Ihre Versicherungsbestätigung für die Kfz-Versicherung elektronische Versicherungs-
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie wird benötigt, um ein Auto anzumelden oder umzumelden. Die eVB-Nummer wird elektronisch an den Versicherungsnehmer übermittelt und kann dann bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Was ist eine eVB-Nummer?
Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (kurz: eVB-Nummer) ist ein Code, den Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten und auf der Zulassungsstelle vorweisen. Mit ihr kann die elektronische Versicherungsbestätigung aufgerufen und dementsprechend geprüft werden, ob für Ihr Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Damit ist eine eVB-Nummer Voraussetzung, um ein Fahrzeug an- oder umzumelden. Die elektronische Versicherungsbestätigung gibt es seit dem 1. März 2008, an dem sie die vorher gebräuchliche Deckungskarte bzw. Doppelkarte in Papierform als Versicherungsnachweis abgelöst hat.
Die eVB-Nummer besteht aus sieben Zeichen, die sich aus Zahlen und Großbuchstaben zusammensetzen. Die ersten beiden Zeichen geben Aufschluss über den Versicherer, die übrigen Ziffern werden zufällig erstellt. Die Buchstaben O und I kommen nicht zum Einsatz, um Verwechslungen mit den Ziffern 0 und 1 zu vermeiden.
eVB vs. eVB-Nummer
Mit der eVB-Nummer kann die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) aufgerufen werden. Diese enthält sämtliche relevante Daten zum Versicherungsnehmer und dem versicherten Fahrzeug. An den Versicherungskunden wird lediglich die eVB-Nummer übermittelt. Mithilfe dieser Zahlen- und Buchstabenfolge kann die Zulassungsstelle die vollständige eVB in der Datenbank der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) aufrufen.
Wann benötigt man eine eVB-Nummer?
Eine eVB-Nummer ist notwendig, um die in Deutschland obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Daher benötigen Sie die Nummer bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs ebenso wie bei anderen An- und Ummeldungen. Dazu gehören die Anmeldung eines Zweitwagens, die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs, die Ummeldung nach einem Wohnortwechsel und die Ummeldung nach einem Halterwechsel. Zudem muss eine eVB-Nummer vorgelegt werden, wenn Fahrzeugänderungen wie Um- und Anbauten bei der Zulassungsstelle gemeldet werden. Für ein Kurzzeitkennzeichen wird ebenfalls der Nachweis anhand einer elektronischen Versicherungsbestätigung benötigt.
Wie und wo bekommt man eine eVB-Nummer?
Im Normalfall wird eine eVB-Nummer von der Kfz-Versicherung sofort nach Abschluss übermittelt – entweder per E-Mail, per SMS oder persönlich durch einen Berater. Wird eine eVB-Nummer zu einem anderen Zeitpunkt als dem Vertragsabschluss benötigt, kann diese ebenfalls beim Versicherer angefordert werden. Für die eVB-Nummer fallen keine zusätzlichen Kosten an. Sie zahlen nur die Beiträge für Ihre Autoversicherung.
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Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
Die eVB-Nummer ist eine begrenzte Zeit, normalerweise 18 Monate lang, gültig. Innerhalb dieser Frist kann sie einmalig zur Zulassung oder Ummeldung eines Autos genutzt werden. Nach der Benutzung wird die eVB-Nummer automatisch ungültig und muss dementsprechend nicht aufbewahrt werden. Eine Versicherungsnummer für ein Kurzzeitkennzeichen ist lediglich 14 Tage lang gültig.
Bei AXA erhalten Sie Ihre eVB-Nummer sofort, wenn Sie eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben – komfortabel per E-Mail oder auf Wunsch per SMS. Sie ist sechs Monate lang gültig. Benötigen Sie erneut eine eVB-Nummer, weil Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0221 148-41001 oder fordern Sie Ihre eVB-Nummer online an über unser Kundenportal My AXA. Selbstverständlich kann Ihnen auch Ihr persönlicher Berater vor Ort eine eVB-Nummer zuteilen.
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