Die Ausfalldeckung ist eine Leistung in der privaten Haftpflichtversicherung. Sie erweitert den Leistungsumfang vereinfacht gesagt um den umgedrehten Versicherungsfall, das heißt wenn der Versicherte selbst geschädigt wurde:
Normalerweise erfüllt eine Haftpflichtversicherung den Zweck, den Versicherten finanziell zu entlasten, wenn er einem anderen Menschen Schaden zugefügt hat. Denn wer den Besitz eines anderen Menschen beschädigt oder einen anderen Menschen verletzt, ist gesetzlich zu Schadenersatz verpflichtet.
Stellt ein Geschädigter berechtigte Schadenersatzforderungen an den Versicherten, werden diese durch seine Privathaftpflichtversicherung übernommen.
Andersherum kann es jedoch genauso passieren, dass dem Versicherten von einem anderen Menschen Schaden zugefügt wird. Dann hat er das Recht auf Schadenersatz und kann diesen von der Gegenseite einfordern.
Doch nicht jeder Mensch ist in der Lage zu zahlen. Als Absicherung für solche Fälle gibt es die Versicherung mit Ausfalldeckung: Sie übernimmt die Kosten, die eigentlich die Gegenseite tragen müsste, aber nicht kann.