Die Versicherungssumme bei der Hausratversicherung
Bei der Hausratversicherung spricht man nicht von der Deckungs-, sondern von der Versicherungssumme. Eine Hausratversicherung deckt Schäden an den Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen eines Haushalts ab – zum Beispiel wenn es zu einem Einbruch oder einem Feuer gekommen ist. Auf dem Markt werden aktuell zwei Versicherungsmodelle angeboten: Das herkömmliche Versicherungssummenmodell und das Wohnflächenmodell. Bei dem Versicherungssummenmodell wird der Wert des Hausrats und damit eine Versicherungssumme ermittelt. Hierbei kann es zu einer Unterversicherung kommen. Dies geschieht zum Beispiel dann, wenn der Versicherte einen teuren Gegenstand dazu kauft und dies nicht bei der Versicherung angibt. Bei einer Unterversicherung stimmt der Wert des Hausrats also nicht mehr mit der Versicherungssumme überein. Deshalb gibt es die Möglichkeit einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, bei dem die Versicherungssumme mithilfe der Wohnfläche berechnet wird. Dies ist allerdings nur möglich, wenn eine Mindestversicherungssumme von 650 bis 750 Euro je Quadratmeter Wohnfläche versichert wird. Bei dem Wohnflächenmodell wird keine Versicherungssumme ermittelt. Bei diesem Modell ist der Hausrat jeweils bis zu der angegebenen Höchstentschädigungsgrenze versichert. Hat der Versicherte zudem seine Wohnfläche korrekt angegeben, gilt auch der Unterversicherungsverzicht als vereinbart. AXA nutzt das Wohnflächenmodell. Die Höchstentschädigungsgrenze liegt je nach vereinbartem Tarif bei 100.000 Euro oder 1.000.000 Euro.
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