Squeeze-out-Beschluss der DBV-Winterthur Holding ins Handelsregister eingetragen
AXA Konzern AG wird damit zur alleinigen Aktionärin der Gesellschaft - Übertragung erfolgt gegen eine Barabfindung von 70,71 Euro je Aktie
09.04.2009
Der Beschluss der Hauptversammlung der DBV-Winterthur Holding AG vom 3. Juli 2008, die Aktien der Minderheitsaktionäre dieser Gesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die AXA Konzern AG als Hauptaktionärin zu übertragen, wurde am heutigen Tag in das Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden eingetragen. Damit wird die AXA Konzern AG zur alleinigen Aktionärin der DBV-Winterthur Holding AG.
Das Landgericht Frankfurt/Main hatte am 13. Januar 2009 mehrere Klagen von Kleinaktionären der DBV-Winterthur Holding, die sich gegen die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses richteten, abgewiesen und im Rahmen des von der DBV-Winterthur Holding betriebenen Freigabeverfahrens beschlossen, dass die Klagen der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen. Die gegen diesen Freigabebeschluss erhobenen sofortigen Beschwerden hat nun auch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main mit Beschluss vom 6. April 2009 zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts sind keine Rechtsmittel gegeben.
Barabfindung von 70,71 Euro plus 5,80 Euro Garantiedividende
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen kraft Gesetzes sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre der DBV-Winterthur Holding auf die AXA Konzern AG über. Die Übertragung der Aktien erfolgt gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von 70,71 Euro je Aktie der DBV-Winterthur Holding. Zusätzlich zu der Barabfindung erhalten die Minderheitsaktionäre, die aufgrund der erfolgten Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus der DBV-Winterthur Holding ausgeschieden sind, von der AXA Konzern AG einen Betrag in Höhe des zeitanteiligen Ausgleichs (Garantiedividende) aus dem im September 2008 wirksam gewordenen Beherrschungsvertrag zwischen der zum AXA Konzern gehörenden WinCom Versicherungs-Holding AG und der DBV-Winterthur Holding. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erhalten damit zusätzlich zur Barabfindung einen weiteren Betrag von 5,80 Euro je Aktie (vor Abzug gegebenenfalls anfallender Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag).
Die Notierung der Aktien der DBV-Winterthur Holding AG wird in Kürze eingestellt.