Home schadenservice360° Hilfe im Schadensfall

Telefonische oder schriftliche Schadenmeldung

Schadenhotline Inland

24-h-Hotline, gebührenfrei

Schadenhotline Ausland

AXA Konzern AG

Postfach
51171 Köln

Online-Schadenmeldung

Wenn Sie den Schaden jetzt im Internet melden möchten, sind Sie hier richtig. Über unser Online-Formular können Sie alle nötigen Angaben machen.

Schaden melden

Schadenmeldung vor Ort

Die Kontaktdaten Ihres Betreuers vor Ort finden Sie auf seiner persönlichen AXA Vermittler-Homepage – und natürlich auf Ihren Versicherungsunterlagen.

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Was ist zu tun im Schadensfall?

  • Melden Sie Ihren Schaden schnell bei AXA und geben alle Informationen an, wie z.B.
    • Name und Adresse
    • Beschreibung des Schadens
    • Schadenort
    • Versicherungsnummer
    • Ggf. Zeugen
  • Dokumentieren Sie Ihre Schäden (Fotos, Videos, ggf. Daten der Beteiligten)
  • Rechnungen/Zahlbelege bereitstellen
  • Beschädigte Gegenstände aufbewahren

Nutzen Sie die Vorteile unseres schadenservice360°

Lehnen Sie sich im Schadensfall entspannt zurück. Wir übernehmen die gesamte Schadenabwicklung für Sie. 

Zuverlässige Hilfe bei Pannen mit My Assistance Auto

Egal, ob Sie unsere Mobilitätsgarantie oder den Schutzbrief-Baustein vereinbart haben: bei einer Panne helfen wir schnell und zuverlässig. Die Hilfe können Sie dabei nicht nur telefonisch, sondern mit wenigen Klicks auch direkt online melden.​

Schnelle Hilfe bei einer Panne mit ihrem Auto

Häufig gestellte Fragen zur Schadenmeldung

Was ist zu tun im Schadensfall?

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich bei AXA, so können wir Sie im Schadenfall zeitnah beraten, begleiten und unterstützen. Dazu können Sie uns den Schaden rund um die Uhr melden.

Sie erreichen uns aus dem Inland unter der Telefonnummer 0800 2920333 sowie aus dem Ausland unter +49 (0)221 148-35803. Außerdem können Sie Ihren Schaden online melden, über Ihren persönlichen Betreuer vor Ort oder formlos per Post (AXA Konzern AG, 51171 Köln) melden.

Zur Meldung von Glasschäden an Ihrem Fahrzeug steht Ihnen zudem unsere kostenlose Glasschadenhotline unter 0800 3050501 zur Verfügung. 

Was muss ich bei der Schadenmeldung beachten?

Melden Sie Ihren Schaden schnell bei AXA und geben alle Informationen an, wie z.B. Name und Adresse, Beschreibung des Schadens, Schadenort, Versicherungsnummer und ggf. Zeugen.
Dokumentieren Sie Ihre Schäden (Fotos, Videos, ggf. Daten der Beteiligten) und halten Sie Rechnungen/Zahlbelege bereit. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bitte unbedingt auf.
schadenservice 360°- Wir nehmen Ihnen die gesamte Schadenabwicklung ab!

Mit dem schadenservice360° von AXA können Sie sich im Schadenfall entspannt zurücklehnen und viele Vorteile genießen.

Sprechen Sie uns gerne am Telefon auf unseren Service an.
Falls Ihnen nach der Schadenmeldung weitere Details einfallen (z.B. zum Unfallhergang) reichen Sie diese gerne telefonisch (0800 2920333) nach. 

Was muss ich bei der Schadenabwicklung beachten?

schadenservice 360°- wir nehmen Ihnen die gesamte Schadenabwicklung ab!
Mit dem schadenservice360° von AXA können Sie sich im Schadenfall entspannt zurücklehnen und viele Vorteile genießen.
Sprechen Sie uns gerne am Telefon auf unseren Service an.

  • Koordination des Schadens bis hin zur Direktabrechnung
  • Ein Ansprechpartner bei allen Fragen
  •  Auswahl eines geprüften Partnerunternehmens
  • Wertvolle Zusatzservices

Wann kann ich Reparaturen vornehmen lassen?

Bitte kontaktieren Sie zunächst die AXA. Wir helfen Ihnen gerne und klären mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen zur unkomplizierten Abwicklung des Schadens.

Ich habe einen anderen geschädigt. Was muss ich beachten?

