Schutzschirm für IT-Unternehmen
05.06.2014
AXA verbessert Versicherungsmöglichkeit für kleine IT-Dienstleister
05.06.2014
Auch kleine IT-Dienstleister tragen je nach Art und Größe eines IT-Projektes oder des Outsourcings eine hohe Verantwortung. Kommt es zum IT-Ausfall oder Verlust sensibler Daten, stellt sich schnell die Frage nach Haftung und Schadenersatz. Die Ansprüche der Auftraggeber steigen und damit auch die Nachfrage nach einem entsprechenden Versicherungsschutz.
Damit IT-Schäden nicht zur Existenzbedrohung führen, gewinnt eine ausreichende Absicherung gegen Haftpflichtansprüche für IT-Dienstleister zunehmend an Bedeutung. Dies beginnt bereits bei einer eindeutigen Vertragsgestaltung mit dem Auftraggeber. Hier können die Vereinbarung von Service Level Agreements mit entsprechenden Kontrollvorgängen und -pflichten weiterhelfen.
Bei kleinen IT-Dienstleistern, Selbstständigen und Start-Ups sind solche Vereinbarungen eher die Ausnahme. Stattdessen werden mehr oder weniger umfassende Dienstleistungsverträge geschlossen, bei denen z.B. der Nachweis einer Haftpflichtversicherung in einer bestimmten Höhe gefordert wird. Oft gilt es, schnell für einen entsprechenden Schutz zu sorgen.
Um diese Kundenforderungen zu erfüllen, stockte AXA den Versicherungsschutz auf und erhöhte die Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden von zwei auf drei Millionen Euro. Bezogen auf Vermögensschäden können Kunden sich mit einer günstigen Kompakt-Police ab sofort gegen Schäden von bis zu einer Million Euro versichern. Über ein Antragsverfahren ist der Abschluss der Kompakt-Police einfach und unkompliziert möglich.
Die richtige Wahl der Versicherungssumme
„Bei der Wahl der Police sollten IT-Unternehmen darauf achten, wie sich die Versicherungssummen auf Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden aufteilen“, weiß Dirk Kalinowski, Produktmanager IT und Cyber der AXA Versicherung. So gebe es beispielsweise Policen, die reine Vermögensschäden gar nicht oder nicht umfassend abdecken. Andere sehen Datenlöschung als Vermögensschaden an, was nicht der deutschen Rechtsprechung entspricht.
Die Höhe der Versicherungssummen muss an die Anforderungen des Unternehmens angepasst werden. Denn die Höhe möglicher Schäden ist insbesondere abhängig von der Art der Tätigkeit des Auftraggebers. So kann eine Betriebsunterbrechung aufgrund eines IT-Ausfalls bei einem e-Commerce-Unternehmen, einem Logistiker oder einem produzierenden Unternehmen hohe Schäden verursachen. „Zur Wahl der Versicherungssummenhöhe sollte daher der Rat eines erfahrenen Beraters eingeholt werden“, rät Kalinowski.
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