Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit und Versicherungsschutz bei fahrlässigem Handeln
Der Begriff der Fahrlässigkeit beschreibt ein Handeln, das die für die jeweilige Situation objektiv erforderliche Sorgfalt oder Vorsicht nicht aufbringt. Ob beim Verursachen eines Schadens fahrlässiges Verhalten vorlag oder nicht, ist ausschlaggebend dafür, ob die Versicherung die Kosten für den Ersatz des entstandenen Schadens übernimmt.