Informieren Sie als Erstes AXA und machen Sie eine Schadenmeldung. Schildern Sie dazu den genauen Schadenhergang, nennen Sie Namen und Anschrift des Geschädigten sowie evtl. Zeugen und übermitteln Sie ggf. Fotos des beschädigten Gegenstands. Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen, teilen Sie uns bitte das polizeiliche Aktenzeichen und die zuständige Behörde mit. Senden Sie uns außerdem vorliegende und eingehende Schriftstücke und Belege, die im Zusammenhang mit dem Schadenfall stehen, immer umgehend zu.

Soll ich vorab Zahlungen für den Schaden leisten?

Nein. Bei Vorleistungen besteht für Sie die Gefahr sogenannter Überzahlungen, die durch AXA nicht übernommen werden können. Nehmen Sie also immer erst Rücksprache mit uns.

Ich habe einen Mahnbescheid erhalten. Was muss ich als Nächstes tun?

Wenn Sie einen durch den Geschädigten veranlassten gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, legen Sie dagegen bitte unverzüglich Widerspruch ein und rufen Sie AXA an. Im Falle einer Klageschrift, die Ihnen zugeht, rufen Sie uns ebenfalls bitte sofort an. Besteht Versicherungsschutz, wählt AXA für Sie einen Anwalt aus und übernimmt auch die Anwaltskosten für Sie.

Was muss ich tun, wenn ich durch einen Versicherten von AXA geschädigt wurde?

Grundsätzlich ist es so, dass der Versicherte den Schaden bei AXA melden muss. Sollten Sie nach einem Schadenfall aber weder vom Schädiger noch von AXA eine Information erhalten, können Sie den Schaden auch selbst bei AXA melden. 
AXA nimmt in diesen Fällen mit dem Versicherungsnehmer Kontakt auf, klärt den Sachverhalt und meldet sich wieder bei Ihnen. Wichtig: Schmeißen Sie einen beschädigten Gegenstand nicht weg, sondern bewahren Sie ihn bis zum Abschluss des Schadenfalls auf.

Ich wurde geschädigt. Kann ich die Reparatur sofort veranlassen?

Bitte setzen Sie sich, bevor Sie die Reparatur veranlassen, mit der Versicherung des Schädigers in Verbindung.

Was ist zu tun bei einem Unfall? Der Europäische Unfallbericht

Bei einem Unfall ist es hilfreich, die wesentlichen Informationen wie Erste-Hilfe-Tipps, wichtige Rufnummern und den europäischen Unfallbericht bei sich zu haben. 

Welche Versicherung kommt für meinen Schaden auf?

Fahrzeuge

Teilkaskoversicherung:

  • Schäden an Ihrem Fahrzeug
  • Schäden durch Diebstahl, Naturgewalten wie Hagel oder Sturm, Glasbruch

Nicht versichert: Unfall und Vandalismus, Schäden am eigenen Fahrzeug

Vollkaskoversicherung:

  • Zusätzlich zur Teilkaskoversicherung werden Unfallschäden und Schäden durch Vandalismus ersetzt

Nicht versichert: Verschleiß am Auto

Kfz-Haftpflichtversicherung:

  • Schäden an fremden Fahrzeugen durch das versicherte Fahrzeug (Berechtigte Ansprüche Anderer zu Sach-, Personen-, Vermögensschäden)
  • Schutz vor unberechtigten Schadensforderungen

Nicht versichert: Schäden am eigenen Fahrzeug

Haus & Wohnen

Hausratversicherung:

  • Schutz bei Schäden am Inventar, z.B. durch Brand, Einbruch/Diebstahl, Sturm, Leitungswasser

Wohngebäudeversicherung:

  • Schutz bei Schäden am Gebäude, z.B. durch Feuer, Leitungswasser, Sturm

Elementarversicherung:

  • Spezieller Schutz gegen naturbedingte Katastrophen, wie z.B. Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen

Haftpflicht

Haftpflichtversicherung:

  • Schutz wenn Sie anderen Menschen versehentlich einen Schaden zugefügt haben (Sach-, Personen-, Vermögens- und Mietschäden)

Umfangreicher Service im Schadensfall

schadenservice360° Auto

Sie wollen Reparaturen ohne Aufwand sowie eine schnelle und einfache Abwicklung?  schadenservice360° Auto macht´s möglich!

Infos zum schadenservice360° Auto

gesundheitsservice360°

Weitere 360°-Lösungen von AXA: Wir unterstützen Sie bei allen Gesundheitsfragen im Rahmen unseres gesundheitsservice360°.

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