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Für AXA Kunden ist SEPA besonders einfach SEPA Informationen von AXA

SEPA Informationen für AXA Kunden

Für AXA Kunden ist SEPA besonders einfach.
Wissen Sie, was SEPA für Sie genau bedeutet?

SEPA steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und hat die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa zum Ziel. Die wesentlichen Änderungen, die mit SEPA zum 1. Februar 2014 umgestellt wurden, sind:

  • Kontonummer und Bankleitzahl werden durch die neuen Kennziffern IBAN und BIC ersetzt
  • SEPA-Lastschrift: Statt der heutigen Lastschrifteinzugsermächtigung wird künftig ein SEPA-Lastschriftmandat genutzt
  • Sie erhalten als Kunde künftig eine Vorausbenachrichtigung vor der Beitragsabbuchung, die sog. Pre-Notification

Die beste Nachricht ist, dass Sie bei der SEPA-Einführung so gut wie keinen Aufwand haben werden, da Sie von AXA umfassend unterstützt werden.

Was bedeutet SEPA für Sie?

Wenn Sie in Zukunft Überweisungen tätigen oder Lastschriften von Ihrem Konto abbuchen lassen möchten, geben Sie statt Ihrer Kontonummer die „IBAN“ (International Bank Account Number) an und statt der Bankleitzahl den „BIC“ (Business Identifier Code). Diese finden Sie bereits heute schon auf Ihren Kontoauszügen oder auf Ihrer Bankkundenkarte. Da AXA die Kontodaten Ihrer Verträge automatisch auf IBAN / BIC umstellt, müssen Sie nichts weiter tun. 

Die mit uns vereinbarten Lastschrifteinzugsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit und werden ebenfalls automatisch auf SEPA-Lastschrift umgestellt. Wir buchen die fälligen Beträge wie gewohnt zum vereinbarten Abbuchungstermin ab. Außerdem erhalten Sie künftig eine Vorausbenachrichtigung mit dem genauen Abbuchungsdatum und fälligen Betrag, damit Sie wissen, wann wir die Lastschrift tätigen und Sie sich auf die Abbuchung einstellen können. 

Wollen Sie mehr über SEPA erfahren? Wir empfehlen Ihnen unsere SEPA-Filme oder die nachfolgenden Informationen auf dieser Seite.

SEPA anschaulich erklärt

SEPA Überweisung

Was hat sich bei der SEPA Überweisung geändert?

Die SEPA-Überweisung wird bereits seit Januar 2008 alternativ zur Euro-Standardüberweisung angeboten bzw. hat diese zum 1. Februar 2014 vollständig abgelöst. Dadurch sind Überweisungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sowie von und nach Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz genauso günstig und vor allem auch schnell wie Inlandsüberweisungen. 

Diese Internationalisierung bedeutet aber auch, dass die bisher bei Überweisungen verwendeten nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen durch einheitliche Formate ersetzt werden mussten. Zu diesem Zweck wurde die IBAN als neue europäische Kontonummer, der BIC als neue europäische Bankleitzahl und XML als neues Datenformat festgelegt.

Beispiel Überweisungsträger SEPA
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SEPA: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was ist die IBAN?

SEPA - Aufbau der IBAN

Die IBAN steht für „International Bank Account Number“ und ersetzt die heutige Kontonummer. In Deutschland hat sie immer 22 Stellen und setzt sich aus dem Länderkennzeichen (z. B. DE für Deutschland) und einer Prüfziffer, in diesem Beispiel DE02, gefolgt von Ihrer bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl zusammen.

Was ist BIC?

SEPA - Aufbau BIC

Der BIC steht für „ Business Identifier Code“ und ist ein international standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland), mit dem Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden.

Wo finde ich IBAN und BIC?

Sie finden Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter „Meine Daten“, „Kontodetails“ - je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrer Bank benannt wird -, können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Kundenkarten der meisten Banken aufgedruckt, z.B. Ihrer EC-Karte.
 
Wenn ein Geldbetrag per SEPA-Überweisung auf ein anderes Konto getätigt werden soll, können die Angaben zur Kontoverbindung (IBAN und BIC) den Geschäftspapieren, der Rechnung oder dem Briefkopf entnommen werden.

Was hat sich für Sie mit der SEPA-Lastschrift geändert?

Eigentlich nicht viel! Statt der heutigen Lastschrifteinzugsvereinbarung (LEV) geben Sie einfach ein SEPA-Lastschriftmandat ab, z.B. bei Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags. Dies unterscheidet sich nur darin, dass es eine eigenständige Seite ist. Dort erklären Sie oder der Beitragszahler, falls er von Ihnen als Versicherungskunden abweicht, Ihr Einverständnis zur Abbuchung der fälligen Beträge vom genannten Konto durch den Zahlungsempfänger (z.B. AXA). Weiterhin beinhaltet das SEPA-Lastschriftmandat die sog. Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID). Die Gläubiger-ID ist eine Konto unabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Zahlungsempfängers, z.B. von AXA. Diese Nummer wurde für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal im Mandat.

Was ist eine Mandatsreferenznummer?

Erteilen Sie AXA für Ihre Bankverbindung ein SEPA-Lastschriftmandat, so erhält dieses Mandat mit der dazu gehörigen Bankverbindung eine eindeutige Nummer, die sog. Mandatsreferenznummer. Diese wird Ihnen dann auch bei der Vorausbenachrichtigung zur Identifikation mitgeteilt.

Was passiert mit bestehenden Einzugsermächtigungen?

Für Beitragszahler, die bereits vor dem 01.02.2014 am Lastschrifteinzugverfahren teilnehmen, wird kein neues SEPA-Lastschriftmandat eingeholt. Die bestehenden Lastschrifteinzugsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit. Diese werden im Rahmen der Umstellung auf SEPA seit 01.02.2014 in gültige SEPA-Lastschriftmandate überführt. Bei Änderungen der Bankverbindung oder bei Neukunden wird jedoch ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt.

Was ist eine Vorausbenachrichtigung?

Durch die SEPA-Initiative muss der Beitragszahler (in der Regel Sie als Kunde) künftig über die bevorstehende Abbuchung durch den Zahlungsempfänger (z.B. AXA) informiert werden.
 
Diese Vorausbenachrichtigung muss das Fälligkeitsdatum und den genauen Betrag enthalten und kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. Sie muss dem Beitragszahler rechtzeitig (mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, sofern mit ihm keine andere Frist vereinbart wurde) vor Fälligkeit zugesandt werden, damit er sich auf die Kontobelastung einstellen und für entsprechende Deckung sorgen kann. Weiterhin wird Ihnen die Gläubiger-ID der AXA und Mandatsreferenznummer über die Vorausbenachrichtigung mitgeteilt.
 
Diese Vorausbenachrichtigung erhalten Sie mit dem gewohnten Schriftverkehr z.B. zu Ihrer jährlichen Beitragsrechnung. Bei monatlicher Zahlweise erhalten Sie nicht etwa monatlich ein Schreiben von uns, sondern auch hier werden wird die Vorausbenachrichtigung mit den Schreiben zu den Hauptfälligkeiten und den bekannten Beitragsrechnungen versenden.

Hat AXA kürzere Fristen für den Versand der Vorausbenachrichtigung?

Ja, für neue erteilte SEPA-Mandate bedingt AXA auf den Mandatsformularen eine Frist von 5 Tagen ab. Abbuchungen zu bereits vor dem 01.02.2014 bestehenden Lastschrifteinzugsermächtigungen werden mit der üblichen Frist von 14 Tagen vorangekündigt.