz anzubieten, gehen wir gerne gemeinsam mit Ihnen einen Fragebogen durch, um abzuklären, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Somit erhalten Sie Angebote, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt (siehe hierzu: Tarifwechselleitline) sind.

    Bitte beachten Sie: Nicht immer ist es möglich, eine passende Alternative zu finden, die alle Wünsche berücksichtigt. Das hängt mit der individuellen Ausgangssituation zusammen. Wir werden mit Ihnen Ihre Wünsche besprechen und gemeinsam ermitteln, welche Optionen wir Ihnen anbieten können. Wenn Ihr Wunschtarif bessere Leistungen oder einen niedrigeren Selbstbehalt vorsieht, ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Sofern Risikozuschläge zu zahlen sind, wird dies selbstverständlich im Vorfeld mit Ihnen besprochen und schriftlich vereinbart.
  • Sie haben sich für eine Alternative entschieden?
    Bitte lassen Sie uns ein unterschriebenes Exemplar zukommen (ggf. mit den beantworteten Angaben zum Gesundheitszustand). Nach Erhalt prüfen wir die Unterlagen. Sollten keine weiteren Rückfragen oder Vereinbarungen erforderlich sein, erhalten Sie von uns Ihren neuen Versicherungsschein.

Haben Sie offene Fragen?

Rufen Sie uns direkt an - unter: 0221 148-41002.
Montag bis Freitag von 7.30 - 20.00 Uhr.

Wir beraten Sie gerne!

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